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leg Holzgesetzeâ besonders hart empfunden hatte. Außerdem wendeten manche Leute ihren Einfluß auf die arbeitende Klasse dazu an, um sie entweder zur Wahl für den konstitutionellen Kandidaten, oder wo dieses wegen deS Einflusses anders gesinnter Gemeindeglieder nicht möglich schien, wenigstens zur Enthaltung von der Wahl zu bestimmen. In dieser Beziehung soll sich, wie versichert wird, der Domänen-Pächter Albrecht (vulgo Aalbrrecht) besonders hervorgethan haben. Durch solche Mittel gelang eS den Gegnern, Rerlit einen Theil der früheren Stimmen zu entziehen und gegen 200 Stimmen gingen ihm noch durch Mangelhaftigkeit einiger Wahlprotokolle verloren. Dessenungeachtet siegte die Demokratie im Distrikt HerSfeld wieder, selbst über Knr- fürst Friedrich Wilhelm I., welcher in den Dörfern WahlS» Hausen und, StärkloS 33 Stimmen hatte.

Dom Rhein, 16. August. DaS Ministerium Dalwigk in Hessen-Darmstadt hat gesprochen, hat debütirt und der Absolu­tismus ist im Zuge, so daß wir, wie die O.P. A. Z. sich schreiben läßt,hoffentlich noch in diesem Jahre ein neueS Wahlgesetz ok- troyirt bekommen". Mit der Oktroyirung wäre nun der Anfang ge­macht, und man hat sich hierbei nicht auf RegierungS- und VerwaltungS- Gesetze beschränkt, sondern behufö eines glänzenden Debüts an die Justizgesetzgebung gewagt und den Landespolizei-Cvder um ein neurö mit Strafe bedrohtes Verbrechen bereichert. Strafgesetze zu p k- troyiren ist aber bisher, selbst im Kriegs- und Belagerungszustand, nur selten von einer Negierung gewagt worden ; denn bekanntlich gilt allgemein der Satz: »nulla poena sine lege«, »nulla poena sine crimine«, welcher in unseren modernen konstitutionellen Staaten noch die weitere Bedeutung hat: nicht nur daß eine Strafsanktion nur in einem förmlichen Gesetz, das ordentlich verkündet worden, und in kei­ner Verordnung, gültig erlassen werden darf, sondern auch, daß nur durch eine mit den Landständen verfassungsmäßig verabschiedete Gesetz- bestimmung eine bisher erlaubte, oder doch nicht verbotene Handlung zum Verbrechen gestempelt, oder eine Strafandrohung darauf gelegt werden kann. Unser großherz. Hessisches Kriminal-Gesetzbuch (von Mi­nister du Thil, Knapp und Breidenbach glorreichen Andenkens) ist hinlänglich -drakonisch und mit in Menschenblut getauchter Feder ge­schrieben, so daß man nicht auch noch Ausnahmsgesetze dazu noth­wendig hätte. Zur Sache. In Nr. 38 des Regier.- Bl. ist ein vom Hoflager in Auersbach, 7. Aug. 1850 datirteS, mitLudwig III." undv. Lin- deloff" gezeichnetes großh. Dekret deü Inhalts:daß, wer Militär­personen von den großh. oder verbündeten Truppen auffordert oder anreizt, den Befehlen ihrer Vorgesetzten den Gehorsam zu versagen, oder in sonstiger Weise, namentlich durch Erregung von Unzufriedenheit mit ihrem Stande oder den militärischen Einrich­tungen versucht, sie von ihren militärischen Pflichten abwendig zu machen, mit Gefängniß nicht unter t Monat oder mit KorrektionShauS bis zu 1 Jahr bestraft werde, sofern die Handlung nicht alö schweres Verbrechen oder Vergehen einer höheren Strafe unterliege". Motivirt ist diese Verordnung lediglich damit:um den dringenden Gefah­ren vorzubeugen, welche daraus hervorgehen, daß bisher häufig ver­sucht wurde, Personen vom Militärstande zum Ungehorsam gegen ihre Vorgesetzten zu verleiten oder sonst von ihren militärischen Pflichten abwendig zu machen". Nun gute Nacht Redefreiheit, Preßfrei­heit und Gedankenfreiheit in Hessen. Die Verhandlung dieser neuen Tendenz-Prozesse ist zugleich den Geschworenen entzogen und der zuchtpolizeilichen Kompetenz der Land- und Krcisgcrichte zugewiesen worden. All' dies geschieht zum Besten desherrlichen" HeercS von Kriegâkncchlen , das doch gewiß an Hyperloyalität seines Gleichen sucht und royalistischer alö die Könige selbst gesinnt ist. Es geschieht dieS unmittelbar vor dem Zusammentritt der neugewählten Landstände, welche verfassungsmäßig schon einberufen sein sollten, da der Termin abgelaufen ist. Da dermalen die Umstände noch nicht erlauben, daß sich die verantwortlichen Minister auö der in jeder deutschen StaatS-Derfassung angebrachten geheimen bundeötäglichen Hinterthüre und Ausfallpforte retiriren können, so hat man diesmal die Verfassungs-Verletzung auf den Konstitutions-Paragraphen 73 gestützt, welcherden Großherzog ermächtigt, ohne ständische Mitwirkung die zu Vollziehung und Hand­habung der Gesetze erforderlichen, sowie die aus dem Aufsichtö- und VcrwaltungSrccht fließenden Verordnungen und Anstalten zu treffen und in dringenden Fällen das Nöthige zur Sicherheit deS StaatS vor­zukehren." Das wäre also die erste rettende That deSkonstitu­tionellen" Ministeriums Dalwigk! Da fehlt es den Landständen doch gleich nach ihrem Zusammentrit nicht an Arbeit und Stoff zu interessanten Verhandlungen.

Ihr jemals berufe», laut und offen Eure Stimme zu erheben, so ist es in diesem Augenblicke der Fall, denn noch nie ist die deutsche Wahr­haftigkeit und Treue so sehr in Frage gestellt worden, wie heute. Wenn deutsche Kraft und deutscher Muth nicht zur Fabel werden sollen, so muß jetzt daö deutsche Volk beweisen, daß eS noch treu und wahr, kräftig und muthig eintreten will für die heilige Sache des großen Vaterlandes.

Deutsche Brüder! Schleswig-Holsteins Gauen werden vom Reichs» feind zerfleischt, unserer Brüder edles deutsches Blut fließt ohne Aus­sicht auf Erfolg. Sollen wit noch länger zuschauen unthätig und träge, bis etwa der Feind, der hinter Dänemark steht, in das Herz deS Vaterlandes hereinbricht?

Lasset Euch nicht täuschen, und täuschet Euch selbst nicht länger! Wenn ungestraft ein Glied vom Vaterland getrennt und eine Beute Fremder werden dürfte, dann wäre daS ganze Vaterland in Gefahr zu zerfallen, von den Tatzen deS nordischen Bären zerrissen zu werden.

Schauet hin auf Frankreich und England, sehet nach in den An­nalen aller freien Völker, wenn ein äußerer Feind ins Vaterland gedrungen, dann schwieg der innere Zwist, dann traten alle Parteien gemeinschaftlich ein zur Rettung des Vaterlandes.

Und so einzutreten für Deutschlands Recht, für Deutschlands Ehre, dazu fordern wir Euch auf im Namen des Vaterlandes! Tretet überall zusammen zu Volksversammlungen, erkläret lant und unum­wunden, daß Ihr die Politik der Kabinette verwerfet, die den deut­schen Namen mit Schmach bedeckt, daß Ihr ein deutsches Herz in der Brust, die von Euren Negierungen verlassene Sache aufnehmen wollet, daß Ihr bereit seid, Eueren kräftigen Arm zu erheben zur Rettung deS theuren Vaterlandes.

Und wenn sich das gesummte deutsche Volk so ausfprechen wird, dann wird auch die That nicht fehlen: der Wille deS Volkeâ wird siegen über die im Dunkeln schleichende Diplomatie. Schließt Euch an unS und an die an, die anderwärts schon Gleiches thaten, beschlie­ßet in gleichem Sinne, wie wir heute in einer aus mehreren Tausend deutschen Männern bestehenden Volksversammlung beschlossen haben:

I. Eine Eingabe an die demnächstige Ständekammer zu richten, welche erkläre, daß das Volk die in Sachen Schleüwig-Holsteins ein­geschlagene Politik der Kabinete verwerfe, vielmehr die Erwartung ausspreche, daß Stände dahin wiiken werden, daß für die von den Regierungen aufgegebene schleswig holsteinsche Sache alles Mögliche geschehe, namentlich die etwa für Verpflegung der Truppen an SchleS- wig-Holstein Seitens KurhessenS schuldigen Gelder sofort abgetragen werden.

N.DaSSchleswig-Holstein-Komitë hierselbst soll beauftragt werden

1) die Bekanntmachung der Aufrufe

a. deS Departements des Krieges, Kiel, 25. Juli 1850,

b. deâ kommandirenden Generals v. Willisen, Cluyensiek, 27. Juli 1850,

durch sämmtliche kurhessische Bezirks - Wochenblätter, begleitet mit einer Aufforderung: d a ß l usttr a gende, befähigte, gediente Leute sich an daS Schleswig-HolsteinS-Ko mitë wenden sollen", zu veröffentlichen.

2) Eine Organisation der Sammlungen an Geld, Lazareth- und sonstigen Gegenständen nicht allein in Kassel, sondern durch daâ ganze Land zu veranlassen. und zwar so, d a ß d i e se S a in m - lungen möglichst jede Woche wiederholt, die Erträge an das Schleöwig-Holstein-Co mitë ab geliefert und von demselben an den Bestimmungsort gesendet werden.

3) Sich mit der Statthalterschaft oder der sonst einschlägigen Behörde dahin zu benehmen, daß dieselbe veranstalte, daß die im Kampfe verwundeten Krieger, insofern die Beschaffenheit der Verwun- dung einen Transport pr. Eisenbahn zulasse, auf den verschiedenen Ei­senbahnen unentgeltlich in daö Innere von Deutschland geschafft, dort aber und namentlich in den Städten Anstalten getroffen werden mö­gen , die Verwundeten zu pflegen, und so Holstein eine der bedeutend- sten Lasten abzunedmen, mindestens zu erleichtern.

UL Das ganze deutsche Volk aufzufordern, im Sinne der hier Versammelten zu erklären, daß die schleSwig-holsteinsche Sache, welche die Regierungen verlassen, vom Volke nicht aufgegeben werde.

Deutsche Brüder! Die Ehre deS Vaterlandes über Alles! SchleS- wig-Holstein wird siegen, wenn wir unsere Schuldigkeit thun.

Kassel, am 3ten August 1850.

Namens und im Auftrage der Volksversammlung: Das K o m i t ë .

A u f r u f! *)

Deutsche Brüder!

Die Augen von ganz Europa sind auf Euch gerichtet. Wäret

*) Die Redaktion, welche um Aufnahme dieses Aufruf.« "sucht ward, g l-« Bedenken s etraqen, denselben in ihr Blatt einzuriicken. Wie die ^"lwn . schleswig: holstcinschd Angelegenheit denkt, hat sie h'nlSngtich