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Rekrutirungsgesetzes zum zweiten Mal zum Kriegsdienst gerufenen im Auslande befindlichen und deshalb unter Verfolgung stehenden Leute wurde fort und fort verzögert; dem für den Verkehr zwischen dem Abgeordneten und feinen Wählern so sehr wichtigen Antrag auf Gewährleistung der gesetzlichen Portofreiheit für die in Landtagssachen von Abgeordneten zur Post gegebenen Briefsendungen wurde widersprochen und durch entsprechende Weisung an die Postämter entgegengewirkt; die zur Sprache gebrauten Militärerzesse (namentlich in Hanau) wurden sehr nachsichtig angesehen, sich dagegen sehr anmaßend und verletzend über diejenigen geäußert, welche dieselben zur Sprache gebracht hatten; der Antrag aus Wahrung der Rechte der Herzogthü- mer Schleswig - Holstein wurde durch Verlesung eines VertagungS- rescripteS vom Landtagskommissar der Verhandlung entzogen.
Das Angeführte wird genügen, um zu zeigen, daß daS Ministerium Eberhard und die ihm anhängende Kammermajorität durch ihr eigenes Verhalten den Boden unterwühlt hatten, auf dem ihre Ge. walt und deren Fortdauer beruhten. Indem sie den Schwerpunkt der Regierung durch Anknüpfung einer staatlichen Verbindung mit Preußen außer Landes, ja sogar an den Sitz der Contrerevolution verlegten, entzogen sie sich und dem Volke die Mittel, der Berufung des Feindes in das Land an die Spitze der Geschäfte mit Nachdruck und raschem Erfolge entgegenzutreten. Ihr eitles Hoffen, in dem Erfurter Parlamente einen Stützpunkt für das von ihnen angcstrebte bescheidene Maaß der Rechte und Freiheiten des Volkes zu gewinnen, war durch den stets rückwärts schreitenden Gang, den die Revision der preußischen Verfassung in Berlin genommen hatte, auf'S Schwerste geprüft; die Königliche Botschaft, deren Annahme, die Form der Königlichen Beeidigung der Verfassung nahmen auch dem Gläubigsten die letzte Hoffnung. Schon wandte man sich der Aufgabe zu, für das Staatenhaus, worin allein die kleineren Staaten einen Rest von staatlicher Selbständigkeit und mit ihr die Wahrung ihrer Interessen wirksam vertrete« konnten, eine s. g. konstitutionelle kompakte Opposition gegen die Uebergriffe des preußischen Absolutismus zu schaffen, als mit dem 23. Februar noch vor Ernennung und Wahl der Mitglieder des Staatenhauses daS ganze Ministerium entlassen und Hassen - pflüg, v. Hayvau, Lometsch und v. Baumbach an seine Stelle gesetzt wurden. Noch an demselben Tage wurde für den Fall einer etwaigen Auflösung der Ständeversammlung der permanente Ausschuß gewählt und instruirt, aber auch bei dieser Wahl unsere Partei von der Theilnahme ausgeschlossen; die Wahl siel anfSchwarzenberg, Nebelthau, Henkel, Schneider (von Kassel) und Eberhard. In der nächsten Sitzung (26. Feb.) wurde aus unsrer Mitte ein Mißtrauensvotum gegen daS neue Ministerium, gestützt auf die landcSherrlicheZusage vom 11. März 1848, „nur mit solchen Männern, welche daS Vertrauen „des Volkes genießen, alle Ministerien besetzen zu wollen", unter Verwahrung gegen alle nachtheiligen Folgen, welche dem Lande auö der Ernennung eines so reaktionären Ministeriums erwachsen würden, eingebracht; dasselbe wurde auch, nachdem inzwischen Hasscnpsiug an der Spitze d^S neuen Ministeriums eingetreten war, und die etwa noch Schwankenden der rechten Seite durch Verlesung seines Pro- grammeS ihrer Bedenken enthoben hatte, mit allen Stimmen gegen eine *) angenommen.
Das vorgelesene Programm enthält, abgesehen von demjenigen, waS sich von selbst versteht, und den bei solchen Schriftstücken üblichen Zuthaten von Redensarten die Erklärung, „daS Ministerium werde für „unsern Staat, dieses Glied des deutschen Bundes, das Grundgesetz „einer monarchischen Regierung, bei welcher eine landständische Ver- „fassung bestehe, festhalten, und jeder Bestrebung, welche an dessen „Stelle VolkSsouveränetät zu setzen beabsichtigen möchte, mit allen „Kräften entgegentreten; mit Offenheit und Nachdruck die veifassungö- „mäßigen Rechte deS Landesherrn aufrecht erhalten; bei Wahrung der „gegebenen Berechtigungen und Freiheiten deS öffentlichen Lebens darüber wachen, daß ihnen nicht durch den Mangel der gesetzlichen Ordnung, dieser Bürgschaft der Möglichkeit deS Bestandes, das sofort „alles verschlingende Grab gegraben werde; zu AuSnahmömaßregeln „im Widerspruch gegen die Gksetze nicht die Hand bieten; die Münd- „lichkeit und Oeffentlichkeit (im Civilprozeß) vorbereiten; an den sich
eröffnenden Berathungen zur Herbeiführung einer ganz „Deutschland umfassenden lebenskräftigen Verfassung sich auf'S Eifrigste „beteiligen, injrotf^en an der provisorischen BuudeSkommission zur „Wahrung der Verpfl.chtuugen der einzelnen BundeSglieder gegen den „Bund festhalten." — " °
ES leuchtet ein, daß dieses Programm den von der bisherigen Majorität seither aufgestellten Grundsätzen nicht minder widerstreitet als den unsrigen. Wir werden daher einen im Wesentlichen gemeint
,) Wir glauben den Namen hier dem Volke nicht vorenthallen zu dürfen Eè war der Rektor Lieberknecht aus Eschwege.
samen Kampf gegen dasselbe zu führen haben, ohne jedoch hierbei durch die etwaige Uebereinstimmung unsres Verfahrens mit dem unsrer seitherigen Gegner unsern Prinzipien irgend etwas zu vergeben.
Das in dem Programm aufgestellte Prinzip der landesherr- lichen Souveränetät steht mit dem Rechtöbewußtsein deS ganzen Volkes, mit dem Geiste unserer Verfassung und deren seit dem Jahre 1848 angetretenen Fortentwickelung in so direktem Widerspruch, daß wir ein von diesem Prinzip ausgehendes Ministerium als ein grundsätzlich Volks- und VerfaffungSfeindlicheö um so mehr ansehen müssen, als die frühere Wirksamkeit deS Ministerpräsidenten im In- und Auslande diese Annahme außer Zweifel setzt, und sein Verhalten gegen daS ihm fast einstimmig von der Ständeversammlung ausgesprochene Mißtrauen einen neuen Beleg dafür enthält; er verbot nämlich dem Landtagokommissar, die von der Ständeversammlung beschlossene Erklärung an das Ministerium abzugeben, weil die Ständeversammlung gar nicht befugt sei, die dem Landesherr« frei zustehende Wahl seiner Minister zum Gegenstand ihrer Berathungen zu machen.
Es war daher unseres Erachtens von Seiten der Ständeversammlung unthunlich, mit dem neuen Ministerium als dem erklärten Feinde deS Landes sich auf irgend eine Vorlage oder Verwilligung einzulassen, selbst wenn sie durch das Interesse deS Landes anscheinend geboten wäre; denn unser Mißtrauen gegen ein die Stimme des Volkes und seiner Vertreter so gänzlich mißachtendes Ministerium muß sich auch darauf erstrecken, daß wir von demselben den getreuen und redlichen Vollzug eines ihm votirten Gesetzes oder die richtige Verwendung einer ihm gemachten Verwilligung überall nicht erwarten können. Wer mit unS erkennt, daß die Theilnahme der Ständeversammlung an der Gesetzgebung und daS ihr zustehende Recht der Anklage der Minister wegen Verletzung der Verfassung oder der bestehenden Gesetze nur einen äußerst beschränkten, fast täuschenden Schutz gegen die Ungerechtigkeiten und Bedrückungen eines sich jeder weiteren Verantwortung enthebende Ministeriums bietet, wird auch mit uns den angedeuleten Weg alS den einzig richtigen durch die wahren und dauernden Interessen des Landes gebotenen erachten. Außerdem war es erste und unbedingte Aufgabe der Vertreter deü Landes, die in der Verkündigung vom 11. März enthaltene landesherrliche Zusage zur Erfüllung zu bringen, was nunmehr einzig nnd allein durch die Verweigerung jeder Mitwirkung zu der Thätigkeit deS Ministeriums geschehen konnte.
In diesem Sinne haben wir unS denn auch, nachdem ein gegen das Ministerium auf Grundlage des von ihm vorgelegten Programms ausgesprochenes zweites Mißtrauensvotum der Ständeversammlung unbeachtet geblieben war, sowohl den neuen Proposilionen deS Ministeriums als den von ihm aufgenommenen des abgetretenen gegenüber verhalten. Es gelang unS jedoch nicht, die seitherige Majorität der Ständeversaminlung zu einem gleichen Verfahren zu bewegen; dieselbe schied sich vielmehr in dieser Frage von uns bei Gelegenheit eineâ von dem Ministerium begehrten außerordentlichen Credits, indem sie dies Begehren neben verschiedenen sonstigen Bedenken, hauptsächlich mit Hinweisung auf das fehlende Vertrauen, nicht aber auö dem von uns ausgestellten und in den Antrag aufgenommenen Grunde:
„daß, nachdem die Ständeversammlung wiederholt ihr Mißtrauen gegen daö neue Ministerium ausgesprochen und demgemäß dasselbe auf Grund der landesherrlichen Verkündigung vom I l.März 1848 für unzulässig erklärt habe, nunmehr ein Eingehen auf irgendwelche Vorlage eine thatsächliche Verzichtleistung auf die Erfüllung jenes landesherrlichen Versprechens hinsichtlich deü neuen Ministeriums sein würde", ablehnte, den von unS gestellten Antrag hingegen mit 24 gegen 20 Stimmen verwarf. Dies nöthigte uns zu der darauf abgegebenen Erklärung, daß wir, nachdem die Ständcversammlung dem wiederholt ausgesprochenen Mißtrauen thatsächlich keine weitere entscheidende Folge gegeben, nunmehr dem Ministerium lediglich von dem Standpunkt unserer politischen Grundsätze aus gegenüber treten, die von ihm gemachten Vorlagen einer geschäftsmäßigen Prüfung und Beurtheilung unterziehen wurden.
So aufrichtig wir eS bedauern, bei dieser Gelegenheit auch nur den Anschein der Erregung eines Zwiespaltes in der Sländeversamm- lung veranlaßt zu haben, so konnten wir dies doch nach Lage der Sache nicht vermeiden, weil wir vor allen Dingen Gewißheit darüber haben mußten, in wieweit bei diesem An streben gegen das Ministerium Hasscnpflug von Seiten der Majorität auf ein cnlscheiicnbes unserem Prinzip entsprechendes Verfahren zu rechnen sei, indem wir uns sonst der Gefahr auögesetzt hä.ten, durch ein scheinbar und momentan übereinstimmendes Handeln mit unsern seitherigen Gegnern in eine falsche politische Stellung zu gerathen.
Noch in derselben Sitzung, worin sich die Ständeversaminlung für Ablehnung der obigen Kredits einstimmig erklärte, nachdem Na-