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Hersfelder Anzeiger

Nr. 4> Hersfeld, den 14. Januar. 1854*

Der »Hersfelder Anzeiger» erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expe­dition (Nenmarkt No. 587) pro Quartal 7 Sgr. 6 Hllr.; bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu. Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Zelle oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.

Bagesvegevenheiten.

Berlin, 7. Januar. Nach dem so eben von der hiesigen Gesellschaft zur Beförderung der evangelischen- Mission unter den Heiden erstatteten Bericht sind im Laufe des Jahres 1853 im Preußischen Staate 16 neue Missions-Gesellschaften entstanden, von welchen 3 in der Provinz Brandenburg. In Berlin hat sich eine gebildet, die in der Jacobi-Parochie. Als bemerkenswerth ist aus diesem Bericht noch anzuführen, daß eine ausschließlich aus Deutschen bestehende Colonie am Cap, die sich Neu- Deulschland nennt, auf ihre Bitten mit einem von hier abgesandten Missionar beschickt werden mußte. Die Gesellschaft hat dem Missionar Posselt die geistliche Pflege dieser Deutschen Gemeinde aufgetragen, und gleichzeitig hat derselbe die Missionslhätiqkeit unter den die Deutsche Colonie umgebenden Zulu-Kaffcrn zu üben. Die Gesell­schaft unterhält gegenwärtig im Kaffernlande 13 meist ßl$ Geistliche ordinirte Missionare auf acht verschiedenen Stationen.

Breslau. Die Agitation, wenigstens der Handel­treibenden, gegen die Sonntagsheiligung kann immer noch nicht ganz zur Ruhe kommen, obschon'sie, wo die Behör­den Festigkeit zeigen, zusehends in der Abnahme begriffen ist. Hierneben nimmt es sich denn wunderlich genug aus, wenn die Zeitungen mit Befriedigung berichten, wie zu der 25jährigen Jubelfeier eines Geistlichen in der Pro­vinz der Tag Sylvester gewählt und der damit ver­bundene Ball bis in den Neujahrsmorgen ausgedehnt worden ist.

Stuttgart, 2. Januar. Es ist nun wirklich zwi- schen^der Regierung und der bischöflichen Curie zu Rot- lenburg zu einem Abschluß über die Ausgleichung der seitherigen Differenzen gekommen im Wege freier Ver­ständigung durch beiderseitige Commissäre. ' DerStaats- Anzeiger" spricht von vollkommener Ausgleichung der Dtfferenzpunkte.

Bcrnburg, 5. Januar. Das schon längst erwar­tete Erkenntniß in der für hiesige Verhältnisse so wichtigen Angelegenheit des 16. März 1849 ist gestern im hiesigen Kreisgerichle publicirt worden. Der Richterspruch ist von der Juristen - Facultät zu Halle erfolgt. Die höchste Strafe, welche durch das betreffend Facultäts-Erkenntniß ausgesprochen worden ist, belauft sich auf 3 Jahre und

3_ Monate Zuchthaus. Dieselbe betrifft einen hiesigen Schuhmachermeister welcher für überführt befunden wor­den ist, den ersten Schuß auf das Militair gethan zu haben. Daran reihen sich einige Verurtheilungen zu 1| 1 Jahr Gefängnißstrafe. Der Mehrzahl der Verurtheil- ten ist 4 bis 1 Monat Gefängnißstrafe zuerkannt worden. Von den übrigen Angeschuldigten ist ein Theil nur von der Instanz absolvirt, ein anderer gänzlich freigesprochen worden. Ww man hört, haben einige der Verurtheilten bereis im Publications- Termine angezeigt, daß sie das Rechtsmittel der Appellation nach dem auf tdiesen Fall anwendbaren älteren Verfahren steht ihnen nur noch eine Instanz offen gebrauchen würden. Von 150 Angeklagten sind 102 ganz straflos geblieben.

Deß au, 4. Jan. Nach einer heute erschienenen Verordnung ist ein Jeder, welcher auf einem christlichen Kirchhofe ober Begräbnißplatze seinen Verstorbenen eine Grabschrift widmen und diese auf Leichensteinen, Gedenk­tafeln und an Gewölben anbringen lassen will, gehalten, diese Grabschrift zuvor dem betreffenden Pfarr-Geistlichen vorzulegen, und hat der letztere die Genehmigung zu ver­weigern ,sobald Die vorgelegte Inschrift als unchristlich oder unpassend von ihm befunden werden sollte."

Hamburg. Nach Angabe derFlyvepost" wäre ein Dänischer, bei Wandsbeck stationirler Gensd'arm in die Hände barbarischer Schmuggler gefallen, welche ihn durch Ausstechung beider Augen elend ver­stümmelt hätten!!

Vom Bovensee. In Allenspach bei Radolfzell hat sich vor Kurzem ein höchst merkwürdiger Fall ereig­net. Ein Mann saß daselbst mit Andern im Wirthshause, als eben über einen bedrängten Ortsbürger ein allgemei­nes Bedauern ausgevrückl wurde. Jener bemerkte dazu das sei freilich schlimm, aber nächstens werde man über einen Andern noch viel Schlimmeres hören, was dem ganzen Orte zur Schande sei. Als die Anwesenden neu­gierig in ihn drangen, so sagte er frei heraus, er habe vor 24 Jahren, im Jahre 1829, seinen Schwager, der aus der Fremde zurückgekehrt war, und dessen Vermögen von beiläufig 5000 fl. jener verwaltet hatte, gleich nach seiner Rückkehr in den Keller gelockt, dort gemordet und unter einem Faß beerdigt. Zur Zeit dieser That habe er angegeben, sein Schwager sei zwar zurückgekehrt, aber nach wenigen Stunden Aufenhalt nach Amerika abgereist.