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cheS Lächeln über die Verblendung des jungen Phantasten, der ihm solche Unmöglichkeiten vermalte, spielte um seinem breiten Mund.
ES wird die Zeit kommen, wo Sie über schwarzen Undank klagen werden!
Ist die Zeit jetzt gekommen, Herr Bcseler?
Zerschlagen, zertreten, verhöhnt und verachtet liegt jetzt die Par« tei am Boden, welche vor einem Jahre noch von sich rühmen konnte, daß sie Deutschland in ihren Händen halte und gegen Anarchie, wie Reaction mit gleicher Kraft und gleich siegreichem Erfolge auftreten werde. Trunken in dem Gefühle ihrer eigenen Wichtigkeit, sah sie stolz nach Feinden umher — jetzt wimmert sie in den letzten Zuckungen ihres jämmerlichen TodeskampfeS über Unmenschlichkeit. Aber auf ihr schmerzliches Gestöhn hört nicht einmal der Gegner, welcher ihr den Fuß auf den Nacken gesetzt hat; — er wendet sich ab von dem ohnmächtigen Wurme, welcher sich unter seiner bespornten Ferse krümmt und versichert, daß er diese Partei nicht kenne, daß er an ihr keinen Gegner habe.
Ich erkenne die Berechtigung der demokratischen Partei an, sagte Herr v. Manteufel; die Partei der Doktrinäre erkenne ich nicht an.
Herr Beseler! Es gibt ein altes Sprichwort: Wer den Schaden hat, darf für den Spott nicht sorgen! (Schluß folgt.)
Ständesitzung.
(Vom 12. Februar.)
Nach Vorlesung des Protokolls und der Eingaben wird durch den Präsidenten ein Antrag des Hrn. Lederer auf Verbindung der Forst, lehranstalt mit der Landesuniversität verkündet, dessen Begründung dem Antragsteller vorbehalten wird. — Der Hr. LandtagScommissar überreicht sodann im Auftrag des Ministeriums deS Innern einen Ge- setzentwurf über die Wahlen der Bezirksräthe. Der Entwurf werde einer ausführliche Motivirung um so weniger bedürfen, als er auf den (süperben!) Bestimmungen der Wahlgesetze vom 5. April und 10. De- cember beruhe, deren Anwendung als zureichend erkannt worden sei. Der indirekte Wahlmodus erscheine schon dadurch geboten, daß die Wahrung der 3. Klasse der Bezirksrathsmitglieder nur durch indirekte Wahl ohne bedenkliche Schwierigkeiten gesichert werden könne. (Wahlen müssen also gesichert sein! O ja, da läßt sich schon regieren.) Hinsichtlich der activen und passiven Wahlfähigkeit der Wahlmänner und der Wahlfähigkeit für den Bezirksrath habe man sich den Grundsätzen über Wahlfähigkeit für Gemeindeverwaltung angeschlossen. Die Zutheilung einer gleichen Anzahl von Wahlmännern an die Stadt - und Landgemeinden rechtfertige sich dadurch, daß gerade der Bezirks- rath die in mancher Beziehung sich entgegenstehenden Interessen von Stadt und Land, von Gewerben und Ackerbau zu vermitteln habe. — (Bei Berathung des Gesetzentwurfes kommen wir auf diese Motive zu sprechen.)
Tagesordnung:
Forstverwerthungsgesetz. Der Ausschuß berichtet zunächst über mehrere an denselben überwiesene Anträge. Ein Antrag von Hrn. Pfeiffer 1. zu §. 3 auf Gleichsetzung der Taxen in den Forst- meistereien Allendorf und Bischhausen mit denen von Kassel wird verworfen; dagegen der zu §. 19 gestellte Antrag von Ehren-Henkel in folgender Fassung mit 22 gegen 20 Stimmen angenommen: Das nach §. 4 zu verabfolgende Brennholz ist den Vorstehern der Wohlthätig- keitSvnstalten zur Verwendung für die beabsichtigten Zwecke im Ganzen zu überweisen. DaS nach §§. 1 und 6 zu verabfolgende Brennholz aber soll dem Ortsvor stande einer jeden Gemeinde im Ganzen überwiesen werden. Derselbe hat unter Beihülfe des Gemeinderaths für dessen Vertheilung an die Empfangsberechtigten zu sorgen, und hierüber eine Liste aufzustellen, für deren Richtigkeit die Gemeinde hastet. Auf den Grund dieser Liste erfolgt die Erhebung und Bei- rreibung des ForstgeldeS durch die Staatsrentereien. Restanten blei- ben im folgenden Forstwirthschaftöjahre von dem Bezüge deS Holzes ausgeschlossen (Bravo!s> die Armuth muß bestraft werden!), und es werd für dieselben der Gemeinde kein Holz mehr überwiesen, biS der
Rückstand abgetragen ist. (DaS wird ein schönes Fenstereinschmeißen beim Bürgermeister geben. Oder es heißt vor wie nach: „Gemeinde bezahl." — Mehrere Mitglieder (Bayrhvffer, Wolf, PeterS, Berlit, Förster, Herbener, Cöster, Löber, Loth, Theobald) gaben, nach einer oochmaligen fruchtlosen Bemühung, die Gemeinden vor Ueberlistung zu Gunsten des FiscnS und seiner Beamten zu retten, ihren Dissens zu Protokoll. (Eâ ist unS zuwider, über diese bureaukratische Jagd- geschichte, der Hr. Wippermann ein geneigtes Ohr geliehen hat, noch ein Wort zu verlieren.) — Der bei der ersten Berathung des Gesetzes gestrichene §. 20 wird sodann in folgender Fassung wieder her- gestellt: „Ebenso soll verfahren werden, wenn Brennholz zum häuslichen Bedarf gegen Berechnung der vollen Localtaxe abgegeben wird; während das zum Gewerbebetriebe oder an die Holzmagazine abzugebende Brenn- und Kohlholz von der Forstbehörde an den Empfangs- berechtigten selbst überwiesen wird."
Der zu §. 2 gestellte Antrag von Hrn. Schneider I. wird in folgender Fassung angenommen: „DaS den Ortövorständen aus den StaatSwal- düngen wegen ihres Amtes forstfrei zukommende Brennholz ist jedoch von dieser Bestimmung ausgenommen (nämlich der Bestimmung, daß daS Besoldungsholz von den nach §. 1. zu ermäßigter Taxe abzuge- benden 2 Klaftern abgerechnet werden solle). Ebenso werden der Eingang und der Schluß deS Gesetzes, deren Berathung bis dahin ausgesetzt war, nach der RegierungSproposition genehmigt. — Auf Antrag Knobels soll nach Annahme deS Henkel'schen Antrags der § 17 (Eigenthumsübergang des Holzes an den Empfänger) zu einer nochmaligen Begutachtung an den Ausschuß überwiesen werden. — Hr. Hillenbrand stellt nachträglich noch einen Antrag auf Gleichstellung der Hvlztaxen für die Provinzen Fulda und Hanau mit den andern Provinzen, sowohl hinsichtlich des Quantums als der Preise, und macht in sehr pikanter Begründung auf falsche theoretische wie praktische Voraussetzungen und einige RechnungSfehler, welche sich sowohl in dem Ausschußberichte als auch in den Vorlagen der Regierung fänden, aufmerksam. (Hr. Wippermann wird perplex, Hr. Lorenz dito.) Hr. Wippermann (sich ermannend): Der Antrag könne keine Be- rücksichtigung mehr finden, er sei einmal verspätet, dann auch sei er früher schon verworfen. Hr. Malkmus: Die Versammlung stehe über der Geschäftsordnung; eS handle sich hier um das Wohl zweier Provinzen. Hr. Cöster: Der Antrag des Hrn. Hillenbrand sei so gründlich motivirt, daß die Versammlung eine Ablehnung gewiß nicht verantworten könne. Gerade in den Zahlen liege daö Trügerische, diese seien von der Versammlung nicht hinlänglich geprüft-wordew-»»^ er sei überzeugt, daß gerade in denselben die Fallen lägen, in welche die Versammlung hineingehen solle. (Dieser Ausdruck wird vom Präsidenten als ungeeignet bezeichnet und vom Redner zurückge- nommen.) ES sei selbst von einem Forstbeamten geäußert worden, in dem Gesetze lägen Schliche, die Landstände seien auch hinter einige gekommen, worüber das Oberfvrstcollegium sehr bös sei, aber einige seien doch zum Glück noch nicht entdeckt worden (charmant, charmant. Braucht uns aber kein Forstbeamter zu sagen. Wissen wir ohnedies.). Dadurch sei'er aufmerksam gemacht; er habe die Sache noch einmal geprüft und gefunden, daß wenn auch keine Fallen, doch etwas Anderes darin liege. Der von der Regierung vorgelegte Tarif sei angefüllt mit solchen Schlingen, zwar durchaus ununbsichtlich (oho!), aber nachtheilig für die betreffenden Landestheile. Hr. Wip- permann: ES feien keine Schlingen gelegt, eö sei bei diesem Gesetze mit einer Offenheit zu Werke gegangen, wie es, so lange der kurh. Staat existire, nicht der Fall gewesen fei (Sapperment!) und er müsse sich durchaus (Hr. Wiegand würde gesagt haben: „mit aller Entschiedenheit") verbitten, wenn gesagt werde, daß Fallen und Schlingen gelegt wären. Der Tarif liege offen vor und beruhe in seiner Grundlage auf dem lokalen Werthe des Holzes in den verschiedenen Revieren. (Wie, wenn die Grundlage eben die Schlinge wär?) — Die Jnbetracht- nähme des Antrags wird mit 21 gegen 16 Stimmen abgelehnt. (Der Fallen- und Schlingens rdacht ist damit nicht abgelèhnt. Hr. Hillenbrand hat daS Verdienst, ihn zu einem w ohl begründeten gemacht zu haben.)
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Kassel. - Verantwortliche Herausgeber: H. Heise u. Dr. Kellner.
dern des Männerturnvereinè (Reul > ein recht herzliches Lebewohl zu.
Heirrr. Pfaff aus Berlin.
Theater-Repertoire«
Sonntag,den 17. Febr.: „Pas Versprechen hinlernl H"rd". Eine Scene aus den österreichischen Alpen. Mir Nationalgesängen von A. Baumann. Hierauf: Pie Fischer-Familie. «J an »mimisches Ballet in 1 Akt von Wicnrich.
Druck der Estieuuk' scheu Buchdruckern'.