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Doch, was eure Kraft erstrebet, Euer Muth uno Blut, das lebet
Noch in Schrift unv Menschenrede fort.
• Was den Enkeln ihr errungen,
Noch nicht ist'S dem Ohr verklungen;
Ewig preist es der Geschichte Wort.
Die Geschichte des Mittelalters ist voll von der Kreuzzüge Thaten uno von. deren Ruhm. Sie galten bekanntlich der Befreiung des heiligen Grabes aus den Händen der Ungläubigen; sie galien der Vernichtung des Drucks, den etc gläubigen Pilgnmme von Europa bei Verrichtung ihrer Andacht zu dulden hatten. Ein Einsiedler, ein 'bis dahin unbekannter und vervienstloser Mann, begann predigend dazu zu ermuntern. Die Kirche billigte und empfahl fein Unternehmen. Seine Worte wurden Feuerfiammen an Wiikung und Umfang drei Jahrhunderte hindurch, für unzählige Schaaren von Geweihten zum Heiligen Zuge. Diese forderten das Kreuz, ergriffen das Schwert, und wogten dann dem fernen Lande zu, wohin des Einsiedlers Worte die ganze Christenheit gerufen hatten.
Wohl war es aber sehr fern, dieses Land, wohin dieser heiligin Gewappneten Züge sich drängten. Von ihm trennte den Westeuropäer zumal ein nicht unbedeutendes Meer, so mancher Strom, so manches Hochgebirge, so manches aroße Z-wischenreich- Allein ferner noch lag ihm dieses Land in Hinsicht auf jede politische Berührung. Und doch, wie überfchwenglich reich ist nicht Europas, Deutschlands Volkssage und Bolksgeschichic an dieser Jahrhunderte Lob! Als wäre in ihnen das Zweckmäßigste durch jene Kreuzzüge nicht nur begonnen, sondern in der That auch vollendet worden; als habe der ungeheuerste Aufwand von vereii tee Menschenkraft, unter den furchtbarsten Strömen vergossenen Blutes, dem christlichen Glauben eine größere Verbreitung, den Völkern Europas eine vollkommenere Ruhe. vor äußern Feinde» zugesichert. Große Dichter priesen jene Zeiten mit deren Thalen vor dem Volke, und durch die siegende Kraft ihrer Gesänge ward um eine der verunglücktesten Unternehmungen, welche die Weltgeschichte kennt, ein Nimbus des Ruhms verbreitet, der noch immer in der alten Sage vor dem Volke mit den schönsten Farben spielt. (Fts. f.)
Amtliche - Bekarrntmachungen.
, Die HH. Bürgermeister des ^Kreises werden benachrichtigt, daß die Besichtigung der Stuten, welche im nächsten Frühjahre von Befchälern des Kurfürstlichen Land- gestüts beveckt werden sollen, durch den Herrn Kreisthierarzt Walch dahier an nachfolgenden Tagen vorgenommen werden wird:
1) in den Orten des Amts Friedewald vom 9. bis 11. October,
2) in denen des Amts Schenklengsfeld vom 12, bis 14. Oktober,
3) in denen des Amts Niederaula vom 23. bis 26.
October, und
4) in denen der Aemter Hersfelv I und II vom 2. bis
4. November v. J. '
Die Herren Bürgermeister haben dieses den Stuten« beschern in ihren Gemeinden mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß stur. solchen etuten, die gelegentlich der Hauptbesichtigung ängemelvet «erden, Zulaßscheine zur. Bedeckung gegeben werden sollen, für jede Nachbesichli- . gung aber/ falls sie nicht etwa binsichllich eines, erst nach der Hauptbesichtigung erworbenen Mutterpferdes, verlangt wird, eine besonders bescheinigte Entschuldigung beizubringen ist.
Hersfelv, am 28. September 1854.
Kurfürstl. Lanvrathsaml. Muffarth.
Der unterm 28. ,Juli d. I. gegen die Schulknaben Franz Mordt und Wilhelm Nelk von L>chenklengsfelo erlassene Steckbrief wird, als erledigt, zurückgezogen.
Hersfelv, am 28. September 1854.
Kurfürstl. Lanvrathsaml. Auffakth»
Der Schmiev Christoph Wieganv unv ver Ackermann Carl Heußner zu Tann haben mit ihren Familien , Behufs AuSwanverung nach Norvamerika, um Entlassung aus dem Kurhessischen Unterthanenverbande gebeten.
Hersfelv, am 29. September 1854.
'Kurfürstl. Lanvralhsamt. Muffarth.
Die Untersuchung des vermaligen Felsenbiers bet G- H. Sauer dahfer hat ergeben, daß Dasselbe klar, schmackhaft, kohlensäurehaltig und gehaltreich ist, und, obschon noch etwas frisch, die Bezeichnung »recht gut" vervicnt.
Hersfeld, am 30. September 1854.
Kurfürstl. Lanvrathsaml. Muffarth.
KandrathSaML Himfew. .
Müsfchveiberr.
Rr. 9317 O. R. Die Ortsvorstände des Kreises Hünfeld werden hiermit angewiesen die Gemeindehaupt- Ustcn für die nächste ordentliche, Recrutirung nach Vorschrift der §§. 44 unv ff. ves Rekrutirungsgefetzes vom 29. Sept. 1848 und der §§. 3 u. ff. der Verorvnung vom 5. October> 1848- unter- Miwirkung der Herrn Pfarrer resp, der israelitischen Gememdeältesten auf- zusteller^ vom 1. November r. I. an 8 Tage lang nach erfolgler. deshälbiger Bekanntmachung an einem Jedermann zugänglichen Orte aufzulegen und spätestens bis zum 10. November v. I. mit den nach §§. 9'u. 10 der angeführten Verordnung aufzustellenven Nebenlisten bei Meldung einer Ordnungsstrafe von 1 Thlr. in doppelter Ausfertigung anher einzureichen.
In die Gemeindehauptlisten sind aufzunehmen:
1, alle im Japre 1834 in der betr. Gemeinde gebore-