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die — freilich höchst naiver Weise! — gehofften Unterschriften zu be-. kommen, ward er mit Vorwürfen und Drohungen empfangen. (Dabei that sich ein Mann, Namens Althaus, seines Zeichens ein Referendar, genannt „Graf Althaus", besonders hervor. Wir würden seinen Namen verschweigen, allein unser Mitgefühl für ein Ministerium, das sich augenblicklich in so großer Verlegenheit um geeignete Subjekte befindet, treibt unS an, dasselbe in etwas wenigstens seiner bisherigen Verlegenheit durch Hindeutung auf Hrn. AlthauS zu entziehen.) Drohungen schaden noch nicht. Nun hören Sie aber weiter. Das Verwaltungsamt hatte nichts Eiligeres zu thun, als an die Bezirks-Direktion den Bericht zu erstatten: Der Polizeisergeant Winter trage eine, ein Mißtrauensvotum enthaltende Adresse der städtischen Behörden (!) dahier an Kurfürstliches Ministerium deö Innern (!), mit Ler Aufforderung zur Unterschrift, herum, welche dazu geeignet in, Unzufriedenheit gegen die StaatSregierung heroor- zurufen. Hierauf erläßt der B e z i r k s - V o rst a N d unter dem 8. März folgenden Beschluß:
AuSzug aus dem Protokolle kurfürstlicher Bezirksdirektion HerSfeld. HerSfeld, den 8. März 1850.
Nr. 1GS6. B. d. Pr. Bericht des Verwaltungsamles dahier, wonach durch den Polizeisergeant Winter eine, ein Mißtrauensvotum cnlhattende Adresse der städtischen Behörden dahier an kurfürsil. Ministerium des Innern mit der Aufforderung zur Unterschrift in hiesiger Stadt herumgclragen werde, welche geeignet sei, Unzufriedenheit gegen die Staatsregierung hervorzurufen. Beschluß: Da es sich mit der dienstlichen Stellung des Bürgermeisters und Stadtrarhs nicht verträgt, ein Mißtrauensvotum an die vorgesetzte oberste Staatsbehörde zu erlassen, eine Pflichtverletzung aber darin zu finden sein wurde, wenn der Bürgermeister und Stadtrath durch einen irrer Diener eine Adresse bei der Bürgerschaft verbreitet und die Einwohner zur Unterschrift veranlaßt hatte, welche dazu geeignet wäre, Mißtrauen und Unzufriedenheit gegen die Scaatèregierung hervorzuru. fcn, so hat der Herr Bürgermeister dahier über die vorbezeichnete Anzeige binnen 24 Stunden zu berichten. gez. V, Benning.
Jetzt unterblieb natürlich die weitere Verbreitung der Adresse. So etwas macht einen Philister zittern wie Espenlaub. Ist daS rucht ergötzlich? An der Adresse ist nichts gelegen, aber soweit wären wir also wieder glücklich gekommen in unseren Märzerrungenschaften, dem Petitionsrecht rc., bis an den — — — §. 5 des Gesetzes vom 14. Jan. 1795, berüchtigten Andenkens. Und in Kassel arrangirt der Stadtrath große Processionen zum Zeichen seines tiefsten Ingrimms gegen Hrn. Hassenpflug. Der Kasseler Stadtrath muß hängen.
— 12. März. — Der Referendar, dessen wir in obigem Artikel rühmend gedachten, soll bei der Nachricht von der Ernennung deS Ministeriums Hassenpflug im hiesigen Casino geäußert haben: das habe er schon vor acht Wochen gewußt. Wenn dem so ist, Jüngling, so erlauben wir unS die Frage, ob Ihnen denn nicht auch hier die Verordnung vom 14. Febr. 1795, in der sie so bewandert zu sein scheinen, bei^efallen ist? Denn mit demselben Recht, mit dem sie geglaubt zu haben scheinen, daß der §. 5 dieser Verordnung, welcher für die Ausbreitung von Mißvergnügen gegen die Staatsverwaltung Eisenstrafe zweiter Klasse festsetzt, auf die Abfassung oder Verbreitung eines Mißtrauensvotums Anwendung finden könne: mit demselben Recht hätten Sie auch vorauöletzen dürfen, daß Sie unter Umständen durch Verschweigung Ihres Geheimnisses den §§. 2 bis 4 der nämlichen Verordnung verfallen sein könnten. Oder ist es so ganz undenkbar, daß die Bildung des Ministeriums Hassenpflug von einer „ geheimen Gesellschaft" ausgegangen, um die Ruhe und Sicherheit deö Landes feindselig zu stören, oder dessen bisherige Einrichtung und Verfassung zu Grunde zu richten, oder demselben von Außen Gefahr zuzuziehen, oder solche zu vergrößern? Wäre dem so, so wären Sie Mitschuldiger eines Hochveraths! Ueberlegen Sie sich daö einmal, Herr Graf!
>V Leipzig, 13. März. — Hr. v. Carlowitz, der Vorkämpfer der preußischen Adelspartei, ist also von der preußischen Regierung, wahrscheinlich zur Belohnung seiner Dienste, zum Kommissar des VerwaltungSrathes beim Erfurter „Unionsparlament" berufen worden. Er hat, nachdem er die nachgesuchte Entlassung von der Kammer erhalten, durch die Presse Abschied genommen von seinen Wählern, die er um Verzeihung bittet, daß er ihnen die Mühe nochmaligen Wählens verursache, und ist bereits auf seinen Posten abge- gangen. Geleite ihn Gott!---Der Winkelreichstag soll wirk- lich noch den 2s). dieses Monats, also in 8 Tagen, eröffnet werden. Von der Brest unsrer besten Männer ist damit der erste große Stein gefallen, den sie als Grundstein bei dem neuen Einheitsbau benutzen wollen. Der Redakteur deö Dresdner Journals, der Busenfreund des großen Biedermann, will sich. wie cs heißt, auch nach Erfurt übersiedeln, nachdem er als Denkmal seiner journalistischen Wirk- samkeit den Ruin der Dresdner KlaUchschwcster vollendet und ihre 2000 Abonnenten in alle Winde verjagt hat.
Die „freimüthige Sachsenvettel" hat sich zu ihrem großen Leidwesen überzeugt, daß das in Hamburg ohne Paß verhaftete Subjekt
nicht der Dr. Bertling, sondern ein sächsischer Grenzbeamter gewesen ist. Bertling befindet sich wohlbehalten in Brüssel. — Das gesinnungsvolle Blättchen unsrer Vollblutreaktionäre hört nicht auf, über die freien Gemeinden Ach und Wehe zu rufen und den Zorn des Himmels über diese Sodom'S und Gomorrha'S herabzubeschwören. Der zuschauerliche Beobachter desselben enthält eine Korrespondenz auS Waldenburg, worin von einem Morde berichtet wird, der an einem dortigen Einwohner verübt worden ist. Von politischen Motiven bei der That ist gar nicht die Rede, denn die „Sächsin" würde cS sonst gewiß erwähnen. Nun hören Sie aber die Bemerkungen, die das Galgenblättchen dazu macht. Nachdem sie die Erzählung mit dem Stoßseufzer eingeleitet hat, wie sich in unsern Tagen die Verbrechen mehren (als ob das nicht Folge der Honetten Gesellschaft wäre!), beschließt sie dieselbe mit folgenden Sätzen: „Wenn die Lehren, wie sie die freien Gemeinden immer mehr ausstreuen, Eingang finden, wenn man lehit, wie Uhlich in Dresden: „mit dem Tode ist eö aus", oder wie Schincmanu in Leipzig: „Gott ist nichts", dann darf man sich freilich auch nicht wundern, daß Mord und alle Greuel immer mehr überhand nehmen (Beispiel: die standrechtlichen Erschießungen in Baden, Ungarn rc.). Gewiß sollte die Obrigkeit die Verbreiter solcher Lehren härter strafen, als die Mörder, denn letzterer tödtet ein Mal, jene todten tausendfach rc. rc.! Sie sehen, wir stehen in Sachsen wieder auf dem Standpunkt von 1847.
Wörrstadt, 12. März. — (Mainzer Ztg.) Gestein starb ein hiesiger Bürgerlicker, welcher den Zug nach der Pfalz mitgemacht hatte und wegen Abreißens eines ministeriellen Plakates in Betreff der letzten Abgeordnetenwahlen durch das Kreisgericht in Mainz zu einer achttägigen Gefängnißstrafe verurteilt worden war. Er hatte diese Strafe in dem Kantonsgefängnisse angetreten, welches, (wie auch das neue Arresthaus zu Mainz) aus Quadersteinen sehr massiv erbaut, aber auch ebenso feucht und ungesund ist. In diesem eienden Kerker zog sich der Gefangene ein Nervensieber zu, das ihn dahinraffte. Der hiesige protestantische Pfarrer Stumpf verweigerte bei dem Leichenbegängnisse jede Mitwirkung, weil es dem frommen Christen nach seiner ausdrücklichen Erklärung unzulässig erschien, die Leiche einest solchen zu begleiten, welcher „den Freischaarenzug mitgemacht habe und eben erst aus dem Gefängnisse gekommen sei". Es geht doch nichts über die christliche Barmherzigkeit dieses gottseligen Priesters!
Eßlingen. (Beobachter.) Die Untersuchungen, welche gegen die bei der letzten badischen Erhebung beteiligten würtembergischen Staatsangehörigen nach ihrer Rückkehr aus der Schweiz und den Rastatter Kassematten eingeleitet wurden und noch eingeleitet werden, und ixren Resultate sich bis jetzt nicht absihen lassen, sind geeignet, die Existenz mancher der Betheiligten auf eine Weise zu unter» graben, welche von Seiten der Regierung, wenn sie menschenfreundlich denkt, nicht gebilligt werden dürfte. Es ist bekannt, daß diese Leute, von den Bezirksgerichten vernommen, blos einen Jnterimspaß zum Wandern innerhalb der Landesgränzen erhalten; nun aber gibt es manches Gewerbe, das in unserem Lande nicht so repräsentirt ist, daß es zu jeder Zeit Arbeit gibt, ja selbst von denjenigen Gewerben, welche man überall trifft, gibt es Dutzende, welche im Lande selbst keine Arbeit gewähren. — Hier gibt eS sonach nur zwei Wege, ent» weder etwas anderes anzufangen oder sich dem Müßiggang und den daraus entstehenden Folgen hinzugeben. Dieses kann die Absicht der Regierung nicht sein, sie kann nicht verlangen, daß solche Männer ihren Beruf ändern sollen, in dem sie was Tüchtiges leisten können, und ferner wird sie nicht durch selbstgegebene Gelegenheit zur Entwicklung des Müßiggangs thatsächlich beitragen. — Es dürfte somit ein Akt der Billigkeit, ein Akt der Humanität und Menschlichkeit sein, eine solche Gränzsperre gegen diese Leute, von denen viele ihren Familien, ja manche, welche auf diese Art keine Arbeit erhalten, den Gemeinden als Last hinliegen müssen, aufzuheben, umsomehr da nach den glaubwürdigen Angaben der Meisten bei den betreffenden Gerichten, „daß sie zum Schutze der Reichsoerfassung nach Baden gezogen seien", ohnehin nicht viel herauskommen dürfte.
Der Ausschuß des Volksvereins.
iHr. Hassenpflug ist uns vielleicht recht dankbar, wenn wir ibn um denselben „Akt der Billigkeit, der Humanität und Mcnschlickkeit" gegen die in Kurhessen prozessi-t werdenden Vertheidiger der Reichsverfassung ersuchen Die unglücklichen Opfer ihres „Vertrauens" haben bei uns dasselbe Schicksal wie in WÜrtemberg, sft liegen in ihren Amtsbczr-k gebannt, ohne Arbeit, ohne Urte stützung.)
* WÜrtemberg, 11. März. - Nach der Carlöruher Stand- rechtâdirne ist der Zustand in unserm Vaterlande ganz unerträglich. Lauter Holz- und HerrenstandSkommunistcn, auf 10 Spitzbuben ein ehrlicher Mann , und der ist auch nicht ganz sicher. Wir versichern Ihnen, daß eö allerdings sehr schlimm bei unö audfiebt Die Plochinger sind total geschlagen, unser Ministerium außer allem Cre-