Einzelbild herunterladen
 

H e rs selb e r Anzeiger.

Nr. &8> HerSfeld, den 30, September. 1854*

------------------------------------------:----------------M' - \

Die Bestellungen auf denHersfelder Anzeiger" für das mit dem 1. October beginnende vierte Quartal kön­nen jetzt schon bei allen Poststellen gemacht werden. Neu hinzutretende Abonnenten erhalten die Nummern des laufenden Monats vom Tage der Bestellung an umsonst.

Die vei-en wesentlichsten Faetoren

unserer bestehenden Armen-Gesetzgebung: die Ge­setze über das Recht der Niederlassung unv über den Anspruch auf Unterstützung im Dürftigkeits­falle, sinv für die Gestaltung aller politischen unv socia­len Verhältnisse von der größten Bedeutung und stehen mit, einander in um innigsten Zusammenhang. Sie be­ziehen sich auf die ^unUwente des politischen wie des wirthschaftlichen Lebens. In ihnen muß die Frage über die Greiizc zwischen der persönlichen Freiheil der Ein­zelnen und der Forderungen des öffentlichen Wohls der Hauptsache nach entschieden werden. Die Grundsätze, welche man hierbei feststeUl, sind für die Entwickelung der Gewerbe-Ordnung wie der Gemeinde-Verfassungen von entscheidender Bedeutung.

Eine heilsame und durchgreifende Umgestaltung der Heimaths-Gesetzgebung unv Armenpflege wird daher nur gelingen können, wenn man sowohl den Zusammenhang dieser beiden Gesetze, als auch die Folgen Übersicht, welche sie für die Gestaltung der Gewerbe-Ordnung und Ge­meinde-Verfassung unabweislich mit sich bringen. Nichts­destoweniger werden Verbesserungen hier wie überall zu­nächst auf einzelne Punkte sich beziehen und auf das Dringendste beschränken dürfen, ja vielleicht müssen, um allmählich weiter fortzuschreiten, nur daß man von vorn­herein und bei jedem einzelnen Schritte über die Pvin- kiplen, von denen man ausgeht, und über das Ziel, wel­chem man zusteuert, unbedingt im Klaren ist.

o^agen wir aber zunächst nach den Principien, welche bei der Verbesserung der Armen- und Heimaths- Gesetzgebung empfohlen werden sollen, so handelt es sich bei der letzteren vor allen Dingen darum, ob man Be- schrankungen der persönlichen greifest oder Willkür bei der Wahl des Aufenthalts oder Wohnsitzes und rooö bointt zusammenhängt. bei Der Gründung eines selbststündigen Hausstandes überhaupt für zulässig hält, oder ob man die politische und sociale Weisheit der Staaten in dem Grundsätze beschlossen wähnt: dem Un­verstand und dem Leichtsinn seiner Angehörigen möglichst freien Spielraum, zu lassen. Im erster» Falle kommt eS dann noch auf die Feststellung des Gesichtspunktes an,

welchen man bei Begrenzung der persönlichen Freiheit im Auge zu behalten hat. Unsererseits haben wir uns stets unv wiederholt für die Bejahung der ersteren Alternative entschieden und den betreffenden Gesichtspunkt zugleich da­hin näher bestimmt, daß die Beschränkung nicht allein im Interesse und zum Besten der Gemeinde oder des öffentlichen Wohls auserlegt, sondern gleichzeitig durch das eigene Wohl der Personen, welche durch die Be­schränkung getroffen werden, geboten erscheinen, mit an­dern Worten, daß nicht die Furcht, sondern die Liebe jene Maaßregeln victiren muß. Die Erwägung, daß der Einzelne gegen die Gesammtheit zurücktreten und ihr' geopfert werden müsse, genügt für sich allein nicht, um beschränkende Maaßregeln zu begründen, vielmehr müssen ' dieselben in der klaren Erkenntniß ihre Rechtfertigung finden, daß es sich um die Förderung der eigenen Wohl­fahrt der zu Beschränkenden undum die Verhütung eines ihnen selbst verderblichen Mißbrauchs ihrer Frei­heit handelt.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Major Ritter vom 2ten Infanterie-Regiment mit Pension ausscheiden zu lassen.

Eagesvegebenheite«

Ratibor, 23^Sept. Gestern Mittag kamen aber­mals 50 bis 60 Stück Oesterreichische Geschütze, auch Pulverwagcn uebst Munition mittelst ErtrazugeS hier durch.

München, 23. September. Da der Zweck unserer Industrie-Ausstellung durch die Cholera gänzlich vereitelt wurde, so geht die Regierung mit der Idee um, dieselbe nächstes Frühjahr wiederholt zu eröffnen. Die Han­delskammern wurden bereits aufgeforvert, hierüber ihr Gutachten abzugeben. Die Cholera hat sich über ganz Baiern verbreitet, indem aus allen Regierungs­bezirken mehr oder weniger verdächtige Erkrankungen zur amtlichen Anzeige kamen. Epidemisch brach sie aber nur