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Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Obersten von Specht Commandeur des 2. Infanterie» Regiments, zum interimistischen Commandeur der 1. Infanterie- Brigade zu ernennen,

den Secondlieutenant Baumann vom Jäger-Bataillon demselben zu aggregiren und

den Amtsactuar George Möller von Trepsa in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte I. in Rotenburg zu versetzen.

Lagesvegevenherten.

Wien. Der Nürnb.Kor. läßt sich von hier un­term 11. Januar schreiben:Den betten Jesuiten-Mis­sionaren v. Klinkowström ist der freundliche Rath zuge­gangen, in ihren Predigten mit mehr Mäßigung zu verfahren. Dieselben haben nämlich gelegentlich ihrer geistlichen Ermahnungen auch das Feld der Politik be­treten und über die orientalische Frage und andere ihrem Berufe fern liegente Gegenstände zu eifrig gesprochen.

Berlin. Eine statistische Vergleichung hat her- ausgestellt, daß die Zahl der auswandernten Ackerbauer und Tagelöhner in den letzten Jahren in steigender Ab­nahme, die der auswandernden Handwerker und Gewerb- treibenden dagegen in der Zunahme begriffen war.

Ma.inz', '14. Januar. Man erzählt sich hier seit gestern, daß von Seiten unserer Regierung die Geneh­migung zur Errichtung eines Kapuziner-Klosters entschie­den abgelehnt wurde. Es ist hier eine Besserungs- Anstalt für sittlich gefallene Frauenzimmer errichtet wor­den, zu deren Oberin der Bischof von Ketteler die Grä- sin Joa Hahn-Hahn ernannt haben soll.

WieSbaden. Der Landtag ist auf den 30. d. M. einberufen.

Paris. Zu Cherbourg ist eine Regierungs-De­pesche eingetroffen, die eine sofortige außerordentliche Aushebung von Matrosen anordnet und gleichzeitig die schleunigste VolKndung deS Linienschiffs Tilsit von 90 Kanonen verschreibt, zu welchem Behuf die Zimmer- leute vermehrt werden und sogar deS Sonntags ihre Arbeit nicht unterbrechen sollen!

Entdeckung der Unschuld.

Sie rüsten sich wider die L-eele des Gerechten und verdammen unschuldig Blut. Ps. 94, 21.

Vor mehreren hundert Jahren wusch sich eines Mor­gens ein vornehmer Herr in der Stadt Brandenburg in seinem Schlafkabine! die Hände, zog dabei seinen kostba­ren Ring vom Finger nnc legte ihn neben sich auf ein offenstchendes Fenster. Er vergaß, ihn sogleich wieder anzustecken und als er ihn nach etwa einer Viertelstunde wieder suchte, fand er ihn nicht mehr. Der Herr wußte

gewiß, daß er ihn au,'s Fenster gelegt und nicht wieder weggenommen hatte, und eben so gewiß wußte er, daß kein Mensch weiter in das Zimmer gekommen war als er selbst mit sein Kammerdiener, und von außen konnte Niemand hereingegriffen haben, weil das Sabines zwei Treppen hoch über der Erde war, auch überdem mehrere Leute im Garten arbeiteten, die es gewiß gesehen haben würden, wenn etwa Jemand mit einer Vetter an's Fen­ster des Kabinels hinangestiegen wäre. Unter so bewand- ten Umständen glaubte der Herr also nicht anders, als daß sein Kammerdiener ihm den Ring gestohlen haben müste. Er stellte ihn deßhalb zur Rede' und versprach ihm, nichts weiter aus der Sache zu machen, wenn er den Ring ohne weitere Umstände wieder herausgäbe. Aber der Kammerdiener, der seinem Herrn beinahe zwan­zig Jahre treu uno ehrlich gedient hatte, crtoracf über diese Beschuldigung gewaltig uno sagte: es sei in der That nicht fein, daß man'ihm, der' in seinem ganzen Leben seinen guten Namen mit keiner Untieue bcflccfi habe, eine so böse Thal zutraue. Der Herr müsse den Ring entweder verlegt oder vielleicht aus dem Fenster in den Garten hinunter gestoßen haben, oder er müsse von einem andern Menschen entwendet worden fein; er sei unschuldig an diesem Raube. Der Herr ward durch diese Entschuldigung aber nicht befriedigt, sondern bestand darauf, der Kammerdiener und durchaus kein Anderer müste der Dieb sein. Da ihm nun viel an dem Ringe gelegen war, theils weil er an sich einen großen Werth hatte, theils aber auch, weil er ein Andenken von seiner verstorbenen Gemahlin war, so trieb er die Sache auf's Acußerste und ließ den Kammerdiener in gesangliche Haft bringen und unter Bedrohung der grausamsten Folter we­gen ves Verbrechens verhören. Der arme Mensch, der sich nichts Böses bewußt war, konnte natürlich nichts ge­stehen, betheuerte daher in jedem Verhöre seine Unschuld uno daß ihm eine solche Thal in letnem ganzen Leben nicht einmal eingefallen sei. Damit begnügte sich aber der Herr nicht, sondern brächte es bei den Gerichten da­hin, daß man den armen Mann auf die Folter bringen mußte. Er hielt fast alle Grade derselben standhaft aus und tröstete sich mitten unter den abscheulichsten Qualen mit seiner Unschuld und seinem guten Gewissen. Endlich da fast alle feine Glieder schon zerschraubt und voller Wunden waren, da seine Gesundheit schon durchaus zer­rüttet und nichts weiter als der schmerzlichste Tod auf der Folterbank mehr für ihn übrig zu sein schien, entschloß er sich, die angeschuldigte That zu gestehen und dadurch seinem Leiden ein Ende zu machen. Aber auch dadurch entging er den Händen der Peiniger nicht, denn nun sollte er gestehen, wo er den Ring habe? und das war ihm doch durchaus nicht möglich; also ward er von Neuem auf die Folter gespannt und als man durch keine Qualen, so fürchterlich sie auch für ihn ersonnen wurden, herausbringen konnte, wo er den Ring gelassen habe, so ward er endlich als ein verstockter Dieb und Böjewicht zum Tode verurihcilt. - Man führte ihn hinaus auf