Einzelbild herunterladen
 

— 1006 —

* Wiesbaden, 5. Okt. — Unsere Kammer hat sich glücklich über die Steuerverweigerung hinaus geholfen. Freilich nicht auf lange, aber doch auf einige Zeit. Trotzdem, daß die Majorität des Aus­schusses den Antrag gestellt hatte, vom Ministerium vor der Steuer- verwilligung eine Budgetvorlage zu fordern, hat die Mehrzahl der Deputaten beschlossen, dem Ministerium noch ein Steuersimpel zu bewilligen. WaS wird nun geschehen? Wird das Ministerium sich beruhigen? Wird eS, wie in Kurhessen und anderwärts, den Kon­flikt an den Haaren herbeiziehen ? Wird eö die Majorität für Re­bellen erklären?

^Darmstadt, 4. Okt. — Darmstadt hofft auf Kassel, Ihr Korrespondent nimmt sich die Freiheit, zu hoffen, M Kassel nicht auf Darmstadt hofft *). Während dieses gegenseitigen Hoffens und Har­rens schreitet die Reaktion in geschlossenen Reihen weiter und weiter, und ist ihres Sieges, weil eben ihres Zieles, gewiß. Nachdem Hr. v. Dallwigk durch seine Verordnung gegen das Tragen von Bän­dern und Kokarden sein erstes Standrechtsdebüt gemacht, versetzte er der Verfassung einen gelungenen Faustschlag ins Gesicht, indem eö sich die Forterhebung der nicht verwilligten Steuer« oktroyirte, und einen Landtagöabschied in Form einer „Verordnung" erließ, der an Schaam- losigkeit und Fälschungöperstdie alles daö bei weitem übertrifft, was Hassenpflug jemals an'ö Tageslicht zu bringen die Frechheit gehabt hat. Wenn auch in den betreffenden Aktenstücken Ihrer Regierung hin und wieder von der „Rebellion" der Ständeversammlung und ihres Ausschusses die Rede ist, so vermissen wir doch die Invektiven der „Leichtfertigkeit", „Kenntnißlosigkeit", „Pflichtvergessenheit", „fre­ventlichen Mißbrauchs deö SteuerbewilligungSrechtS", „Meineids" und bergt, womit unsere aufgelösten Kammern so reichlich bedacht worden. — In Bezug auf den Theil deö Kammerbeschlusseö, welcher sich gegen die Verfassungöverletzungen des Ministeriums auSspricht, erklärt sich Serenissimus nebst Dero exzellentem Dallwigk dahin, „daß in hastiger Ueberstürzung ein durchaus machtloser Auö spruch (sic) gegen Verordnungen (Unterdrückung deS VersammlungörechtS, willkürliche Ausweisung von Staatsbürgern, gewaltthätige Absetzung von verdien­ten Lehrern u. s. w.) geschleudert wurde, worin der ordnungsliebende Theil dcâ Volks (d. h. Hr. v. Dallwigk und die hinter ihm stehende fürstliche Sippschaft) nur Maßregeln erkannt hat, welche durch die Umstände veranlaßt (glauben'ö , glauben's!)...." Unter diesen Maßregeln nimmt natürlich die intime Verbindung unseres Allergnä­digsten und seiner Minister mit dem Privatschreiber von Müller-Mel- chiorö eine hervorragende Stelle ein. Daö höchste Maaß von Pflicht­vergessenheit und die staatögefährlichsten Absichten hat die Majorität der zweiten Kammer dadurch beseitigt, daß sie die Zustimmung zur Forterhebung der Steuern versagt hat; während doch — wie eö weiter unten heißt — die Wirksamkeit deö früheren Finanz- gesetzes mehrmals und zuletzt bis zum 1. Oktober d. I. auf ver­fassungsmäßigem Wege verlängert wurde. Man sieht, die „Verfassung" weiß Hr. Dallwigk so gut zu handhaben, wie sein Spießgeselle Hassenpflug. Der „versassungömäßige" Weg ist nur kurz folgender. Das letzte Finanzgesetz vom 7. Oktober 1845 erreichte mit dem Jahre 1841 seine Endschaft. Am 16. Dezember 1847 trat, der neue (.Ute) Landtag zusammen. Ohne mit Budget-Vorlagen belästigt zu werden, mußte er sehen, wie am 18. Oktober ein Dekret erschien, durch welches die Verlängerung des FinanzgesetzeS für die erste Hälfte deS Jahres 1848 oktroyirt wurde. Der edle KriegS- der neue (Ute) Landtag znsammen. Ohne mit Budget-Vorlagen belästigt zu werden, mußte er sehen, wie am 18. Oktoher ein Dekret erschien, durch welches die Verlängerung deS FinanzgesetzeS für die erste Hälfte des JahreS 1848 oktroyirt wurde. Der edle KriegS- kommiffar v. Gagern versprach ein demnächstigcs Budget. Damit jedoch der beschränkte Unterthanenverstand ein derartiges Versprechen bei Zeiten würdigen lerne, wurde ein solches nicht vorgelegt, so»’ dern das abgelaufene Budget wurde um weitere 6 Monate prorogrrt, und nach Ablauf dieser Frist am 16. Okt. nochmals um 6 Monate. Am 30. Juli 1849 lief der Termin ab. Die Regierung hatte den alten Landtag aufgelöst, ohne den neuen zu berufen, und oktroyirt auf eigenhändig „verfassungsmäßigem" Wege eine Prorogation auf 3 Monate und, als diese verstrichen, auf weitere 6 Monate. Die Ver­fassungsmäßigkeit besteht demnach darin, daß eine Regierung, die ihren kontrerevolutionären Beruf erkannt hat, das StcuerbewilligungSrcch in die eignen „verfassungsmäßigen" Hände nimmt. Dabei befleißig sich eine großh. Regierung „aller möglichen Ersparnisle' un siehe da, daö nach eigennm Eingeständnisse „ungenaue" Budget v 7. Nov. 7850 ergab so ein lumpigeS Deficit von 2,238,861 8t, 'v cheö natürlich auf Conto „jener wühlerischen Partei" gestellt vi ■ Dem gegenüber erklärte bekanntlich der VersassungSauöschuß: „ dreizehnte Landtag sieht sich über die Finanzlage dcâ tan in jeder Beziehung in der vollkommensten Unkenntniß gehalten,

Vertreiben, 'von denen jene den Befehlen deS t Haynau wegen seines ^v Schwertes und diese wegen seiner Bibel pariren. Die Soldaten sollen sich im Namen ihrer Mitbürger schämen über die Bereitwillig­keit dieser Sippschaft, sich zu entwaffnen. i^

* Kassel, 5. Okt. — Hr. v. Haynau hat seine standrechtlichen Maßregeln suspendirt. Bis jetzt (4 vhr Nachmittags) ist weder von Waffenablieferung noch von Beschränkungen im Gehen und Stehen die Rede. Nur die Pressen werden noch sortwährend chikanirt.

* Kassel, 5. Okt. — Durch ein Versehen unserer Druckerei ist im gestrigen Blatte die Mittheilung vergessen, daß Hr. v. Haynau sich nicht entblödet hat, auch den Oberbürgermeister Kassels, Hrn. Hartwig, zu suSpendiren.

* Kassel, 5. Okt. (2 Uhr.) — So eben reifen die Herren Oberstlieutenant Hillebrand und Hauptmann Zink (der Letztere im In­teresse HayuauS) «ach WilhelmSbad, um dort Sr. Königl. Hoheit Vorstellungen wegen der Kasseler Krisis zu machen.

-f- Kassel, 6. Okt. — Seit gestern Mittag 2 Uhr ist Waffen­stillstand, d. h. wir leben in einem Zustande, wie er im kultivirten Europa vielleicht noch nicht vorgekommen ist. Die Kontrerevolutiou verhandelt und das Volk ist bescheiden genug und elend genug, — — seine leichtsinnig aufgegebenen Rechte nicht eher wieder in Anspruch zu nehmen, bis die Verhändlungen zu Ende sind. Die Con- trerevolution sistirt ihre Kriegsgerichte, daS Volk sistirt seine Freiheit. Oder was ist das anders, wenn Hr. Seidler, der, als er vorgestern die Wache nicht beziehen ließ, auf den passiven Widerstand als Recht- fertigungsgrund halten konnte, gestern Abend sie lediglich auS dem Grunde nicht beziehen läßt, weil man in WilhelmSbad unterhandelt? WaS ist das anders, als aktiver Wahnsinn, als ein Zugeständniß deS Haynau'schen Sieges, als eine Delikatesse, die an Verrath streift? Oder hat Hr. v. Haynau einen Völkerkrieg statt des Bürgerkriegs angefacht? Ist er ein äußerer, aber kein innerer Feind? Gelten hier die Regeln des Völkerrechts? Oder habt ihr endlich Freunde, die ihr durch das Gelteudmachen eurer Rechte, derselben Rechte, gegen deren Verletzung ihr in Klage und Rebellion steht, verletzen würdet, denen zu Liebe ihr eure Freiheiten fahren lassen müßt? Sonderbare Freunde, wunderliche Bundesgenossen! Bundesgenossen, die mitten in eurem Sir^ den Verzicht auf eure Rechte fordern. Wahrlich, mit Hrn. v. Haynau hätte man von günstigeren Positionen aus unter­handeln müssen.

Bis jetzt (Sonntag Morgen) ist die Presse der „Hornisse" noch von sieben Mann besetzt.

§ Carlshafen, 5. Okt. — Der Herr ist mit euch, Herr Friedrich Ludwig Biede nämlich,.unser Vicebürgermeister, und zwar ist er mit Dir, Hr. Hans Daniel Hassenpflug. Höre und danke ihm. Als Deine Verordnung vom 28. September erschien, da war es Herr Friedrich Ludwig Biede, der sich für einen Schnapps, für einen ächten Choleraschnappö, einen Gerichtsdiener kaufte und mit Hülfe des Schnappses und des Gerichtsdieners Deine Verordnung ankleben ließ. Herr Friedrich Ludwig Biede that sogar ein Nebliges, ohne Schnapps. Er bemerkte auf dem Placate, daß jedermänniglich nach der ersten Standrechtsproklamation abzuurteln sei, der sich der Verordnung widersetze. Das lehrte Herr Friedrich Ludwig Biede. Und Niemand wird behaupten wollen, daß unser Vicebürgermcistcr sich seiner Thaten geschämt habe, obwohl er auf Befragen meinte, die Verordnung sei ;a auch ohne ihn bekannt geworden, er habe nur ein bischen nachgeholfen. Nein, Hassenpflug,---Biede ver­läßt dich nimmer!

ii Fulda, 4. Okt. — Heute Morgen haben etwelche Vater- landsvertheidiger in den Straßen FuldaS die Hasflnpflugsche „Verord­nung" vom 28. Sept, auötrvmmeln müssen. Gehenkt ist übrigens noch Niemand worden. — Auch die hiesigen Behörden werden wissen, was sie zu thun haben. Lange genug genossen sie in seliger Ruhe die Vortheile der Verfassung; Haffenpflug gibt ihnen jetzt Gelegenheit, sich hierfür zu revangiren. Nur dran! wir helfen redlich. — Bou ber Bravour eines hiesigen (vorhinnigen?) „Civilkommissarö" schweigen Wrr letzt noch, um ihm erst besser auf die Fährte zu kommen.

_ , © 41 Okt. — Ich erfahre so eben, daß Manteuf,

fel heheut nach Potsdam gefahren ist, um seine Entlassung ein­zureichen. sie angenommen werden wird? Wer weiß daö? Das alte Spiel, glaube ich, ist eö nicht mehr. Seit Radowitz inS Ministerium getreten, sind die Dinge anders geworden. Die „Kreuz- Zeitung" sagt heute schon, daß sich Radowitz ihren Ansichten akkomodirt habe, âd ist die „Kreuzzeitung" etwa die Freundin des Novemberministerö?? Die Partei, zu der Radowitz jetzt gezählt werden muß, wird nicht eher ruhen, als bis er Ministerpräsi- dent geworden. Manteuffel kämpft jetzt nicht mehr zum Schein, er kämpft in der That gegen Radowitz. — Der „Konstitutionellen Zeitung" ist der Postdebit entzogen worden.