Hersfcldcr Anzeiger.
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Hersfeld, den 4. Oktober. 1854.
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Ist eS -ie Ykufgave,
wie sie bei uns vorliegt, aus dem Zustande einer ganz oder doch fast unbegrenzten Freizügigkeit zu einem gebundenen überzugehen, so ist es gewiß doppelt wichtig, sich vor jeder Ausschreitung nach dem entgegengesetzten Ertrem zu verwahren. Man würde dadurch die ohnehin zu erwartenden — in dem Gegensatz der Ansichten wie in der Verwickelung der Verhältnisse begründeten- Schwierigkeiten bis zum Unübersteiglichcn vermehren. Dagegen' ist man sicher, das erwähnte Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, wenn man für Gettattung 'des Au- fenthaltls, der Niederlassung und Schließung der Ehe Bedingungen aufstellt, welche man für das Gedeihen jener Personen selbst als unentbehrlich erkannt hat.
Solcher Bedingungen kann und wird es sehr verschiedene geben, je nach dem Verhältnisse des Standes, des Orts und der wirthschaftlichen Entwickelung; andere für den großen Grundbesitz und für den kleinen, andere für den Handwerker, Tagelöhner und Fabrikarbeiter. Selbredenv ist es nicht möglich, auf einmal und in einen Gesetze alle jene Anstalten und Einrichtungen herzustellen deren Bestehen man für die verschiedenen Stände als heilsam und nothwendig erkannt hat: wir werden nur allmälig zu der Erkenntniß gelangen, was hier unentbehrlich ist, und was dem selbsteigenen Wachsthum oder der Kooperation der Gesetzgebung überwiesen werden muß. Will man daher einen Anfang in der bezeichneten Richtung machen, so wird man vor allen Dingen zu erwägen haben, welche Stände und Personen man dabei zunächst vor Augeu hat und bei welchen eine Aenderung des Herschenven Systems am dringendsten ist, und sind es nach unserer Ansicht die „arbeitenden Klassen" im gewöhnlichen Sinne des Worts, die Tagelöhner, Gesellen, Fabrikarbeiter und Handwerker, bereu' Zustände einer Verbesserung am unabweislichsten bedürfen.
Natürlich ist der Gegenstand damit-nicht erschöpft, vielmehr würde dies nur als der Anfang, der Entwicke- * lung einer organischen Gesetzgebung zu betrachten sein, denn nicht allein, daß, wie schon bemerkt, das ganze Gebiet in dem innigsten Zusammenhang steht und jeder Schritt vorwärts fernere Schritte in derselben Richtung
nothwendig macht: wir müssen auch von vorn herein der leider nur zu weit verbreiteten irrigen Meinung entgegentreten, als ob man einen Stand reformiren könne, ohne auch zugleich an die andern mit Hand anzulegen, oder als ob es sich überhaupt nur darum handle, die persönliche Freiheit der unteren Stände zu begrenzen 'und zu beschränken, den höheren dagegen womöglich noch eine größere Ungebundenheit zu. erkämpfen. Polizeilich mag es möglich sein, einen Stand m'ederzudrücke» und die anderen in ihrer bisherigen Zuchtlosigkeit zu belassen, organisch ist die Begrenzung des einen durch die Mitbegrenzung der andern bedingt. Es ergiebt sich hieraus, daß es nicht in unserer Absicht, einer Beschränkung der persönlichen Freiheit das Wort zu reden, die schließlich Nichts sein würde, als eine Vollendung der Allgewalt der Bureaukratie- daß vielmehr eine jede Begrenzung von uns nur so weit gutgeheißen und empfohlen werden kann, als die betreffenden Organe, zu- 1 gleich eine Beschränkung der Bureaaukratie und eine sociale Wiedergeburt ermöglichen. (N. Pr. Z.)
Musschreiben des Finanz-Ministerium»
vom Msten September 1854,
die fernere zollfreie Einlassung des Getreides und der Hülsenfrüchte, des Mehles daraus, und anderer Mühlenfabrikate betreffend.
Mit allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten ist die durch die Ausschreiben des Finanzministeriums vom löten September und lOten November vor. Jahrs verfügte zollfreie Einlassung des Getreides und der Hülsenfrüchte, deS Mehles daraus, und anderer Mühlenfabrikate, nämlich: geschroteter und geschälter Körner, Graupen, Gries und Grütze, gestampfter ober geschälter Hirse, auf den Grund der mit den Regierungen des Zollvereins getroffenen diesfallsigen Vereinbarung, bis Ende December dieses Jahres ausgedehnt worden, was unter Bezugnahme auf das Zollgesetz vom 28sten December 1837 und die darin