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Dritter Jahrgang
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ic Hornisse.
M" 118.
Kassel, Donnerstag den 27. Juni
1850.
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Fünfter Bericht der demokratischen Partei der knrhessifchen Ständeverfammlnng.
(Schluß.)
Unterdessen näherte sich die Zeit, wo die 6 Monate abliefen, worin verfassungsmäßig die Steuern forterhoben werden konnten und daS neue Finanzgesetz für die Jahre 1850 und 1851 abgeschlossen werden mußte. Der Budgetausschuß hatte seit dem neuen Zusammentritt der Versammlung mit Anstrengung an dem Budget gearbeitet, welches vom vorigen Ministerium vorgelegt, von dem fetzigen, nach dessen ausdrücklicher Erklärung, nicht zurückgezogen war, und diese Arbeit war so weit vollendet, daß sie alsbald der Ständcversammlung vorgelegt und auch noch bis zum Ende der Periode recht gut zum Abschluß gebracht werden konnte. Dabei hatte der Budget-AuSschuß auf bedeutende Ersparnisse in den nicht nothwendigen Ausgaben sein vorzügliches Augenmerk gerichtet, um den zerrütteten StaatShauâ- Halt wieder in Ordnung zu bringen, ohne den Staatsbürger« neue Lasten aufzubürden.
Schon vor der im März erfolgten Vertagung hatte daS Ministerium einen außerordentlichen Credit verlangt, der von unS zurück- gewiesen wurde, weil theils seine Nothwendigkeit nicht genügend nach- gewiesen war, theils daâ in dem s. g. Laudemialfonds vorgeschlagene Deckungsmittel gänzlich unzulässig erschien. Ein kurz nach dem neuen Zusammentreten am 15. Mai vorgelegtes Gesetz über Erhöhung und Ausdehnung der Stcmpclgebühreu bei Prozeßsachen hatte dasselbe Schicksal gehabt, weil man es nicht statthaft fand, dem Volke neue Steuern aufzulegen, am wenigsten, ehe der Finanzhauâhalt geordnet ist. Endlich mußte doch die Geldfrage in umfassenderer Weise kommen, und sie kam in Form eines Gesetzes, die Emission verzinslicher Staatsschuldscheine und unverzinslicher Kassenscheine betreffend, welche letztere dann ü 25 Thlr. daâ Stück auSgegeben werden sollten, wenn das zu machende Anlehu nicht schnell genug zusammengebracht werden könnte. Beides zusammen sollte 760000 Thaler betragen, und die noch eingehenden Laudemialkapitalicn im Betrage dieser Summe, welche in der Laudeökrcditkasse anzulegen seien, sollten als Unterpfand eingesetzt werden. Eine sehr allgemein gehaltene Uebersicht der StaatSeinnah- men und Ausgaben sollte darthun, daß diese Summen zur Deckung eines Deficits von 408,850 Thalern aus dem Jahre 1849, sowie anderer 344,000 Thaler, welche bei der Armirung der 2 Prozent Truppen und den verschiedenen Hessischen Kriegöerpedilionen darauf gegangen, erforderlich seien. Wir glaubten ebensowohl als die andere Seite deS Hauses, daß die angegebenen enormen Summen nur nach
vollständiger Uebersicht und Prüfung des Budgets, welche ungesäumt vorgenommen werden müsse, gedeckt werden könnten, daß tS außerdem leichtfertig fei, daS Land mit neuen Schulden zu beladen, da ohnedies die Schuldenlast desselben daS StaatSvermögen zu überschreiten drohe. AuS diesen Gründen beschloß die Ständeversammlung fast einstimmig (mit alleiniger Ausnahme deâ Abgeordnete» Lieberknecht), auf dieses Gesetz nicht einzugehen. Die Thatsachen werden unsere Abstimmung rechtfertigen.
AlSbald übergab der Landtagskommissar einen andern Gesetzentwurf, worin der Ständeversammlung zugemuthet ward, dem Ministerium die laufenden Steuern bis Ende des JahreS 1850 zu bewilligen. Jedes Motiv zu diesem Gesetze, sei eS ein schriftliches oder mündliches, wurde vermißt. Soviel' aber schien klar zu sein, daß daS Ministerium jedenfalls daS Zustandekommen deS Budgets für 1850 und 1851 in der verfassungsmäßigen Frist, nämlich bis zu dem 1. Juli d. J. verhindern wollte, wahrscheinlich weil dasselbe die Vorschläge der Ständeversammlung zur Beschränkung der Ausgaben fürchtete. Erst nach einigen Tagen, nachdem inzwischen auch der permanente Ausschuß gewählt worden war, wurde dem Budgetausschuß, dann auch der Ständeversammlung die Mittheilung gemacht, daS Motiv deâ Gesetzes sei die beabsichtigte Auslösung der Ständeversammlung, mit welcher daS Ministerium nicht mehr verhandeln wolle. Wohl wäre es beffergewesen, wenn diese, nach dem von unS früher gemachten Vorschlag, dieS dem Ministerium zuerst erklärt hätte. Nach obiger Eröffnung versuchten die Mitglieder der Ständeversammlung, sich in einer Privatbesprechung am Abend deS 11. Juni über ihr Verhalten zu verständigen. Hier land endlich die besonders auS unserer Mitte hervorgegangene Ansicht allgemeine Anerkennung, daß eS die Pflicht der Volksvertretung sei, auf dem verfassungsmäßigen Zustandekommen deS Finanz- gcsetzeS pro 1850 und 1851 zu beharren, und ihrerseits nicht zuzugeben daß so erschöpfende Ausgaben, wie die des MikitäreStat und der Civilliste, durch die weitere Bewilligung dcâ Budgets von 1849 noch länger fortbauerten. Der Budgetauöschuß schloß sich dieser Ansicht an nnd verfaßte seinen schließlich auf Ablehnung deâ Gesetzes gerichteten Bericht. In der Sitzung vour 12. Juni drang der Landtagskommissar (j>. Goeddäus) auf sofortigen Beschluß über diese Angelegenheit. Die Ständeversammlung beschloß, am nächste«