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tote weit umher eine so arge Gluth, daß von den in Gebäuden vorhandenen Gegenständen fast nichts gerettet werden sonnte. Auch ein 70jähriger Greis fand in den ihn ereilenden Flammen den Tod.

Beinahe 1OOO Menschen jeden Alters sind durch dieses schwere Geschick des Obdachs, der hinreichenden Bekleidung und der nothwendigsten Lebensbedürfnisse auf lange Bett beraubt, Viele gänzlich verarmt. Der eintre# tende Winter erhöht das Peinliche» dieser außerordentlichen Nothlage der unglücklichen Einwohner. Wiewohl diesen die fürsorglichste Theilnahme der ganzen Umgegend sich bereits zugewenvet, so sind 'doch die bereitwillig darge- brachten Gaben und Hülflcistun^cn im Hinblick aus die erforderlich langdauernce Unterstützung so vieler Unglück­lichen bei weitem nicht zureichend-

Wir richten deshalb vertraungsvoll all alle Stadt- und Land-Gemeinden des Vaterlandes, insbesondere auch an Alle, die Gott mit Ueberfluß gesegnet hat, die drin­gende Bitte um mildthätige Gaben an Geld, Kleidung und Lebensmitteln für die Nvthleidcnvcn, die gleich uns auch die kleinste Gabe auf das dankbarste erkennen werden.

s Die meisten der abgebrannten Gebäude sind weil unter dem Bauwerthe versichert und nur sehr wenige Einwohner haben sich an Mobiliar-Brandaffekuranzen bc- thc'iligt.' Die Stadt selbst ist mit einer Schuld von 7000 Thlr. belastet, hat durch den Brand alle Urkunden und Akten verloren und befindet sich gänzlichmußer Stand, aus eigenen Mitteln ihre Kirche, ihre Schule und die ihr sonst nöthigen öffentlichen Gebäude wieder herzustellen und in sonstiger Weise die Lage ihicr unglücklichen Ein­wohner zu erleichtern.

Zur Empfangnahme milder Gaben sind die zu Waldkappel und zu Eschwege gebildeten UnterstützungS- Kommissionen ermächtigt und wird deren Verwendung demnächst öffentlich bekannt gemacht worden.

Kassel, am 29. Oktober,1834.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederheffen. Wachs.

Indem ich den vorgedruckten Aufruf Kurfürstlicher Regierung der Provinz Niederheffen Hwrcurch veröffent­liche, weise ich die Orlövorstänce der ötuDt« und Land­gemeinden des KreiseS an, denselben in ihren Gemeinden auf dw.übliche Weise bekannt zu machen, sodann aber eine wa m mlu n g von lln terstü tzun ge n an Geld, Frucht oder Kleidungsstücke n für die Abgebrann­ten zu Waldkappel sofort zu bewirken, und den Ertrag binnen 8 Tagen mit einem bezüglichen speziellen Ver­zeichnisse an mich gelangen zu-lassen.

Bondersich schon vielfach bethätigten Mild­thätigkeit der Kretsbewohner und dem mir bekannten lebhaften Eifer sämmtlicher Orts» Vorstände, welcher vor Kurzem, wo es sich um die Un­terstützung der Verunglückten in Neukirchen handelte, so schön sich bekundet hat, glaube ich übrigens erwarten zu rfen, daßdiejetzige Sammlung ebenwohl eine

recht ergiebige, der Größe des Unglücks e nt- sprechende sein wird.

Hersfeld, am 4. Novemher 1854.

Der Lanvrath Muffarth.

Taxpreise für den Monat Skovemver

1) In der Stadt Hersfeld:

A. Brod:

8

Pfund gut ausgebackenes Brod

7 Sgr.

8HIr.

4

9 * M .

3

10 «

2

9.9 * jr .

1 *

11 *

1

* * 9 K « O

11 i ff

1

Pfund melirtes Brod . . . . .

1 Sgr.

i Hlr.

2

2 ,

1 ,

7J- Loth Wecke . . . . .

w

4

5 Loth Milch- oder Franzbrod . . .

B. Fleisch:

n

4 »

Das Pfund Ochfenfleisch

3 Sgr.

8 Hlr.

» , Kuhfleisch ,

2

8 ff

- * Rindfleisch . .

2 ff

» » Kalbfleisch . . .

2 ,

- » Schweinefleisch

3

6 «

' " Hammelfleisch bester Qualität

3

- , desgleichen geringerer Qualität

2 »

6 *

- , -Schaaffleisch .

2 »

4 ,

» , Leberwurst

4 ff

10 #

- » Schwartenmagen

4 ,,

10 »

,, » Bratwurst oder Knoblincn

5

ff

,, » ordinäre Wurst . .

3 »

»

C. Bier:

Fabrikpreis Schenk- in Fast ein. preis

Die Maas ordinäres oder einfaches Bier 1 Sg. 6Hl. 1Sg.8Hl. * - , obergähriges Lagerbier .^ £ 4, » , nntergähriges Lager- oder s. g.

Felsen-und bai r i sch c s Bier 3 », desgleichen bei G. H. Wolff, B. Wolfs -

u. G. H. Sauer ... ,, , 3 * 8 ,

. 2. In den Landgemeinden:

Wie in der Stadt Hersfeld.

Hersfeld, am 3. November 1854.

Kurfürst!. LancralhSamt. Aluffarth

Den Ortsvorständen des Kreises wird hierdurch, in Folge höherer Verfügung, die Anschaffung der neuen Ausgabe der Gemeinde-Ordnung anempfohlen.

Hersfeld, am 3. November 1854.

, Kurfürstl. Landrathsamt,' Aluffarth.

Der Tuchmachergeselle Johannes Nietung aus Hers- feld will das ihm unterm 17. März 1853 von unter­zeichneter Behörde ertheilte Wanverbuch verloren haben, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 31. Oktober 1854.

Kurfürstl. Landrathsamt. Muffarth.