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Er stirbt — doch sterbend beuget er Die Sündenmacht, das Höllenheer Und stehet auf als Sieger.
Er setzt den Fuß fest auf das Grab,
Ein Held, im Streit bewähret;
Der Sonnen Strahl von oben ab
Ihn ganz mit Licht verkläret.
Das ist der Herr der Herrlichkeit,
Der Leben, Licht und Heil Dir beut — Greif zu, greif zu behende.
Was hat er nun, der alle Feind,
Mit seiner List errungen?
Er ist, Da er zu siegen nietet.
Von unsrem Freunv bezwungen.
Er liegt im Staub ohn' alle Macht
UnD Zion jauchzt unv Zion lacht:
Der Herr ist auferstanden!
O lieber auferstandner Herr,
Mein Heilanv du, mein Leben,
Dir will ich mich je mehr und mehr
Mit Leib und Seel' ergeben.
In deiner Auferstehung' Licht
Kann Sünv und Tod mich halten nicht,
Der Teufel mich nicht würgen. -
Q. ‘ Th. K.
Girren schönen Dftergeuß
haben sie in Rußland, noch aus der ältesten Zeit der christlichen Kirche her. Wenn einer dem andern — vom Kaiser bis zum Bettelmann — am Ostermorgen begegnet, spricht er: „Christus ist aufcrstandcn!" und jener antwortet: „Ja wahrhaftig Er ist auferstanden." Ich sagte: vom Kaiser bis zum Bettelmann; das beweist folgende Geschichte. Ostern — war's vor'm Jahr oder fchon por etlichen Jahren — tritt der, Kaiser Nikolaus Ostermorgens aus seinem Zimmer, und wie er im Vorzimmer die Schilcwacht sieht, grüßt er sie: „Christus ist aufersianven!" „Nein," antwortet der Soldat, „Christus ist nicht auferstanden." — Natürlich hat sich der Kaiser etwas verwundert, und du, Leser, machst es gewiß ebenso wie Der Kaiser. Also auch in Naßland schon Freige- meinvler? Nein, lieber Leser, der Soldat war etwas besseres; er war ein gläubiger Muhamedaner, deren es nicht wenige in des Kaisers von Rußland Reiche giebt, übrigens ein braver Soldat, und hatte schon in zwanzig Schlachten für seinen Kaiser gefochten; darum sagte er seinen Glauben aber auch grave heraus. Gott 'schenk ihm, daß er mit Derselben Aufrichtigkeit noch einmal den Aufcrstanvencn bekennen lernt!
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Amtliche- Bekanntmachungen.
Die, den Gemeinden des Kreises Hersfeld durch Den diesjährigen Landwegebau- Etat auferlegte Verpflichtung zur Vorsehung Der Landwege in ihren Gemarkungen mit Nummerstoinen wird hierdurch in Gemäsheit höherer Verfügung sistirt, was den Ortsvorständen zur Nachach- tung bekannt gemacht wird.
Hersfeld,' den 15. Aprjl 1854.
Kurfürst!. Landrathsamt. Musforth.
Folgende Personen alS:
1) Caspar Kaiser von Rippe,
2) Heinrich Knott von Willingshain und
3) Johann Heinrich Ruhn von Hevdersvorf haben,Behufs Auswanderung nach Nordamerika, um Entlassung auS dem Kurbessichen Unterthanenverband gebeten. Hersfeld, am 12. April 1854.
Kurfürst!. Lauvrathsamt. Aufsarth.
Die 14 Jahre alte Anna Catharina Landefeld von Rotensee hat sich wiederholt von Haus entfernt und treibt sich wahrscheinlich bettelnd umher, weshalb alle Polizeibehörden ersucht werden, auf dieselbe zu fahnden, sie im Betremngsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Hersfeld, am 12. April 1854.
Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.
KanHearhsamt Ziegenhain.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben zu ermitteln wie viele Mühlenbesitzer in ihren Gemeinden etwa noch kein Exemplar der Müblenorvnung vorschriftsmäßig in Der Mühle angeschlagen haben und hierüber bis zum 24. d. M. unfehlbar zu berichten.
Ziegenhain, am 10. April 1854. ____ Kurfürst!. Lauvrathsamt. SchanA.
In Folge Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 6. April D. I., Nr. 3707, werden die Herrn Bürgermeister des Kreises aufgeforvert, in iMn^- Gemeinden zur allgemeinen Kunde zu bringen, daß nach einem Beschlusse Kurfürstlichen Kriegs - Ministeriums Soldaten, mögen dieselben im ersten Aufgebot (Aktive und Reserve) oder in der ersten Abtheilung des zweiten Aufgebotes (Landwehr) stehen und mit ihren Eltern oder ohne solche aus wandern wollen, auf die zu diesem Zwecke erforderliche Verabschiedung vom Militair nicht rechnen können.
Ziegenhain, am 11. April 1854.
- Kurfürst!. Landratbsamt. Scharrß.
KanDrathsamt HünfelS.
Nr. 3321 O. N. Die Herzu Bürgermeister des Kreises haben alsbald die nöthigen Unterhaltungsarbeiten an den bereits gebauten Landwegen, wo es noch nicht geschehen ist, vorzunehmen. Namentlich sind die Gräben aufzuräumen, die Bankets Herzustellen und Die Rollsleine zu entfernen. Die Herrn Bürgermeister haben diese Verfügung bis zum 1. Juni D. J. bei 2 Thir. Strafe zu erledigen. Hünfelv, am 9. April 1854. Kurfürst!. Lauvrathsamt- Der Landbaumeister.
v. Wolfs. Heremann.
Dienstag den 18. und Mittwoch Den 19- April d. J. sollen im hiesigen Wald-Distrikt Lunze, Forstrevier Haselstein,
230 Stück Tannen - Stämme zu Bauholz unv Brettern geeignet, von 10 bis 56 Fuß Länge und 6 bis 18 Zoll mittlern Durchmesser, meistbietend verkauft werden, wozu man Kaufliebhaber höflichst einlavet. Die Herrn Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt zu machen.
Grüsselbach, am 6. April 1854.
Für Die 21 Waldtheilhaber Der Bürgermeister Mbel.
Herausgeber: L. Funk. Druck unv Verlag von Demselben.