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huptet wurde, das oSmanische Reich in einen »Russischen Vasallenstaat verwandelte."

Im Jahre 1839 kam der Kampf zwischen Mehe- med Ali und dem Sultan Mahmuv von Neuem zum Ausbruche. Rußland war durch den Vertrag von Hunkiar Skelessi zur Hülfeleistung verpflichtet; unv dies­mal forderte Lord Palmerston (durch feine Note vom 19.Iuni 1839) die Französische Regierung auf, eine Englisch-Französische Flotte mit Landungstruppen nach den Darvanellen zu schicken, um die Durchfahrt zu er­zwingen und den Russen zu Konstantinopel zuvorzukom- men. Erst das schwankende Benehmen Luvwig Philipp's, »er seine Mitwirkung zu diesem Gewallschritte verweigerte, bestimmte den Brtliichen Minister, das Französische Bünv- niß aufzugeben unv sich mit Rußland üver die Frie- denssNflung im Oriente zu verständigen.

Wir rufen diese Thatsachen zurück, weil sie bezeich­nend für den zudringlichen Charakter der Aerzie sinv, Die gegenwärtig dem »kranken Manne" allerdings nicht mehr gegen seinen Willen, sondern mit seiner Einwilligung ihre Hülfe leisten, und weil sie diejenigen enttäufcken können, die naiv genug sind, an die Uneigennutzigkeil vieler Hülfeleistungen zu glauben. Wenn jemals von einem Rufsifche» Uebergewichte die Rede sein konnte, welches das Europäsu-e Gleichgewicht zu gefährden drohte, so war dies in den Jahren 1833 unv lo39 ver Fall, wo Rußland bereits festen Fuß zu Konstantinopel gefaßt hatte. Nachvem Rußland aus dieser Position verviängt ist, nachdem dieselbe von den Engländern und Franzofen eingenommen ist, die sich, statt an die Do­nau zu ziehen, zu Gallipoli befestigen, wo sie sowohl den Boepoks wie die Dardanellen in ihrer Ge­walt haben, da noch von einem Russischen Ueber- gewichtc zu sprechen, daS ist ungefähr das, was die Eng- länder bumbug und was wir Deutschen einen groben Betrug n»nnkn. Wenn wir dmch einen solchen uroben Betrug dennoch uns tarnten lassen, so haben wir, sobald die Folgen über uns ycreinbrcchen, Nwmanv anzuklagen, als, um einen glimpflichen Auscruck zu brauchen, unsere eigene Leichtgläubigkeit.

Das Russische Uebergewicht! Wenn ein Russisches Uebergewicht voiHanden sein sollte, so müßte dasselbe durch die Veniage des Jahres 1813 geschaffen fein. Die den gegenwärtigen Besstailv in Europa begründet haben da seit dieser Zeit keine erhebliche Veränderung in dem Europäischen Besitzstände mehr erfolgt ist. Wssr sollten aber meinen, daß einUebergewicht", welches wir uns bereite bcinahre 40 Jahre hmvuich haben gefallen las­sen, allenfalls auch noch eine Zeitlang länger zu ertra- gen sein wird; zumal Da diesesUebergewicht" nach Klein was man uns von demselben vorfaselt so wench gesichert ist, daß es die Russen nicht einmal in den ©tano setzt, denSchlüssel" zu ihrem eigenen Hause Den Bosporus - den sie durch den Vertrag von Hun- k.ar Skelessi bereits so gut wie in der Tasche hatten, zu oehalttn, sobald es den Franzosen und Engländern

denselben für sich zu gemeinschaftlichem Gebrauche in Anspruch zu nehmen.

Freilich sagt man uns, daß es es sich nicht so sehr um das Uebergewicht der Russen im Orient handle, alS um das Russische Uebergewicht in Deutschland, um denAlpdruck" unter dem wir armen Deutschen, ohne es zu wissen, erliegen sollen. Ueber vieles Rus­sische Uebergewicht sei es uns erlaubt, demnächst noch einige Worte zu sagen. (N. Pr. Z.)

EageSbegebenheiten.

Posen, 30. Mai. Unsere Provinz stellt auch in diesem Jahre ein starkes Contingent zu der Armee der Auswanderer. Das Gros derselben umfaßt fast aus­schließlich Landwirthe unv Handwerker, die außer ihren Wünschen noch etwas Reelles an Capital oder an Kennt­nissen über Den Ocean nehmen. ' Dabei ist es auffallend, daß verhältnißmäßig die Polen viel weniger zahlreich ihr Heil in Der Auswanderung suchen, als die Deutschen.

Köln, 29. Mai. Dem »Rhein-und Mosel-Boten zufolge soll Der Grundstein zu der neu zu erbauenven Kirche Der P. P. Redemptoristen in Koblenz bereits in kürzester Frist gelegt werden. Der Basiliken-Styl mit einem Thurm ist nunmehr definitiv angenommen.

Karls ruhe, 29. Mai. Die Verhältnisse der auS der unirten Bavischen Landeskirche ausgetretenen Luthe­raner sind noch immer nicht in befriedigender Weise ge­ordnet, obgleich dies nach den letzten Mittheilungen in diesen Blättern zu erwarten stand. Das ganze Gewicht der Frage ruht jetzt auf den Verhandlungen über die Anerkennung des Geistlichen der lutherischen Gemeinden, des Pastors Eichhorn. Von Seiten der Regierung wird die Bestätigung deS Letzteren beharrlich verweigert, und zwar ohne Angabe irgenv eines Grundes. Wenn auch von Seiten der lutherischen Gemeinden nicht besinnen wird, daß Der Regierung nach ihrem Oberhoheitsrechte die Be­stätigung des von der Gemeinde berufenen Geistlichen zustehe, so glauben die Gemeinden doch sich berufend auf allgemein anerkannte kirchenrechtliche Grundsätze, darauf bestehen zu müssen, vaß irgend ein Grund der Nichtbestätigung angeführt werde, weil sonst alle Normen für künftige Berufungen fehlen müßten, der Willkür der Regierung ein ungmessener Spielraum gewährt und die gerechte Besorgniß bei den Gemeinden entstehen müßte, daß dem entschieden lutherischen Bekenntnisse durch Ein­fluß der Regierung die Spitze abgestumpft wercen solle, ganz abgesehen davon, daß der Pastor Eichhorn, der sich in Zeiten der Gefahr um das Badische Vaterland so verdient gemacht hat, seinem bisherigen Wirkungs­kreise im Vaterlanv gewaltsam entzogen werden würde. AuS diesen Grünven haben die Bavischen lutherifchen Gemeinven nun bestimmt erklärt, daß^ sie von dem von ihnen berufenen Seelsorger nicht ablassen würven, eS ser denn, daß irgend ein haltbarer Grund für dessen Nicht-

Hierzu haben die Gk-

beliebt, zulassung geltend gemacht werde.