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ten von Schwerin mit dem Bewußtsein, nichts unterlassen w haben, um unterem Worte und unserer Pflicht m genügen. Verwahrende Erklärungen an das Ministerium abzulassen, hielten wir für unnütz. Die Thatsachen bekunden auch ohne Worte, daß wir das Staatsqrund- gesetz Dom 10. Okt. 1849 für rechtlich aufgeboben nicht anerkennen." Die Namen der 26 Unterzeichner sind: Wilbrandt. Napp, Naber, Mecklenburg, Genzke, Kloß, Wendt. Wenzsaff, Reinhard, Josepha, Möller, Türk, Schnelle, Keding, Pehle, Modeâ, Heulst, Ritter, Bentler, M. Wiggers, I. Wiggers, Zesch, Nevermann, Zingelmann, Aarons, Deiters.
* Greifswald, 24. Sevt. — Auâ den Verhandlungen über d't Hassenpflugsche Fälschungsanklage heben wir nachfolgende Einzel- beiten hervor. Der Staatsanwalt äußerte im Verlauf seiner Anklagerede : „Die sittliche oder die unsittliche Handlungsweise deS Hassenpflug gebe er ganz preiâ; er brandmarkte dieselbe mit einem dreifachen: unwürdigl ja, er sprach eâ als seine Ueberzeugung ouâ, daß der Angeklagte, wenn er nicht aufgehört hätte, dem preußischen StaatSverbande anzugehören, wenn auch von dem Kriminalrickter frei- gesprochen, von dem DiSciplinarrichter mit schwerer Strafe belegt sein würde." — In der Motiviruua deS freisprechenden Urtheils beißt eS: „Im Allgemeinen sei der Auffassung beizutreten, daß in der Art, wie auf die Bauunternehmer eingewirkt worden, in dem Bor- schieben eineâ angeblich falschen Unternehmers — ferner darin, daß Hassenvflug die Ausstellung von Quittungen veranlaßt habe, daâ crimen falsi nicht liege. DaS KreiSgericht begründe sein Strafurtheil aber auch durch den Umstand, daß Haffenpflug die Ausstellung eines falschen Bauabnahme-AttesteS veranlaßt und damit die Boubebörde getäuscht habe. D'ele Thatsache habe nicht den Gegenstand der Anklage gebildet und habe sie auch nickt biloen können, da der Beschluß deS KreiSgericktâ , worauf die Anklage beruhe, dieselbe ihr nicht als eine solche bezeichnet habe. Wenn nun der erste Richter bei seinem Straf- urtheil über den Kreis der angeklagten Thatsach n hinauâgegangen, . so sei darum kein Erkenntniß hinfällig und müsse aufgehoben werden. Jene Thatsache aber, welche sich auf die Ausstellung deS Bauabnahme - Attestes beziehe, sei eine solche, daß wenn sie bewiesen würde, der Aussteller sowohl als Hassenpflug, welcher die Ausstellung veranlaßt, der Fälschung schuldig sein würden. (Also freigesprochener Fäl- scher und von Neuem der Fälschung Verdächtiger.) — Außerdem aber ergebe sich auS den mündlichen Verhandlungen erster Instanz Grund zu prüfen, ob Hassenpflug dem rc. Reich gegenüber nicht der Erpressung schuldig gemacht habe, dda er Zeuge wenigstens be- Haupte, durch Hassenpflug, der seine Autorität als Vorgesetzter miß. braucht habe, zur Ausstellung derQuittungen gezwungen worden zu sein. Auâ diesen Gründen und zur weitern Prüfüng und Beichlußnahme, ob und gegen wen die neue Anklage zu smachen sei, müssen die Akten dem StaatSanwalt wiederholt vorgelegt worden.
Frankfurt. 24. Sept. (Fr. I.) In einer hiesigen Druckerei wird dem Vernehmen nach in wenig Tagen eine hessische ministerielle Denkschrift die Presse verlassen, in welcher daS Verhalten der kurhesfischen Stände vom staatsrechtlichen Standpunkt kritisch be- leuchtet und daâ Verfahren der Regierung gerechtfertigt wiid. Daâ Dokument soll 8 9 Bogen stark werden uad den Beweis liefern, daß die Regierung in WilhelmSbad sich gewaschen hat. Wir sind begierig, zu erfahren, ob Preußen die Wäsche für rein gelten lassen wird.
Darmstadt, 24. Sept. - Die heute erschienene Nummer der großh Regierungsblattes enthält: 1) Verordnung, die Aufrechthaltung der öffentliche Ruhe und Sicherheit betreffend:
„Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hesse» und bei Rhein re. je. W ir haben Unâ bewogen gefunden, zur Aufrechthaltung der Ruhe und Sicherheit zu verordnen und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Wer an öffentlichen Orten äußere Ab- zeichen — Fabnen, Schärpen, Kokarden u. dgl., — welche geeignet sind, den Geist des Aufruhr« zu verbreiten oder den öffentlichen Frieden zu stören, oder welche den Grundlagen der bestehenden Staatâ» verfassung feindselige Bestrebungen an den Tag lege», trägt oder auf- steckt, wird, insoweit nicht der Thatbestand eines nach den bestehenden Strafgesetzen zu bestrafenden Verbrechens oder Vergehens vorliegt, mit einer Polizeistreife von drei bis sieben Gulden oder Gefängniß bis zu fünf Tagen bestraft. — Art. 2. Wer an öffenilichen Orten aufrührerisches Geschrei erbebt oder aufrührerische Lieder singt, soll, insofern Form und Inhalt nicht noch eine schwerere Strafe nach den bestehenden Strafgesetzen begründen, mit einer Polizeistrafe von drei bis sieben Gulden oder Gefängniß bis zu fünf Tagen bestraft werden. — Art. 3. Insoweit eine auf den Grund der gegenwärtigen Derord- nung erkannte Geldbuße sich als uneinbringlich darstellt, ist dieselbe im Gefängniß und zwar mit 24 Stunden für jeden Gulden zu ver- büßen. — Art. 4. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres
Erscheinens im Regierungsblaite in Wirksamkeit. Urkundlich rc. Darm- stobt 11. Sept. 1850. Ludwig v. Dalwigk."
Dom Rhein, 25. Sept. — Die Liguorianer wurden in Bornhofen nicht eingesetzt; allein sie operiren doch und zwar durch „die wirkliche Länge unseres Hr». Jesu Christi." Dies ist ein 3 bis 4 Finger breiter, aus mehreren bedruckten Stücken bis zu einer ungefähren Länge von 6 Fuß zusammengesetzter Streifen Papiers, der Jedem für den Preis von 9 Kreuzer gegeben wird. Sie bringt unter Anderem dem Hause, in welchem sie sich befindet, nur Glück und Heil, schützt Jeden, welcher sie bei sich trägt, nicht allein vor Stra- ßenränbcr», sondern vor aller Gefährlichkeit. Bedingung der Wirksamkeit ist, daß Alles, waS auf dem Papierstoffen steht, jährlich dreimal gelesen oder angehört wird und daß man alle Sonntage 5 Vaterunser, 5 AveS und einen Glauben betet. (Freie Z.)
Italien.
— nn Aus Sardinien, 22. Sept. — Jubelnd gestehen nun die Blätter der Reaktion, daß die politischen Berhâltniffe bei unS in eine neue Phase getreten seien. Eâ bewahrheitet sich immer mehr. Die Sendung Pinelli'â ist nun von Erfolg, seine Art zu unterhau. deln, gefällt dem Papst sehr, und der „Courr. deS AlpeS" erzählt in einem Privatbriefe nun daS ministerielle Geheimniß , wonach Fran- z'oni zwar abgeurth e ilt, aber für sicher vom König be- gnadigt und dann für da« Kardinal-Kousistorium nach Rom vorgeschlagen werden soll. Ritter Pinelli selbst soll sich in Rom fest installiren wollen, da ihn der Pabst und alle diolo- matischen Größen sehr gut leiden mögen. Ucbrigenâ geht die Nachgiebigkeit deâ Papstes - viel hat er freilich nicht nachgegeben — auâ der Furcht hervor, daß die englische Bibelgesellschaft ihm Anhänger raube, in dieser Furcht ward auch der Beschluß der Bischöffe in Villanoreth gefaßt, denn der römisch-katholische Glauben hat seit neuerer Zeit ungemein verloren und daS Volk glaubt gar nicht mehr recht an die Unantastbarkeit, an die Heiligkeit des Papstes. Ist eS auch zu verwundern? Die Religion, welche die päpstliche Kirche prc» tigt, spricht stets von den himmlischen Gütern und möchte den Menschen kinprägen, auf die irdischen zu verzichten, und doch sind ja gerade bw Träger dieser Lehre diejenigen, welche am meisten auf die Erdengüter halten. Sie strafen daher ihre Lehre Lügen. — Ueber Morangiuâ Verhaftung haben wir noch nichts Nähere«. Doch jetzt wird wahrscheinlich auch seine Verurteilung nur eine Komödie werden. — Die Zwistigkeiten mit Neapel scheinen von größerer Bedeutung. Die be- stimmte Weigerung der neapolitanischen Negierung, keine Piemontesen in ihrem Gebiete zu dulden, veranlaßte den LegationSsekretär, Marquis von Balestrino, zu einer eiligen Reise nach Turin. — Die Militärunruhen in dem lombardisch - venetianischen Königreiche scheinen sehr bedeutende Ausdehnung zu haben und durchaus nicht von so sub< ordinirter Art zu sein. Auâ einem Privatbricfe deS „Republicano" erfahren wir, daß viele Offiziere, auch höhere, verhaftet, und bereits standrechtlich erschossen seien, von Castello nennt man auch einen Oberst dabei. — Der „Frione" be- berichtet von den Fortifikationen bei Verona, zur Vertheidigung dcâ Passes lei der Adige, gegenüber dem Fort School; ferner von der Anlage einer Halbmondschanzt auf dem Berge Beri'so bei Vicenza.
* • Kassel. — Unser Korrespondeut L. auS Rotenburg hat in ein Wespennest gestochen mit seiner fünfteiligen Korrespondenz. Der Redaktion kommen nicht weniger als drei bogenlange Widerlegungen und Auseinandersetzungen zu. Wir geben kurz ihren Inhalt. Der Bürgermeister von Rotenburg (wie heißt der edle Herr?), ein alter Hofdiener, hat ohne Weiteres die sogenannte landesherrliche Verküo- digung, die ihm der zweite Verwaltungâbeamte (wie heißt der Pa- tron?) zur Bekanntmachung übergeben, angeschlagen. Der Stadtratb wurde erst durch den Anschlag die Sache gewahr. (Warum hat er nicht protestirt und bei Bürgermeister beim landständischen Ausschuß angezeigt, wie der Stadtrath von Fulda? Er ist also mitschuldig durch Unterlassung!) — Waö die Einquartirung betrifft, so ist diese bei Miethâlcuten nur beabsichtigt gewesen und auf eine besondere Anfrage bei der Bezirkâdirektion unterblieben. Unser Korrespondent batte daS Gegentheil nicht behauptet. Etwas ganz Anderes ist die Frage, ob nicht dennoch wohlhabende Mirthsleute (Angestellte z. B.) Sivqua"- tirung aufnehmen sollten. Wir müssen unâ im Interesse armer Hausbesitzer unbedingt dafür erklären. Auch geschieht daS stets in anderen Orten z. B. in Hanau. Auâ allen diesen geht hervor, daü die Angaben deS I, doch nicht so unrichtig waren, alâ man nach der Entrüstu»q der HH. Gegenzuseoder aanebmen sollte. Diese Empssuv. liebfeit wird sich legen, wenn man sich in Rotenburg an die öffentliche Besprechung ber dortige» Zustände gewöhnt, wofür wir von nun an mehr sorgen werden, als früher.