Dritter Jahrgang.
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Kassel, Dienstag den 24. September
1850
K^ A lè unsere Leser. ^^
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Die Redaktion der Hornisse.
** Kassel, 23. Sept. 1850.
Wir erfahren, daß der Stadtrath zu Hanau folgenden Brief an Seine Königliche Hoheit gerichtet hat.
Königliche Hoheit!
Die höchste Beiordnung vom 17. dieses Monats, durch welche Ihre Regierung nach WilhelmSbad verlegt wird, beschuldigt die Staatsbehörden Kurhesscnö pflichtwidrigen Verhaltens und spricht zugleich zu Ihren Unterthanen die Erwartung auâ, daß dieselben Ihre Regierung in Ihrer, auf die Erhaltung der Landesverfassung gerichteten Bestrebung unterstützen würden.
Königliche Hoheit! Der gehorsamst unterzeichnete Stadtrath von Hanau kann den Thatsachen und Ereignissen der letzten Zeit gegenüber nur von der Voraussetzung auSgehen, daß höchst Sie über die allgemeine Stimmung des Landes falsch berichtet sind, und noch fortwâh- rend falsch berichtet werden, und hält eâ daher für Pflicht, über die öffentliche Stimmung, wie sie in Ansehung der Maaßnahmen Ihrer Regierung, insbesondere vom Monat September d I. sich kund gibt, Ihnen ein ebenso wahrheitsgetreues als unumwundenes Zeugniß ab- *Ul‘°3$re jetzigen Minister, Königliche Hoheit! erklärte die allgemeine Stimme für Ihre ärgsten Feinde und für Männer, die es nicht blos auf den Umsturz der kurhessischcn Staatsverfassung, sondern zugleich auch auf den Ruin Ihres kurfürstlichen Hauses abgesehen haben, und die Sic gleichwohl wie Schlangen am eigenen Busen erwärmen. Ber- urtheilt durch die öffentliche Stimmung, ja fast erdrückt durch die Wucht der ganzen deutschen Volksverachtung, wissen diese Menschen zwar wohl, daß sie keine sichere Aufenthaltsorte, keine ruhige Statte mehr haben. Aber dennoch treten sie nicht zuruck, dennoch fahren sie fort, ihr verzweifeltes Spiel zu treiben; ja, sie verbarnkad.ren sich Leier in einem Badeort, als daß sie der Stimme der Vernunft und des Rechts Gehör schenken. Eine derartige Situation ist unerhört in den Annalen deutscher Fürstengeschichte.
Königliche Hoheit! DaS hessische Volk steht nicht auf ^hrer Seite. Ihre gegenwärtige Regierung befindet sich vielmehr, von wenigen Verblendeten und Eigennützigen abgesehen, in vollkommenster Jsolirung vom Volke. Ihre Behörden sind keineswegs pflichtwidrig, sondern umgekehrt, gerade Pflicht- und vcrfassungSgetrcu, und schon die ganze gesetzliche und würdevolle Haltung des Volkes wird Z^nen andeuten müssen, wo diejenigen zu suchen sind, welche Recht und Gesetz mit Füßen getreten und die Landesverfassung gebrochen haben.
Königliche Hoheit! Machen Sie Ihren Frieden mit dem Lande und beendigen Sie einen Zustand, welcher, sein Ausgang sei auch wie er wolle, jedenfalls nicht zu Ihren Gunsten auüschlagen kann. De- denken Sie, daß eine konstitutionelle, verfassungsmäßige Regierung mit Ministern dieses Schlages unmöglich ist, und Ihnen also mit diesen Ministern kein anderer Ausweg bliebe, als die Verfassung zu bc;e>- tigen und ein rein despotisches Regiment cinzuführen.
Königliche Hoheit! Erfüllen Sie unsere gehorsamste Bitte, geruhen Sie, den Sitz der Regierung wieder in die Hauptstadt dcâ Laudcö zurück zu verlegen und Ihre pflichtwidrigen Minister zu ent= fernen, indem Sie sich, der höchsten Zusicherung vom 11. März 1848
gemäß, mit Männern umgeben, welche daS Vertrauen deS Landes besitzen.
Ehrfurchtsvoll beharret Königlicher Hoheit gehorsamster Stadtrath zu Hanau.
Hanau, am 21. September 1850.
S ch l e ö w i g - H v l st e i N.
(^Hamburg, 21. Sept. — Vor einigen Tagen haben drei schleswig holfleiusche Kanonenböte, welche in der Nordfee stationirt waren, einen ernsten Kampf mit dem dänischen Kriegsdampfschiffe „Geyser" bestanden, wovon die näheren Details erst jetzt bekannt werden.
DeS Vormittags bemerkten dieselben obiges Dampfboot, welches auf sie zustcuerle. Sie machten sich schußfertig und um 11 llhr nahm daö Gefecht seinen Anfang. Daâ Kanonenboot Nr. 4 warf zuerst eine Bombe auf das Dampfschiff, die Antwort ward durch eine platte Lage gegeben, ohne daß jedoch eine Kugel traf. Die sechs ersten Bomben von den schleSwig-holsteinschen Booten schlugen bei dem Dampfschiffe ein, beim fünften Schuß konnte man deutlich sehen, daß eS im Innern deS Dampfschiffes brenne.
Der „Geyser" machte jetzt Miene, die Flucht zu ergreifen, woran er aber gehindert wurde, da die Schleswig-Holsteiner ihm den Rückzug abschnitten. Da inzwischen daS Feuer am Bord deâ „Geyser" gelöscht war und er keinen AuSweg zur Flucht sah, begann er von Neuem zu feuern und vertheidigte sich aufS Hartnäckigste. Eine Bombe C84pfünbtßO traf daö schleSwig holsteinsche Kanonenboot Nr. 4 am Kiel , fegte die Mannschaft bei der Hintern Kanone fort und blieb im Raume liegen, ohne zu platzen. Nachdem daS Gefecht eine und eine halbe Stunde gestanden und die Schleswig Holsteiner hoffen durften, daS Dampfschiff in ihre Gewalt zu bekommen, erschienen zum Unglück sechs dänische Kanonenböte, geschleppt von einem Dampfschiff und dazu noch eine Corvette. Den SchleSwig-Holsteinern blieb daher nichts anderes übrig, als sich vor dieser Uebermaß! zurückzuzichen, sie sind glücklich entkommen.
Der „Geyser" wurde von dem andern Dampfschiff inS Schlepptau genommen und ist so zerschossen und zerstört, daß er in diesem Kriege wohl nicht wieder zum Vorschein kommen wird. — Auf dem Kanonenboot Nr. 4 sind vier Schwerverwundete und ein Todter, auf Nr. 8 drei Todte und ein Verwundeter, auf Nr. 11 keiner, auf den Dampfschiff „Kiel" ein Berwundeter. — Die Mannschaft hat sich sehr ausgezeichnet. Der Schaden an den Bööten ist unbedeutend und wird in einigen Tagen wieder hergestellt sein.
Deutschland.
* Kassel , 23. Scpt. — Neben den „ höher» politischen Rück- sichten", welche kein formelles Recht kennen, geht noch der alte Geist der erbärmlichsten, kleinlichsten Rachsucht. So ist die Bei legung der Gardemusik ein solcher Racheversuch bekannten Slylö. Mit der Versetzung dieses 60 Mann starken MusikkorpS, daS zum Theil im Hof. theatervrchefter angestellt ist, wird augenblicklich die Aufführung einer