- 52
LandrathsMrrL HünfelS.
Nr. 1*85 O. R. Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben das bestehende Verbot, wonach den Brand- beschädigten das Wiederaufbauen niedergebrannter Gebäude auf einer andern als der Brandstätte, ohne vor- gängig eingeholie Dispensation von Kurfürst!. General- Bränd-Versicherungs-Commi>sion, untersagt ist, mit dem Bemerken in den' Gemeinden bekannt zu machen, daß jede Zuwiderhandlung die Verweigerung der Entschädigung zur Folge hat.
Sodann haben die Herrn Ortsvorstände nach dem Wiederaufbau eines abgebrannten Gebäudes stets in der Bescheinigung hierüber anzugeben, daß der Neubau auf der Brandstätte aukgerichtet worden sei.
Hünfeld, am 9. Februar 1854.
Kurfürst!. Landrathsamt. v. Wolff
Nr. 1229 O. N. Das Feilhalten von Branntwein bei öffentlichen Holzverkäufen wird bei 3 Thir. Strafe untersagt.
Die Herrn Bürgermeister haben dieses Verbot bekannt zu machen und wie geschehen binnen acht Tagen zu berichten. Hünfeld, am 10. Februar 1854.
Kurfürst!. LanvrathSamt. V. Wolff.
Privat- Bekanntmachungen.
Den hiesigen Einwohnern wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Branrsteuer vom Jahr 1?54 binnen 14 Tagen zur hiesigen Stadtreceptur im sechsfachen Betrage zu zahlen ist.
Hersfelv, den 15. Februar 1854.
Kurfürstliche Stadtreceptur,
Schimmelpfe n g.
Auf Grund der Verordnung vom 26. Juni 1815 hat Kurfürst!. Finanz-Ministerium unterm 1. d. M. ad Nr. 795 verfügt, daß die Herrschaftlichen Steuern bis zum 8. eines jeden Monats, sowohl an die hiesige Stadtreceptur als auch an die Orts Erheber in den Gemeinden eingezahlt, nach Ablauf dieser Frist die gesetzlich exeeutive Beitreibung sofort, gegen die Säumigen, vollzogen werden solle. Vierteljährige Steuer-Einzahlungen können nur statlfinv'en bei quartalweiser Wor- auszahlung.
Hersfelv, am 11. Februar 1854.
Kurfürst!. Renterei Erhebung der direkten Steuern
Humburg.
Der auf den 22. v. Mts. fallende Jahrmarkt zu Schcnklcngsfelb soll, — weil der Jahrmarkt zu Hersfelv auch auf den 22. d. Mts. fällt, — am 1. Merz d. J. abgehalten werden, die Herrn Ortsvornände werden gebeten dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Schcnklengsfeld, am 11. Februar 1854.
Der Bürgermeister Göbel.
Guts-Verrkauf.
Zu Oberbreizbach bei Manöbach sind zwei Güter, deren Accker aneinanverliegen, zusammen etwa 150 Acker groß, aus freier Hand zu verkaufen.
Mein in der Gemarkung Wüstfeld, Amts Schenk- lengsfild gelegenes Besitzthum, bestehend aus Haus, Hof, Scheuer, Stählung und Garten, nebst 5 Acker stellbares Land, beabsichtige ich zu verkaufen oder zu verpachten. Liebhaber können das Nähere jederzeit bei mir erfahren.
Hersfelv im Februar 1854.
Carl Schimmelpseng, Färber.
Concessionirte
Haupt-Agentur für Auswanderer.
Beim Beginn der diesjährigen Schiffs-Expeditionen --» Amerika, verpfehle ich nicht mich allen Auswanderern zum Abschluß von Ueberfahrts- ^BCtttäßClt nach den Häfen Amerikas bestens zu empfehlen. Ausgezeichnet gute Gelegenheit in Schiffen erster Klasse zu den billigsten Preisen kann ich zusichern. Bei größer» Gesellschaften begleite ich die Auswanderer bis in Hafen. §8^)^ und
®w» i» -"M b-bMELnn Altenbuvg.
Mein Geschäftslokal ist wie früher bei dem Kaufmann Conrad Geling am Markt.