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den Thurm vollendet, und die Mennonilen, denen in Rußland eine Glaubensfreiheit ohne jede Beschränkung rutheil wird, haben die ihnen gleichfalls geschenkte Bau­stelle feit Jahren mit freundlichem Grün b-pflanzt, weil sie wegen Mangel an Fonds immer noch nicht bauen können, werden aber so Gott will, unterstützt von theil- nehmenden Brüdern aus Nähe und Ferne, auch bald ihr Gotteshaus haben. Doch nicht nur diese, auch die Ju­den haben daselbst schon ihre geräumige schöne Synagoge, den ärmeren dieses Volkes hat der Kaiser Land geschenkt, ihnen deutsche Musterwirthe für hohes Gehalt gedungen, und es ist ihnen gleich den deutschen Eingewanoerten nicht nur Geld, sondern auch Ackergeräthe und Vieh geworden.

Die Tataren bauten in den Jahren 1850 und 1851 in einem, meinem damaligen Aufenthalt nahegelegenen Dorfe eine Moschee, wobei sie von einem lheilnehmenden kaiserlichen Beamten freundlich mit Rath und That un­terstützt wurden, so daß dieses Gebäude schöner als ich es sonst gesehen vollendet werden konnte. Ich war Au­genzeuge der frohen Dankbarkeit dieser Leute.

In Betreff der Bibelverbreitung ist das Wirken der dortigen Bibelgesellschaft genugsam bekannt, eS werden da nicht nur in Rußland gedruckte, sondern noch viele tausend Eremplare aus England und Deutschland ver­breitet und sind in vielen KaufmannSläcen in russischer, tatarischer und deutscher Sprache, nicht nur für Geld, sondern wer eine haben möchte und recht darum bittet, auch umsonst zu^ haben.

Könnten Schreiber und Verbreiter der zu Anfang benannten Bdschuldigungen nur einmal hören, wie dort deutsche Brüder Gott und dem Kaiser danken für das Asyl, was ihnen geworden, sie würden, wenn Ehrgefühl in ihrer Brust ist, errötben über ihren Leichtsinn und ihre Unwahrheiten. - An undankvnren Taugenichtsen mangelt es zwar auch dort leider nicht; solche die anstatt zu ar­beiten nur essen wollen und die lieber faulenzen statt zu ackern und zu pflanzen, die sind leider auch dort unter Russen, Tataren, Deutschen u. s. w. zu finden, die denn auch willig milschreien, der Kaiser, der König, die ganze Regierung tauge nichts. Aber daß sie es sind, die in jäm­merlicher Verblendung ihrem ewigen und zeitlichen Verder­ben entgegenlausen, das fällt ihnen nicht ein. J.

Amtliche- Bekanntmachungen.

In Folge höherer Verfügung haben die OrtSvor- stande^ des Kreises alsbald auf die übliche Weise in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß Soldaten, mögen dieselben im ersten Aufgebot (Activa und Reserve) oder Jlbtl)eilung des zweiten Aufgebots (Landwehr) stehen, und mit ihren Eltern oder ohne lolche auswandern wollen, auf die zu diesem Zwecke

erforderliche Verabschiedung vom Militair nicht rechnen können. Hersfeld, am 11. April 1854.

Kurfürstl. Landrathsamt, ^tufsarth.

Peter Räuber von Hattenbach und

Heinrich Herbold von Hersfeiv haben, Behufs Auswanderung nach Nordamerika, um Entlassung aus dem Kurhessischen Unrerthanenveibande gebeten. Hersfeiv, am 10. April 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. Auffarth.

Gefunden: ein Tischmesser. — Der Eigenthümer kann dasselbe dahier in Empfang nehmen.

Hersfeld, am 11. April 1854.

Kurfürstliches Landrathsamt. Auffarth«

Kaudrathsamt HünfetH.

Nr. 2294 O. N. Nachdem folgende Personen:

1) Conrav Manns von WetzloS, '

2) Valtin Wißler von Hünhan,

3) Georg Heinrich Webert von Großenmoor,

4) Konrad Seiger von Gruben,

5) Valtin Hornung von HechelmannSkirchen,

6) Adam Heinz von Kleinmoor,

7) Georg Leister von Overfeld, und

8) Johannes Schaum von Oberrombach zu Ortstaratoren bestellt, und heute als solche verpflichtet worden sink, wird dies hierdurch bekannt gemacht.

Hünfeld, am 5. April 1854.

Kurfürstl. Landrathsamt, v Wolfs.

Nr. 2966 O. R. Die Herrn Bürgermeister derje­nigen Ortschaften, deren Gemarkungsgrenze mit einer benachbarten Gemeinde streitig ist, haben binnen 14 Ta­gen darüber zu berichten.

Hünfeld, am 9. April 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. v. Wolfs.

Die katholischen Jndustrielehrerinnen des Kreises werden zur Empsangnahme der von Kurfürst!. Regierung pro 1853 bewilligten Vergütungen auf den 21. d. M. Morgens 10 Uhr anher vorgeladen.

Hünfeld, am 10. April' 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. v. Wolfs

Hkusfchreiberr

des Landrathsamtes Hünfeld über den An­fangstermin zur Behütung der Wiesen.

Nach Anhörung des Bezirksrathes wird bestimmt daß das Behüten der Wiesen nicht eher eintreten darf als bis dieselben vollständig abgeernlet sind.

Nach dieser Zeit darf das Rindvieh und vom J5. Oktober an das Schaafvieh aufgetrieben werden.

Das Behüten nasser Wiesen bleibt jedoch zu allen Zeiten untersagt.