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Dritter Jahrgang.

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N S10. Kassel, Sonnabend den 7. September 1880.

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Die Aufgabe der Demokratie in der Ständevrrsammlung und mein Verhalten zu der letzten Proportion der Staats- rcgicrung, die Fortcrhebung der Steuern und Abgaben betreffend.

Die Demokratie ist gegenwärtig in dem Stande der politischen Erniedrigung. Durch die auf allgemeinem Stimmrecht ruhende Wahl des deutschen Parlaments, welches das Verfassungâwcrk zwischen den Regierungen und dem Volke zu Stande bringen sollte, durch die all­gemein proklamirte VolkSsouveränetät war die Demokratie im Jahr 1848 als berechtigte Macht anerkannt. Dann aber hat zuerst die f. g. konstitutionelle Partei, die Bourgeoisie und Bureaukratie (Berlin, DreikönigSbündniß) und weiterhin die absolutistische (Wien, Bundestag) Verrath an ihr geübt, und sie ist, als noch zu schwach, überall unterlegen in dem Kampfe um ihr auch von den Gegnern frü­her ausdrücklich anerkanntes Recht. Auf diese Weise der Macht augenblicklich verlustig, ist sie vorläufig auf den Standpunkt eincsthcilS der geistigen Ausbreitung des Prinzips, andern- theilâ einer ebenso ausdauernden als vorsichtigen Defensive im Leben beschränkt. Offenbar würde eS Wahnsinn sein, wenn sie sich blindlings den Kopf zerschellen wollte; sie muß vielmehr möglichst ge­schützt und gedeckt zu größerem Leben cmpvrkeimen und erstarken. Dann wird ihr die Zukunft schnell uud sicher zusallen.

Hieraus geht hervor, daß bie Aufgabe der Demokratie in der Ständeversammlung eine revolutionäre oder selbst nur unvorsichtige gegenwärtig durchaus nicht sein kann, und daß sie sonst sich lieber derselben ganz entziehen muß, wie in einigen Artikeln derHornisse" im Ramen der äußcrsten Conseqncnz deS Prinzips mit Recht behauptet worden ist. Tritt die Demokratie hingegen ein, was in anderer Rücksicht nothwendig erscheint, so muß sie in der Volkskammer:

a. die Idee der Demokratie nach allen Richtungen hin lebendig erhalten und geltend machen, ohne den Boden der Verfassung zu verlassen.

b. zeigen, daß die s. g. konstitutionelle oder liberale Partei überall ihre eigenen ftühcieu Grundsätze verleugnet, fo- dald sie zur Herrschaft gelangt, als Opposition aber überall vergebliche Ansätze macht, uns gerade dadurch den Wider­spruch der getheilten Gewalten offenbart.

c. Endlich muß sie die Staatsbürger in ihren gesetzlich errun­genen Freiheiten in feder Weise und insbesondere vor dem materiellen Druck durch Ersticbung eines demokratischen Staalö- hauShalteâ , oder min estenS durch Abweisung aller auSbeuten- dcu Maßr egelu zu schützen suchen.

Von diesen Grundsätzen auâ verlange ich mein Verhalten, so­wie daâ eines großen Theils der demokratischen Partei der Kammer hinsichtlich der letzten Steuerproposition der StaatSregierung beurtheilt zu sehen, ohne damit diefenigen, welche anders stimmten, irgendwie angreifen zu wollen, da sie von einer andern Anficht über die Taktik der Partei auSgingcn, und jedenfalls in vollkommener moralischer unb staatsrechtlicher Kraft dastehen. Ueber diesen speziellen Fall bemerke ich näher Folgendes: Mit dem Ende deö Monatâ Juni hörte die ver- faffungömäßige Erhebung der Steuern und Abgaben auf. Die Stände- Verfammlung hatte im Juni die Feststellung dcâ neuen, vom früheren Ministerium vorgelegten Budgets, die StaatSregierung die einstwei­lige Verlängerung deS vorjährigen gefordert, um inzwischen ein an­deres ausarbeiten zu können. Ohne Beschluß hierüber fassen zu kön- nen, wurde die Ständeversammlung aufgelöst. Mit Hülfe deâ per- maucntcu Ausschusses erließ dann die StaatSregierung ein provi­sorisches Gesetz nach § 95 der Verf.-Nrk., die Forterhebung und Deponirung der indirekten Steuern und Abgaben betreffend Hiermit war daS Verderben eröffnet, die §§ 143 und 146 der Verfassung, »ach welchen keinerlei Steuern und Abgaben ohne landstäudi- sche Verwilligung erhoben werden dürfen, auf sophistische Weise umgangen und zerbrochen.

Am 22. August trat die neue Ständeversammlung zusammen, am 26. wurde sie eröffnet, am 29. in der AntwortSadreffe ein ein­stimmiges Mißtrauensvotum gegen daâ Ministerium Hasscn- Pflug ausgesprochen, am 31. über die Gesetzvorlage, betreffend die Erhebung der direkten und indirekten Steuern von Juli bis Ende September, entschieden. Die StaatSregierung verlangte die Fort- erhebung nur bis Ende deS Septembcrâ , weil eSihre ernste Absicht sei, daS neu entworfene Budget im Laufe des Septembers vorzu- legen". Zu dieser Gesetzvorlage wurden folgende Hauptanträgs gestellt:

1) unbedingte Ablehnung auf den Grund hin, daß man vom Standpunkt der VolkSsouveränetät und der Märzproklama­tion auâ mit dem Ministerium Hassen pflüg sich nicht ein- lassen dürfe Antrag Kellner 'S;

2) Antrag deS Ausschusses, daß die indirekten Steuern für die Monate Juli bis September erhoben; aber deponirt würden; .

3) Antrag Wippermanns und der gesamm ten Rechte n,^daß die indirekten und direkten Steuer» für Juli blö S>p-

tem5er er1 o >en, aber deponirt würden; .

Antrag Gräse'â, daß die indirekten Steuern für bte tret Monate erhoben und mit Zussmmu^ der Strndeveksammlu, &

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