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Offenes Schreiben

an den Kurhesfischen General von Haynau.

Herr General!

Sie haben die sogenannte Oberbefehlshaberstelle während des sogenannten Kriegszustandes ange. nommen und in dieser Eigenschaft eine Proklama­tion erlassen, worin Sie Schmähungen und Ver- läumdungen auf die aufgelöste Ständeversammlung und den bleibenden landständischen Ausschuß schleudern.

Ich war Mitglied jener Ständeversammlung und bin Mitglied dieses Ausschusses, habe daher ein Recht, diesen Injurien gegenüber, welche keinen Falls zu Ihrem, wenn auch nur vermeintlichen, Amte gehören, ein Wort mit Ihnen zu reden, und ich finde dieses darum nicht unter meiner Würde, weil ich höre, daß Sie einst in den Frei, heitskriegen ein tapferer Soldat und allezeit ein redlicher Mann waren, welche Eigenschaften der Unterstellung Raum geben, daß Sie bei Ihrem jetzigen Auftreten nicht aus böser Absicht, sondern als getäuschter, mißbrauchter Mann handeln. Darum das Folgende zu Ihrer Verständigung.

Sie haben, wie Sie selbst sagen, bisher in der Stille der Zurückgezogenheit gelebt und sich daher schwer­lich von dem, was zwischen den Ständen und deren Ausschüsse und Herrn Hassenpflng vorgekommen ist, selbst eigne gründliche Kenntniß verschafft. Aber Sie sind kürzlich in Wilhelmsbad gewesen und haben Herrn Hassenpflngs Vorträge gehört, dieses Mannes, dem das Verdrehen und Entstellen

des Rechts und der Wahrheit zur andern Natur geworden ist, und er mag Sie nicht schlecht mit Unwahrheiten und Sophismen bedient haben, um Sie für seine Zwecke zu gewinnen.

Ich sage Ihnen dagegen, werfen Sie einen Blick in die Landtagsverhandlungen, auf die Schrift« stücke des Ausschusses, auf unsere Verfassung und Gesetze und auf Herm Hassenpflugs neuere Werke, und Sie werden sich eines Bessern belehren, Sie werden einsehen, wie sehr man Sie getäuscht und so zur Uebernahme eines Amtes verleitet hat, welches weder vor Gott noch vor den Menschen zu verantworten ist.

Nicht die Stände sind pflichtvergessen gewesen und haben die Steuern zu den nöthigen Staats­ausgaben verweigert, nein, sondern Herr Hassen­pflug hat leichtfertig oder aus der schlechten Ab­sicht, um Conflicte herbeizuführen und Vorwände zu Gewaltstreichen zu finden, die verfassungsmäßig nöthige Bedingung jeder Steuerbewilligung, die Vorlage des Staatsgrnndetats, zu erfüllen unter­lassen und so durch eigne Schuld den Fall herbei­geführt, daß mit dem 30. Juni die Zeit verstricken war, bis wohin er die Steuern vorschußweise für die neue Finanzperiode erheben durfte, ohne daß auf der andern Seite das Budget festgestellt und die Steuerbewilligung für den 9ieft der Finanz­periode erfolgt gewesen wäre.

Ganz unbefugter, verfassungswidriger Weise verlangte er über die Zeit hinaus, bis wohin