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Gemeinde-Ordnung betreffend, auf Lebenszeit bestätigt worden, als:

1) Heinrich Hahn zu Ausbach,

2) Oswald Steinhauer zu Wüstfeld,

3) Johannes Pfromm in Unterneurove,

4) Johannes Otter in Wippershain,

5) Johannes Horst in Hilperhausen,

6) Conrad Raillon in Gethsemane,

7) Heinrich Schrön in Reimboldshausen. Hersfelv, am 14. Juni 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

Die nachgenannten, auf Lebenszeit erwählten und bestätigten Ortsvorstände:

1) Johannes Eidam zu Holzheim,

2) George Pfaff zu Hattenbach,

3) Johannes Waitz zu Harnrove,

4) Daniel Wiegand zu Röhriashof,

5) Heinrich Helbig zu Kemmerove,

6) Konrad Diebel in Nieberjossa,

7) George Brand in Lengers,

8) Johannes Ruhn ir in Reckerode,

9) Andreas Faust in Kruspis,

10) Jacob Wettlaufer in Kirchheim,

11) Heinrich Klebe zu Frielingen,

12) Johannes Grebe zu Friedlos,

13) Heinrich Görk zu Eitra sind als lolche eidlich verpflichtet worden. Hersfelv, am 17. Juni 1854.

Kurfürstl. Landrathsamt. Muffarth.

Brodtare für den Kreis Hersfeld vom 15. Juni 1854 an.

8 Pfund gut ausgebackenes Brod 10 Sgr. 8 Hllr. 4 ,, » 5 4 2 ,, // 2 8 1 1 4 1 melirtes Brod 1 » 5 2 <» » 2 10 Hersfeld, den 14. Juni 1854.

Kurfürstliches Landratbsamt. Htttsfakth«

Der Tuchmachergeselle Friedrich Seelig von HerS- fcld hat, Behufs Auswanderung nach Nordamerika, um Entlassung aus dem Kurhessischen Unterthanenverbanv gebeten. Hersfelv, am 15. Jüni 1854.

__Kurfürst!. Lanvrathsaml.- Auffarth.

Dem Lohgerbermeister Heß dahier ist vom31.v.M. bis zum 1. d. M. ein Klengtuch gestohlen worden. Spuren des Thäters sind dahier anzuzeigen. Hersfelv, am 15. Juni 1854. ___________Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth. _

Dem Dienstknecht Andreas Gutbrobl dahier sind am 8. d. M. ein Paar rinvslederne Schuhe gestohlen wor­den. Spuren des Thäters sind dahier anzuzeigen. Hersfelv, am 15. Juni 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

Gefunden: eine Art und zwei Schlüssel. Die Eigenthümer können sich beim Orlsvorstand in Kirch­heim zum Empfang der Gegenstände melden. Hersfelv, am 14. Juni 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

Lan-rathSamt Hünfeld.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die nachfolgenden Bestimmungen, welche durch den Ausbruch der Lungenseuche in dem Stall des Müllers Johannes Stephan zu Hemmen veranlaßt worden sinv, wollen Sie alsbald in den Gemeinven öffentlich bekannt machen.

1) Aller Handel und alles Austreiben von Rindvieh aus der Fuldmühle ist bis auf Weiteres bei 10 Thaler Strafe verboten. Ausgenommen hiervon ist Schlachtvieh, welches indessen bei gleicher Strafe nur auf Grund eines vom Großherzoglichen Kreis- velerinärarzt ausgestellten Gcsunvheitöscheins aus­geführt werven darf.

2) Bei Vermeidung einer Strafe von 5 Reichsthalern darf aus der Gemeinde Hemmen kein Rinvvieh verkauft oder auf einen Viehmarkt gebracht werven, wenn es nicht mit einem von Großherzoglicher Bürgermeisterei Hartertöhausen ausgestellten Ge- sunbhcilsschcin versehen ist.

Die vorstehende an die Bürgermeister des Kreises Lauterbach von dem dortigen Kreisamte erlassene Ver­fügung wirv hierdurch zur Kenntniß gebracht.

Hünfeld, am 1Q. Juni 1854

Kurfürst!. Landrathsamt, v Wolfs

Nr. 5698 O. R. Durch Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums ves Innern ist das Einsammeln von mil­den Gaben für die Abgebrannten zu Hammelburg ge­nehmigt worden.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben hiernach sofort eine Sammlung in den Gemeinden zu veranstalten und die Beiträge binnen 14 Tagen einzusenden.

Hünfeld, am 11. Juni 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. v. Wolfs.

Landrathsamt Ziegenhain.

Zur Verakkordirung der, zum Bau eines Oekony- Miegebäudes auf vem Pfarrhofe zu Schrecksbach erfor­derlichen, Maurer - Zimmer- Dachdecker, Wcißbinver- Schreiner- und Schlosser-Arbeiten wird hierdurch Termin auf den 26. d. M- Vormittags 10 Uhr, in vas Ge- schästslocal ves unterzeichneten Landrathsamts anberaumt, wozu AkkordSlustige eingeladen werden.

Die Herrn Bürgermeister haben dieses in ihren Gemeinden zu veröffentlichen.

Ziegenhain, am 9. Juni 1854.

Kurfürstliches Landrathsamt. Schantz.

Herausgeber: L. Funk. Druck und Verlag von demselben.