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an, welche dort standen, zwang sie, sich in die drei Forts zu flüchten, welche in jener Gegend stehen, zündete eines dieser Forts an, verbrannte es sammt den 45 Albanesen, welche darin waren, und belagerte die übrigen zwei Forts, welche beim Abgehen des Couriers sich noch nicht erge­ben hatten. Die Generale Jervas und Rangos erfüh­ren, daß 800 Albanesen eiligst marschiren, um sich des Engpasses der sogenannten Fünf Brunnen zu bemächtigen, und begaben sich dorthin, um den Platz au behaupten. Nach einem achtstündigen Kampf wurden die Albanesen zurückgeworfen und viele wurden gefangen genommen. Man fügt, daß die Insurgenten alle in ihre Hände ge­fallenen Albanesen niedergehauen hätten.

Amtliche- Bekanntmachungen.

Durch Beschluß Kurfürstlicher Regierung in Fulva vom 10. d. M. Nr. 2073 R. P. ist von dem Wiesenbau- Verlag pro 1854 für den Kreis Hersfeld die Summe von 50 Thlr. zur Unterstützung bei Wiesenverbesserungen durch die vorhandenen Wiesenbauer verwilligt worden.

Dw Ortövorslände des Kreises werden hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, deßhalbigc Gesuche binnen 8 Tagen anher einzureichen.

Hersfeld, am 16. März 1854.

Kurfürstl. Lanorathsamt. Wuffarth.

Zur Verbesserung der Wiesenkultur und Behufs Ausführung des §. 13 des Gesetzes vom 28. October 1834, die Beseitigung mehrer der Verbesserung des Acker- und Wiesenbaues enlgegenstehcnden Hindernisse betreffend, werden hierdurch die nachstehenden Anoidnun- gen getroffen:

I. Für den Kreis Hersfeld sollen folgende Wiesen-

Vorstands-Bezirke gebildet werden:

1) die Stadt Hersfeld, Kalkodes und Meisebach,

2) Untcrhaun, Oberhaun, Rolensee,

3) Sieglos, Eitra, Wipperöhain,

4) Kerspenhausen, Hilperhausen, Kohlhausen, Roßbach

5) Allmershausen, Gitlersvorf,, Hählgans, Heenes,

6) ObcrgeiS, Untergeis, Aua,

7) Friedlos, Biedebach, Reilos, Rohrbach, Tann,

8) Sorga, Petersberg, Kathus,

9) Meckbach, Mecklar,

10) Nieveraula, Hattenbach, Niederjossa,

11) Asbach, Beiershausen,

12) Mengshausen, Solms,

13) Holzheim, Kruspis, Siärklos,

14) Kleta, Allendorf, Gershausen, Kemmerode, Reim- boldshausen,

15) Friclingen, Gersdorf, Heddersdorf, Willingshain,

16) Kirchheim, Goßmannsrode, Reckerode, Rotlerlerode,

17) Oberfloppel, Unterstoppel,

18) Frievewald, Herfa, Lautenhaufen,

19) Heimboldshaufen, Harnrode, Lengers, Unlerneurode,

20) Heringen, Leimbach, Wölfershaasen, Bengendorf, 21) Kleinensee, Widdershausen,

22) Schenklcngsfeld, Conrode, Lampertsfeld, Ober- lengsfeld, Wüstfelo,

23) Landershausen, Unterweisenborn, Wehrshausen,

24) AuSbach, Gcthsemane, Ransbach,

25) Hilmes, Hillarlshausen, Motzfeld,

26) Malkomes, Dünkelrove, Schenksolz,

27) Philippsthal, Nippe mit Röhrigshof.

II. Die zu einem Bezirk gehörigen Wiesenbesitzer haben einen tüchtigen Lanvwirthschafts- Verständigen zum Wi ese n-Vorstand zu erwählen, welche Wahl von dem Bürgermeister der oben unter I. jedesmal zuerst erwähnten Gemeinden zu leiten ist. Letzterer hat das Ergebniß der Wahl binnen 14 Tagen anher ein« zuberichten.

III. Der Wiesen-Vorstand hat, wo nöthig, unter Hinzu­ziehung rcö betreffenden Ortsvorstanves,

1) auf Verbesserung der Wiesen seines Bezirks Bedacht zu nehmen und den Wiesenbefitzern die Beseitigung gemeinschädlicher Uebelstände aufzu- geden; auch im Falle, daß seinen oder des Ortsvorstands Weisungen keine Folge gegeben würde, hiervon dem Lanvrathsamle Anzeige zu machen und

2) über die aus Staatsmitteln ganz oder ihcilwcise herzustellenden Wiesenkulturen dem Landralhsamte Vorschläge zu machen und die Ausführung der Bauten zu überwachen.

Die OrtSvorstände werden hierdurch angewiesen, die Wiesenvorstände deren Amt ein unentgeldliches Ehren­amt und nicht abzulehnen ist, auf jede Weise zu unterstützen.

IV. Die vorhandenen Wiesenbauer:

1) Philipp Fink zu Kleba,

2) Jakob Jakob zu Kruspis,

3) Jakob Möller I. zu Friedlos und

4) Jakab Möller II. da selbst

werden, namentlich zu größeren Wiesenverbesserungs- Anlagen in der Weise verwendet werden, daß sie auS der vom Staate verwilligien Vorlage ihren Lohn, von dem Wiesenbesitzer aber die Kost erhalten. Letzterer muß auch stets die nöthige Anzahl Arbeiter dem ihm zugewie­senen Wiesenbauer zur Verfügung stellen.

Für die Zukunft haben diejenigen Wieffnbesitzer, welche eine Unterstützung durch die Wiesenbauer wünschen, ihre deßhalbigen Gesuche an den betreffenden Wiesen« Vorstand abzugeben, welcher über dieselben unter Bei­fügung einer Ortsvorstandsbescheinigung über die Ver- mögensverhältmsse des Bittstellers an das Landrathsamt berichten, und hierbei eine nähere Bezeichnung des Wiesengründs, des Umfangs und der Dauer der Arbeit, sowie der Zahl der Arbeiter geben wird.

Bis zur Bestellung der Wiesenvorstände sind die