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Kan-rathsamt Ziegenhain.
Die Herrn Ortsoorstände der Landgemeinden haben binnen 8 Tagen zu berichten, welche Handwerker in ihren Gemeinden ein Handwerk, für welches Dispensation nach den S. §- 14 und 15 der Zunftordnung erforderlich ist, etwa ohne diese Dispensation ungünstig betreiben.
Ziegenhain, am 6. Mai 1854.
Kurfürstl. Landrathsamt. Schantz.
Nr. 3l9^H
Mekanntmachung,
-ie Eröffnung der FohlenweiSe im Thiergarten bei Biederstem betreffend.
Die Fohlenweide im Thiergarten bei Bieberstein kann von den Pfervezüchtcrn bis Michaeli b. I. für ein-, zwei- und dreijährige Fohlen gegen Entrichtung von sechs Thalern WeivMcld — zur Hälfte bei der Aufnahme und zur Hälfte im Juli zahlbar — und von Thlr. Hirtenlohn benutzt werden.
Die seitherige Abgabe von Hafer fällt hiermit hinweg. Zwei- und dreijährige Hengstfohlen, die jedoch gegen angemessene Vergütung auf der Fohlenweide, kastrirt werden sonnen, sowie alle diejenigen Fohlen müssen von der Aufnahme ausgeschlossen bleiben, die an Krankheiten oder Mängeln leiden, welche eine fortwährende ärztliche Behandlung und Aufsicht erfordern und durch ihren
Aufenthalt aus der Weide daS eigene Leben oder die Gesundheit der andern Fohlen in Gefahr bringen können. — Die Eröffnung findet am 29. d. M. Morgens 10 Uhr im Thiergarten statt.
Fulda, am 2. Mai 1854.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulva.
Heppe.
vt. Kepler.
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Privat- Bekanntmachungen.
Formulare zu
Gemeinde - Rechnungen
sind wieder vorräthig bei
Ludwig Funk.
Holzschnitter
zufir Unfertigen von Eisenbahnschwellen werden gesucht, hierauf Refleetirende wollen sich beim Bürgermeister^ Hrn. Par in Zwesten Kreis Fritzlar melden. — Offerten von starkem gesunden Eichenholz, für dieses und künftiges Jahr können ebenfalls dort abgegeben werden.
Formulare zu HunSeveezeichniffs sind z» er»- halten bei
Ziegenhain. ÜVallach jun.
Baterläudifche Hagelkchäde» Beoficherungs - Stustatt
zu Cassel.
Obgleich eine sehr große Anzahl Landbesitzer ihren Beitritt zu dieser Anstalt erklärt haben, so soll dieselbe doch konsequent dem Ausspruche:
„daß, wenn nicht die Hälfte des ganzen Landes zusammenkommt, der Versicherungen nicht vollzogen „werden sollen",
für dieses Jahr ausgesetzt werden. Nächstes Frühjahr dagegen, tritt die Anstalt voraussichtlich in Kraft und Wirksamkeit, und werden in der Zwischenzeit fortwährend Anmeldungen entgegengenommen. Die Herren Landwirthe wollen deshalb ihre Versicherungen bei anderen Gesellschaften nur für dieses Jahr abschließen, da Sie künftiges Jahr bei der Vaterländischen Versicherungs-Anstalt günstigere Bedingungen gestellt bekommen, als irgend eine andere auswärtige Gesellschaft zu gewähren im Stande ist.
Da nun gleich mit nächstem Frühjahre, die Erhebung der Prämie mehr nach der Ertragsfähigkeit der Accker, und deswegen nach dem Steuerfl.-Betrage erhoben werden soll, und dem zur Folge die Statuten unbearbeitet werden müssen, so werden die Herren Landwirthe :c. gebeten, ihre Desiverien und Ausstellungen möglichst bald anzugeben, damit sie in den neuen Statuten mit berücksichtigt werden können.
C a s s e l, den 2. Mai 1854.
Die begründenden Mitglieder der Anstalt:
Cauer, Kehsten, Baron von Griesheim,
Domänenpachter zu Fasanenhof. Domänenpachter zu Wilhelmshöhe. Gutsbesitzer zu Cassel.
Secretar «Kehr, Der ausführende Begründen E. Rausch,
Gutsbesitzer zu Wolföanger. Kaufmann in Cassel.
Herausgeber: L. Funk. Druck und Verlag von -demselben.