Dritter Jahrgang.
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Kassel, Donnerstag den 21. März
1830.
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Ein Fürst kann Böses thun.
Der Fürst kann nichts BöseS thun! Wer behauptet bad? Die konstitutionelle Partei. Die Partei der Gerlachs, der Stahls und Vilmars hält diesen Satz für gottlos und gotteslästerlich, sie behauptet das Gegentheil. Sie behauptet, der Fürst sei ein Mensch und deßhalb sei er der Sünde verfallen. Sie erklärt, daß über der Krone der Stuhl des Erlösers stehe und daß die goldne Krone der Monarchen keinen Werth habe Angesichts der Krone aus Dornen. „Der Fürst " — ruft sie — „ ist gesetzt, auf daß er herrsche, aber wehe ihm, wenn er nicht herrscht nach dem ewigen Gesetze GotteS, nach den Satzungen der Kirche." Nach dieser Partei gibt eö kein anderes Gesetz, daö unwandelbar, das nicht auf Schaum gebaut, vom Rohre getragen ist, als die Gebote Jehovaö, der Willen des dreieinigen Gottes. Nach dieser Partei sind alle Bemühungen der Konstitutionellen, einen Rechtsstaat zu schaffen, umsonst, alle Cautelen gegen die Uebergriffe der Krone eine Lüge, der einzige Schutz für die Unterthanen ist die Kirche, die christliche Moral, daö Gesetz, das Alle umschlingt, das seit Jahrtausenden gelehrt ist.
Der Fürst kann nichts Böses thun. Wer behauptet das? Die konstitutionelle Partei. Die Demokraten erklären diesen Satz für Heillos und aberwitzig. Der Fürst ist ein Mensch und in seiner Existenz schon die Sünde. Seine Existenz ist ein Brudermord, ist die Verleugnung der Solidarität des Menschengeschlechts. Sie ist die brutalste Erklärung der gegenseitigen Ausbeutung, der Herrschaft der Gewalt, der Ueberlistung, des Diebstahls. Seine Existenz ist die Anarchie.
Der Fürst kann Böses thun , — ja! Alle konstitutionellen Sicher- heitsmaßregeln dagegen sind Versuche deö Unmöglichen, scheitern am Protest der Natur, an den Konsequenzen des Daseins. Ein Fürst kann nur dann kein Böses mehr thun, wenn er nicht mehr existirt; das einzige Mittel, welches die Konstitutionellen zu ihrem Ziele führen könnte, wäre die Aufhebung der Fürsten. Die Ministerverantwort- lichkcit ist eine Lüge. Ein Minister ist nie verantwortlich, wenn er cs nicht sein will. Ehe daö Volk seine Minister zur Verantwortung ziehen kann, muß erst alles Recht gebrochen, die Exeeution gleichgültig sein. Bis zur Exekution liegt ein Weg voller Ehrlosigkeit und Demoralisation, voller Verrath und Hinterlist. Der Fürst kann BöseS thun, — denn er kann einen Minister einsetzen, den ihr verflucht. Ihr könnt dem Fürsten erklären, daß er sich geirrt habe. Der Fürst antwortet, daß er sich nicht geirrt habe. Ihr könnt dem Fürsten die Steuern verweigern, — ihr ruinirt den Staat. Jede Maßregel, den Fürsten vom Bereiche des Bösen auözuschließcn, ist Aufhebung des Staateö, ist Selbstmord. Die Herstellung einer konstitutionellen Sitte aber oder einer konstitutionellen Praxis geht über größere Anarchie,
über zahlreichere Revolutionen, über blutigere Barbareien, als die Herstellung des wildesten, brutalsten Kommunismus. Die Herstellung einer konstitutionellen Sitte erklärt die Revolution auf ein paar Jahrhunderte für permanent und endet mit einer neuen Revolution. DaS Streben ihrer Durchführung beruht auf der Ratlosigkeit der Feigheit, auf der Verzweiflung eines bornirten Schwindlers.
Der Fürst kann Böses thun, — ja! Weder die konstitutionellen Cautelen, noch die Donner der Kirche schützen davor. Der Fürst wird die Kirche zertrümmern, wenn sie ihn genirt, wie er die konstitutionelle Verfassung vernichtet, wenn sie ihm unbequem ist. Ein Fürst ist Mensch, wie andere Menschen auch. Er hat das Recht zu glauben und zu leugnen, daö Recht, Lichtfreund oder Mucker zu sein. Der Baunfluch der Kirche wird verlacht, wie die Verweigerung der Steuern, denn in unserer Zeit hebt jener die Kirche und diese den Staat auf. Weder die Kirche, noch die konstitutionelle Partei haben für ihre Rechte die erforderlichen Executionsmittel. Ein Schwur auf die Symbole ist ein Schwur auf die Verfassung. Wie man sich vor der Verfassung zu retten weiß, so weiß man es vor den Symbolen.
Ein Fürst ist ein Mensch, er ist frei. Kein politisches und kein kirchliches Dogma kann ihn hindern, sich zu entwickeln, sich geltend zu machen, ein Mensch zu sein. Weil wir den Fürsten frei machen wollen, verwerfen wir denselben. Weil wir ihn zum selbstständigen Menschen machen wollen, wollen wir ihn nicht mehr als Fürsten. Die Erhebung des Fürsten über die Sphären der Sclaverei besteht nicht in seiner Erhebung zur Unverantwortlichkeit oder zum Diener deö kirchlichen Dogmas, sondern in seiner Absetzung.
Ein Fürst kann nicht allein BöseS thun, er muß eâ thun und — deßhalb verlangen wir die Republik.
Deutschland.
* Kassel, 20. März. — Der in Leipzig erscheinende „ Leucht- thurm " erzählt über die UnterschlagungSaffaire Hassenpflugs folgende Einzelheiten. Vor einigen Jahren sollten im Apellhofsgebäude, der Dienstwohnung H's, bedeutende Reparaturen nach amtlicher Veranschlagung ausgeführt werden; der Kastellan Reich erhielt die Entreprise und machte die Kontrakte mit den Arbeitern. H. bewog diesen, ihm thatsächlich die Leitung zu übertragen (absolute Willkür!) und eine Quittung über richtig empfangene Baugelder auszustellen, obgleich er nicht über sie disponiren sonnte nach Vorschrift. Kaum war dies ge. schehen, so wurde Reich wegen Unterschlagung von einigen alten Fliesen im Werth von I Thlr. 10 Sgr. eingespèrrt und provisorisch sus- Pendirt, und obgleich er als Entrepreneur sein gutes Recht geltend machte in dem guten Glauben, in dem er gehandelt, wurde er schimpflich abgesetzt, ein Urtheil, das in letzter Instanz der Appellhos tnü