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reich begeben. Der 76jährige Nestor der deutschen Demokratie, durch Kummer, Jahre und Krankheit gebeugt, kann diesem Befehle keinen Widerstand entgegensetzen; Naveaur aber erklärte, er leiste dieser Willkürmaßregel keine Folge, Frankreich möge sich selbst den neuen Schimpf anthun, ihn mit Gewalt ins Innere zu schleppen. — Noch ist nichiö Weiteres erfolgt; der Zwang wird nicht ausbleiben, allein Ravcaur erfüllt eine heilige Pflicht an der französischen Nation, indem er dazu beiträgt, durch die Unbilden, welche man einem der gefeier­testen deutschen Männer in seiner Person zufügt, die ganzn Nieder­trächtigkeit deö bonapartistischen Regiments neuerdings zu beleuchten

Oesterreich.

Klagenfurt, 12 Febr. — Görgei hält Vorträge über Be- lcuchtungsste ffe im Museum zu Klagenfurt — und Kossuth . . ♦ . ?

Linien , 14. Febr. — ES steht fest, (nach dem „Lloyd") daß das hiesige Kabinet mit Baiern in lebhaftester Verhandlung steht über eine neue deutsche Verfassung. Die Conferenzen in München sind per­manent. — Waö sonst in diesem russischen Satrapenland vor sich geht, heißt Erecution und Finanzelend.

Ueber die Erecutionen, die Oesterreich binnen Jahresfrist voll­streckt hat, und die eS zum Abscheu der Völker gemacht haben, ent­nehmen wir der „Ztg. f. Nordd." folgende Zusammenstellung:

Kerker in Eisen erhielten z. B. zu 6 Monaten Or. Valassa und Domherr Ieros aus Pest wegen Anleitung zu einem Gottesdienste für die Ungarische Regierung; der Geselle Sazich aus Pencowa we­gen (angeblicher) falscher Nachrichten vom Kriegsschauplätze. — Schwe­rer Kerker in Eisen auf 2 Jahre ward dem Pesthcr Literaten Hofmann zu Theil. — Festung ganz ohne Beisatz erhielten gewöhn­lich Theilnehmer an den verschiedenen Aufständen, Aufrcizer zum Wi­derstände, Verbreiter Kossuth'scher Schreiben und Majestätsbeleidiger, z. B. der Böhme Dr. Porsch 6 Jahre, der Schriftsteller und Jurist Schlecht« 12 Jahre. — Festung inEisen ward über die verhängt, welche der Regierung noch mehr verhaßt waren, z. B. Dr. Palucci

3 Jahre wegen Aufreizung zum Aufruhre; 2 Geistliche auö Corsorna 8 Jahre wegen Aufbietung des Landsturms; der Pfarrer Neumann wegen aufreizenden Predigten und der Fünfkirchner Redacteur Neu­wirth wegen Aufforderung zum Waffenwiderstande 20 Jahre. — Zwangsarbeit inEisen zum Theile wegen Waffenverheimlichung. — Schanzarbeit konnte man leichter erhalten, als eine bürgerliche Beschäftigung, so ging es dem Büchsenmacher Germack, dem Schnei­dergesellen Hauck, dem Gürtler Nogert Hofer, dem Kupferschmied Nearoky, 18 bei den Chrzanover Unruhen beteiligten Krakauern. — Schanzarbeit in Eisen hielt man für ein gutes Abschreckungs­mittel ; man belegte die damit, welche sich in den Bewegungen gegen die Dynastie einigermaßen hervorgethan hatten, z. B. gewöhnlich Theil­nehmer am Aufstande, untreue Soldaten, Majestätsbeleidiger erster Klaffe, Waffenverheimlicher, Pamphletverbreiter. — Schanzarbeit mit Gassenlaufen war am 27. Jan. 1849 über 13 treubrüchige Grenadiere verhängt. — Züchtigen mit Ruthen erduldete am 27. Mai 1849 eine Frau in Prcßburg, am 31. Juli eine Marchande de ModeS zu Lemberg (wegen Fabricirung Kossuth'scher Kokarden) und am 23. August 2 Frauen in Mailand wegen Theilnahme an ei­nem Tumulte. — S tv cksch l ä g e erhielten am 23. August 1849 zu Mailand 32 Männer wegen Theilnahme an einem Tumulte; am 6. September ein gewisser Luccaroni (das Urtheil lautete auf 4 Wochen Arrest in Eisen, zweimalige Stockprügel zu 40 Hieben und wöchentlich 2 Mal Fasten); am 12. Oktober 7 Personen aus Siebenbürgen we­gen aufreizenden Reden (80 und 40 Stockschläge). — Pulver und 23 lei trafen wegen aufrührerischen Reden nur Wenige, wie den Soufleur^Deßler wegen Schimpfreden gegen das Kaiserhaus, den Pesther Pfarrer streit wegen aufrührerischer Predigt; Borgini wegen revo­lutionären Aeußerungen; die Doktoren Beck und Jellenick wegen revo­lutionären Schriften ; wegen Waffe «Verheimlichung mußte eine unge­zählte Menge sterben; auch die Verleitung der Soldaten zum Treu­bruche kostete Vielen daS Leben; wegen Treubruch wurden besonders viele hochgestellte Militärs erschossen, wegen sogenannten Hochoerrathü mußten sterben der Unterthan Petöcz, der Major von Medejanoky, der Oberlieutenant Murmann ic.; wegen Theilnahme am Aufstande wurden füsilirt Robert Blum (9. Nov. 1848), von Sternau auö Brünn, der Pole Jelowitzli (Oberst bei der Mobilgarde), Messen- Hauser (15. Nov.), mehrere Geistliche, der Jnsurgentenoberst Jonzeczky, der ungarische Premierminister Graf Batthyani (6. Oct. 1849), die ungarischen Jnsurgentengeneräle Kiß, Schweibcl, Deseffy, , Lazar u. s. w. — Gehängt wurden u. A. folgende Personen: der böh­mische Jäger Krzierian, drei Mörder Latour's, Honvedfcldwebel Barta, der böhmische Prediger Razga (Aufruhrverbreiter), 12 BreScianer (1t. Juli 1849), Houvedobeist Baron Augenberg (Hochverrath), sein Adjutant Szathmery, der Pesther Guerillaführer Fekete, die Jnsur­

gentengeneräle Graf Kisey, Graf Seiningen , Aulich, Sörök, Lahnen, Völtenberg, Magy- Sandor, Kncsich und Damjanich (sämmtlich den 7. Oct. 1849 in Arad), Minister Csanyi, Präsident Baron Jassenak, die pensionirten Majors TamaS und Sandor, Fürst Woronicky, der Präsident der Magnatentafel Berrayi, Schriftführer der Magnatentafel Saövar, Ministerialrath CzerniuS tc.

Ständesitzung. (Vom 19. Februar.) *)

Verlesung des Protokolls und der Eingaben. — Der Präsident verkündet folgende Anträge:

Vom Hrn. Lieberknecht: Die hohe Staatsregierung zu er­suchen, die Stadt Allendorf hinsichtlich der Gewerbesteuer aus der 3ten in die 4te Klasse zu versetzen. Wird begründet und an den Budget- auSschuß verwiesen. — Vom Hrn. Gräfe: Die hohe StaatSregierung zu ersuchen: 1) einen Plan zur Vervollständigung des Straßennetzes und zur Aufbringung der zur raschen Ausführung desselben erforder­lichen Mittel thunlichst bald vorzulegen, und 2) den Ausbau der Tau­benhäuser Verbindungsstraße, insbesondere die Herstellung einer Straße zwischen Melsungen und Felsberg, in jenen Plan aufzunehmen.

— Vom Hrn. Förster: Die StaatSregierung zu ersuchen, die jetzige Ständeversammlung aufzulösen und eine Neuwahl anzuordncn. (Ei, herzlich gern! — mit Erfurter Klasseneintheilung!)

Tagesordnung:

1) Forftverwert'hungsgesetz. In Beziehung auf den An­trag Knobels beantragt der Ausschuß, den § 17 an seiner jetzigen Stelle zu streichen und statt dessen nach § 20 folgenden § einzuschieben: DaS Holz steht, sobald dessen Ueberweifung und die Aushändigung des Ab- fuhrscheinS (Nummerzettel) stattgefunden hat, auf Gefahr und Rechnung des Empfangsberechtigten. Insbesondere bleibt, wo die Neberweisung nur im Ganzen an den Ortövorstand erfolgt, die Gefahr so lange auf Seiten des StaateS, bis dem einzelnen Empfänger der Abfuhrschein zugehändigt ist. Dies hat der Ortövorstand längstens binnen 14 Ta­gen vom Tage der an ihn erfolgten Ueberweifung zu bewirken und zu dem Ende die Abfahrzeit und die Abfahrtötage mit dem Revierförster zu verabreden. — Vom Hrn. Cöster war noch folgender Antrag ein- gebracht: Der Ausschuß wird beauftragt, den vorgelegten Tarif einer nochmaligen Revision in calculö zu unterwerfen und hierna'chst dar­über zu berichten: 1) ob die vorgeschlagenen Tarifsätze wirklich wenig­stens nahe bei | der örtlichen Holzpreise darstellen, 2) ob daS Preis- verhältniß der verschiedenen Holzsortimente zu einander dem wirklichen Werthverhältnisse derselben gemäß, wenigstens im Allgemeinen hinläng­lich gewahrt worden, und eintretenden Falls 3) die entsprechenden Tarif- änderungen vorzuschlagen — Hr. Wippermann: ES sei dieser An­trag kein Amendement, welches vor der Revision hätte eingebracht werden können, sondern nur eine allgemeine Anweisung an den Aus­schuß, daö zu thun, was er von Anfang hätte thun können. Der Antrag könne jetzt keine Berücksichtigung mehr finden. (Ganz die alte Leier! Die formelle Geschäftsordnung muß herhalten, um jede unwillkommne Prüfung zu verhindern. Hr. Wippermann, erinnern Sie sich gefälligst, wie's Ihnen Hr. Scheffer gemacht hat.) — Hr. Schw ar- z e n b e rg: Der Antrag entspreche allerdings der Geschäftsordnung nicht, er sei zu allgemein gefaßt. — Hr. Cöster: Sein Antrag be­ruhe auf dem Material, welches in der vorigen Sitzung vom Hrn. Hillenbrand vorgebracht sei. Der Hr. Finanzminister habe gesagt, der Tarif beruhe auf dem Lokalholzwerthe der verschiedenen Reviere, gegen welchen er um | ermäßigt sei. Diese Anführung erhöhe seine Besorgnisse, es möge einzelnen Landestheilcn hierbei Unrecht ge­schehen sein. Der Ausschuß sei zwar bei der Auffindung des Verhält­nisses zwischen Klafter- und Wellenholz von der richtigen Voraussetzung ausgegangen, habe aber bei Feststellung der einzelnen Tarifsätze einige Rechnungsfehler unter laufen lassen. So sei namentlich das Preis- Verhältniß deS Schockholzes zu dem deö Klafterholzeö ein durchaus willkürliches. Die Geschäftsordnung stehe seinem Anträge nicht im Wege, denn wie er dieselbe verstehe, so sei vor der Revisionslnstanz jeder Antrag noch zulässig. — Hr. Wippermann: Er sei in der That verwundert (Hr. Wippermann, denken Sie an Hrn. Scheffer!), wie Hr. Cöster den Antrag noch habe an die Versammlung bringen können. Es sei ein „f. g." (Neuhessischer Jargon!) Antrag, denn einen Antrag könne man ihn nicht nennen, er fei nur der Vorschlag, daß der Ausschuß den von Hrn. Hillenbrand in der vorigen Älpung gestellten Antrag noch einmal prüfen möge. Die Versammlung beschlossen, daß eine Erörterung über denselben nicht stattfinden jolU, wie könne man ihr nun noch zumuthen, denselben in Erwägung zu

*) In Nr. 41 muß es heißen statt „ Ständesitzung vom !-• §â. , blande- sitzung vom 15. Febr.