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des Präsidiums bei dem BuudeStagSplenum bestehen werde. Ueber- Haupt sollen die bestehenden Bundesgesetze konsequent festgehalten und durchgeführt werden, alle nicht zutreteuden Regierungen wegen Bun- dcSbruch belangt und gegen Preußen die Anklage auf LandeâfriedenS» bruch erhoben werden, falls dieser Staat der Frankfurter Versammlung die Anerkennung als Plenum deS Bundes und die deS österr. Präsi- dialrechtcS vorenthalten sollte. Preußen wird anerkennen.

Aus Pest, 21. Mai bringt daST. C. 23." folgende telegr. Depesche:Die alte Komitatöeintheilung von Ungarn wird beibehalten. Auch beabsichtigt man, die Landesvertretung in 2 Kammern (Reprä­sentanten und Magnaten) zu organisiren. Sonstige Wünsche der alt» konservativen Partei blieben unerfüllt." Wir verstehen diese De­pesche nicht recht, ist daS eins der vielen Gerüchte, wegen dessen sich dasT. C. B." in Unkosten gesteckt hat, oder Thatsache? Wie kaun man denn aber beabsichtigen?

Oesterreich hat freundnachbarliche Gesinnungen für die Türkei. Graf Stürmer hat Namens seiner Regierung der hohen Pforte die österreichische Intervention in Bosnien offerirt. Die Pforte hat sich jedoch für diesen Freundschaftsdienst bedankt. Sie hat an dem russischen Freunde genug.

Frankreich

i Paris, 22. Mai. Die Generaldebatte über daSSieben- zchn-Vater-Gesctz" ist geschlossen, nachdem sich der alte Sünder Mon- talembert mit einer schaamlosen Offenheit für diese und jede andere Art von Contrerevolution und Volksschlächterei erklärt und Arago ihm geantwortet hatte, daß die bloße Vertheidigung deS Gesetzes eine Erklärung deS Bürgerkriegs bedeute. Diese Tiger sind so eilig auf die Beute, daß sie wie versessen nach dem Schlüsse der Debatte schrieen. Sie sind mit ihrem Blutdurst im Reinen. Das Volk gilt dem wollüstig-mordlustigen Gesindel nicht mehr als Mücken und Flie­gen. Morgen beginnt die Spezialdebatte.

Italien.

* Florenz. Der Großherzog ist nach Wien. Die öster­reichischen Unterjochungöpläne sind ihm ein wenig zu plump vorgekom­men, wenigstens kann man Anstandâ halber auf dieselben nicht ohne ein gewisses jungfräuliches Sträuben eingehen. Nach Allem, was man von den Verhandlungen zwischen dem Kaiser und seinem Hinter­sassen hört, soll nämlich der erstere folgende Forderungen stellen: 1) Die österreichischen Truppen halten ToSkana so lange besetzt, wie eS Oesterreich beliebt; 2) dem österreichischen General steht eS stets frei, nach eigenem Gutdünken, ohne Ermächtigung deS GroßherzogS über alle Städte und alle Theile des toskanischen Gebietes den Be­lagerungszustand zu verhängen. DaS sind freilich einige Hoheitâ- rechte, wvncbcn es keine andern mehr geben dürfte. Indessen wird unser Großherzog sich zufrieden geben müssen. Der Wortlaut der Unterwerfung wird vielleicht etwas weniger demüthigend und beschä­mend abgefaßt werden, die Sache bleibt aber dieselbe, und es ist deshalb ganz unnöthig, wenn man, wie verlautet, auf eigene Rech­nung Preß, und sonstige landesväterliche Beschränkungen einführen wollte. Man spare daS für den kaiserlich österreichischen Belagerungszustand.

Rußland.

DemLloyd" schreibt man auS Krakau:Bestimmten Nach­richten aus Warschau zufolge ist die Ankunft deS russischen Kaisers in dieser Hauptstadt auf den 17. l. M. festgesetzt. Der Besuch deS Kaisers von Oesterreich und deS Königs von Württemberg wird da­selbst gleichzeitig erwartet. Man ist in letzter Zeit in St. Peters­burg und Moskau revolutionären Umtrieben auf die Spur gekommen, bei denen sich besonders die studirende Jugend betheiligt haben sollte. Die nächste Folge davon ist außer der Jnhaftnehmung einer Menge von Individuen, ein Seitens deâ russ. Kaisers erlassenes Verbot, laut welchem die Jugend auS dem Königreiche Polen die Universitäten zu St. Petersburg, Moskau und Dorpat nicht mehr besuchen darf. Man sprach stark davon, daß die genannten drei Hochschulen nächstens aufgehoben werden sollen. In Warschau selbst erwartete man allge- mein das Abtreten dcö bisherigen Polizeiministcrö von Warschau, Generals Abramowicz, und zwar in Folge einer spandalösen Geschichte mit dem Grafen v. Olizar, welchem der General auf Befehl deS Fürsten Paskiewicz öffentliche Abbitte zu thun genöthigt war.

(Schluß l

S t a n d e s i tz u n q.

(Vom 24. Mai.)

Hr. Cöster: Er sei gegen den Antrag und zwar deshalb, weil der leitende Gedanke desselben kein anderer sei, alâ daß man einen Ange­

klagten schon als Verurtheilten betrachte. Er habe bei der letzten Er­klärung HassenpflugS über diese Greifswalder Angelegenheit eine eigent­liche Recht-fertigung vermißt und eS werde durch die Art und Weise dieser Erklärung der Verdacht gegen ihn bedeutend vermehrt. Der Hr. Minister habe sich über die Sache selbst gar nicht erklärt, er könne Gründe haben, weshalb er dort nicht erscheinen wolle, aber er könne ohne Rechtfertigung kein Minister bleiben. Man könne deshalb den Herrn Minister nur nöthigen, bei dem zuständigen Gerichte Recht zu nehmen. Er würde also den Antrag dahin stellen, die Regierung zu er­suchen, dem Herrn Minister bis zur Erledigung dieser Angelegenheit Urlaub zu ertheileu. Hr. LandtagS- k o m m i s s a r: ES sei nicht die Absicht deS Hrn. Ministers, die Sache nicht zur Erledigung zu bringen, eS werde vielmehr der anberaumte Termin durch einen Bevollmächtigten abgehalte« werden. Hr. Wolf ist gegen den Antrag. Man möge der Justiz ihren Lauf lassen; er wünsche gar nicht, daß Hr. Hassenpflug durch einen so kleinen Zwi­schenfall falle, eS müsse noch besser kommen. Dies fei kein Weg, einen Minister zu entfernen. Hr. Theobald: Er fei anfangs auch dieser Ansicht gewesen, jedoch daö Auftreten deS Hr». Haffeu- pflug habe ihn anderer Ansicht werden lassen. Als damals Hassen­pflug den Abgeordneten Salzman» i» der Sitzung habe verhafte» lassen, habe er denselben auch von vorn herein als Verurtheilten be­zeichnet, derselbe sei schon als Hochverräther bezeichnet worden, wäh­rend er noch hier gesessen habe. Jetzt nehme nun der Herr Minister die Märzerrungenschaften in Anspruch, während er früher die ander­weiten deS Despotismus gegen die Verfassung in Anspruch genommen habe. Er glaube, man könne den Antrag des Hrn. Oetker ohne die Modifikation deS Hrn. Cöster annehmen. Hr. Oetker: Ob der Hr. Minister in Folge dieser Verhandlungen abtrete, sei hier zunächst gleichgültig; eS handle sich vielmehr jetzt nur darum, daß man zu einem solchen Zustande nicht schweigen dürfe. Hr. Rauh: Er sei ganz der Ansicht des Hrn. Hildebrand; der Antrag sei viel zu per­sönlich, als daß man ihn in Erwägung ziehen dürfe. Man müsse ei­nen Jeden, der nicht verurtheilt sei, für unschuldig halten. Er sehe in dem Anträge weiter nichts, als ein aufgewärmteö Mißtrauensvo­tum. Es sei dem Ministerium früher weit Härteres gesagt worden, und eS sei doch nicht abgetreten. Die Versammlung müsse ihre Würde wahren und dürfe deshalb nicht persönlich werden. Er begreife auch nicht, wie man gerade jetzt einen solchen Antrag stellen könne, wo sich jeden Augenblick bessere Gelegenheiten darböten, dem Ministerium bei sachlichen Verhältnissen Erklärungen zu geben. Hr. Bayrh offer: ES könne nicht davon die Rede sein, daß man dem Hrn. Hassenpflug gegenüber persönlich werde oder nicht, eS verstehe sich von selbst, daß eS sich hier nur um die Sache handle. Aber gerade die Verschieden­heit der geäußerten Ansichten bestimmten ihn, sich für die Erwägung deS Antrags und Begutachtung durch den Ausschuß zu erklären. Er gehe natürlich auch von der Ansicht auS, daß ein Angeklagter noch kein Verurtheilter sei, allein im vorliegenden Falle komme auch die politische Seite in Betracht und diese gerade habe der Ausschuß zu erwägen. Hr. Wolf: ES seien dem Herrn Hassenpflug schon zwei Mißtrauensvota zugegangen, er habe sich jedoch über dieselben hinaus gesetzt; eS bleibe deshalb nichts übrig, als in der Sache selbst mit ihm daran zu gehen; auf Weiteres lasse er sich nicht ein. Hr. Henkel: Die Znbetrachtnahme eines Antrags sei noch nicht dessen Annahme. Hr. LandtagSkomm.: Der Hr. Minister beabsich- tige, den Sachverhalt der Oeffentlichkeit zu übergeben. Hr. Hil­debrand: Man dürfe die nichtswürdigen Mittel, welche Hr. Haffeo- pflug gegen Andere, namentlich gegen den Abgeordneten Salzmann, gebraucht, nicht auch wieder gegen ihn anwcnden, die Ständeversamm­lung müsse sich auf einen höheren Standpunkt stellen. Es liege doch im Augenblick weiter nichts vor, als eine Anklage, und eS sei Grund­satz in einem jeden freien Staake, daß ein Jeder so lange für unbe­scholten gelte, alâ er nicht gerichtet sei. Hr. Eisscngarthen: Er achte die Motive der HH. Hil.'ebrand und Rauh, sie seien jedoch hier nicht am Orte. Die Verzögerung einer Entscheidung in dieser Angelegenheit sei nicht die Schuld deS Gerichts, sondern lediglich deS Herrn Haffenpflug, denn dieser habe sich hinter die leere Form ver- krochen, um dem anberaumten Termine zu entgehen, während eS doch einem jedem Ehrenmanne darum zu thun sein müsse, von einer An- klage sich zu reinigen. Es sei auch keine persönliche Angelegenheit, denn die Versammlung sei der Würde der Regierung schuldig, ei­nen solchen Mann nicht länger an der Spitze der Regierung zu dul­den. Man müsse nur in'S Ausland gehen, um ein Urtheil über die­sen Zustand zu hören, man müsse sich dann schämen, Kurheffe zu sein, Hr. LandtagSkomm.: Der Vorwurf deS Hrn. Eisengarthen sei nicht begründet, indem, wie schon gesagt, der Termin abgehalten werden solle. Er begreife auch nicht, wie der Vorfall mit dem Ab­geordneten Salzmann hierherdezoge» werden könne, da dieser mit fast