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Dritter Jahrgang.

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Mr HO» Kassel, Sonntag den 12. Mai 1850.

Die Stände und die innern Verhältnisse.

2.

Rufen wir uns kurz in Einzelheiten die jesuitische Staatömethode des Hro. Hassenpflug ins Gedächtniß? Oder ist das nicht jesuitisch, den Buchstaben des Gesetzes anzuwenden, um der Freiheit eines Volkes den Garaus zu machen, und alle Mittel zu benutzen, welche die Schlupf­winkel der juristisch rabulistischen Interpretation darbieten, um sich den feigen Rücken zu decken? Wir haben bis jetzt' nicht geglaubt, daß sich der ehrliche Vilmar mit einem solchen Charakter verbünden könnte! Kaum war Hr. Hassenpflug inö Ministerium gekommen, alö er um jeden Preis die verhaßte Konstitution und die Wirksamkeit der Landstände zu vernichten trachtete, nicht im offenen ehrlichen Kampfe, sondern durch die kleinlichsten Ränke, die ihm daö konstitutionelle Schaukelsystcm nur allzu zahlreich an die Hand gab. Der erste Landtag wurde ohne Weiteres ausgelöst, obgleich er nur noch kurzer Zeit be­durfte , um seine segensreiche Wirksamkeit zu vollenden. Die Thätig­keit deö permanenten landständischen Ausschusses wurde gänzlich unter­drückt. Der Minister nahm weder Anträge noch Mittheilungen von ihm an, indem er ihn kurzer Hand für nicht ermächtigt erklärte und mit Hohn seine Eingaben zurüâwieS. Endlich mußte er den Landtag wieder zusammenrufen, aber er versagte sämmtlichen gewählten StaatS- dienern (Pfeiffer, Baumbach, Wiederhold, Werthmüller, Cnyrim, Dc- dolph) und Advokaten die Urlauböertheilung, so daß der unvollzählige Landtag sechs Wochen lang in Kassel beisammen war, ohne seine Sitzungen eröffnen zu können. Sieben Tage nach der Eröffnung wurde er abermals aufgelöst und hinterdrein eine Proklamation inS Volk geschleudert voll Ankagen und Beschuldigungen. Der unangenehmen Staatodiener in der Ständekammer suchte sich Hr. Hassenpflug auf die ordinärste Weise zu entledigen. Die in Kassel Anwesenden ließ er bei Geldstrafe auffordern, an ihren Amtöort zurückzukehren; ja gegen Jordan erwirkte er ein Ausweisungodekret auS Kassel. Vor allen Dingen war es dieser gefeierte Volkömann, den er schleunigst auS der Kammer zu entfern .n wünschte. Er bot ihm a'fo Zulage, er bot ihm Geld, wenn er von der Wahl zutücktrcte. Wie nennt Hr. Vilmar dies Verfahren? wir nennen cs daö eines gemeinen Charakters! Daß Jordan auf diese Anerbietung einging, ist seine Sache. Herr Hassenpflug wird durch Jordans Schwäche nicht im Geringsten ent­schuldigt. Aber nicht genug. Unter seiner Acgide wurde Jorkan auf Schritt und Tritt von Spionen umgeben und verfolgt, in Ma bürg von dem nun verstorbenen späteren Polizeidirektor Robert, in Kassel unter andern von dem berüchtigten Eisenschmidt. Glaubt man, daß diese bcutc-aus eigene Faust gehandelt? Wie nennt Hr. Vilmar dieses Veifahren gegen politische Gegner? Wir nennen es gemein und p e r f i d! Ebenso direkt, wie er die Ständekammer in ihrem Willen zu vernichten suchte, vernichtete er kurzer Hand die Frei­heiten des Volks durch die ausgedehnteste Pvlizciwillkür, durch den furchtbarsten Zensurzwang, welchem letzteren die liberale Zeitungder Verfassungsfteund" zum Djer fiel; ihren Redakteur Feldmann vertrieb er aus Kaffel, ihre Mitarbeiter, darunter Bernha.di und Lieutenant Braun, wurden auf die rafsinnteste Weise chikanirt und verfolgt. Unter dem Vorwand, es eristire eine allgemeine VcrschwörungSpartei durch ganz Deutschland, ließ er die Unicrdrük- kungsmaßregcln deö Bundestags vom 5. Juli 1832 in Form einer Verordnung in Knrhesscn pubUziren, wodurch die von der Verfassung gewährte Petitionösreiheit, daS VersammlungS- und VereiuSrecht ver­nichtet, ja selbst die Feier von Volksfesten (so auch die Jahresfeier er Veifafjunß) untersagt wurde unter Androhung der Bestimmungen Aufruhrgesetzes vom 22. Oktober 1832. Dazu kommen eigen- machllgc Gesetzpublikationen, Unterdrückung von Gesetzen, die bereits

zwischen Regierung und Ständen vereinbart waren, verfassungswidrige Anstellungen und Versetzungen der Mißliebigen auS sogenanntenhö­heren Staatörücksichten". So kam, daß er in den verschiedenen Anklageschriften der Ständekammer der Verletzung der §§ 102, 105, 71, 31, 95, 32, 45, 35, 31, 110, 111, 36, 37, 52, 53, 56 und 57 der Verf.-Urk. bezüchtigt wurde. Aber das OberappellationSgericht sprach ihn frei, nachdem ihn einer der Hauptlieblinge der Konstitutio­nellen, Robert Mohl von Tübingen, vertheidigt hatte. Woher kam diese Freisprechung? Se. Exzellenz, der Herr Jesuit, der als Justiz­minister demselben Gericht vorgesetzt war, das über ihn urtheilen sollte, steckte schleunigst einige Kreaturen hinein und sprach sich also auf die leichteste Weise von der Welt selbst frei. Waö sagt Hr. Vil­mar zu dieser eigenthümlichen Aufrechthaltung deS Rechts und der Selbständigkeit der Gerichte unter Herrn Justizminister Haffenpflug?

Herr Hassenpflug ist in unsern Augen durch die Art und Weise seiner Freisprechung doppelt und dreifach verurtheilt! Wer in seinem 40fhn Lebensjahre ein vollendeter Sophist und Jesuit war, sollte der in seinem 50sten ein Spiegel der Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit geworden sein? Die Greifswalder Geschichte bestä- tigt daö Gegentheil. Sv unbedeutend wie sie scheinen mag, gibt sie davon klares Zeugniß, daß cs dem Herrn Minister nach wie vor nicht auf äußerliche Kniffe und Schliche ankommt, wenn er für seine Eigen­macht einen Rechtsboden nöthig hat. Auch in dieser kleinlichen Ge­schichte, in der hochmüthig-schlau-formellen feigen Weise, ihren Fol­gen zu entrinnen, derselbe unmoralische, jesuitische Charak- ter! Unb ein solcher Mensch als Premierminister an der Spitze eines Staates! Dor seinen Geistesgaben kann man Achtung haben, seiner Gewandtheit, seiner Ausdauer kann man Anerkennung zollen, seiner absolutistischen Richtung kann man Berechtigung zugestehen, seinen Charakter in u ß man verachten! Dieser Umstand allein wird ihn früher stürzen, als er vermuthet, wird ihn durch seine eigne Partei stürzen vielleicht, wie sie ihn in den dreißiger Jahren gestürzt hat. Der Dreschflegel von der Schwalm, der damals auf ihn folgte, war ein Zwerg gegen ihn an Verstand, aber ein Riese an Ehrlichkeit. Jede entschiedene Partei strebt danach, die unaufrichtigen diplomatisch­jesuitischen Elemente, die sich ihr anfdrängcn, auszuscheiden, wenn sie ihre Dienste gethan haben.

Wir müssen dabei bleiben, daß einem solchen Charakter gegen­über auch in den innern LandcSangelegenheitcn nur die entschiedenste Opposition von Wirksamkeit ist, ein jedes noch so unscheinbares Nach- geben ist ein Sieg deS lauernden Gegners. Wir sind überzeugt, daß die Gothaer dazu weder Kraft noch Ausdauer genug in sich sindey werden; ermüdet werden sie eben so bald vom Kampfe ablassen, wie schon tausendmal. Die Demokratie aber in ihrer zorneSmuthigen Wahrhaftigkeit wird der erbitterte Feind der Hinterlist, der Tücke und deS JesuitiSmuS sein und bleiben, sie wird bei der Ansicht verharren, daß keine Wohlthat irgend einer Art, keine Steuererleichterung, keine Verwaltungsvereinfachung so wichtig, so bedeutend sein kann, daß dafür das schleichende Gift, mit welchem eine jesuitische Regierung alle Poren des Landes durchdringt, des HasseS und Fluches ledig und baar gehen soll, der ihr Erbtheil sein soll und den wir ihr gcschwo- ^® > ^ß «eine LandeSkalamität (kein Stocken der Gewerbe, deö Handels und deS Ackerbaues), kein Wirrwarr, kein Aufruhr, von so furchtbaren Folgen für die Zukunft, für Generationen selbst sein kann, als die methodische Entsittlichung der Herzen durch Lüge, Trug und Tücke, durch den wortbrüchigen, glattzüngigen, heuchlerischen, schleichenden JesuitiSmuS. Also unbedingt und entschieden Kampf, abermals Kampf und nochmals Kampf!

Und wenn die Ständekainmer aufgelöst wird? Desto besser! Kein noch so beschränkendes, noch so verpreußteS Wahlgesetz wird ver­hindern, daß die Demokratie auch in der Kammer immer mehr Bodra