- 38 -
Bei dieser zweiten Schätzung sind, wo thunlich, die früheren Schätzer wiederum zu gebrauchen.
§. 15.
Der Verklagte hat in dem Falle, wo die Ernte eines Grundstücks von Wild beschädigt worden ist, die Befugnis, statt Leistung des Schadensersatzes (§. 1), die betreffende Ernte gegen Bezahlung des vermuthlichen, durch Abschätzung festzustellenden vollen Ernte-Ertrages nach den zur Erntezeit bestehenden Preisen zu übernehmen.
Die Geltendmachung dieses Rechtes ist dadurch bedingt, daß der Verklagte während der Verhandlung über die Abschätzung des Schadens davon Gebrauch machen zu wollen erklärt und die hiernach erforderliche Taration durch die zugezogenen Schätzer veranlaßt.
§. 16.
Das Amt eines Schätzers oder Sachverständigen in diesem Verfahren kann ohne erhebliche, vom Gerichte zu beurtheilende, Entschuldigungsgründc nicht abgelehui werden.
§. 17.
An Gebühren für die nicht zum Gerichtspersonale gehörenden Personen sind zulässig
A. in dem Vorverfahren (§. 5):
1) für Aufnahme des §. 5 erwähnten Protokolls aN-On unv Stelle durch denOrtsvorstand oder dessen Stellvertreter
in Städten .......15 Sgr. in Landgemeinden . .... 10 —
2) für die Mitwirkung bei dem im §. 5 erwähnten Geschäfte durch einen besonderen Sachverständigen .........15 Sgr. Diese letztere Gebühr kann vom Gericht bis 2 Thaler auf Verlangen erhöht werden,
3) die üblichen Bestellgebühren für den Ortödiener,
4) etwaige Auslagen für Boten;
B. in dem gerichtlichen Verfahren:
1) für jeden zugezogenen Schätzer bezw. Sachverständigen .........20 Sgr.
Diese letztere Gebühr kann nach Umständen bis auf 5 THU. erhöht werden.
2) An Reisekosten erhalten diese Personen für jete Stunde Entfernung .....15 Sgr.
Unsere Gerichtsbehörden, sowie sonst Alle, welche es angeht, haben sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gebührend zu achten. .....
Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhandigen Unterschrift und des bcigcvrückten^ StaawsicgUs gegeben zu Cassel am Ästen Januar 1854.
Friedrich Wilhcl in.
(St. @.)
Vt. Hassenpflug. Vt. Volmar- Vt. v. Hapnau.
Vt. v. Baumbach.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Regiments-Arzt Montag vom ersten Infanterie-Regiment (Kurfürst) mit Pension anssuciocu zu lassen,
den Staiions-Conirolenr, Zolliiispecior Kcysser zu RheitiM- im Königreich Preußen^ in gleicher Eigenschaft zu dem Königlich Hannoverscheu Haupt-Steueramte zu Hannover zu verschon, und den mit den Geschäften eines Maschinenmeisters bei der Main-Weser-Eisenbahn und der Kurfürst Friedrich-WilhelmS-Nord- bahn bisher beauftragt gewesenen Anton le Goullon zu Cassel zum Maschinenmeister der Main-Weser-Eisenbahn auf Widerruf zu ernennen, auch
den bisherigen Psarrverwcser der reformirten Gemeinde zu Volkmarsen, Heinrich Adolph Amelung, zum wirklichen Pfarrer der gedachten Gemeinde zu bestellen,
dem außerordentlichen Pfarrer Ernst August Brack, dermalen Pfarrgehülfen in GeiSmar, die erledigte reformirte Pfarrei zu Rauschenberg zu übertragen,
den Landrath «Schmidt zu Gelnhausen zum Polizeidirector in Fulda zu ernennen,
den Landrath Gi l l er vonFulda in gleicher Eigenschaft zum Landrathsamt Gelnhausen zu versehen,
den Bauconductor Eggena, dermalen in Gelnhausen, zum Land- Straßen - und Wasserbaumeister für den Baudistrikt des Kreises Kassel links der Fulda und
den Baucommissar Selig, dermalen zu Borken zum Bau- commissar in Fritzlar zu bestellen.
^rrgesbegebenherten.
Paris. — Nach Briefen aus Cherbourg und Toulon herrscht dort eine täglich größer werdende Thätigkeit in den See-Arsenalen. In Cherbourg werden der Tilsit und die Fregatte Alceste, in Toulon der Ma- rengo unv alle Dampf-Fregatten bewaffnet. Eine neue Adjuvication vön 15,000 Hängematten hat stattgefunden unv man hat eine Menge von Arbeitern und Arbeiterinnen zur Anfertigung von Segeln, an denen es fehlt, an- gestellt. - Man spricht von Bilvung einer Elile-Cavallerie in der Stärke von 10,000 Mann unv unter vem Namen von „Guiven", deren es jetzt blos ein Regiment giebt Man versichert ferner, daß sogleich nach der Kriegserklärung die Nationalgarre von Paris mobilisirt werden wird, um ihr die Bewachung der Hauptstadt anzuver- trauen. — Der „Moniteur" enthält in seinem amtlichen Theile ein Decret, durch welches 40,000 Mann aus der Altersklasse von 1851 einberufen werden, weil die letzte Aushebung für den Specialdienst der Armee sich als ungenügend herausgestellt habe.
Amtliche - BskKirntMKchrmgen.
Justus und Peter stimmet von Sorga haben, Behufs Auswanverung nach Nordamerika, um Einlassung aus dem Kur Hessischen Unterthanen-Verbände gebeten.
Hersfelv, am 1. Februar 1854.
Kurfürst!. Lanvrathsamt. Mu^arth.
Gefunden: Eine Reisetasche. — Der Eigenthümer kann solche rahier in Empfang nehmen.
Hersfeld, am 4. Februar 1854.
Kurfürst!. Landrathöamt. Auffarth.