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An btt Straße Montmartre heulte eine (bezahlte) Bestie etwa zwanzig Mal aus sehr kräftiger Lunge: „nieder mit der Republik!" Kein Mensch wollte ihn anpacken, aber auch kein Polizist wollte ihn hören. Wie gefällt Ihnen diese absichtliche Taubheit der Polizei? Der Polizeipräfekt Carlier, der Jesuitenzögling, ritt stolz vor dem Zuge her; viele Generale nebenher; überall scholl vive la re'pupli- que. Am Börsenplatz schrieen die Diener der Spekulirer „nieder mit den Rothen", mehrmals, aber stets antworteten diese mit einem vive la république. Der Schuft Bonaparte (nur noch diesen Titel verdient tr) hatte rechts und links an seinem Thorwege zwei Gruppen Dezemberknechte aufstellen lassen, unter Kommando eines wüsten tückischen Buben, mit Schnurrbart und Knittel, welche unablässig brüllten: „hoch lebe Kaiser Napoleon der Zweite." Wer dort die Republik hoch leben ließ, ward sofort gestoßen, an seinen Kleidern beschädigt, mit Unrath besudelt. DaS ist Bonaparte, der oberste Beamte der s. g. demokratischen Republik!!! — In der Straße Cadet und im Durchgang Verdeau haben, scheint'», diese Bonapartisten, mit ungeheuren Stöcken bewaffnet, den Wächter gezwungen „eS lebe der Kaiser" zu rufen, auch eine Anzahl Arbeiter soll dazu gezwungen worden sein. Auf dem Lande in Burgund ist eS ebenso; die Bauern waren bis 10 franz. Meilen auS der Runde herbeigezogen worden, schriee» „hoch der Kaiser Napoleon der Zweite" und gingen mit dem empfangenen Schreigelde froh nach Hause. Warum denn nicht? Ihr wolltet ja unsere Jakobinerdiktatur nicht; nun, so kriecht jetzt unter Bonaparte!
Ständesitzung.
(Vom 31. August.)
Verlesung deS Protokolls und der Eingaben.
Hr. Hasselbach berichtete für den Cingabenauâschuß über eine Petition, betreffend die Vorlage eines Schulgesetzes. Der Antrag des Ausschusses, dieses Ministerium um eine solche Vorlage nicht anzugehen, wird angenommen.
Tagesordnung
Gesetzentwurf, betreffend die Forterhebung, beziehungsweise Nacherhebung der Steuern und Abgaben. — NegierungSkommissar: Geh. Oberfinanzrath Duysing.
Der Ausschuß verweist in fernem Berichte auf die in der letzten Ständeversammlung gepflogenen Verhandlungen, namentlich auf die Gründe, welche in den dermaligen Berichten deS BudgetausschusseS gegen dwISSN Finanzministerium vorgelegten Finanzgesetze ausgesprochen seien. Man hätte erwarten dürfen, daß die Regierung beim Zusammentritte der neuen Ständeversammlung ein Budget vorlegen werde, statt dessen wolle sie wieder ein Provisorium. Die Versammlung müsse nun erwägen, ob sie rechtlich oder doch wenigstens moralisch verpflichtet sei, daS vorgelegte Gesetz anzunchmen. Der Ausschuß glaube beide Fragen verneinen zu müssen. Außerdem müsse man durch die Ableh. nung die Vorlage deâ Budgets beschleus igen, damit man endlich einmal einen Blick in den Staatshaushalt thun könne. Sollte die Ablehnung Veranlassung zu Gewaltmaßregelu geben, so dürfe man auch vor diesen nicht zurückschrcckcn; habe man sie jetzt in Absicht, so werde man später bei einer andern Gelegenheit doch wieder auf sie zurückkommen. Der Ausschuß beantrage daher, den vorgelegten Gesetzentwurf abzu- zulehnen. Um jedoch daS Land vor den Gefahren eines Verlustes, welche auâ einer Nichterhebung der indirekten Steuern entstehen würden, zu sichern, beantrage er, ein Gesetz zu beschließen, nach welchem die indirekten Steuern von den Monaten Juli und August im Depositum zu behalten, die vom September zu erheben und zu deponiren seien. — Hr. Wippermann bringt ein Separatvotum ein. Derselbe ist in den wesentlichen Punkten mit dem Ausschüsse einverstanden und weist ebenso wie der Ausschuß auâ der Verf. Urk. nach, daß eine rechtliche Verbindlichkeit der Ständeversammlung, daâ Gesetz zu genehmi- gen, nicht bestehe. Er halte eö übrigens im Interesse der Steuerpflichtigen, daß auch die direkten Steueru zu erheben und zu depo- uiren seien.
Eâ wird beschlossen, sofort zur Berathung der Proposition zu schreiten.
Hr. NegierungSkommissar: Sowohl der Antrag deö Ausschusses, als auch der des Hrn. Wippermann sei offenbar auf eine Stcuervcrwcigernng gerichtet, denn unter dem Begriffe der Steuern sei nothwendig deren Verwendung zum Staatsbedarf enthalten. Vor dem Zusammentritt der Ständeversammlung habe eâ wohl angemessen erscheinen können, mit dem permanenten Ausschüsse dahin eine Vereinbarung zu treffen, daß biâ zur landständischen Be- willigung die Steuern dcponirt werden sollten; jetzt handle eS sich jedoch nicht um vorübergehende Maßregeln, sondern um Bewilligung der Abgaben, Die Verf.-Urk. schreibe ganz allgemein vor, daß die
Ständeversammlung verpflichtet sei, für den Staatsbedarf durch Ver« willigung von Abgaben zu sorgen. Eine Steuerverweigerung habe dieselbe nicht im Auge gehabt, weil dies eine Auflösung deS Staateâ zur Folge haben würde. Câ sei die Absicht der Verf.-Urk. nicht zu verkennen, daß niemals ein solcher Zustand eintreten solle, wo dem Staate die Mittel zu seinem Bestände genommen sein würden. Die Befürchtung, daß die Regierung nach Ablauf der beantragten Bewilligung aus den Grund deS §. 147 der Verf.-Urk. noch weitere 6 Monate die Steuer« erheben werde, sei ungegründet, die StaatSregie- rung werde diese Befugniß nicht in Anspruch nehmen. Er sehe auch keine Gefahr bei einer Bewilligung auf so kurze Zeit. Die Versammlung möge nur wohl erwägen, ob sie sich nicht durch Annahme deS Ausschußantrags außer die Verfassung stelle. — Hr. Kellner: Er stelle folgende» Antrag: „In Betracht, daâ die politische Richtung deS gegenwärtige» Ministeriums und die Zusagen der Proklamation vom 11. März unvereinbare Gegensätze sind, indem eâ sowohl tu seiner Vergangenheit, wie in seinem gegenwärtigen Wirken daâ entschiedenste Mißtrauen genießt; in Anbetracht ferner, daß dieses Mißtrauen sowohl von der vorigen Ständeversammlung, wie von dieser einstimmig ausgesprochen ist, und deßhalb ein jedes Zusammengehn und ein jedes Unterhandeln mit diesem Ministerium zu vermeiden ist, beschließt die Versammlung auf die vorliegende Gesetzproposition nicht einzugehen." Derselbe Antrag sei schon in der vorigen Ständeversammlung gestellt, und wenn er auch i» der Minorität bleibe, so werde ihn diese nicht abhalten, denselben noch öfter zu wiederholen Das Bekenntniß der Wahrheit könne dem Volke nicht oft und deutlich genug vorgchaltea werden, die Wahrheit verwische sich zu schnell in den formellen Kämpfen, welche be- Vorständen, die Entwickelung der Neuzeit gehe auf Vereinigung deü innern Bekennens mit der äußern Form; daS sei daü Wesen der Demokratie und
unserer ganzen Errungenschaften. Die Proklamation vom 11. März sei nichts anderes, alö die Versöhnung der Form mit dem Inhalte, die Versöhnung der alten Kämpfe seit den 30er Jahren. Durch ein Festhalten an dieser Proklamation werde die Volkshoheit in den Vordergrund gestellt. Außerdem sei die kurhessische Ständeversammlung die einzige in Deutschland, welche versammelt sei, während in Frankfurt der Bundestag seine geheimnißvollen Fäden webe ; sie könne durch ein
offenes und entschiedenes Entgegentreten den Protest gegen daS alte System für ganz Deutschland ablege«. Die Ständeversammlung sei jetzt in der vorthcilhaftcsten Lage, um, ungestört von allen Gewaltmaßregeln, sich entschieden erklären zu können. Diese Gelegenheit komme vielleicht nicht wieder. Ein entschiedenes Auftreten gegen diese Politik der Demoralisation könne nur das Volk retten vor der Absicht des Absolutismus, daâ Rechtâbewußtsein und jedes Gefühl für Wahrheit zu ersticken. Durch ein Brechen mit dem Ministerium werde man ein Bekenntniß vor dem Volke ablegen, welches in dunkler Nacht vielleicht als ein leuchtender Stern dienen könne. Nach Interpretationen, nach juristischen Beweisen könne sich daS Volk nicht zurecht finden, daâ Alles gehe spurlos an dem Laien vorüber, daS gehe nicht in die Bildung deâ Volks über. Man müsse verdammen, was verdammungswürdig sei, man müsse brechen mit dem, mit dem man im Herzen gebrochen, dann werde die Zukunft nicht unerreichbar sein, nach der man strebe. Sein Antrag stehe durchaus auf verfassungsmäßigem Boden. Die Kämpfe seit den 30er Jahren seien einzig darauf gerichtet gewesen, die Negierung deS Landes unter den Willen der Ständeversamm- lung zu bringen, eâ habe bis jetzt diese organische Spitze in der Verf.- Urk. gefehlt. Diese» Verlangen sei so oft und so energisch wiederholt worden, daß zuletzt auf dieses Verlangen von der andern Seite habe eingegange» werden müssen; — auf der einen Seite also daâ Verlangen der Ständeversammlung, auf der andern das Eingehen auf dasselbe. Es sei zu bedauern, daß die vorige Ständeversammlung nicht wenigstens den Versuch gemacht habe, diese Spitze in Form eines Gesetzes zu bringen, es sei also nur eine moralische Vereinbarung, welche aber doch alâ der Kern der Verf.-Urk. zu betrachten sei. Wenn tr nun zur speziellen Sachlage übergehe, so müsse er auch von dieser Seite da» Eingehen auf daâ Gesetz zurückweisen. Das Ministerium könne durchaus nicht die Vorwürfe einer schleppenden GeschäftSbetrci- bung widerlegen; je größer die Verwickelungen in der Finanzlage ge. wesen seien, desto mehr hätte sich das Ministerium anstrengen müsse», dieselben zu heben; dafür habe eâ jedoch Nichts gethan. DaS Ministerium wolle nicht das Land retten, sondern sich selbst; dazu werde er die Hand nicht bieten. — Hr. Theob ald: Wüßte er durch Annahme dieses Antrags das Ministerium zu beseitigen, so würde er weitläufiger über diesen Gegenstand sprechen, so müsse man sich den praktischen Fragen zuwenden. Von einer Steuerverweigerung könne nicht die Rede sein, sonvdrn nur von einer Suspension der Steuern, bis die Regierung ihr Verbindlichkeiten erfüllt habe. Man stelle sich nicht außer der ^Dersastunng, sondern man wahre gerade die verfassungsmäßigen Rech ^ *’ •
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