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P ritter Jahrgang.
Petition (obere Entengasse Nr. 13'2) zu 6 Hir Durch alle Postämter zu beziellen. ZPerate die dreispaltige Pet.tzeile 8 Hlr.
1.09. Kassel, Sonnabend den 11. Mai 1S&O
Die Stände und die innern Verhältnisse.
1.
Freilich, nebenbei ist Hr. Hassenpflug auch in Geldverlegenheit. Von hoher Politik lebt man nicht. Der Vilmarsche Volksfeind hat deshalb schon oft seine Lockpfeife ertönen lassen und die Augâb. Allgemeine, die schon im Jahre 1833 für Hrn. Haffenpflug plaidirte, gibt jetzt zu verstehen, man möge doch die Excellenz nicht nach ihrer Vergangenheit beurtheilen und ihr deshalb jede und jede Geldvcrwilli- gung versagen. Der spaßhafte Rath, man könne eS mit Hrn. Haffenpflug noch einmal versuchen, ein Nath, den er selbst aller Welt bei jeder Gelegenheit ertheilt, gehört offenbar in die Kategorie der gemüthlichen Staatsbummelei, welcher die Staaten überhaupt für Versuche und die Staatökünstler für die Versucher gelten. Rein jesuitisch aber sind die Behauptungen deö Volksfeinds, daß bis jetzt alle An- griffe gegen Haffenpflug von keiner Bedeutung seien, weil sie nur allgemein gewesen. — Eben dadurch, daß man das ganze Regie- rungSsystcm dieses ManneS, daS er jahrelang in Kurhessen geübt, alS unmoralisch und verwerflich bezeichnet, daß man nicht einzelne Schwächen an ihm verwirft, sondern den ganzen Mann, wie er leibt und lebt, den Mann als Charakter, als Individualität, darin eben besteht die Furchtbarkeit deS UrtheilSspruchS, der geg-n ihn gefällt wird. Mag er morgen dem Volke hundert materielle Erleichterungen verschaffen, in der Verwaltung und in der Justiz — er bleibt der verhaßte Hassenpflug; — mag das ganze Landvolk diesen mate- riellen Vortheilen seinen Beifall, Presse und Landstände ihre Anerkennung zollen, — er bleibt der verurtheilte Hassen pflüg. — Gin Fehlgriff, eine neue Bestätigung der alten Ränkekünste und deS alten egoistischen Eigendünkels, und alle noch so glänzenden Beweise der Buße und Besserung sind spurlos vergessen! — Nicht die Menge, nicht eine einzelne Partei, die Geschichte selbst hat den Stab über diesen Llaalemann der Vergangenheit gebrochen. Doer glaubt man, tslp in ihren Annalen nicht der Urtheilsspruch mit unvertilgbaren Zügen eingetragen sei, mit welchen ihn ganz Deutschland, schon vor Dezennien gebrandmarkt? Er ist gerichtet! — Ein gespenstiger Schatten der vergangenen Zeit ist er Heraufbeschworen aus der Vergessenheit, um d^en Todeszuekungcn des Absolutismus als jesuitischer Beichtvater zur Leite zu stehen. Oder vermeint ihr mit eurer kleinen F.ömmlerschaar, mit cu er obfcurcn Presse, die Geschichte selbst auf ihrem SiegeSgang zur Umkehr zwingen zu können? Ja wir geben zu, daß der reine Überzeugung Streue mystische Fanatismus, die chrenwcrthc Willkür der Gefühlsraserei , im Ltande ist, dem Fortschritt der Vernunft gewaltige Hemmnisse in den Weg zu wälzen; wir geben zu, daß die düstre ver- zweiflurgSvolle Gotteobegeistcrung eines Vilmar, Gerlach und Stahl ein nicht zu verachtender Gegner ist. Aber wie Gerlach und Stahl durch ihr Bündniß mit der Staatsjesuitenpartei in der Kreuzzeitung, mit Fürsten, Polizeispionen und Bureaukraten, sich ihrer geistigen Macht entschlagen, indem sie der Ehrlichkeit Lebewohl gesagt, so hat die mystische Partei Vilmar in Kurbeffen durch die Vereinigung mit Hasscnpflng das Panier der Wahrhaftigkeit mit dem Panier der Staals - luge vertauscht. Sie bildet sich ein, H. zu stützen, während sie nur deS Fluchs theilhaftig wird, der sich an seine Sohlen heftet. Sw bildet sich ein, ihn zu führen, während er sie benutzt und — b e - schmutzt. Oder kann sich Hr. Vilmar noch derselben Offenheit und Ehrlichkeit rühmen, die wir selbst früher an ihm anerkannt haben? Billigt er die jesuitischen Manieren seines hohen Verbündeten, mit welchen derselbe eine Ständeversammlüng, zu deren Auflösung ihn Recht und Moral verpflichteten, bestehen ließ, ja beschmcichelte und belobte? Hr. Vilmar schweigt! — er ist sehr schnell — diploma
tisch geworden. An dieser Diplomatie, ihr glaubenseifrigen Herren, werdet ihr untergehen mit sammt eurem Glaubenseifer! —
ES war der demokratischen Partei eine Kleinigkeit, gegen Hassenpflug Hunderttausende von Unterschriften zusammenzubringen, — ganze Folianten mit ihnen zu füllen. Wir halten Nichts von solchen Agitationen, die bereits im Jahre 1848 verbraucht sind. Daß die pietistische Partei über ihr klägliches Adressenkunststückchen in öffentlichen Jubel ausbricht, beweist nur ihre Heuchelei, ihre Ohnmacht und ihre Bornirtheit. — Wir wollen diesen kleinlichen Kriegslisten einfach das Urtheil der Geschichte entgegenstellen, wie eS in den kurhessischen LandtagSoerhandlungen und in den Anklagen der Stände in den Akten dcö OberappellationSgerichtS über Haus Daniel Haffenpflug, derzeit abermals Staatsminister in Kurhessen, weitläufig genug deponirt ist.
Die Anklageschrift deö permanenten landständischen Ausschusses vom 4. März 1833 beginnt mit folgenden Worten:
„Gewiß mit vollem Recht bezeichnet man den Charakter deâ seit dem Eintritt des Herrn Geheimraths Haffenpflug in das Ministerium, und insonderheit, seitdem er die Funktionen eines Vorstandes der vereinten Ministerien der Justiz und deS Innern übernommen hatte, der landständischen Verfassung gegenüber beobachteten Netz i erun g Ssy ste ms als den eines unermüdlichen Ankämpfeas gegen das lebendige Wirken dieser Verfassung, und gegen ihre gesetzmäßige Entwickeln» g."
In einer weilern Anklageschrift dieses Ausschusses aus dem April 1833 heißt eö:
„Vernichtung der dem Volke verfassungsmäßig gewährten bürgerlichen und politischen Freiheiten durch Beeinträchtigung der landständischen Rechte, Schmälerung und Bedrohung dergrund- gesetzlichen Wahlfreiheit, ungemessene verfassungswidrige Ausdehnung der ScaatSpolizeigewalt, ungeregelter Preß- und Zensurzwang, Verletzung deS verfassungsmäßigen Prinzips der an die landstäudifche Mitwirkung gebundenen Gesetzgebung: das sind die Erscheinungen gewesen, um derentwillen der Ausschuß sich nicht länger seiner Verpflichtung entziehen darf. Um so dringender ist rc., als in der landesherrlichen Verkündigung vom 2ä. März 1833 (welche den weggejagten Ständen nachgeschleudert wurdest der höchste Namen des durchlauchtigsten Mitregenten nun auch öffentlich, wie früher schon in einzelnen Beschlüssen, von dem fraglichen Ministcrialvorstand in einer ganz neuen Weise zur Begründung von Ansichten, Deutungen und Verunglimpfungen in i ß b r a u ch t wird, welche eben so sehr gegen die Sicherheit unserer Verfassung als gegen die Ehre der letzten ständischen Versammlung gerichtet sind."
In dem Rechenschaftsbericht vom 11. September 1333 heißt es ferner:
„Es handelt sich dabei nicht bloß von einzelnen Verstößen gegen die Verfaffungsurkunde, nicht bloß von einzelnen Eingriffen in die verfassungsmäßigen Rechte des Landes und seiner Vertreter, sondern von einer fo »t g c sitzten, die wichtigsten Vorschriften der Ver- fassungSurkunde h in t e »an se tz c n d e n Ha ndl u n g S w e i se."
3ii der Anklage der Ständeversammlung vom 28. Oktober 1833 heißt es weiter:
„Käme cs einem Minister darauf an, eine zwischen dem Volk und seinem Landesherrn nach Treu und Glauben so eben vereinbarte Berfassung methodisch zu entkräften, und zu einem t ä u- s ch e n d e n Schattenbilde herabzusetzen, so würde er nicht sicherer verfahren können, als indem derselbe mit Nichtachtung des Sinnes und Geistes, das nach Umständen f o p h i st i f ch gedeutete einzelne Wort zum Schilde seiner Willkür erhöbe, verheißene Gesetze, welche zur Befestigung und Entwickelung der Verfassung dienen sollten, theils verzögerte, theils gar nicht aufkommen ließe, Entwürfe vorlegte und wieder »erlegte , welche mit den Forderungen des fenjHtulienetkrt