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mann muß sehr anständig gehaust haben; und es ist lediglich den „Eigentlichen" möglich, sich über die Verlegenheit, in welche rc. Haffen- pflug durch ihre eigene Wirthschaft gerathen ist, zu gaudircn, ja ihm sogar zuzumuthen, ebenso zu wirthschaften, d. h. die schon vom früheren Ministerium aufgeschobenen Zahlungen noch weiter hinauszu- schieben. Als ob die Gläubiger das Borgen nicht endlich satt würden. Alberner Hohn! Armselige Opposition, jämmerliche Spicßbürgerpolitik!
O Berlin, 5. Juni. — Es ist gut, daß uns die „Deutsche Reform" schon gestern gesagt hat, wie eS um einen Krieg mit Oesterreich stände, daß der Czar, die höchste Instanz in dergleichen Angelegenheiten, sich entschieden gegen eine so unnütze Verspritzung „herrlichen" Blutes erklärt habe. Wäre daS nicht geschehen, daö Gewinsel des heutigen BlatteS könnte einen wirklich wieder irre machen. WaS kommen da nicht für gräßliche Enthüllungen an daS Tageslicht! Wie rabenschwarze Pläne sind nicht von Oesterreich geschmiedet worden. Erzählte man doch, die Oesterreicher seien in Sachsen eingcrückt, und habe das Verlangen an die sächsische Regierung gestellt, ihre Truppen über die Grenze marschiren zu lassen, eö wolle diese Operation durch ein Umgehen Schlesiens und der Lausitz unterstützen, während Sachsen Torgau und Magdeburg überrumpeln solle. Ein neuer Plan zu einem neuen siebenjährigen Krieg, ter aber ebenfalls hierher verrathen worden sein soll. Auch hieß es, der österreichische Gesandte sei abberufen, ein Gerücht, daS wir schon um deßhalb nicht glauben, weil eS in der Vossischen Zeitung steht. UebrigenS ist unsere Aufgabe, dergleichen Kriegtgercde lächerlich zu machen, beendet, wenn selbst die „Konstitutionelle Ztg.", dieses gothaischste aller gothaer Blätter, sich folgendermaßen vernehmen läßt (hört! hört!): „Ein Krieg gegen Oesterreich? Wofür? Etwa für die deutsche Union? Diese Union, in dem Zustande, wohin daö Schwanken und Zagen unserer Staatsmänner sie gebracht hat, ist eines solchen Aufwandes (Rüstungen u. s. w.) — ist, mit einem Worte, keine drei Millionen Thaler werth !" Wenn daS am lustig grünenden Gothaer Holze geschieht, was soll am dürren demokratischen werden? Tie Gothaer machen die Union lächerlich, wie viel muß sie werth gewesen sein! und wieviel ihre treuen Anhänger, die Gothaer selbst!! — Der russische Gesandte, Mcyendoiff, ist gestern von Warschau zurvckgckommen. — DaS KriegSministcrium hat einen Erlaß an die Potsdamer Garnison abgespielt, in dem bestimmt wird, daß alle nicht rein patriotischen Militärpersonen entlassen, die gutgesinnten dagegen nach Maßgabe ihrer Gesinnung belohnt werden sollen!! Freisinnigen Beamten ist cö „erlaubt", den Militärdienst zu verlassen. Wie gnädig! AIS anno 48 die absolutistisch gesinnten Offiziere durch den Steinsschen Antrag aufgefordert wurden, den Militärdienst zu verlassen, wie heulte da die Reaktion. Und jetzt?? — Heut wurden die Inhaber von öffentlichen Lokalen verwarnt, ihre Lokale den Demokraten nicht zur Benutzung zu überlassen, sonst würde ihnen die Konzession entzogen werden. Versammlungen unter freiem Himmel dürfen auch nicht stattfinden. — Die Demokratie ist also auch in dieser Beziehung geachtet. Und in der Verfassung ist daö Versammluugörccht gewährleistet und — — beschworen! — Die Kreuzzeitung widerlegt die heute in allen hiesigen Zeitungen enthaltene Mittheilung von der Treubundlerschaft Sefeloge's nicht. Waâ sagen Sie nun?
W Leipzig, 5. Juni. — „Mit dem heutigen Tage ist Sachsen aus der Reihe der konstitutionellen Staaten gestrichen. DaS Ministerium wagt es , alâ gesetzgebende Gewalt eine Kammer nach einem nicht mehr rechtsgültigen Wahlgesetze zusammenzuberufen, wagt es, sich dabei auf §. 88 der Verfassung zu berufen, welcher ausdrücklich besagt: „Der König erläßt auch solche, ihrer Natur nach der ständischen Zustimmung bedürfende, aber durch daS StaatSwohl dringend gebotene Verordnungen, deren vorübergehender Zweck durch Verzögerung ermittelt werden würde, mit Ausnahme aller und jeder Abänderung in der Verfassung und dem Wahlgese tz e." D as Minifterium wagt eo, Preß» vergehen, welche nach §. 5, Art. 1 deS von den Ständen beschlossenen und von dem Könige genehmigten PressgesctzcS vom 18. Nov. nach dem Criminalgesehbuch bestraft werden müssen, mit offener Verhöhnung deS §. 44 der Verfassungâurkunde , welcher besagt: „Kein Unterthan darf seinem ordentlichen Richter entzogen werden, außer in den von den Gesetzen im Voraus bestimmten Fällen", und des §. 5 deâ Preß, gefe^eé , welcher die Beschlagnahme einer Druckschrift von dem Urtheile des Untersuchungsrichters abhängig macht, die V e r u r t h e i l u n g von Preßvergehen dem Ermessen der Polizei a n heim zugeb en, welche nach dem Wortlaut des Gesetzes blos „die in der Herstellung und Veröffentlichung eines PreßvergehenS etwa enthaltene Uebertretung von polizeilichen oder andern Vcrwaltungövorschriftcn" zu ahnden hat, Verwaltungsvorschriften, welche sich nach den §§. 8 und 10 deâ Preß, gesktzeö bloâ auf dieses Vorhandensein der Unterschrift eines verantwortlichen Verlegers oder Druckers bezi hen. „Minister, die sich
so grober Verletzungen der von ihnen beschworenen Verfassung schuldig machen, sind nicht weniger strafbar alS Diejenigen, welche mit frevelhafter Hand in vorigem Frühjahre die Regierung mit Waffengewalt zu stürzen versuchten, und wir hoffen zu Gott, sie werden der Strafe, die Jene leiden (Standrecht, Zuchthaus?) nicht entgehen." — Sie werden Ihren Augen nicht trauen, wenn ich Ihnen sage, daß dieser geharnischte Artikel aus der gestrigen Abendausgabe der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" herrührt, geschrieben von einem der Redakteure (Dr. Seybt) unter den Augen dcö loyalen und hyperloyalen Herrn Brockhauâ. O tempoia! o innres ! Einem königl. Ministerium mit Galgen und Zuchthaus zu d ohen, ist daS Loyalität? — Aber hören wir den Schluß dieses merkwürdigen Artikels: „ DaS Ministerium möge seinen Gang gehen. (Ganz gewiß.) Daß cs ihn nicht zum Heile des Landes gehen wird, wissen wir. Daß eS sich bewußt ist, die öffentliche Meinung nicht für sich zu haben, zeigt eö dadurch, daß es das Vereinsrecht beschränkt, die Preßfreiheit aufhebt, die gesetzmäßige Landesvertretung verstümmelt. Pie gerufenen Stände werden zusammenkommen, aber nur, um gegen den Verfaffungübruch zu protcstircn (keine Illusion, liebe „Allgemeine"!) und zu erklären, daß sie nicht das Recht besitzen, eine legislative Thätigkeit auözuülen. Was wird daâ Ministerium dann thun? Es wird immer noch nicht überzeugt f.in, daß es nicht blos die Schlechtgesinnten (sic!) gegen sich hat, es wird immer fort und fort oktroyiren müssen (natürlich !), bis die materiellen Kräfte deS Landes erschöpft (ist nicht viel mehr zu holen), der Rechtösinn des Volkes untergraben (ist längst geschehn), daâ Vertrauen in die Regierung vernichtet (gar nicht nöthig), die Liebe zu der Dynastie, mit deren geheiligten Sache ein volksfeindliches Ministerium seine Halsstarrigkeit zu bemänteln wagte, auf Null gesunken ist (steht schon unter Null). Und von solchen Räthen wird ein Fürst berathen, der einst in schöner Eintracht mit seinem Volke sein Land zu einem der glücklichsten in Deutschland zu machen wußte. Armer König, armes Sachsen!" — Arme „ Deutsche Allgemeine"! fügen wir hinzu, und arme Narren ihr Alle, die ihr erwartet , câ könne anders kommen. Das Ministerium hat daS Entsetzliche gewagt, und — es wird noch mehr wagen. Eure zarten Nerven, ihr konstitutionellen Bürger, werden sich auch an den Anblick und den Geruch des Blutes gewöhnen müssen, daS die neue oder vielmehr die alte Ordnung der Dinge besiegeln wird. Protestirt, so viel ihr wollt, entrüstet euch, so' viel ihr könnt, eö wird euch Alles nichts helfen, die Regierung wird ihre Bahn gehen und ihr werdet sie nicht aufhalten. Eins freut uns aber, nämlich, daß ihr wenigstens einge- stkht, daß es mit der Konstitution auS ist, und eure geliebte preußische Regierung, die trotz allen Oktroyirungen euch noch korstitu- tioneU ist, wird nicht zögern, euch auch diesen letzten Wahn zu nehmen und ihr Möglichstes thun, unsere theure Regierung noch zu übertreffen. Die Würfel sind gefallen, so rufen wir denn auch: Va banque!
OW Dresden, 3. Juni. — Ein neuer Erlaß des Ministeriums hebt die am 3. Jan. v. I. erlassene Verfügung, wonach Todes- urtheile durch Begnadigung in Freiheitsstrafen verwandelt werden können, aus und macht bekannt, daß nunmehr Todesstrafe n für von jetzt an begangene Verbrechen unnachsichtlich vollzogen werden würden. — Also hütet euch, zu tasten an die geheiligte Schurkerei und an die gekrönte Willkühr. Ihr habt keine Gnade mehr zu erwarten. Meine Prophezeihung wird sich wohl bestätigen und die Gefangenen vom Königsstein werden der gottbegnadeten Blutgier zum Opfer fallen, wenn auch ihr Verbrechen schon lange her ist. Alles deutet darauf hin, die Hundöwuth der ritterlichen Meute scheint zu vollem Ausbruch gekommen zu sein. — Mit den neuen Ordonnanzen haben wir daS Höchste erreicht, waS in Deutschland bisher erreicht worden ist, und Preußen, Oesterreich, Baiern weil hinter uns zurückgelassen. Dort hat man doch wenigstens noch Gesetze, an die man sich halten kann. Hier werden alle Gesetze aufgehoben und wird eine völlige polizeiliche Willkühr organisirt. Die gemeine Persivie dieser Ordonnanzen übertrifft Alleâ, waö bis jetzt vagewefen ist. Jever Polizeibeamte hat daS Recht, nach Gutdünken Schriften zu konfisciren, ist eine Zeitung zweimal konfiscirt, so darf sie verboten werden. Hierbei kommt eS gar nicht darauf an, ob eine fonfiocirte Schrift wirklich strafbat ist, sondern sie wird konfiscirt ohne Uitheil, eine Zeitung kann unterdrückt werden, ohne verurtheilt zu fein, nicht einmal das Rechtsmittel des Rekurses ist mehr gestattet. Die Geschwornengerichte sind dabei natürlich ganz überflüssig, sonst wurde man sie auch schon unterdrückt haben, denn ehe daö Vergehen vor daS Gericht kommt, vergeht meist ein ganzes Jahr, und während dieser Zeit kann die Polizei nach Herzenslust wirihichaften, und wird der Angeklagte Vann freigesprochen, so hilft daS ihm gar nichtâ mehr, denn er ist vorher polizeilich bestraft, polizeilich um seine Arbeit, seinen Verdunst gebracht und sei»