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selb, Schlosser, welche sofort freigekassen wurden. Gegen die übrigen 11 ist das Schuldig erkannt. Von diesen verurtheilte der Hof den Braack« zum Tode (die Hinrichtung soll dem Urtheile gemäß auf einem öffentlichen Platze zu Elberfeld stattsindcn), Trostdorf, Schie­ferdecker, zu 7 Jahr Zwangsarbeit und Konfiskation des Vermögens; Leuffer, Bäcker, Schlick, Schreiner, K i p p, Messermacher, Hack, Bändermachcr, jeden zu 5 Jahre Zuchthausstrafe und zu 60 Thlr. Geldbuße, sowie Alle solidarisch in die Kosten; sodann Jserhard, Hermanns, Scherf, Brangs und Nieren dorf zur Stellung unter Polizeiaufsicht auf 5 Jahre.

* Darmstadt, 14. Juni. Es ist himmelschreiend, schändlich, niederträchtig, man hat keine Worte, um diese Abscheulichkeit, diesen Chiinborasso von Schändlichkeit gehörig zu bezeichnen. Denken Sie: Unser Großherzog hat Hrn Heinrich von Gagern, dem edelsten Mann Deutschlands, dem neuen Messias die Thür gewiesen, er hat ihm eine Audienz verweigert. Wenn der Himmel nunmehr kein Pech regnen läßt, so muß keins mehr vorhanden sein. Gagern zur Thür hinaus- werf n! O cs ist schauderhaft! Zum Glück gibt's viele Eingänge in fürstliche Häuser!

Kirchheim, (Pfalz), 14. Juni. Gestern Nachmittag, am Vorabend des Jahrestags, an dein die ersten Kämpfer für die Reichs- Verfassung aus Rheinhessen fielen, oder richtiger nach Beendigung des offenen Kampfes als wehrlose Gefangene erschossen wurden, waren die Blumen und Sträucher, welche auf ihren Gräbern standen, von einigen Jungfrauen erneut und geordnet worden. In der Nacht von gestern auf heute zwischen 11 und 1 Uhr drangen unter persönlicher Anführung des Militär- und Civilgewalthabers, unter Assistenz des Polizeikomnrissärs und des Nachtwächters, 18 bis 20 Mann des hier zur Handhabung des Kriegszustandes garnisonirenden Jägerbataillons in den veischlofsencn Friedhof, zerstörten sämmtliche Blummenverzie- innren , ebneten die Gräber soviel als möglich und zerstreuten die Reste der seit einem Jahre gepflegten Anpflanzungen nach alleu^ Sei­ten hin. Heute wird der Eingang zum Friedhof von acht bewaffneten Soldaten bewacht und Jedermann die Annäherung an das Eingangs­thor untersagt. So weit geht die blinde Partei- und Bersolgungs- wuth, daß sie nicht mit den Lebenden zufrieden ist, sondern sich noch über die Gräber hinaus, über die in Frieden Schlummernden erstreckt!

(M. Z.)

* Stuttgart, 15. Juni. Man spricht davon, unsere Lan- dcSversammlung werde, statt am 2 Osten wieder zusammenzutreten, auf­gelöst werden. Wie viel oder wie wenig Wahres an Dem Gerücht ist, läßt sich am besten ermessen, wenn man bedenkt, daß die Kam- merauflöfungen jetzt in der Mode sind, und daß es sehr bequem sein dürfte, im Monat Juli durch keine Volksvertretungen genirt zu sein, im Oktropiren und Maßregeln meine ich. Dem Ausschuß der Lan- deoversammlung Hai unser genialer König rescribirt, daß eS Seine Ma­jestäthöchlich befremden müsse", wie Seinelieben Getreuen" am Fortbestände deS deutschen Bundes u d an der Rcchtsgultigkeit der Bunde Sa kte zveifeln könnten. Der deutsche Bund bestehe sowoel seinemWesen als seinem Zwecke nach" fort. Amen! Dielieben Getreuen" werden sich daS zur Nachachtung dienen lassen.

Naftatt, 16. Juni. Die Karlsruher Standrechtsgrisette berichtet mit der größten Gemüthsruhe wie folgt:Gestern stand Schuhmacher Straub von Stockach vor dem Standgericht. Er war der Verbreitung aufrührischer Flugschriften angeklagt. AuS den Ver­handlungen selbst ergab sich noch weiter, daß er mit dem bekannten Demokraten Gulde von Stockach , der sich nach der Schweiz geflüchtet, in Briefwechsel stand. Der Angeklagte behauptete zwar, es seien die Briefe Galde'ö nur sogenannte Bettelbriefe, d. h. Aufforderungen zur Unterstützung gewesen, um die Ueberfahrt nach Amerika bestreiten zu können. Diese Briefe habe er (Straub) allerdings bei Freunden in Umlauf gesetzt, um die nöthigen Gelder für Gulde zusammenzubringcn. «Illein die Verbreitung von Flugschriften stand unzweifelhaft fest, nnd so wurde er vom Standgericht zu einer zehnjährigen Zuchthauösti afe verurteilt" - Zehnjährige Zuchthausstrafe ! Gar kein Gegenstand!

Oesterreich.

«"Wien, 14. Juni. Ich theile Ihnen diesmal nur ein paar kleine Verordnungen mit und überlasse eS Ihnen, sich dabei zu denken, waS Sie Lust haben. Hören Sie:Das k. k. dritte Armee- kommando an sämmtliche Militär Distrikts Kommandanten : ES sind dem Armeekommaneo bereits früher mehrfache Anzeigen zugekommen, daß afftntirtc und hierauf flüchtig gewordene HonvedS sich mit be­waffneter Hand den zu ihrer Aufgreifung entsendeten Miliiä komman- den widersetzen. AuS Anlaß eines neuerlich vorgekommenen ähnlichen Falles sinoet daö Armerkommando hiermit anzuordnen, daß künftig gegen jeden sich dem Militär oder seinem Einbringer mit bewaffneter Hand widersetzenden, bereits assenlirten und auf die Kriegsartikel be­

eideten Ausreißer daâ standrechtliche Verfahren bei dem nächsten Kriegs­gerichte cingeleitet und derselbe mit der in dem 18. Kriegsartikel ver­hängten Strafe deü Stranges bestraft werde. Die Bestätigung des Urtheils bleibt dem betreffenden Distriktökommandan'en Vorbehal­ten. Da übrigens eS sich erwiesen bat, daß Civilpersonen häufig flüchtig gewordene HonvedS verhehlen, so findet daâ Armeekommando es nothwendig, die Verordnung vom 19. Sept. 1849, wonach jede Civilperson, die einen zu den k. k. Truppen assentirten Mann, welcher früher in der Jnsurgcntenarmee Dienste geleistet hat, zur Entweichung aus den k. k. Feldkriegsdiensten beredet, den Entwichenen verhehlet, seine Flucht befördert oder dem Deserteur wie immer Vorschub leistet, k r i e g s r c ch t lich und nach Umständen standrechtlich behan­delt wird, zu republiziren.

Pesth, am 24. Mai 1850. Hapnau in. p. FZM."

DaS ist Nummer 1. Nummer 2 betrifft die Contribution, die bekanntlich den Juden in Ungarn zur Strafe auferlegt worden ist. Den Juden, zur Strafe! Nummer 2 lautet:

Das hohe dritte Armee-Commando hat erneuert mit Verordnung Nr. 2649-1108 und 2668-11150 vom 7. Juni d. J. anher e-öffnel, daß eS durch wichtige Gründe bestimmt, nicht nur allein die Durch­führung aller auf die Juden-Straf-Eontribution bezüglichen Amtshand­lungen ausschließend dem Distriktskommando zuzuweisen, sondern auch die nun schon zu lange hingehaltenen PurisikationSoerhandlungen über d e Judengcmemden und Judenfamilien ohne weitere Gegenvorstellung in Gang gebracht und sofort ihrem Ende zugeführt wissen will. Die unter dem Res. Nr. 36 den 16. März mitgcthcilte Generalkommando- verordnung vom 13. März d. J. prS. 73. enthält die bestimmte Er­klärung, daß die allgemeine Nepartition beâ den hierländigcn Juden­gemeinden auferlegten Strafbelrages durch die nachträglich bewilligten Nachsichten nicht modisicirt wird, da die in Folge der letzteren sich ergebenden Ausfälle einfach von der Hauptsumme von 2,300,000 fl. abzu schreiben kommen. DaS von dem Komitè auSgearbeitete Hiererlle- gcntc Operal h it somit in seiner vollen Kraft zu bleiben, indem eine Mobisicirung d.â RepartitionöoperateS erst nach Beendigung und dem Resultate deS ganzen PurifikationSverfahrenS wird eintreten müssen, und zwar durch Umlage der ganzen Strafkontribution auf die nicht gerechtfertigten, welches Operät sodann dem Ministerium vorgelegt werden wird. Demgemäß werden nun auch ohne Verzug unter der Leitung deS DisiriktSkommando's durch den Herrn Ministenalkommiffär die Purisikationcn vorgenommen werden, bei weld)en es durch Arkuuden oder Zeugenaussagen auf die .Herstellung des Beweises ankommen wird, daß sich der Purifi- kutivusdcwerber weder durch Worte »och durch Ldaten, weder mit geistigen noch mit materiellen Mittel» überhaupt au der Nevolution selbstthätig ß«r nicht bethciiigt hat. Zur Einbringung der gehörig do- fumentirten Purifikationogesuche ist der Termin bis Ende August d. J. festgesetzt, und auf später einlangende wird keine Rücksicht mehr ge- kommen werden. DieS alö Erledigung auf den Bericht von Neulich ohne Datum.

Pesth, 9. Juni 1850. Heyntzi m. p. GM."

Haben Sie genug? Wissen Sie nun, was ein Hapnau ist? DaS nächste Mal von etwas Anderem!

Schweiz.

Bern, 13. Juni. (N. D. Z.) In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Große Rath auf unbestimmte Zeit vertagt, um dem Re- gierungörathe Zeit zu Gesetzesvorlagen und Wahlvorschlägen zu geben, nachdem die Mitglieder des Letzter« die Annahme der auf sie gefalle- neu Wahlen unter der Bedingung erklärt hatten, daß ihnen die Ver- theilung der einzelnen Direktionen nnter sich gestattet sei, vorbehält­lich späterer Genehmigung durch den Großen Rath. Dieser hatte sie vorher noch bevollmächtigt, die nöthig gewordenen Ersatzwahlen anS- zuschreiben, bis jetzt neun. Blösch gab in der letzten Sitzung noch eine Art Programm zum Besten, worin er sich und seine Kollegen gegen die ihnen vindizirte Intention verwahrt, alS wollten sie die alten Zu­stände zurückfuhren. Der Fortschritt sei zu sehr in den Geist deS Volkes eingedrungen, als daß sie versucht sein könnten, den Rückschritt zu beabsichtigen. Nun, wir werden sehen. Das Gemeindegcsetz, welches unter den ersten Geseßvorschlägen sein soll, ist ein guter Probirstein für die Absichten und Pläne der herrschenden Partei. Die Radi­kalen vereinigten sich nach dem Schluffe der gestrigen Sitzung zu einem gemeinschaftlichen MittagSrssen und die dabei herrschende fröhliche Stimmung zeigte, daß sie selbst ihre jetzige Lage für nichts weniger alS traurig halten. Und baun haben sie vollkommen Recht, denn der Angreifcndc ist immer im Vortheil. Die Schwarzen feierten ihren Sieg in ihrem GcscllschaftShouse, 10 Minuten vor der Stadt, wo sie Abends durch einen grandtösen Fackelzug oder vielmehr Laternen».