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Die Versäumnug dieser Fristen hat den Verlust des Wahlrechts für den betreffenden Fall, und eine Strafe von einem Thaler zur Folge.
§. 22. Die Prüfung des Ergebnisses der Wahl geschieht im Le- vorstehenden ersten Falle durch den Obergerichtsdirektor, mit Zuziehung von vier ObergerichtSanwälten des Bezirks, und weiterhin durch die Anwaltkammer. Das Resultat der Wahl wird dem Justizministerium unter Vorlegung der Akten, und zugleich den Gewählten an- gezeigt, und im Bezirkswochenblatte öffentlich bekannt gemacht.
8- 24. Nicht wählbar sind solche Anwälte, welche innerhalb der letzten fünf Jahre mit der Strafe der Suspension vom Berufe, oder welche im laufenden Jahre überhaupt von der Anwaltkammer mit einer, über einen einfachen Verweis hinauögehenden, Disziplinarstrafe belegt worden sind, sowie diejenigen, welche in einer Untersuchung befangen sind, wenn nach deshalbiger Entscheidung der Anwaltkammer ihre Wahl dem Ansehen der Kammer nachtheilig sein würde.
8. 25. Daö Amt eines Mitgliedes, Vorstehers und Sekretärs der Kammer kann nicht abgelehnt werden; außer von Denjenigen, welche dasselbe bereits drei fortlaufende Jahre lang versehen haben, ohne daß seitdem drei Jahre abgelaufen sind.
§. 26. Mit Ablauf eines jeden Jahres findet theilweise eiue Erneuerung der Kammer statt, und zwar dergestalt, daß von den durch die bevorstehende erste Wahl Ernannten am Ende des ersten, und ebenso beim Schluffe des zweiten Jahres zwei Mitglieder und ein Ersatzmann, und am Schlüsse des dritten Jahres die übrigen Mitglieder austreten, und statt deren neue gewählt werden.
Ueber die Reihefolge, in welcher daö Ausscheiden erfolgen soll, entscheidet das Loos.
Nach Ablauf der drei ersten Jahre treten jährlich diejenigen aus, welche bereits drei Jahre lang Mitglieder une'Trsatzmänner der Kammer gewesen sind. ,
Im Oktober jedes Jahreâ ist von der Anwaltlammer eine öffentliche Aufforderung zur Wahl zu erlassen, und darin zugleich bekannt zu machen, welche Mitglieder mit dem Jahresschlüsse auSscheiden.
Zusatzparagraph: Wenn Mitglieder oder Ersatzmänner außer dem regelmäßigen Wechsel ausscheiden, so ergänzt sich die Kammer selbst bis zur nächsten ordentlichen Wahl aus den Anwälten des Bezirks. (Ausschußantrag)
§. 27. Ausgetretene Mitglieder können wieder erwählt werden (vergl. jedoch 8- 25).
§. 28. Bis zum wirklichen Eintritte der neu gewählten Mitglieder bleiben die bisherigen auch über den Jahresschluß hinaus in der Anwaltkammer.
(Schluß folgt.)
Die Nachtheile des Erfurter VereinStageS werden den Kasselern bereits mit der Elle zugemessen. Gewisse wirkliche Gewerbtreibende sollen sich nämlich, zum Zeichen ihrer Devotion gegen die ungeschwächte Krone in Berlin, entschlossen haben, für die Folge in ihrem Geschäft statt der Brabanter die Berliner Elle zu gebrauchen. Der Preis der Elle bleibt natürlich derselbe. Die Einheit kommt einem theuer.
Ernennungen re.
Der Generalmajor Schirmer, Kommandeur der 2. Infanterie-Brigade, ist von der Stelle eines 1. Kommandanten der Residenzstadt Kassel entbunden.
Bekanntmachungen.
L^ Für Tripperkranke! ^5
Unterzeichneter erlaubt sich hiermit, allen Heilkünst- lern der Menschen seine von ihm erfundenen und selbst bereitsten auflöslichen Bougies zur Anwendung bei allen Arten von Trippern, Gonorrhoe» , zu empfehlen. Das Uebel wird binnen wenigen Tagen ohne irgend eine nachlheilige Folge beseitigt. Die Bougies stnb von Kurfürstlich Hessischem Ober-Medizinal-Collegio zu Kassel geprüft und für gut gefunden worden, mit der Erlaubniß, diese Empfehlung zu veröffentlichen. Nähere Mittheilung über die Gebrauchs-Anweisung werde ich auf portofreie Anfrage und baare Zahlung für I Thlr. 5 Sgr. pr. Ct. od. 2 fl. 30 kr. pro Dutzend geben. Der Kranke bedarf höchstens I bis 2 Dutzend.
I. W. RrpmnUcr,
(115) Amtè-Wundarzt zu Gudensberg in Kurhessen.
Gesucht werde«:
[148] Ein Laufbursch ; bei wem? sagt die Expedition Bl»
(149.) Ein mit guten Zeugnissen versehenes Mädchen' welches mit Kindern umzugeben versteht, mit allen häuslichen Arbeiten Bescheid weiß und nähen kann, findet sogleich oder auf Ostern eine Stelle. Wo? sagt die Expedition d. Bl.
(•58) Ein mit guten Zeugnissen versehener junger Mensch von 17 bis 18 Jahren, welcher im Lesen und Schreiben etwas bewandert ist, in einer Wirthschaft gearbeitet hat und Hausarbeiten kennt, findet als Lauf- oder KeUerbursch in. einer Weinhandlung sogleich oder auf Litern eine Stelle. Näheres in der Expedition d. Bl.
i®? ^Zdchen findet auf längere Zeit B.schäf- tion b.Y Handarbeit. Wo? sagt die Expedi-
0.^> *5!/ ^' M- zur Mittagszeit^ gèbt ein durch, »eilender Schm.-degeselle nach dem Mettopotitan
8 ........ b zu F......g und bittet um etwas Mittagessen; statt ihm aber etwas zu geben, sagte der Apostel in Christo mehrmals: ich bin satt! und der Schmiedegeselle mußte hungrig wieder abziehen; denn sein christlicher Bruder hat ja für ihn gegessen.
Allen denen zur Nachricht, Welchen fehlt ein Mittagsgericht;
Was thut'è, wenn sie nichts haben,
An ihrer Stelle wird sich laben
Der F ... .... ger Pastor,
Dem klopfet nur ans Thor. X.
des) Bekanntmachung!
Zum öffentlichen, jedoch freiwilligen Verkauf der dem Kaufmann Karl John und dessen Ehefrau, Theodore, geb. Himmelmann zu Elberverg gehörigen, in der bafigen Flur gelegenen Grundstücke, als:
B 23c. 7, Ack. '/t Rt. Erbgarten, der Sandgarten genannt;
23d. tV Ack. 7 Rt., ein Wohnhaus mit kleiner Scheuer;
24. 7s Ack. 6 Rt., ein Wohnhaus nebst Hofraide und einem Anbau, worin Stallung, ist auf geschehenen Antrag Termin zum Ausgebot auf Mittwoch, den 6. März d. I., Vormittags 10 bis 12 Uhr, in der Nachsuchenden Behausung zu El- berberg angesetzt worden, wovon Kausliebhaber hierdurch in Kenntniß gesetzt werden.
Naumburg, am 9. Febr 1850.
Kurfürstliches Justizamt.
Lagisse.
Zur Beglaubigung:
Re in mann, Actuar.
(169) Als die Untermustädter Bürger ihre Keller voll Wasser hatten, kam ein Stadtmagistratâ- Mitglied gefahren, genannt E ....., und ließ eine Hin- terthüre mit Thon verschmieren.
Warum that er dieses? Antwort: Sein Keller war noch nicht voll, aber er stand in Gefahr darüber —. Man bittet den Herrn Bezirksvorstetzer und die betreffenden Magistrats-Mitglieder, daß sie in Zukunft besser darauf sehen, daß die Thüren bei Zeiten verrammelt werden. Mehrere Bürger.
(l7<>) K n o ch e » werden angekaust und nach Verhältniß besonders gut bezahlt von
Friedrich Sänger, Auflader, _ Carlshaferstraße Nr. 679.
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Nach dem engl. Originale deutsch von Dr. Curtiuö. “ Leipzig, 1850, versiegelt.
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Für die hessischen Flüchtlinge in der Schweiz ist eingegangen:
$Mt. eg. Hl.
Uebertrag: , 326 23 11
Ertrag einer Sammlung der französischen Handschuhmacher in einer fröhlichen Abendunterhaltung durch
J. H. Ktange . . . . 4 — —
Die Lrpcdiiion der „Hornisse".
Theater -Repertoire.
Donnerstag, 14 Febr.: Der Weiberfeind. Lustsp. in 1 A. von Roderich Benedix. Hierauf: Der beste Ton. Lustsp. in 4 K, von C. Töpfer.
Sonnabend, 16. Febr.: Alvise. Große historischromantische Oper in 2 Auszügen- Musik von L. Maurer.
Sonntag, 17. Febr.: Der Vater der Debütantin. Posse in 4 A. nach Bavard von B. A. Herrmann. Hierauf: Die Fischer-Familie. Pantomimisches Ballet in, 1 Akt von Wienrich.
Kassel. - Verantwortliche Herausgeber: H- Heise u. vr. Kellner. - Druck der Estienne 'schen Buchd-nckerei.