Dritter Jahrgang.
pedition (obere Entenqaffe R 132) zu 6 Hw. Durch alle Pokämtec za o zich m, Inserate die dreispaltige Petitzeile d Hlr.
Erjcheint täglich, Montags ausgenommen. Vierteljährlicher LbonnementèpreiS 24 Egr. Einzelne Nummern in der Ex
M' ISS
Kassel, Freitag den 5. Juli
1950.
Das Manifest Seiner königl. Hoheit.
Se. königl. Hoheit haben eine „landesherrliche Verkündigung" erlassen. Unter dieser Verkündigung fehlt die Kontrasignatur eines Ministers. Nach den konstitutionellen StaatSgrundsätzen ist diese Verkündigung als gar nicht vorhanden, als gar nicht erlassen zu betrachten. Sie ist entweder der Bruch der Verfassung, wogegen sie selbst freilich protestirt, oder sie ist ein persönliches Privatamüsement unseres durchlauchtigsten Regenten. Se. königl. Hoh. haben damit zu dem Schutz, den Sie Dero hochpreislichem HanS Daniel Hassenpflug angedeihen lassen, noch die Verantwortlichkeit für dessen Handlungen übernommen. Se. königl. Hoheit treten damit nicht blos dem konstitutionellen Staatsprinzip zu nahe, sondern auch Ihrer eignen Persönlichkeit, sintemalen in Dero Kurstaat sich höchst wenige von Dero „Unterthanen", nicht einmal auS der geringen Anzahl der besonnenen Landesangehörigen, finden dürften, die eine solche Verantwortlichkeit übernehmen möchten. Als Seine königl. Hoheit im Jahre 183 3 denselbigen Herrn Hassenpflug zu ihrem Minister hatten, und deshalb dieselben traurigen Erfahrungen an Dero getreuen Ständen machen mußten, — weshalb Sie dieselben ebenfalls aufzulösen genöthigt waren, — und als Sie damals Sich zu demselben allerhuldreichsten Schritte gedrungen sahen, Dero getreuen Unterthanen die Halsstarrigkeit und die Unart dieser bösartigen Landstände in einem Manifest auseinanderzusetzen, damit daS ganze Land erkenne, welchen schwarzen Undank besagte Stände gegen ihren durchlauchtigsten Landesherr« verübet, und wie Se. königl. Hoheit allein die Verfassung geschützt und gehalten, die Stände aber sie gänzlich gebrochen und verruinirt, — wie demzufolge Se. königl. Hoheit das Land allein vor unendlichem Jammer und Elend bewahret: — damals am 25. März 1833 erschien jenes Manifest nicht blos unterzeichnet mit dem Namen Sr. königl. Hoheit, sondern kontrasignirt von HanS Daniel Hassenpflug. — —
Warum hat besagter Hans Daniel Hassenpflug es diesmal vor- gezogen, daâ Manifest nicht zu kontrasigniren? — Weil Hr. Hassen- Pflug ein verlorner Mann ist, — ein Mann, dessen Namen einen bösen Geruch hat — und einen falschen Klang — und weil Hr. H. diesen Umstand wohl empfindet. Deshalb läßt er Se. köni„l. Hoheit das von ihm fabrizirte Manifest als Dero Privatarbeit publizircn. Denn Se. königl. Hoheit würden uns höchst herablassend auslachen oder gar als Majestätöbeleidiger betrachten, weun wir die absurde Behauptung aufstellten, daß Se. königl. Hoheit selbst derartige Sachen abfaßten. Hr. Haffenpflug hat Sr. königl. Hoheit abermals einen allerliebsten Rathschlag ertheilt. Er selbst reservirt sich für preußische und österreichische Interessen und überläßt Sr. königl. Hoheit die kurhess. Wirren Höchstselbst zu entwirren. Es ist dies nicht blos eine feige Schlauheit, sondern zugleich die vollständige Verachtung der letzten konstitutionellen Formalität, — die Erklärung deS souveränen landgräflichen Absolutismus und die daraus folgende Vernichtung der fürstlichen Gewalt und der Monarchie, welcher Se. königl. Hoheit, laut Inhalt von Dero Manifest, einen großen Dienst geleistet zu haben vermeinen.
Wenn wir zur konstitutionellen Partei gehörten, würden wir an Se. königl. Hoheit eine Appellation richten unter dem Titel: „Appel- lation von dcm schlecht unterrichtetcn Kurfürsten an de» besser zu unterrichtenden." Allein eben weil wir alle solche Appellationen für Zeit- und Papierverschwendung erklärt haben, gehören wir nicht zur konstitutionellen Partei. Wir gehören zu jener Partei, welche sich nicht sowohl von staatsrechtlichen, als vielmehr von solchen moralischen Theorien bestimmen läßt, die dem Charakter der kurhessi- schen Berfasiling deswegen schon widersprechen, weil riese Verfassung zar keinen Charakter hat. Wozu der neueste Beleg, daS allerdurch-
lauchtigste Privatmanifest Sr. königl. Hoheit! Wir sind im Gegentheil derselben Ansicht wie Se. königl. Hoheit, daß Dieselben sich Minister wählen können, welche Sie wollen, und wenn diese Minister Se. königl. Hoheit selbst in die übelste Lage bringen. Se. königl. Hoheit handeln damit ganz konstitutionell. Se. königl. Hoheit handeln auch konstitutionell, wenn Sie einen verurtheilten Fälscher oder selbst einen Dieb zu Dero Minister machen. Es sind eben Se. königl. Hoheit, der souveräne Landgraf von Hessen. Se. königl. Majestät, der fortqejagte Hr. Louis Philipp, haben es ebenso gehalten. Se. königl. Hoheit können sich auf ein großes Vorbild berufen. Die republikanische Partei Ihrer getreuen Unterthanen ist also vollkommen mit dem allerdurchlauchtigsten Privatmanifest einverstanden, wie sie überhaupt alle Schritte Sr. königl. Hoheit stets in tiefster Unterthänigkeit gebilligt und gepriesen hat, indem sie darin den vollkommensten Ausdruck der Monarchie dankend anerkennen mußte. So fühlt sie sich denn auch zu dem offenen Bekenntniß gedrungen, daß die Verkündigung Sr. königl. Hoheit, die vom konstitutionellen Standpunkt auS eine Privat- herzenSergießung ist, vom allgemeinen politischen Standpunkt um desto bedeutender erscheint, als damit der alte Höhepunkt der Monarchie von Neuem erklommen ist, wo der Fürst al.S Vater zu seinen miß- rathenen Kindern spricht, — als strenger, aber allliebender Ermahner an seine ungehorsamen Pflegebefohlenen, — als Stellvertreter deâ Himmels, der erpreß vom lieben Gott zu unserm Schutz und Schirm vor allem Nebel herabgesendet ist — und ohne den wir Alle ewig unglücklich und verloren wären. — Mit diesem Höhepunkt der Monarchie finden wir eö in glücklichster Harmonie, daß Se. königl. Hoheit am Schluffe ihreâ ManifcstS, nachdem Sie die Erwartung ausgesprochen, daß Dero Unterthanen auS freien Stücken, anstatt eine scheinbar gerechtfertigte Lossagung von ihren Verbindlichkeiten eintrcten zu lassen, ihre Leistungen (soll heißen Steuern) entrichten werden, — daß also Se. königl. Hoheit folgende hochherzige, väterliche Verheißung zu geben geruht haben:
„Sollten indessen demungeachtet wider Erwarten Stockungen im Staatshaushalte eintreten, so werden wir aus landesfürst- licher Huld und Gnade durch Unsere Eigenen Mittel bis zur Vorlage des erwähnten Gesetz-Entwurfs diejenige einstweilige vorschußweise Aushülfe eintreten lassen, welche wir für das unzertrennliche Wohl Unseres Fürstlichen Hauses und Unseres Landes für angemessen erachten."
So geziemt cs dem Vater seiner Kinder l Die Monarchie, vulgo der väterliche Absolutismus, hat vielleicht niemals einen erhabneren, einen edleren Ausdruck gehabt. In dem Lande Kurhessen sollte i^m diese Verherrlichung zu Theil werden. In demselben Lande,. wo er leider einstmals so grob gesündigt, wo er seine treuen Kinder verschacherte und aus deren Blut einen ungeheuern Schatz münzte, — in diesem Lande war er auöersehcn, durch die Gnade des HErrw HErrn von nun au an Edelmuth Alles zu übertreffen, waS seine Anhänger jemals geleistet. Wir gratuliren Herrn Hassenpflug zu biefer großen Gesinnung, diesem hochherzigen Gegenfüßler seiner lumpigen Fälschung. Seiner königl. Hoheit dürfen wir nicht dazu gratuliren, da wir sie bei Hvchstdemselbcn voraussetzen müssen. Heiliger Has- scnpstug! In der That, du thust Wunder! Dem Absolutismus, den die verkehrte Welt bis jetzt für einen grausamen Egoisten, für einen lieblosen Henker hielt, hast du mit einem leuchtenden Heiligenschein umgeben, hast tu mit der Dornenkrone deâ MärtyrerthumS gekrönt. Die Stände bringen den Staatshaushalt in Stockung, — der Absolutismus erbarmt sich des verrathenen Vaterlands und verspricht die vorschußweise AuShülfe, „welche Wir für daS unzertrennliche Wohl Unseres fürstlichen Hauseâ unv Unseres Landes für angemessen erachtend — Heiliger Haffenpflug, bitte für