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P ritter Jahrgang

Petition (obere Enrengasse Nr. 132) zu 6 Hlr. Durch alle Postämter zu beziehen. Inserate die dreispaltige Pelitzeile 8 Htr.

ornisse.

M" 102*

Kassel, Donnerstag den 2. Mai

1850.

Oesterreich und Rußland.

Wir wünschen allen Regierungen so wohlwollende Interpreten ihrer Handlungen, als sie sich die k. k. österreichische in ihrer Stand- rechtSprcsse vkrroyirt hat. In Bezug auf die kirchlichen Konzessionen bedauert derLloyd" zwar,daß man eS dem Volk nicht selbst überlassen hat, die Kirche von den Banden zu befreien, unter de­ren Last sie sich unfrei dünkte", jedoch findet er in diesem großar­tigen Rrgierungsakteeine Garantie für die Gleichberechtigung, "welche denjenigen Kirchen, zu denen die Minderheit deS Volkes ge­hört, gestattet werden wird und muß. . . . Ohne jene Konzes- si. neu hätten wir nicht hoffen dürfen, daß andere Kirchen der Frei­heit wären theilhaftig worden." Schnell fertig ist die Jugend mit dem Wort, zumal wenn die standrechtliche Bevormundung dafür sorgt, daß sie den Kinderschuhen nicht entwächst. Wir dürfen es daher dem Lloyd" nicht verargen, wenn er seine kindischen Augen vor der un­umstößlichen Wahrheit verschließt, daß Oesterreich faktisch nur noch eine russische Provinz ist, und daß wir also die österreichischen Re- girrungSmaßregeln lediglich nach den analogen Verhältnissen in Rußland beurtheilen müssen. Auch in Rußland ist der herrschenden Kirche oder vielmehr dem KleruS eine nicht unbedeutende Selbständigkeit eingeräumt worden, weil dav-Ezar in der freiere« Stelluna desselben das beste Werkzeug zur Hebung der Despotie erkannte; aber diese Frevelten sind «ne Emanation deS selbstherrlichen Willens und reichen nicht über diesen hinaus. Die hauptsächlichste Mission deS begünstigten Klerus besteht nun gerade darin, alle übrigen Kirchen zu unterdrücken, zu ruf» sifiziren, der absoluten Herrschaft zugänglich zu machen. Die Czaren- drspotie kann sich nur dann ungehindert entfalten, wenn sie durchweg gleichartige Elemente beherrscht. Daher wurde von Petersburg auS die Ko »z e n tr at io u des österreichischen BasallenreichS, der sogenannte Gesan mlstaat, dckretirt, daher wurde dem kaiserlichen Statthalter oder, nach russischen Begriffen, Generalgouverneur aufgegeben, die katholische Kirche so zu stellen, daß sie den nöthigen Spielraum habe, um alle ungleichartigen Elemente unterdrücken und den G/sammtstaat ulvelliren zu helfen. Die anderen Kirchen" werden bald erfahren, ^ die Befehle Nikolm'ö ihr Ziel nicht verfehlen. DaS bloße Einsperren und Todtschießen ist kindisch und zwecklos, daS weiß der Oberherr in Petersburg recht wohl. In Rußland gibt fast gar keine Gefängnisse und noch weniger eine Todesstrafe. Die Kirche ist daS beste Gefängniß und die Theilnahme' am KrcuzeStode Christi der gründlichste Tod. Jene Maßregel« können nicht zum Ziele führen. Darüber täuscht man sich in Rußland nicht, selbst ohne die von den österreichischen Blättern unablässig angestimmten Jeremiaden zu lesen: Wir sind in der Lage, die höchst betrübende Wahrnehmung zu machen, daß die vielen und geräumigen Gefängnisse nicht im Stande sind, die Gefangenen alle zu fassen" u. dergl. Wir glauben dieses wohl. __ Von allen Wiener Journalen ist dieOstd. Post" das einzige, wel­ches sich gegen daö veröffentlichte Gesetz deS ausgehobenen Plazet ausspricht. Sie meint, die Annahme, daß die Aufhebung des Plazet nur eine Koßsegucnz des konstitutionellen Lebens sei, führe zu der bedenklichen Frage: warum man dann gerade in diesem einzelnen Falle so konsequent wäre? Diese Frage liegt allerdings sehr nahe. Wir haben oben eine Beant­wortung derselben ve. sucht. Ueberhaupt wird man zur Lösupg aller Widersprüche in der österreichischen Staatöwirthschaft deö russischen Kommentars nicht entbehren können.

Der Feind muß bekämpft, geschlagen, vernichtet und, bis dieses geschehen, alle anderen Rücksichten, außer den militärischen, als rein sekundäre angesehen und behandelt werden!" Mit dieser Devise tkat Oesterreich seinen russischen Vasallenberuf an. Nun beklagt man sich freilich aus Ungarn und Italien, daß diese sekundären Rücksichten

denn doch zu sehr hintenangesetzt würden, und meint, der Feind sei ja bereits vernichtet, daher wäre eine Aenderung jener Devise wohl an der Zeit. Man thut jedoch der Regierung mit diesem Vorwürfe Unrecht. Der Feind ist nicht vernichtet, er kann nicht vernichtet werden. Denn nach dem russischen System ist je feer Unterthan als Feind der Negierung zu betrachten, und in der That ist er es auch. DaS ganze Regieren besteht also nur in einer fortgesetzten Vernichtung der Regierten, und daher ist eS eigentlich schon inkonsequent, d. h. liberal", wenn das Gouvernement überhaupt sekundäre Rück­sichten einräumt. In diesem Vernichtungskampfe, zu welchem die Regierung vom glühendsten Haffe gegen ihre Unterthanen gehetzt wird, gibt eS keine sekundären Rücksichten, die Höllenqualen deS bösen Ge­wissens greifen zum Aeußersten und Verzweifeltsten, zum Kreuze und Schwerte. Die stereotypen Verlängerungen deâ Belagerungszustandes in der größeren Hälfte der Monarchie sind daher absolut nothwendig, und erst dann überflüssig, wenn die belagerungözustäudlichen Errungen­schaften als gesetzlicher Normalzustand organisirt und alle Gesetze und Rechte im Stand rechte aufgegangen sind. So ist es in Rußland, die ganze Verwaltung und Justiz erfreut sich daselbst einer militäri­schen Organisation. So ist es auch bereits faktisch in Oesterreich, eS handelt sich jetzt nur noch darum, daS fait accompli gesetzlich zu formuliren. Eine Civiladministrativn innerhalb deö Absolutismus ist ein Unfènn, eine Lächerlichkeit, durch welche Rußland seine öster- reichischen Eroberungen nicht aufS Spiel sich«» werd.W

Aber die Oktroyirte und Hr. v. Schmerling? Beide sind aller­dings überflüs^g, ebenso überflüssig als der Graf v. Panin, der iw Petersburg die Uniform eines JustizministerS trägt, und die auf fehl' br r i t e n G r u » d l a g e n beruhende Verfassung, die man nach dem Tode- Alexanders fix und fertig in seinem Pulte faud. Beides sind übri­gens so unschuldige Gegenstände, daß sie nicht störend in den Gang deS kirchlichen SäbelregimentS eingreifen. Eine Verfassung ist ein Stück Papier und Hr. v. Schmerling auch noch zu anderen Dingen zu gebrauche», als zur Justizorganisation. Die Kirche und der Belage­rungszustand sind so verwandte, nothwendig sich ergänzende Begriffe, wie Oesterreich und Rußland. Der eine läßt nicht vom andern. DaS ist die ganze Weisheit der österreichischen Politik, und diese Weisheit ist »och dazu eine von Rußland oktroyierte, was wir übrigens ganz, in der Ordnung finden. B.

Deutschland.

Kassel , 1. Mai. Wenn die Kölnische Zeitung von einer Vermehrung der Partei Haffenpflug spricht, so hat sie insofern recht, wenn sie damit die Employirung und die Agitation der Kreaturen des Ministerpräsiventen versteht. Der Pabst Bilmar hat allerdings eine Partei, Hr. Haffenpflug hat nur Kreaturen , die Partei BilmarS agi- tirt nur für ten Staatsjesuiten, weil sie durch ihn nach dem Siege strebt; aber der Fanariker wird auf die Dauer keinen festen Bund mit dem StaatSkünstler schließen können. Doch schon allein mit sei­nen Kreaturen kann der Herr vom kühnen Griff Erkleckliches lei­sten ; man warte nur eine kleine Zeit und die Justiz und die Verwaltnng werden in saubern Händen sein, weitere Schritte folgen dann von selbst. Der Blackertö, Wangemanns und Eisenschmidte, der Scheffer und Roberts gibt es noch genug in Kurhessen, und sie sind gar nicht so dumm, wie die Neuhessische glaubt, und wie die Partei Eberhard annimmt. Darin eben besteht die ganze Unsittlichkeit der Hassenpflugschen Regierungömarime, daß daS Volk von oben herab systematisch durch die Bramtcnwrlt demoralisirt und kastrirt wird. DaS ist der eigentliche Inhalt derallgemeiuea- RedenSarten", die man gegem den ministeriellen Abenteurer verbringt