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Dritter Jahrgang.

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66. Kassel, Dienstag den 19. März 1850.

Vierter Bericht -er demokratischen Partei der kurhessischen Ständeversammlung.

Die drei ersten Berichte über unsere Thätigkeit in der Stände­versammlung hatten unser Verhalten in Beziehung auf die deutsche Frage und die von der Mehrheit der Ständeversammlung unternom­mene Unterwerfung KurhessenS unter die preußische Oberhoheit (unter dem Schein eines s. g. deutschen Bundesstaats) fast zum alleinigen Gegenstand. Die inzwischen eingetreiene offene Rückkehr der preußi­schen Regierung zum Absolutismus rückte die von uns vorauögesehene Gefahr einer engeren Verbindung mit Preußen unserem Lande so nahe, daß die plötzliche Entlassung des Eberhard'schen Ministeriums und die Stellung deS bekannten Hassenpflug an die Spitze eines neuen Mini­steriums von uns nur als die nothwendige Folge des übereilten und leichtgläubigen Verhaltens der Kammermajorität und deö Eberhard- schen Ministeriums in der deutschen und preußischen Frage ausgenom­men wurde. Bevor wir auf die Bedeutung dieses Ministerwechsels für die Stellung der demokratischen Partei dem Ministenum und der seitherigen Kammermajorität gegenüber eingehen, müssen wir über unsere sonstige seitherige Thätigkeit noch kurz berichten. Diesem vor­aus bemerken wir noch, daß wir uns dem seiner Zeit gegen das Drei- königSbündniß eingelegten Proteste gemäß, sowie nach der m der ge­ringen Betheiligung an den Wahlen zu dem Erfurter Volkshause vom Volk kundgegebenen Ansicht, jeder Betheiligung an der in der Slände- versammlung vorgenommenen Wahl zum Staatenhause enthalten haben.

Zunächst müssen wir hier einer vielfach gegen unS ausgesprochenen Verdächtigung begegnen, als wenn eS an uns gelegen hätte, daß die Arbeiten der Ständeversammlung so außerordentlich langsam von Statten gingen. Der Grund dieser nicht zu leugnenden Thatsache ist vielmehr unserer Ueberzeugung nach neben der Mangelhaftigkeit und Halbheit der von der Regierung gemachten Vorlagen vorzugsweise in dem Verfahren der Majorität zu suchen; dieselbe hatte, wie bereits in unserm eisten Bericht angedeutet, die Ausschüsse fast ausschließlich auS ihrer Mitte zusammengesetzt, folglich uns genöthigt, Alles das- jenige in der Ständeversammlung zur Berathung zu bringen, was in der Vorberathung der Ausschüsse bei unserer Theilnahme an derselben entweder vollständig erledigt oder wenigstens zu wesentlich rascherer Erledigung in der Ständeversammlung besser hätte vorbereitet werden können. Die unbefangenen Mitglieder der Majorität haben die­sen Fehlgriff selbst zugestanden und denselben in einzelnen Fällen durch Privatbesprechnng mit Angehörigen unserer Partei auLzugleichen gesucht. sliit demselben Erfolge einer sehr bedeutenden GeschäftSab- kürzung hat die Regierung in einem einzelnen Falle zu Ausarbeitung einer der Ständeversammlung zu machenden Vorlage sich der Mitwir­kung eines von derselben gewählten Ausschusses bedient.

Waö unser Verhalten zu den Gesetzesvorlagen der Staatsregie, rung betrifft, so haben wir dem Gesetze über Aufhebung der staudeö- herrlichen Gerichtsbarkeit rc. beigestimmt, dem zu Vollendung der Staatöeisenbahn erforderlichen Anlehen unsere Zustimmung nichr ver- sagen können, daö Eingehen auf daS Gesetz über Ablösung der Wald- Huten und Hvlzgercchtsame aber von der vorgängigen Vorlegung eines Gesetzes über Ablösung der Feldhuten abhängig gemacht, worauf die Skaatöregicrung auch die entsprechende Zusage ertheilt und jenes Gesetz bis dahin ausgesetzt hat. Mit dem vvrgclegtcn Familienrathögesetz konnten wir unS deshalb nicht einverstanden erklären, weil in demselben eine große Belästigung der Gerichte und der Verwandten deS Bevor­mundeten kingeführt werden sollte, ohne daß den letzteren eine wirk­same Theilnahme an der Leitung und Beaufsichtigung der Vormund­schaft darin eingeräumt war. Das Gesetz wurde bei der schließlichen Abstimmung verworfen. Ebensowenig annehmbar erschien uns daS

Gesetz über Einführung der preußischen Maischsteuer, weil hierdurch vorzugsweise die ärmeren Klassen der Staatsbürger mit einer erhöhten Steuer belastet, außerdem aber die weit größere Zahl der kurhessi­schen Brennereien, namentlich die der mittleren Landwirthe, zu Grund gerichtet worden wären, waS auf den Erwerb der ärmere« Klassen der Landbewohner die nachtheiligste Rückwirkung hätte auâ- üben müssen. Bezüglich deS vorgelegten Anwaltgesetzes haben wir solche Abänderungen vorgeschlagen und zum größern Theil durchgesetzt, welche dem Anwaltstand eine freie und unabhängige Stellung der Staatöregierung und den Gerichten gegenüber sichern, ihm solcherge­stalt eine rückhaltslose Vertheidigung der Rechte und Freiheiten deS Volkes und der einzelnen Staatsbürger möglich machen sollten. Würde das Gesetz, welches mit diesen Abänderungen von der großen Mehr­heit der Kammer angenommen ist, nicht erscheinen, so würden wir unS über unser festes Beharren auf den betreffenden Vorschlägen um des­willen keinen Vorwurf zu machen haben, weil die Vorlage der StaatS- regierung die seitherigen Mißstände, soweit sie für das Volknachthei­lig wirken mußten, der Hauptsache nach bestehen ließ, in der Advo­katur selbst auch überall keinen Anklang gefunden hatte. Gegen daS von der Majorität angenommene Gesetz über die Verwerthung der Forstnutzungen haben wir gestimmt, weil dasselbe statt der allseits ver­langten Herabsetzung der Holzpreise, deren Erhöhung einführt, weil durch ein ungleiches und ungerechtes Verhältniß deS Maaßes und der Preise der verschiedenen Sortimente der Forstbehörde die Mittel zu mannichfacher Uebervortheilung in die Hand gegeben, die Bewohner der einen LandcStheile gegen die der andern gegen alles Recht und Billigkeit zurückgesetzt sind, weil eS unter dem Schein der Begünsti­gung deS Armen diesen mit dem Reichen in dem Holzbezug beschränkt und weil überhaupt das Gesetz durch die mannichfachsten Bestimmun­gen daS Bestreben erkennen läßt, aus der Verwerthung dieses von größerem oder geringerem Vermögen und Aufwand nur wenig abhän­gigen Lebensbedürfnisses einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen. DaS BezirkörathSwahlgesetz erhielt unsere Zustimmung auch in denjenigen wenigen Punkten, worin wir abweichender Ansicht waren, weil wir dem inmittclst eingetretenen neuen Ministerium keinen Vorwand bieten durften, daS Gesetz zurückzuziehen und dadurch die so wichtige Anstalt deS BezirksratHS zu zerstören und die von ihm ausgehende Feststellung der Geschwornenlisten in andere Hände zu legen. Inzwischen ist das Gesetz trotz der fast einstimmigen Annahme bis dahin noch nicht er- schienen.

Im klebrigen hat es an unseren Bemühungen nicht gefehlt, durch unsererseits gestellte Anträge die Verheißungen deS Jahres 1848 auf gesetzlichem Wege zur weiteren Entwickelung, die Grundrechte deS deut­schen Volkes zur Anerkennung und Ausführung zu bringen, die mora­lischen und materiellen Interessen dcâ Landes möglichst zu fördern und zu wahren. Wir führen beispielsweise an, daß wir die Regierung durch wiederholte Anfrage und Anträge zu der Erklärung veranlaßten, daß sie die Grundrechte als vollständig gültig anerkenne, ohne daß wir sie indeß dazu bestimmen konnten, die nöthigen AuâführungSgesetze vorzultgen. So weigerte sie sich namentlich, den Grundeigenthümern daS Jagdrechr auf eignem Grund und Boden ohne Entschädigung zu überlassen, und erhielt hierfür die Zustimmung der Majorität. Dem allseitig unterstützten Antrag auf Verminderung deS stehenden Heeres gab sie keine Folge; die wiederholte Erinnerung an ein schon im Jahr 1831 zugesagteS Einguartirungsgesctz war nicht minder erfolglos. Unbeachtet oder mindestens unerledigt blieben die Anträge auf Revision der Gemeindeordnung, auf Aufhebung der Befreiung der Prinzen deS Kurhauses und der StandeSherrn vom Kriegsdienst, auf Abschaffung der besoldeten Nebenstellen im Staatsdienst, sowie auf Einsprache ge­gen die standrechtlichen Ermordungen in Baden. Daâ wiederholt^ er- inucrte Schulgesetz so wie die Begnadigung der in Folge des neuen