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HofeS geht also spurlos an bet Stadt vorüber. Kassel hat aufge­hört Hofstadt zu fein, ja seine Fürsten haben eS neben ihrem Geiz durch anderweite liebenswürdige Eigenschaften auch dahin gebracht, daß eS nicht einmal eine Fürstenstadt mehr ist. Das zeigt sich jetzt nach dem Lerschwinden des Fürsten. Niemand vermißt ihn, Niemand entbehrt ihn.

Hr. Hassenpflug weiß daS ebensogut wie wir. Im Jahr 1830 hat man unS durch die Verlegung des HofS züchtigen wollen. Jetzt ist das unmöglich. Eine solche Verlegung macht unS nur Vergnügen. Wir sind dann deS Anblicks der Narrenspossen überhobe», die auch der ärmlichste Hof zu feinem äußern Glanz im Gefolge hat, als da sind — Abhetzereien unserer Soldaten zum fürstlichen Zeitvertreib kläg­licher Langeweile in Paraden u. dgl. — Auffahrten u. f. w. — Hr. Hassenpflug will uns jetzt auf andere Weise fassen. Er verlegt den Sitz der Regierung. Daö heißt, das Ministerium folgt dem Kurfürsten, oder umgekehrt. Auch damit hat er unS nur ein Vergnügen bereitet. Aber eS kann fein, daß der Verräther KurhessenS noch mit weiteren Plänen umgeht. Es kann fein, daâ er die obern Behörden, eine nach der andern, in fein WilhelmSbad beruft — einmal, um sie zu Widersetzlichkeiten zu treiben und zweitens, um Kassel um einige wei­tere Erwerbsquellen zu bringen. Der Erbärmliche wird sich täusche». Auch dieser geringe Verlust wird verschmerzt werden. Nur mit Ge­walt, Niederträchtiger, wirfst du unS nieder vor dem Absolutismus, deinem aberwitzigen Götzen.

Schleswig-Holstein.

6 Hamburg, 19. Sept. — Ueber den Krieg zwischen Hol­stein und Dänemark ist wenig Neues zu melden. In den Bewegungen der schleswig-holsteinischen Armeee ist, wenn auch kein Stillstand, doch eine augenblickliche Ruhe eingetreten. Die Dänen haben in dem Eider­städtischen für die nächste Woche Militär-Sessionen für die Alters- klasse vom 17ten bis 38sten Jahre ausgeschrieben, hoffentlich wird aber schleswig-holsteinischer ScitS ein Angriff geschehen, ehe dieselben dieses inS Werk gerichtet haben, um die Dänen auS dem Felde zu schlagen, damit eö ihnen nicht gelingt, sich für den Winter dort festzu­setzen , wozu sie nicht übel Lust zu haben scheinen. — Die Explosion im Rendsburger Laboratorium hat einen Schaden an städtischen Ge- bäuden von 146,333 M. verursacht. Davon kommen 6110 M. auf Staats-, 11,880 M. auf Stadt-, Kirchen-, Armen- und Schulgebäu- de und demzufolge 128,343 M. auf Privatgebäude. — Die Land­schaft Söderdithmarschen hat de» Beschluß gefaßt, allen zur schleSw. Armee gehörigen Militärpersonen auS derselben, welche durch Ver­stümmelung in dem gegenwärtigen Kriege Gliedmaßen verloren haben oder noch verlieren sollten, solche so weit es thunlich durch künst. lich e auf landschaftliche Kosten ersetzen zu lassen. Es ist zugleich eine Aufforderung an Künstler, welche Arbeiten der bezeichneten Art zu übernehmen wünschen, ergangen.

Deutschland.

* Kassel, 29. Sept. — Nach Eingabe einer weitern Ausfüh­rung der Verletzungen der Verfassung, welche sich Hr. Bauer hat zu Schulden kommen lassen, hat das Generalauditorat folgende Verfü­gung erlassen:

„Auszug auS dem JnquisitionSprotokolle deS Generalauditorats. Kassel am 18. Sept. 1850. Nr. 402. Betreffend die Vervollständi­gung der vom bleibenden landständischen Ausschüsse unterm 12. d. M. gegen den Generallieutenant Bauer hierselbst wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt rc. erhobenen Anklage hinsichtlich der Auklagepunkte unter 1 und 2 der Anklageschrift.

Beschluß: Der unterm 13. d. M. dem hiesigen GarnisonS- Gerichte in der vorbezeichneten Sache ertheilte Auftrag wird nunmehr auf sämmtliche in der Anklageschrift deS bleibenden Ständeausschusses vom 12. d. M. zur Anzeige gebrachte Akte ausgedehnt, welche be­haupteter Maßen von dem Angtschuldigten kraft der ihm durch die Verordnung vom 7. d. M., die Erklärung des Kriegszustandes be­treffend, beigelegten Funktionen vorgenommen worden sind. ES bleibt hiervon jedoch der Anklagepunkt unter 1 *), insoweit er die bloße An­nahme deS zur Verwirklichung dieser Verordnung ertheilten Auftrages durch den Angeschuldigten betrifft, ausgenommen, indem hierin allein ein strafrechtlich zu verfolgendes Moment der Thätigkeit deS Ange- schuldigten nicht gefunden werden kann.

Die zur Vervollständigung der Anklage dienende weitere Eingabe deS bleibenden Ständeausschusses vom 16. d. M. wird beigcfügt, und zweitens dem Letzter» von dieser Verfügung andurch Nachricht ertheilt, v. Urff, Generalmajor. Eichenberg, Generalauditeur."

♦) Verfaffungèverletzung durch Uebernahme einer verfassungswidrigen Stellung und verfassungswidrige Suspensionen und Entsetzung von Beamten betreffend.

* Kassel, 21. Sept. — Wir theile» unsern Lesern folgendes Aktenstück mit:

Erklärung de S bleibenden land ständischen AuSsch u sseS, die Verordnung vom 17. Sept. 1850 betreffend.

Durch die von den Ministerialvorständen H a sse n p flug , Hay- nau und Baumbach gegengezeichnete Verordnung vom 17. Sept, d. J. wird die Verlegung deS Sitzes der Regierung von Kassel nach WilhelmSbad ausgesprochen. Zugleich werden zur Handhabung der Gesetze und insbesondere der Ordnung deS Staatsdienstes erfor­derliche Maaßregeln in Aussicht gestellt, und die Behörden ernstlich an ihre Pflicht erinnert, den verfassungsmäßigen Anordnungen der Staatsregierung, als welche namentlich die Verordnungen vom 4. und 7. Sept, bezeichnet werden, nicht länger Widerstand entgegen­zusetzen. — Abgesehen von der Frage über die Verlegung deS SitzeS der Regierung und die dadurch verursachten Kosten, worüber der Stände- versammlung ihre verfassungsmäßige Entschließung vorbehalten bleibt, liegt jedenfalls dem bleibenden Ausschüsse die Pflicht ob (§ 102 der V. U.) das landständische Interesse und damit auch seine eigenen Rechte wahrzunehmen und in der verfassungsmäßigen Weise gegen alles Das­jenige vorzuschreiten, worin derselbe Verletzung der Verfassung und der Gesetze erkennt. — Zu jenen Rechten gehört nun insbesondere auch das Recht der Mitwirkung und Zustimmung zu allen nach 8 95 der Vf. Urk. zu ergreifenden provisorischen Maaßregeln, ohne welche dieselben keine Gültigkeit haben.

Wir bringen deshalb den von unS eingelegten Widerspruch gegen jede Mitwirkung zu den Verordnungen vom 4 und 7. Sept. d. I. hiermit ausdrücklich in Erinnerung und werden nöthigenfalls nach wie vor von den und nach 8 61 der Verf.Urk. zustehenden Rechten Ge­brauch machen. Inzwischen ist die Verfassungswidrigkeit dieser Ver- ordnunge» in formeller und materieller Richtung allgemein anerkannt worden. Insbesondere aber haben in vollem Einverständnisse mit der verfassungstreuen Gesinnung des Volks nicht nur die Verwaltungs­und Finanz-Behörden deS Landes die Vollziehung jener Verord­nungen auf den Grund ihres VerfassungöeideS wie Ein Mann abgelehnt, sondern auch die höhern und höchsten Gerichte, so oft dieselben Gelegen­heit hatten, sich auszusprechen, haben dieselben für u n v o l l z i e h b a r, weil verfassungswidrig, erklärt. Und dennoch will daâ Ministerium für diese verfassungswidrigen Verordnungen Gehorsam fordern und gegen die auf die Aufrechthaltung der Verfassung eidlich verpflichteten Staatâ- diener „Maßregeln" ergreifen, ja die Welt glauben machen, als fei daS Volk in dieser Frage nicht Eins mit den Behörden?!

Wie tief aber auch das Ministerium daS Land in Verwirrung stürzt, so darf doch Niemand daran zweifeln, daß die Sache deS Rechtes auch auS diesen Prüfungen siegreich hervorgehen wird, wenn nur Alle in ihrer Pflicht treu und redlich auöharren.

Kassel, 20. Sept. 1850.

Der bleibende landst. Ausschuß:

Schwarzenberg. Henkel. Bayrhoffer. Gräfe. Kellner.

0 Berlin, 19. Sept. — Man merkt's der Tante Voß doch überall an, daß sie ein alteâ geschwätziges Weib ist. Die Reaktion ist ihr auch deshalb so spinnefeind, weil sie Nichts auf dem Herzen behalten kann und Alles auSplappert. Jetzt hat sie wieder gesagt: „von Seiten einer bekannten Partei gebe mau sich alle erdenkliche Mühe, in Kurhessen einen Krawall zu Stande zu bringen, habe so­gar Gelder zu diesem Zweck dorthin geschickt." Natürlich meint sie damit die Leute der Kreiszeitung, die ihr für dieses Geständniß sehr wenig Dank wissen werden. Sie sehen, wenn dergleichen Gerüchte sogar in die Tante übergehen, so muß etwas daran Mn. Seien tote also auf Ihrer Hut. Es scheint überhaupt, alâ wollte die Contre- revolutios ruhig zusehen, wie die Sache bei Ihnen enden wird, alS wollte sie mit gekreuzten Armen abwarten, ob daS hessische Volk sich nicht zu irgend etwas Hinreißen lassen werde, auS dem man Anlaß zur Intervention schöpfen könne. Denn verblüfft ist die Reaktion in die­sem Augenblick; sie weiß wirklich nicht, was sie anfangen soll. Grun um so mehr, auf jeden ihrer Schritte aufmerksam zu sein und aufzu­passen, welch' neue Teufelei sic auShecken wird. — Sie wissen, daß der dicke Dyhrn, dessen Bekanntschaft Sie im Laufe d. J. gemacht haben, nebst einigen Kumpanen eine Eingabe an daö Ministerium ge­macht hat, die preußische Kammer so bald als möglich zu eröffnen. ES ist ihnen von Seiten Manteuffels auf diese Eingabe ein sehr schnöder Bescheid geworden. Alle Giünde, sagt Manteuffel, die Dyhr» und seine Genossen geltend gemacht hätten, seien von den Ministern eben so reis- lich erwogen worden; eö sei aber in ihnen kaum Veranlassung gefun en worden, die Eröffnung der Kammern zu beschleunigen. Uebrigenâ seien die Minister „verantwortlich" und würben den Kammern künftighin sehr gern Rede stehen. Diesem Bescheid zufolge hat cd also mit der sammcnberufung der Kammern noch gute Weile, wenn man u 'er -aup für gut findet, die Komödie noch einmal durchzuspielen. Rach dem