Einzelbild herunterladen
 

Erscheint täglich, Montags aut-enom- men. Vierteljährlicher Abonnementspreiâ 24 Dgr. Einzelne Nummern in der Ex­

pedition (obere Enlengaffe Nr. 132) zu 6 Hlr. Durch alle Postämter zu beziehen. Inserate die dreispaltige Petitzeile 8 Hlr.

Dritter Jahrgang.

Die Hornlfse.

Mr. 207. Kassel, Mittwoch den 4. September 18<$Oe

Bericht der demokratischen Partei der am 2ten September aufgelösten Ständeversammlung an die Wühler.

Unter gefahrdrohenden Aussichten wurde am 1'2. Juni d. J. die vorletzte Ständekammer aufgelöst. Der fünfte Bericht der demokrati­schen Partei des damaligen Landtags schilderte dem Volke diese Sach­lage ausführlich. Wir knüpfen an diese Zeit und an diesen Bericht an, um zu zeigen, wie die verderbliche Hartnäckigkeit deS Ministeriums und die Gefahren für daS öffentliche Wohl sich von Tag zu Tag, von Monat zu Monat steigerten bis zu diesem Augenblick, in welchem durch die Auflösung der kaum 12 Tage lang versammelten Stände Kurhessen in einen Zustand bodenloser Verwirrung gestürzt worden.

Auf welche Weise die Gewalt diesen Zustand zu ihren selbst­süchtigen Zweckcn benutzen wid, wollen wir, gestützt auf unser gutes Recht, mit unerschütterlichem Muth erwarten. Wir wissen nicht, wie tief wir mit allen deutschen VolSstämmen .den Kelch der Leiden zu leeren haben. Aber daS wissen wir, daß die unsterbliche Hoheit deS Volkes neugeboren aus diesen Stürm.» in jugendlicher Kraftfülle ein- porsteigen wird. Das wissen wir, daß schon die nächste Zukunft mit unerbitterlichem Nichtschwert richten wird die Vermessenen, die io eit­ler Selbstüberhebung nur als blinde Werkzeuge das deutsche Vater­land und unsere Heimath in den Strudel ewiger Revolution hinab» schlrndern, durch den wahnsinnigen Versuch, die alte Knechtschaft der Geister und der Leiber auS der alten Nacht, in der sie daS Jahr 1848 begraben, von Neuem über unS hcraufzubeschwörcn.

Am 12. Juni 1849 ha te daS Ministerium Hassenpflug den da- maligen Landtag auflöscn lassen, ohne daß cS selbst ein Budget vor- gelcgt hatte, und obgleich die verfassungsmäßige Frist der Forterhe- bung der S-euein bereits mit dem 30. Juni ihr Ende erreichte. Vier Monate waren damals verflossen, seitdem daS Ministerium Hasscnpflug das StaatSruder ergriffen. Seine erste und feine dop­pelte Pflicht wäre eS damals gewesen, eine genaue Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben zu geben, da nur durch sein Dazwi­schentreten das vom vorigen Ministerium ausgestellte Budget nicht zur Berathung kam und da seinem Vorgänger ein Defizit zur Last legte, für das die damalige Ständeversammlung eintreten sollte. Statt dessen verlangte Hr. H a ssc np fl u g, oder vielmehr fein Finanz- minister Lomctsch ohne Weiteres die Verausgabung von 760,000 Thlr. unverzinslicher Kassenscheine, und als diese Vorlage zurückgewiesen wurde, abermals ohne Weiteres die Bewilligung der Steuern bis zum Ende dcâ Jahreè 1850. Noch ehe darüber Beschluß gefaßt war, wurde am 12. Juni die damalige Ständeversammlung aufgelöst.

iFortsehung folgt.)

Schleswig-Holstein.

* TâleSwig-Hotstcitt Da eS für unsere Leser von keinem besonderen Interesse sein dürfte, zu erfahren, wie Hr. v. Williseu sich in Rendsburg die Zeit vertreibt, so haben wir nicht viel zu berichten. Die von den Dänen in Schleswig gemachten ungeheuren Requisitionen werden von ihnen für blanke Silberrubel an die russische Flotte vcr- kauft, so erhält man Geld. Nach denHamb. Nachr " soll General de Maza nun doch bei Durenstadt geblieben sein. Es wäre dieses allerdings ein bedeutender Verlust für die Dänen, da de Maza Schlep- pegrcll'ü Nachfolger geworden war nud nicht leicht ein zweiter gefun- den werden durfte. Eine der stereotypen Vorpvstenpromcnadcn. DaS Departement deS Aeußeru hat eine Autoritätsnote au den Se­nat der freien und Hansestadt Lübeck gerichtet, in welcher vachgewie­

sen wird, daß der Hochweist gelogen habe und trotz seiner Weige­rung den Verlust zu ersetzen verpflichtet sei. Die Lüge werde» die Krämer eiustecken, aber bezahlt wird schwerlich.

Das Departement deâ Kriegâ hat folgenden Aufruf erlassen: Aufruf an alle waffenfähigen Mannschaften des Landes. DaS Vaterland badarf zu feiner Vertheidigung aller ihm zu Gebote stehenden Kräfte. Es ergeht demnach hiermit, im Auftrage der Statt­halterschaft, die Aufforderung alle waffenfähige Männer und Jünglinge deS Landes, die bisher nicht der Armee angehören, sich ungesäumt in Rendsburg in dem zur Annahme entrichtetenEnrollirungsbu- reau für freiwillige Lan deSsöhne" zu melden. ES wird bei deren Annahme nicht auf daS Alter Rücksicht genommen werden, son­dern wird nur ihr Gesundheitszustand und ihre körperliche Tüchtigkeit allein über dieselben entscheiden. Rendsburg, den 25- August 1850. DaS Departement deS Krieges. Krohn. Jensen. Der friedfertige Leser braucht sich deshalb noch nicht gerade zu fürchten. Man weiß, waS daS heißen soll, und Oesterreich hat das Londoner Protokoll be­reits unterzeichnet.

Deutschland.

* Kassel, 2. Sept. Gestern Abend 7 Uhr kam dem land- ständischen Ausschuß ein Schreiben vom Ministerium zu des Inhalts:

daß, da nach §. 95 der V^rft-Urk. die Zuziehung des bleibenden landständischen Ausschusses in den dort bezeichneten Fällen stattfinden soll, die geschehene Behandlung der Steuerfrage Seitens der aufge- lös'ten Ständeversammlung aber die Staatâregicrung auf jene Vorschrift Hinweise, so werde zum Zwecke der Anwendung des gedachten §. 95 der Verf.-Urk. die Zuziehung deS bleibenden landständischen Ausschusses hierdurch ausgesprochen und derselbe zu einer Sitzung deS Staatsmi- nisteriumS auf den 3ten um 11 Uhr crgcbenst eingeladen.

ES wird also in diesem Schreiben angedcutct, daß daS Mini­sterium abermals die Absicht hat, ohne die Ständekammer, nur unter Zuziehung deS permanenten Ausschusses, Maßregeln in Betreff der Steuern zu treffen. Der permanente Ausschuß (Bayrhvffer, Gräfe, Henkel, Kellner, Schwarzenberg) erwiderte darauf:

daß er in der allgemeinen Fassung deS Schreibens Kurf. Mini- steriumS deS Innern keine Veranlassung finde, feine Mitwirkung auf den Grund des § 95 der Verf.-Urk. eintreten zu lassen. Er gebe jedoch Kurf. Ministerium deS Innern anheim, diejenigen Maßregel» und Anordnungen mitzutheilen, welche dasselbe auf den Grund jenes Paragraphen zu erlassen beabsichtige, um hiernach seine Zuständigkeit prüfen und weitere Erklärung abgebcu zu können."

Hr. Hasscnpflug erwiderte darauf, daß er sich auf keine schriftliche Kommunikation einlasse, da bereits der 3. Sept, eingetre- tcn sei und einZeitverlauf" durch Schriftwechsel mit der augen­scheinlichen Dringlichkeit der wegen der Steuerfrage zuergreifen­den Maßregeln" unvereinbar sei (konnte er zwei Tage früher bedenken!) und daß derselbe unvermeidliche Folgen für die Sicherheit deâ Staates herbeiführcn würde. Er behauptete in dieser Antwort, eS fei Pflicht des permanenten Ausschusses, der im §. 95 erwähnten Zuziehung durch die Regierung sich nicht zu entzichen und werde er daS alâ Weigerung der Pflichterfüllung ausehn/ wenn der Ausschuss etwa noch vor seinem Hinzutritt seine Zuständigkeit prüfen wolle. Er war schließlich so gnädig, die Sitzung deS Staatsministeriums auf 2 Uhr zu verschieben und erwartete dann mit Zuversicht daS Nachkommen auf die Einladung.

Der land ständische Ausschuß erklärte darauf, daß er bei seiner Ansicht beharre. ES liege weder eine außerordentliche Sieben- jjeit vor, noch eine Unzulänglichkeit bestehender Gesetze, welche die beabsichtigten Maßregeln erforderlich machten. Da diese Maßregeln sich nur auf die Erhebung und Verwendung der Steuern bezogen, fei