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Deutschland.

* Staffel, 12. Okl. — Der Hr. Generaldiktator zu Schloß Bellevue hat bekanntlich einen Tagesbefehl bei seinem Amtsantritt erlassen. Das Schriftstück ist jetzt bekannt. Im Eingang erklärt der Unverantwortliche, daß er nach der eingetretenen Krankheit des Generallieutenant Bauer aus dem Pensionszustande reaktivirt sei durch allerhöchste Ordre, „er habe aus reinem Patriotismus und aus treuer Anhänglichkett an die gerechte Sache seines Landesherrn dem Aller­höchsten Vertrauen Sr. K. Hoheit entsprochen und das ehrenvolle Amt übernommen, die durch die Pflichtvcrgessenhenheit der Landstände in verfassungswidriger Verweigerung aller zum Staatsbedarf erforder­lichen Abgaben, wie durch die Anmaßungen und öffentliche Anhetzun­gen des bleibenden Ausschusses gefährdete gesetzliche Ordnung so schleu­nig als möglicb wieder herzustellen." Für diese volle Thätigkeit hat er sich zum Kommandeur mit ausgedehnter Vollmacht ernennen assen. — Er beginnt alsdann mit einer captatio benevolentiae seine Verführungsversucke des Heers zu seinen landesverrätherischen Zwecken und zwar also: „daß zur Erreichung dieses so wichtigen Zweckes unser angestammter Landesherr auf die noch nie verletzte Treue seines braven Heeres mit Entschiedenheit rechnet und das Heer diesem Allerhöchsten Vertrauen vollständig entsprechen wird, bedarf hier um so weniger einer Versicherung , da in dem gegenwärtigen Zeitpunkt die Augen von ganz Europa (was bekanntlich sehr verschiedene Augen hat!) auf dies kleine, in der Treue zu seinem angestammten Fürsten stets bewährt gefundene Heer gerichtet sind, indem die Wiederherstel­lung (soll heißen Umstürzung) der gesetzlichen Ordnung nicht blos unser enges Vaterland, sondern zugleich auch alle Throne und alle treuen Heere berührt. — Soldaten! ein großer Theil unter Euch hat schon in Baden die Erfahrung gemacht, daß aufrührerische Rotten selbst da, wo sie von einem rreulosen Heere unterstützt waren, Eurem Angriff nirgends widerstehen konnten. Ihr habt sie zu Paaren getrie­ben. — Soldaten! ich habe in früheren Kriegen Eure Väter mehr­mals zum Siege geführt, weil sie meinen Anordnungen und meiner Führung mit entschiedenem Vertrauen gefolgt sind. Zeigt auch Ihr — die Söhne jener braven Väter — zeigt auch Ihr mir dieses Ver­trauen; der von einer hochverrätherischen Partei beabsichtigte Umsturz unserer monarchischen Regierungsform darf und wird nicht gelingen, (Wenn Crösus über den HalyS geht, würde er ein großes Reich zer­stören, d. h. fein eignes) die gerechte Sache unsers Kurfürsten muß und wird mit Gottes Hülfe den Sieg behalten. — Officiere und Soldaten! daß wir für die gerechte Sache unsers Fürsten (ganz richtig russisch — „Sache des Fürste n" — was ist Sache des Fürsten in einem konstitutionellen Staat? Seine Civilliste. Sonst Nichts!) —einer Partei gegenüber stehen, welche, um zu ihrem hoch- verräthcrischen Ziele zu gelangen, sich nicht scheut, alle obrigkeitliche Ordnung zu zerstören und Grundlätze zu predigen, welche sie selbst, wenn sie zu regieren hätte, nimmermehr verfolgen könnte, davon ist die öffentliche Erklärung des bleibenden Ausschusses in Betreff der Verordnung und des Manifestes vom 28. v. M. ein redender Beweis, welcher jedem beängstigten Gewissen die Augen öffnen sollte."

Und nun kommt der alte Kriegskamerad und Federvergewaltiger mit einer langen Abhandlung über die Verfassungsurkunde und die §§. 100, 61, 95 u. s. w. Brutalität und Dummheit sind stets un­zertrennlich. Wer in aller Welt wird sich von einem kurhess. Ober- kommandeur über die kurhessische Verfassung belehren lassen wollen? Der alte Fabius Cunctator hätte besser gethan, bei seinem Leisten zu bleiben und gehörig hineinzuhauen, das würde ihm Jeder geglaubt haben. Sed ultra posse nemo obligatur (Keiner wird über seine Kraft hinaus verpflichtet!)

Der hessische Zauderer schließt alsdann seine Vorlesung also: „Dies ist der klare Inhalt der Verfassungsurkunde. Offiziere und Soldaten! indem ich die Vollziehung der Verordnung unseres Lundes- Herrn in Ansehung des Kriegszustandes übernehme, erinnere ich Erich an den, Fürst und Verfassung geleisteten Eid, an die Ehre Eures Standes, an die Pflicht des Gehorsams, den Ihr Euern Führern, nicht aber dem landständischen Ausschüsse und der Civilbehörde schul­dig seid. Die Augen von ganz Europa sehen jetzt auf Euch (welche? die Hühneraugen?), ob hier noch überhaupt eine geordnete Regierung möglich sei, ob das Band der Treue noch festhalte und ob deshalb auch für jetzt noch ein Kurhessisches Kriegsheer bestehen könne oder andere Mächte die Einführung eines gesetzlichen Zustandes in unserm Vaterlande übernehmen müssen. — Der Oberbefehlshaber der Armee, v. Haynau."

Und siehe, was geschah ? Trotz der Angst über die großen Augen, die ganz Europa auf den kurfürstlich hessischen Cunctator macht — ist er nicht im Stande, mehr auszurichten, als Hrn. Oetker zur Haft zu bringen.

Der römische Cunctator hatte bekanntlich den Hannibal umstellt und nur die Ochsen gegen sich, wodurch seine Pläne vereitelt wurden, der hessische dagegen hat alle Ochsen für sich — und doch keinen Sieg! — Es ist unglaublich.

△ Staffel, 12. Okt. — Heute ließ sich der Oberbefehlshaber herab trotz des schlechten Wetters, höchsteigenkörperlich die Wachtpa- rade abzunehmen. Das ist aber auch Alles, was an Neuigkeiten bis jetzt dahier passirt ist. — Von Hanau und Fulda vernimmt man, daß die dortigen Offiziere sich den Schritten ihrer Kasseler Kammeraden mit wenigen Ausnahmen augeschloffen haben. Die Anzahl der den Abschied verlangenden Offiziere wird demnach mindestens 180 biâ 190 betragen, wenn man daö ganze kurhessische Offizierkorpâ auf 220 oder 230 Köpfe anschlägt. — Die „Neuhessische" polemisirt in einem Leitartikel gegen dies Abschiednehmen, indem sie auSeinandersetzt, daß in einem konstitutionellen Staat nicht zwischen einem verfassungsmä- ßigen und einem persönlichen Gehorsam zu unterscheiden sei, die Of­fiziere hätten demnach wie die Civilbeamten ihren Gehorsam verweigern müssen, aber ihre Stellen behalten. Daö ist leicht gesagt, aber schwer gethan. Hier bei den ausführenden Gewalten wird die böse Achilles- ferse des passiven Widerstands in voller Nacktheit sichtbar; hier wirkt sogar die Person deS Regenten auf die untersten Schichten auf eine Weise ein, wie sie in dem konstitutionellen Staatssystem niemals passen wird. Was soll der Offizier thun, der einen Befehl seines Vorgesetzten nicht auSsühren will, dessen Mannschaft man gegen seinen Willen zu gesetzwidrigen Handlungen kommandirt? Ist hier mit einem einfachen Protest geholfen, oder gebietet die Ehre andere Schritte und welche? — Gebietet sie vielleicht persönliche Rencontres gegen die Obern? — Dann Adieu Disciplin und militärischer Kriegâgeist. Oder gebietet sie offene Widersetzlichkeit im Dienst? Dann Adieu „passi­ver Widerstand"! Dann Offiziere, dann Soldaten ist eS un­möglich, sich wie ein theoretischer Jurist zwischen Widerstand und Dul­de« hindurchzuschmuggeln. Für ihn existirt nur zuweilen Gehorsam oder Widersetzlichkeit. Ist das erste gegen Pflicht und Gewissen und das zweite ebenfalls, oder wird eö unmöglich, so bleibt nur Eins, sich der Abhängigkeit unter einem solchen System zn entziehen, daS weder gebrochen noch geduldet werden kann. Das Offizierkorps konnte nicht blinder Sklave des Absolutismus sein, aber es wollte als sol­ches keine Militärrevolution. Wir müssen also daâ Abschiednehmen als einzigen noch übrigen Weg nicht bloâ als ehrenhaft, sondern auch als vollkommen berechtigt und konsequent anerkennen. Ob Stahl in Berlin solcher Ansicht ist oder nicht, ist uns ganz gleich­gültig.

* Staffel, 12. Okt. — Die Vollmacht HaynauS lautet: Von GotteS Gnaden Wir Friedrich Wilhelm 1., Kurfürst rc. Ertheilen hier­mit auf Antrag Unseres Gesammt-StaatöministeriumS Unserem Ober­befehlshaber, Generallieutcnaut v. Haynau, die Vollmacht, in Unserem Namen Offizieren aller Grade Unseres Armeekorps den verlangten Ab­schied zu verwilligen, so wie diejenigen, welche, ohne den Abschied zu begehren, den dienstlichen Gehorsam verweigern sollten, unter Ent­setzung von ihrem Amte der sofortigen Bestrafung zu überweisen, auch die durch solche Verabschiedung and Amtserhebung erforderlich werden­den Beauftragungen mit Kommandos vorzunehmen und Uns zur defi­nitiven Besetzung der erledigten Stellen die nöthigen Anträge vorzu­legen. Urkundlich rc.

sind dere daß

Wilhelmöbad, 6. Okt. 1850. , ,

Vtd. Hassevpflug. Haynau. Baumbach. (gez.) Friedrich Wilhelm.

* Kassel, 12. Okt. — General Urff und Oberst d'OrvlUe vo» ihrern Stellen beim Generalauditorat enthoben worden. An- Ernennungen sind noch nicht erfolgt. — DaS Geld ist so rar, selbst Hr. Haynau keinen Gehalt erhalten hat, waS diesem Herrn um so schmerzlicher sein muß, als er etwas auf daö Pekuniäre z sehen gewohnt ist. Wie wird ihm so wohl werden, wenn die verschiedenen Schadenersatzklagen einlaufen, so z. B. von Dru c und Redakteuren, die er in ihrem Geschäftsbetrieb gestört hat.

--Dem Gerücht nach soll Haynau den Offizieren eine ’ denkzeit von fünf Tagen (nach Andern von drei) gegeben haben. waS Sicheres hat man darüber noch nicht vernommen. Wenn es Fall ist, so beweist daS nur, daß die Herren in Frankfurt noch

so weit sind, wie sie sein sollten. Snrfürßltcfi-

* Kassel, 12. Okt. (Weitere Blumenlese auS ber KurTurQ Hasscnpflugschen StandrechtSpresse). Die uns heute Ztg.", welche wie überhaupt im Fälschen, so namentlich »m V tireu daS Unglaubliche leistet, bringt einen fAM^igen a■ Frankfurt, in welchem sie dem kurhessischcn Offizierlorps strirt, daß die Treue gegen die befahrene B-rfassung Meineid sei. Eine verfassungswidrige Handlung st. strafbare, wenn sie ohne Auftrag vollfuhrt sei. Die ' f