- 1030 -
allen Truppentheilen, welche au dem Unternehmen Laben Theil nehmen können, im Namen deS Vaterlandes für daS, waS sie dabei geleistet haben. DaS Vaterland rechnet auch ferner auf ihre volle Hingebung. Ich erwarte von den Truppen ihre Berichte, um einzelne hervorstechende Handlungen durch Beförderung belohnen zu können. Der fom« mandirende General v. W i l lifen."
Der Verlust der Schleöwig-Holsteiner wird fetzt auf ca. 500 Mann an Tobten, Verwundeten und Vermißten angegeben, beläuft sich jedoch wahrscheinlich höher. Der früher in kurhessischen Diensten befindliche Oberlieutenant Hartert wird von der „Nordd. fr. Pr." unter den Leichtverwundeten aufgeführt.
Die Statthalterschaft hat nun die von der Landesversammluug beschlossenen Gesetze, die ZwangSanleihe betreffend, erlassen'. Die Anleihe ist nach Maßgabe des Vermögens und deö Einkommens aufzubringen. Vom Vermögen soll 1 Prozent gegeben werden. Gänzliche Befreiung findet nur bei einem Vermögen unter 1250 Mark Statt. Die letzte Rate muß vor dem 15. November eingezahlt sein. In Betreff deS Einkommens wird bestimmt, daß derjenige, welcher nach den bestehenden Steuerlisten unter 25 Mark Einkommensteuer zn entrichten hat, zur Anleihe nur 12 Mark 8 Schill, leistet, und so weiter hinauf nur in Summen, die mit 12 Mark 8 Schilling theilbar sind. Die Einzahlung geschieht vor dem 15. d. M. — Die Steuerlast ist selbst für den ehemals berühmten schleSwig-holsteinschen Wohlstand kaum noch zu ertragen. Und was ist der Lohn für alle diese Opfer an Gut und Blut? Eine Willisen'sche Proklamation (s. oben) und ein Gefängniß für diejenigen, welche sich unterfangen sollten, gegen den König von Dänemark unehrerbietige Aeußerungen auSzustoßen. (Gülich!!) Pfui der Schmach, der Feigheit und Ver- räthcrei!
Der Kieler Verein bringt in einer zweiten Uebersicht die Gaben zur öffentlichen Kenntniß, welche vom 1. Sept, bis 1. Okt. bei ihm einliefen. Es haben 28 deutsche Staaten Beiträge im Belaufe von 83,639 Thlrn. gesendet; wir vermissen unter ihnen Anhalt und Hessen- Homburg. Sachsen ist diesmal nur mit 1190 Thlrn. vertreten, worunter Leipzig 827 Thlr. beigesteuert. Die Hauptsumme lieferte Hamburg, nach ihm steht Preußen zunächst. Die Deutschen im Auslande haben 4482 Thlr. geschickt. Der b?r^eberft<5t angefügten Aecapi- tulation zufolge haben beigetragen: Baden 853 Thlr.; Baiern 8005 Thlr.; Braunschweig 1524 ; Bremen 2724 ; Frankfurt 1530 ; Hamburg 21,734; Hannover 7926; Hessen-Darmstadt 1039: Hessen-Kassel 1028; Lauenburg 639 ; Lippe-Detmold 800; Lippe-Schaumburg 240; Lübeck 200; Mecklenburg-Schwerin 1558; Mecklenburg-Strelitz 66; Nassau 340; Oesterreich 4103; Oldenburg 1684; Preußen 16,923; Reuß 375; Königr. Sachsen 1190; Sachsen-Altenburg 100; Sachsen- Coburg 450; Sachsen -Meiningen 1204; Sachsen-Weimar 980 ; Schwarzburg-Rudolstadt 65; Schwarzburg-SonderShausen 2^50; Waldeck 185; Würtemberg 2485. Ausland: Antwerpen 134; Bern 60; Genf 89; Korfu 50; Manchester 680; Neapel 234; Newyork 2070 ; Petersburg 150; Tampico 750; Warschau 68; Zürich 174 Thlr.
Deutschland.
* Kassel, 11. Okt. — Unsere Zustände sind bejammernSwcrth. Man wartet von Tag zu Tag auf die Entscheidungen unserer Berge- Waltiger in Berlin, Wien und Frankfurt. Die Entwicklung im Inland scheint auf diese Beschlüsse zu lauern. Auf die Abschiedsgesuche der Offiziere hat weder Hr. Haynau noch Hr. Hassenpflug von Wil- helmSbad aus bis jetzt eine Antwort ertheilt. Inzwischen fällt ein Getreuer nach dem andern von dem Militärdiktator ab, der trotz alledem sein Spiel noch nicht ganz aufgegeben zu haben scheint. DaS muß man wenigstens nach dem Hw- und Herrenncn seiner Ordonnanzen annehmen, — daS namentlich stets gegen Abend an Eilfertigkeit und Geschäftigkeit zunimmt. — Im Ganzen mögen jetzt etwa 10 Offiziere der hiesigen Garnison nicht um ihren Abschied eingekommen sein. Darunter Hr. v. Cornberg, der Schwiegersohn Haynau'S, zwei v. Baumbach'S von den Kurfürsthusaren, außerdem der Artillerielieutenant Bauer, und unter den Jnfanterieofsizieren die Lieutenants Schmidt, Reinhardt ic. Selbst von den Ordonnanzoffizieren Haynau'S haben sich die Meisten den Schritten ihrer Kameraden «»geschlossen, so die Hauptleute Zinke und Meierfeld. ES hat den Anschein, als suche Hr. Haynau unter den Unteroffizieren und Gemeinen sich einen sichern Anhang zu werben, ehe die weitern Schritte folgen. Solche Werbungen werden sicher einen äußerst schwachen Erfolg haben.
* Kassel, 11. Okt. — Ueber den Empfang der Oberappella- tionSräthe beim Kurfürsten meldet die „Kaffelsche Wilhelmsbader Zeitung" : Meinem gestrigen Berichte über den Empfang der Deputation des OberappellationSgerichtS und über die von Sr. königl. Hoheit dem Kurfürsten .dabei gesprochenen Worte kann ich noch nachtragen, daß Se. königl. Hoheit bemerkte: „die Kompetenz der Gerichte solle durch
aus nicht weiter beschränkt werden, als es der Kriegszustand mit sich bringe, diese Beschränkung leite sich aber auS den auf Grund deS §. 95 gegebenen Gesetzen von selbst her. Die SraatSgewalt könne keine doppelte sein und die Gerichte könnten nicht die Befugniß in Anspruch nehmen über die Erlasse der landesherrlichen Gewalt Entscheidungen zu geben, durch welche diese Erlasse für unwirksam erklärt würden." Also unbeschränkte, unfehlbare GotteS-Gnaden-Monarchie und damit Gott befohlen!
-ff Kassel, 11. Okt. — AuS dem Dekret des hiesigen Obergerichts in Sachen des BuchdruckereibesitzerS Hoffmann, Klägers gegen den Staatsanwalt, wegen rechtswidriger Eingriffe in dessen Geschäftsbetrieb (vom 9. Okt.) theilen wir folgende auf die Verordnungen vom 7ten und 28sten Sept, sich beziehende Stelle mit. „Daß insbesondere, wenn auch der §. 1 der Verordnung vom 28. Sept. d. I. i jebe Cognition über die rechtliche Gültigkeit dieser, sowie der am 7. ^ept. b. J. erlassenen Verordnung für ausgeschlossen erklärt, doch dieses Verbot nur dann Berücksichtigung finden könnte, wenn der Verordnung eine, die entgegenstehenden Bestimmungen der Verfassung und lonstigen Gesetze aufhebende, Wirkung bcizulegcn wäre, während der nach §. 123 der Verf. - Urk., zufolge dessen die Gerichte unabhängig von jeder fremden Einwirkung nach den bestehenden Rechten und den verfassungsmäßigen Gesetzen zu entscheiden haben, so wie nach dem in diesem Paragraphen ausdrücklich in Bezug genommenen Edikt vom 26. Nov. 1743, wonach „ der Justiz rhr stracker Lauf gelassen und eine dawider ausgewirkte Verordnung nicht anders als per sub- et obreptionem erschlichen oder aus Irrthum und Mißverstand ertheilet, angesehen und daran unbehindert in geradem Weg weiter procedirt" werden soll, den Gerichten die unabweisliche Pflicht obliegt, unbeirrt durch die genannte Verordnung ihre Richtersprüche zu ertheilen.
T MolenburH, 10. Okt. — Nach der Suspendirung des Verwaltungèbeamten v. Ur ff, glaubte Hr. Haynau in Hrn. Faber von Melsungen ein brauchbares Stück Möbel gefunden zu haben. Dieses, nämlich das Möbel, trat denn auch alsbald mit einigen Auâ- uahmemaßregelu auf — wurde aber sofort vom Staatsprokurator vorgeladcn, vor die Kr-minalkammer des Obergerichts gestellt und von dieser heute zu 6wöchentlicher Festungsstrafe verurtheilt.
Wèarburg, 11. Okt. — Unsere gestrige Korrespondenz auâ Marburg ist dahin zu berichtigen, daß Uloth zum Staatsanwalt, der Staatsanwalt v. Stirnberg zum Staatsproknrator in Marburg, der StaatSprvkgrator Scheffer daselbst zum Generalstaatsprokurator in Kassel und der Obergerichtârath Scheffer zum Generalauditeur defiguirt ist.
8 Homberg, 10. Okt. — Nachstehende Thatsachen theile ich Ihnen zur Vervollständigung deö Verzeichnisses der „ehrenwerthen (?) Männer" mit. Der Justizbeamte Harbort dahier erkennt die Stand- rechtöverordnungen als rechtsgültig an, läßt demgemäß in allen Sachen Stempel anwenden und gibt Eingaben, die mit solchen nicht versehen sind, zurück. Derselbe ist am 6. d. Mon. von Hassenpflug nach Wil- helmâbad citirt worden und am Abend des 9ten zurückgekehrt. Sein Freund und Glaubensgenosse, der dahier bestellte öffentliche Ankläger, Referendar Lautenbach, hat am Abend deö 6. d. M. in einem öffentlichen Gasthause alle Staatâdiener , welche die Hassenpflug'schen Sland- rechtöverordnungen nicht sür rechtsverbindlich halten und nicht in deren Vollziehung einwilligen, mit den Ehrentiteln „Schufte", „meineidige, niederträchtige Gesellschaft" u. dergl. zu belegen geruht. Die ihm hierauf von mehreren Seiten gewordene treffende Erwiederung: „daß er ein ganz gemeiner Hunds.... fei", nahm er in christlicher Demuth stillschweigend hin. (Schöne Gesellschaft daS, die HH. Richter und Ankläger in Homberg! Warum verklagt man diese meineidigen Beamten nicht beim Obergericht und läßt sie einspunden, wie in Rotenburg? Jedenfalls werden die Homberger biâ dahin fich dem fortgesetzten Verfassungsbruch ihrer Beamten mit aller Energie widersetzen. Die Red.) — An demselben Abend hat er auch das Konnte, welches sich die Auszahlung der Gehalte an verfassungstreue Staats- diener zur Aufgabe gestellt hat, für eine Spitz buben-Gesellschaft erklärt und sich über dieses Unternehmen noch weiter in höchst gemeiner Weise ausgelassen.
^Hannover, 10. Okt. — Die Anwesenheit Detmold s, deS kleinen Mannes mit der großen Unverschämtheit, scheint unsere, nunmehr seit Jahresfrist permanenten Ministerkrisis endlich eine entschiedene Wendung gegeben zu haben. Die von LegalionSrath L-ct- mold in Frankfurt befolgte Politik wurde von unserem Ministerium, trotz der beredten Vertheidigung deö witzigen Bundestagögejandten, entschieden mißbilligt. Stüve kommt die Sache nämlich gar nicht so spaßhaft vor, wie seinem früheren Freunde und OpposittonS- kollegen. Stüve ist Spießbürger im beschränkten und zähen Sinne de Wortes, ihn über die hausbackene Sphäre eines Bürgermeisters einer Landstadt zu erheben und zum Hofmann oder gar Diplomaten zu