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vollftändigte Protokoll vinnen 24 Stunden gegen Zah­lung der entstandenen Gebühren dem Beschädigten ein- zuhäudigen.

Ein von beiden Theilen und dem Ortsvorstande unterzeichneter Vergleich ist vor Gericht (es. §. 6) als­bald vollstreckbar, wenn er bei demselben innerhalb Jah­resfrist nach seiner Aufnahme überreicht wird.

(Fortsetzung folgt.)

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Obersten im 9. Husaren-Regiment FürstLichtenstein, Grafen von Schaffgotsch das Kommandeurkreuz zweiter Classe des Kurfürstlichen Wilhelms- »rdens zu verleihen,

den Obersten Osterwald, Commandeur des 1sten Jnfante- rie-RegimentS (Kurfürst) in gleicher Eigenschaft zum 2. Infante­rie-Regiment zu versetzen, j» den Oberstlieutenant v o n B a u m b a ch , Commandeur des Füsilier-Bataillons, zum interimistischen Commandeur des 1sten Infanterie-Regiments (Kurfürst) sowie

den Oberstlieutenant von Ende, aggregirt dem Geveral- stabe, zum Commandeur des Füsilier-Bataillons und

den Hauptmann von Lepel vom Leibgarde-Regiment zum Adjutanten der Infanterie - Division zu ernennen und denselben dem Leibgarde-Regiment zu aggregiren,

den Garnisons-Auditeur Joseph Schwank zn Fulda in gleicher Eigenschaft nach Hanau zu »ersetzen,

den Rechtspracticanten Conrad Raab, dermalen in Ro- tenburg, zum Actuar bei dem Justizamic in Treysa provisorisch zu bestellen und

den Repositar George Sch äffer vom Konsistorium zu Kas­sel in gleicher Eigenschaft zum Obergericht daselbst zu versetzen; auch — die von dem Justizbeamten Heinrich Alexander Lag isse in Lasset nachgcsuchlc Entlassung aus dem Staatsdienste zu be­willigen.

Rußland und Europa.

(Aus der Neuen Preußischen Zeitung.)

I.

Der grimmige Haß unserer freisinnigen Nussen- fresser ist, genauer betrachtet, nichts als Furcht, welche bekanntlich blind macht. Wahrscheinlich aus diesem Grunde und ihrer Sondcrtbümlichkeit gemäß mißbrauchen in Dir gegenwärtigen Krisis selbst altbcgründew Organe das unveräußerliche Menschenrecht: »beschränkt zu sein" — über alles billige Maaß hinaus. Daher wird es ge- rechlfertigt erscheinen, wenn man die Verhältnisse des un­geheuren Reiches zum üb> igeu Europa ohne Haß, Vorliebe oder Furcht bespricht. Allerdings nur unter wenigen Gesichtspunkten, denn die Gesammtheit jener Ver­hältnisse zu erörtern, würde unsere Kräfte wie den Raum überschreiten, welcher hier vergönnt ist.

Zunächst erörtern wir die ganz lhierher gehörende Ansicht, daß Rußland durch Erwerbung der Eu­ropäischen Türkei für lange Zeit eher'an Stärke verlieren als gewinnen dürfte.

Angeblich beträgt die Bevölkerung der Europäischen Türkei 15^Millionen. Rechnet man davon die ihr ziem­lich entfremdeten Donau-Fürslenthümer und Serbien ab, so bleiben löi Millionen, unter ihnen etwas mehr als 4^ Millionen Mohaincdaner. Hierin läge für den christlichen Beherrscher des Landes eine unermeßliche Schwierigkeit, zumal bei dem religiösen Fanatismus, welchen neuerdings anfachen zu helfen, christliche Mächte nicht gescheut haben. Vielleicht wendet man ein, es be­fänden sich in Rußland ja ohnedies schon über zwei Millionen Mohamedaner, die sich ruhig verhielten. Mit der größeren Masse und noch mehr dadurch ändert sich jedoch das Verhältniß, daß jene 4}- Millionen in der Türkei seit vierhundert Jahren die allein herrschende Race bildeten und jetzt zu geduldeten Unterthanen herab, steigen sollen.

Ferner beträgt der Flächenraum des Türkischen Reiches in Europa über 9500 Quadrat-Meilen, nur 74 weniger als der von Frankreich. Zieht man davon oben genannte nur mittelbare Besitzungen ab, so bleiben 6481 Quadrat-Meilen, also 137« mehr, als die Preußische Monarchie zählt. Auf diesem Gebiet ist ziemlich Alles neu zu schaffen, was der Begriff eines Europäischen Staates bedingt, und diese Schöpfung würde nicht bloß enorme Summen, sondern auch lange Zeit erfordern. Rußland, das seine größten wie fruchtbarsten Eroberun­gen im Innern machen kann und will, wäre gezwungen, ein Menscken-Alter hindurch die desfallsigen Anstrengun- een einzustellen, weil der neuerworbene Süden jede irgend verwenobare Kraft demgemäß in Anspruch nähme. Die Aufgabe ist so umfassend, daß auch der Mächtigste daran scheitern oder wenigstens erlahmen kann.

Dazu treten noch einige Fragen anderer Art. Könnte Serbien in seiner bisherigen halben Unabhängigkeit verbleiben, oder soll es einfach eine Russische Provinz werden? Beides bietet eigenthümliche Bedenklichkeiten dar. Und das Königreich Griechenland, wo man dermalen vielleicht von einem neuen Byzantinischen Kai- serthum träumt? Und endlich Oesterreich, welches von aller Verbindung mit dem Osten abgedrängt, obenein auf höchst empfindliche Weise auch von Süden her um­klammert würde? —

Wie begründet immer diese Bedenken sein mögen, so bleibt dennoch der Umstand, daß starke Charaktere oft durch Schwierigkeiten eher angezogen als abgeschreckt werden. Deshalb ist erfreulich auf die vorlängst abge­gebene Erklärung deö Kaisers von Rußland ver­weisen zu dürfen: »daß er keine Gebiets-Vergrößerung beabsichtige." Wer die achtundzwanzig Regierungs-Jahre des Monarchen mit einiger Aufmerksamkeit verfolgt hat, wird das Gewicht seines Wortes ermessen können. Ihm gegenüber erscheint uns das wüste Geschrei und Treiben