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vein und aternufa nein, Preußen muß den offenen Kampf wie die Militärrevvlution vermeiden, Preußen muß der kurhessischen Affaire wegen mit dem Bunde unterhandeln, Preußen wird dem Bunde ein Scheingefecht liefern, dessen Ende — — nennt'S wie ihr Lust habt, dessen Ende aber in der That nichts mehr und nichts weniger als der kultivirte Bundestag ist.

„Die Kultur, die alle Welt befleckt — re. ic."

Deutschland.

* Kassel, 27. Sept. — Die Vorgänge in Kurhessen beschäf­tigen die Blätter aller Parteien, beschäftigen deutsche und außerdeutsche Zeitungen. Mag der Standpunkt, von dem sie diese Ereignisse be­trachten, noch so verschieden sein, sie stimmen alle darin überein, daß die kurhessische Krisis den Streit zwischen Preußen und Oesterreich zur Entscheidung bringen muß. Die Gothaer Blätter haben dabei nur »och eine schwache Hoffnung, daß sich Preußen zu Gunsten deS GothaiSmuS und der Union „ermannen" werde, wie sie'S nennen — die meisten, selbst die „Köln. Ztg." fürchten endlich daS Eingehn Preußens auf den Bundestag. — Sie suchen zum Theil daS Zögern Preußens darin, weil von Kurhessen auS noch kein Hülferuf an Preu­ßen, als an den Schirmherr» der Union ergangen sei. Die „Köln. Ztg." redet darum in Nr. 230 den Demokraten, namentlich denen im ständischen Ausschuß, inS Gewissen und beschwört sie bei der gesun­den Vernunft, sich in den rettenden Schoß deS Schiedsgerichts und der Union zu stürzen. Die Demokraten werden sich hüten, ein Schieds­gericht anzurufen, um wie in Mecklenburg ohne Weiteres zum Tode gebracht zu werden. — Die großdeutschen Blätter, namentlich die Wiener, sehen in der ganzen Angelegenheit nur die günstigste Gele­genheit zur Vereinigung der beiden Großmächte, da in Kurhessen daS monarchische Prinzip gefährdet sei, und prophezeien die Verständigung in aller Kürze. Und da auch die „Deutsche Reform", daS Organ Manteuffels, plötzlich dieser Meinung geworden, so wird die entente cordiale nicht lange mehr cuf sich warten lassen. —

Mit der Besetzung veS ruhigen KurhessenS, dessen Beruhigung man herzlich gern Preußen überlassen wird, ist es den» auch zu Ende mit dem ganzen Jubel über den gesetzlichen Widerstand, der die armen Gothaer mit Hoffnung und die Engländer und Franzosen mit Bewun- derung erfüllte. Und abermals ist der alte Lehrsatz bewiesen, daß der gesetzliche Widerstand eines Volkes ohne die Macht und den Muth, mit Gewalt ihn aufrecht zu erhalten, ein Unsinn ist. — Der gesetz­liche Widerstand wird nur dann nicht zu jenem läppischen passiven Widerstand, wenn in einem Staate alle Klaffen der Bevölkerung sich der Gewalt von Oben nicht unterwerfen und die Tyrannei keine Macht auf ihrer Seite hat, — oder wenn diese Macht durch den gesetzlichen Widerstand in der That zerbrochen wird. Kurheffen würde ebensogut wie Sachsen und Baden den Sieg in einem solchen Kampfe errungen haben — wenn seine Geschicke von ihm selbst abhingen. Für große Staaten aber beweist bad Beispiel KurhessenS nur, daß sich zuvor alle Klassen der Bevölkerung und auch daS Heer gegen den Absolu­tismus vereinigen müssen, wenn daS Volk friedlich-gesetzlich siegen soll. — DaS wird aber weder in Frankreich, noch in Preußen, noch in Oesterreich bald der Fall sein. Wie eS aber mit der Besiegung der Gewalt auf gesetzlich-revolutionärem Weg steht in diesen Staaten, weiß ein Jeder! — —

* Kassel, 27. Sept. — So eben um 1 Uhr Nachmittags läßt Hr. Bauer das Staatsschatzlokal durch eine Wache, 20 Mann Jäger, besetzen. Der Platzmajor HaaS führt sie selbst auf. Ist daS etwa die Antwort per Telegraphen auf das Nichterscheinen deS Ausschusses in Wil- helmSbad und auf den mitgeschickten Protest gegen den Bundestag?

* Kassel, 28. Sept. — Man scheint in Berlin die Grundsätze deâ KonstitutionalismuS nicht im Mindesten zu kennen. Wie könnte man sonst von einem Schiedsgericht faseln zwischen dem Kurfürsten und den Ständen. Allerdings enthält der §. 154 der kurhess. Verf.-Urk. Bestimmungen über Einsetzung eines Schiedsgerichts und zwar für den Fall: „daß dereinst etwa zwischen der Staatsregierung und den Land­ständen über den Sinn einzelner Bestimmungen der Verf.-Urk. oder der für Bestandtheile derselben erklärten Gesetze Zweifel sich erheben". Hier haben wir aber einen Streit über VerfaffungSparagraphen nur in Folge eines Ministeriums, bad gegen den Willen der Stände in seinem Amte verharrt. Es handelt sich nicht um die Handlungen, Gesetze und Interpretationen dieser Regierung, sondern um die Re- gierung selbst. Alle diese Rechtsverdrehungen für und wider, waâ die einzelnen Verhältnisse betrifft, sind ohne alle Bedeutung. Dank unserer geschraubten Verfassung kann jede Partei der andern mit dem Beweis deü Verfassungsbruchs aufwarten, wie denn die „Neue Prcu- . ßische" den Ständen Hochverrath und Verfassuugöbruch in einer langen Deduktion aus unserer Verfassung nachzuweisen bemüht ist.

Der Beweis ist einfach der: die Stände mußten die Steuern bewilligen, denn im § 143 der Verf.-Urk. heißt eS: „Die Stände haben für Aufbringung des ordentlichen und außerordentlichen Sta a t â bedarfs — durch Bewilli­gung von Abgaben zu sorgen" Haben soll gleich müssen sein. — Mit Interpretationen wird unS diese Partei schon aufwarten.

* Kassel, 27. Sept. — Der bleibende Ausschuß hat mit kur­zen Worten seine Zuziehung nach WilhelmSbad zur Vervollkommnung deS Kriegszustandes abgelehnt — und außerdem ein Schreiben an den Kurfürsten (siehe unten) ergehn lassen, um noch einmal an höchster Stelle den Mahnruf deS Recht-' erschallen zu lassen. — Die „Deutsche Zeitung" hat abermals eine Ente aud Kassel. DaS ist nun die dritte rein auS der Luft gegriffene Lüge desselben Korrespondenten. Er behauptet nämlich, im Ausschuß sei der Antrag gestellt, daß man sich an Preußen um Schutz wenden solle, eS werde darüber berathen. Dieser Entenfänger treibt sein Handwerk doch etwas gar zu plump.

Die Einladung HassenpflugS lautet:

„Zum Zweck der^Berakhttna der auf den Antraq sämmtlicher Mimffen'alvor- stctnde zu erlassenden we leren , die Handhabung des Kriegszustandes betreffenden ge­setzlichen Ausnahmcmaßregkln ist eine Sitzung des Gcsammt.Skaatsministcriums auf den 27. d. M. Vormittags 11 Uhr, in denen Sitzungszimmer dahier anberaumt worden. Behufs der durch §. 95 bet Vers. Urk voraeschriebemn Zuziehung deS blei­benden landständischen Ausschusses zu der vom Gesammtstaatsministerium abzugebenden Erklärung über die Wesentlichkeit und Unaufscbjeblicbkeit der gedachten, ungesäumt zu ergreifenden, die Sicherheit des Staates bezweckenden Maßregeln werden Sie hier­durch ergebens eingeladen, sich in der gedachten Sitzung einzufinden, womit das wei­tere Ersuchen verbunden wird, die Eröffnung der deßfallsigcn Entschließung noch am Tage des Empfangs dieser Einladung an den Hofrath von Ende abgeben zu wollen.

WilhelmSbad, am 24. Sept. 1850. Kurfürstliches Ministerium des Innern (gez.) Hassenpflug.

Die Antwort bed landst. Ausschusses darauf ist folgende:

Nach Inhalt des uns zugekommenen Schreibens Kurf. Ministerium deè Innern vom 24. d. M. soll zum Zwecke der Berathung der zu erlassenden weiteren, die Handhabung des Kriegszustandes betreffenden AuSnabmemaßrege'n die Zuziehung des bleibenden landständischen Ausschusses auf den Grund deS §. 95 der Vers. - Urk. Statt finden.

Wir erwiedern hierauf, daß wir zur Handhabung eines Kriegszustandes, den wir als gesetz und verfassungswidrig zum Gegenstand einer Anklage gemacht haben, jede Mitwirkung abiebnen müssen.

Kassel, den 26. Sept. 1850.

Der bleibende landständische Ausschuß. Schwarzenberg. Henkel. Bayrhoffer.

Gräfe. Kellner.

* * Kassel, 27. Sept. — Das Ministerium hat an die Be- zirkèdireklionen die Weisung ergehen lassen, die Einleitung zu den Wahlen bis auf Weiteres einzustellen. Da das Ministerium hierüber Nichts zu verfügen hat, sondern auf jede Auflösung die Neuwahl neuer Stände von selbst folgt, so wird die Wahl fortbetrieben wer­den. — In Wilhelmsbad sammelt sich eine allerliebste Gesellschaft. Außer Hrn. S(besser und Hrn. v Level von Coburg, sollen sich noch dort Hr. v. Eschwege, Hr. v. Buttlar und Hr. Generallieutenant v. Hapnau befinden behufs Staatsstreichunterstützung

D Berlin, 26. Sept. — Radowitz ist Minister deS Auswärtigen! Schleinitz hat seine Demission gegeben; Radowitz ist jetzt auch formell, was er schon lange faktisch gewesen: der Leiter der Geschicke Preußenâ dem Ausland gegenüber. Niemand kann die hohe Bedeutung dieses Ereignisses in Abrede stellen. Der Vertraute deS Königs, der Vertreter bed Mysticismus und JekuitiSmuS, treibt jetzt nicht mehr sein Wesen bloß in den Regionen deS Hoseâ : bad Gespenst ist herabgestiegen in die Wirklichkeit, eS sitzt im Rathe der Gesetzgebenden, der Geist des TodeS tödtet nicht mehr durch seinen Hauch aud tückischem Dunkel, mit dem Herrschermantel angethan führt er bad Scepter in den deutschen Landen. Die Ernennung bed Generals v. Radowitz zum Minister bed Aeußeren be - zeichnet den Eintritt der Katastrophe in der deutschen, namentlich aber in der kurhessischen Frage. Schleinitz war der nominelle Träger der Un io n ü p o l i t i k; nominell geht sie jetzt mit ihm zu Grabe. Die Versöhnung mit Oesterreich ist prolla- mirt, b. h. die Nachgiebigkeit gegen Oesterreich. Oesterreich hat dw von Preußen vorgeschlagenen freien Konferenzen abgelchnt; ed hält fest am alten Bundesrechte und allen seinen Formen. Preußen wird auf diese Pläne entgegen; ed wird mit Oesterreich zusammen den alten Bund in einer neuen, festeren, zur Bä ndigung der Ne­vo lut i on gesch icktere n Wei se »mgestalten. Auch in der kur hes­sischen Frage wird man mit dem Bunde Hand in Hand geben. Die Bundes-ErekutionStruppen werden in Hessen einrücken; scheinbar geq en dieselben werden die preußischen Truppen einen anderen Tbc« Hessens okkupiren. Dann aber werden beide Parteien gemeinsame Maßregeln treffen, vor Allem werden die Steuern mit Gewalt der Waffen erhoben werden. Für die weitere Umänderung der hessischen Verfassung wird man sorgen, wenn überhaupt der Name einer Ver­fassung noch bestehen bleiben soll. Es wird zu diesem Zwecke an bad BundeSschiedögericht appellirt werden, und bei dieser Gelegen