Einzelbild herunterladen
 
  

- 111 -

Amerikanische Scheußlichkeit.

Aus Natchez (Missiissippi) wird berichtet: ein Neger hatte das ungeheure Verbrechen begangen gegen seinen weißen Peiniger die Hand aufzuheben und ihn zu schla­gen. Er wurve natürlich sofort verhaftet und die Strenge des Gesetzes sollte an ihm geübt werden, aber das Volk wollte auf den langsamen Gang der Justiz nicht warten, vielmehr die Gelee enheit benutzen ein abschreckendes Bei­spiel aufzustellen. Man bemächtigte sich demnach des Schuldigen und berief die Farmer aus der Umgegend, die denn auch alle, aus ziemlich weiter Entfernung sogar, unv mit ihren Sclaven auf dem Sammelplätze sich ein# fanden. Ueber viertausend Schwarze waren zusammen­gebracht worven, um ihren unglücklichen Slammgenossen ' lebendig verbrennen zu sehen. Das Opfer der Volkswuth wurde an einen Baum gekettet und man legte Holzbündel um ihn herum. Ehe man dieselben anzün- dele, fragte man ihn, ob er vor seinem Ende noch etwas zu sagen habe. Er verlangte unv erhielt ein Glas Was­ser, blickte mit stoischer Ruhe umher unv sagte den an- wesenven Schwarzen, sie möchten seiner sich erinnern unv für ihn beten.Nun bringt das Feuer," setzte er hinzu, ich bin bereit in Frieden von Hinnen zu gehen." >,ie Flamme knisterte balv in dem dürren Holze, schlug höher unv höher auf, umzingelte ihn mit heißen Zungen unv entzog ihn balv ganz dem Blicke. Da aber fanv auch seine stoische Ruhe ihr Enve. Der Schmerz entriß ihm herzzerreißende Jammertöne, er wanv unv krümmte sich an ver Seite, die Verzweiflung gab ihm Riesenstärke unv mit einem Rucke zersprengte er seine Bande. Brennend, gräßlich anzuschen, brüllend vor Schmerz, stürzte er sich aus dem Flammenmeere heraus. Sobald ihn aber die Zuschauer nahen sahen, richteten sich zwanzig Flinten nach ihm, zwanzig Schüsse knallten unv von mehreren Kugeln getroffen sank er nieder. Die umstehenven Un­menschen aber packten sofort den noch zuckenden Leichnam und warfen ihn in die Flammen wieder hinein, die ihn endlich ganz vernichteten.

Amtliche- Bekanntmachungen.

Die H. H. Bürgermeister der Landgemeinden des akreifes haben für die Zukunft diejenigen Personen, welche das Zimmerhandwerk selbstständig zu betreiben beabsich- ttgen, anzuweisen, vor dem Beginn des Gewerbebetriebs « r ö" Stiren, damit deren Verpflichtung auf die Anweisung für die Zimmermeister veranlaßt werden kann.

Hersfelv, am 5. April 1854.

____ Kurfürst!. Landrathsamt. Auffarth.

. Sämmtliche Herrn Bürgermeister des Kreises haben Gemeinten wiederholt bekannt zu machen, daß lufangen oder Tövten von Nachtigallen und son- 1 gen von Insekten sich nährenden Vögeln, sowie auch

das Zerstören deren Nester bei 10 Thlr. beziehungsweise 2^ Tblr. Strafe gesetzlich verboten ist.

Die Feldhüter und Waldschützen sind zur Aufsicht gegen Uebertretungen dieses Verbots gemessenst anzu­weisen und die Herrn Schullehrer zu ersuchen, die Schul­jugend namentlich vor Aushebung oder Zerstörung der Nester von Nachtigallen, Rothkehlchen, Rothschwänzchen, Grasmücken, Meisen, Finken, Drosseln, Spechte rc. ernst­lich zu verwarnen Hersfelv, am 7. April 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 1. Juni v. I. in Nr. 44 des Hersfelver Anzeigers, die Vertilgung von Raupennestern betreffend, werben hier­durch Die Ortsvorstände des Kreises aufgefordert, , die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu überwachen und jeden Nachlässigen Behufs Veranlas­sung seiner Bestrafung basier zur Anzeige zu bringen.

Hersfeld, am 7. April 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth

Johannes Berk von Roßbach hat, Behufs Aus­wanderung nach Nordamerika um Entlassung aus dem Kurhessischen Unterlhanenverbanv gebeten.

Hersfelv, am 6. April 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. Wuffarth.

Konrav Apel von Meckbach hat, Behufs Auswan­derung nach Nordamerika um Entlassung aus dem Kur- hessischen Unterthanenverbanve gebeten.

Hersfelv, am 7. April 1854.

Kurfürstliches Landrathsamt. Muffarth.

Nachdem die^im Verlag von Karl Göpel in Stutt­gart erschienene Schrift:die Frage der deutschen Zu­kunft von Gustav Diezel" wegen ihrer destructiven Ten­denz im Kurstaate verboten worven ist, haben die Orts­vorstände des Kreises solches in ihren Gemeinden bekannt zu machen unv das Verbot gehörig zu überwachen.

Hersfeld, am 6. April 1854/

Kurfürst!. Landrathsamt. Auffarth.

Aus dem am 5. d. M. stattgesunvenen Markte ist ein gehäkelter langer Geldbeutel von ungebleichtem Hanf­zwirn und rother Seide, mit etwa 5 Thlr. beschwert, abhanden gekommen. Dem Finver wird eine Beloh­nung zugesagt. Hersfelv, am 7. April 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

Gefunden: Ein f. g. Sellscheiv. Der Eigenthümer kann dasselbe beim Ortsvorstanv zu Nieveraula in Em­pfang nehmen. Hersfeld, am 6 April 1854.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

Der unterm 24, v. M. gegen den Schulknaben Petep Ritz von Petersberg erlassene Steckbrief wird, als erledigt, zurückgezogen. Hersfeld, am 7. April 1854.

Kurfürstl. Landrathsamt. Muffarth.