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Hoffnungen und Wünschen überläßt, können die Schleswiger die schaamlosen Quälereien und Schindereien ihrer Landesverwaltung nicht mehr ertragen. Das Blut wird ihnen nachgerade wieder warm. ES ist daher gar kein Wunder, wenn neuerdingâ Prügeleien mit den Soldaten, natürlich auch mit dem „herrlichen Kriegsheer", vorkommen, freilich zur tiefen Entrüstung aller „honetten" Bürger, die eine Ehre darin finden, mit stoischer Ruhe sich ihr Fell zu Pergament gerben zu lassen.
Eben diese „honetten" Bürger werden hoffentlich zu ihrer größten Beruhigung die Nachricht hinnehmen, wonach Dänemark auf die von Lord Palmerston auö leicht erklärlichen Gründen beantragte Ver- längerung des Waffenstillstandes auf neue 6 Monate nur unter der Bedingung eingehen will, wenn Preußen Garantie leistet, daß Dänemark in der avantage bleibt. Hoffentlich! Die Schleswig-Holstei- ner müssen erst breiweich gemacht werden. Die diplomatischen Fettschwänze wissen, daß mit der Zeit auch die höchste Begeisterung auszehrend wird und schließlich an der galoppirenden Schwindsucht ver- endet. Nur abwarten! abwarten! Und daS arme Volk gehörig chikanirt!
Schleswig-Holstein ist ein sehr fataler „Fall"! Wenn das deutsche Volk einige Ambition besäße, so würde eâ auâ dieser Affaire die ganze Infamie und Intriguenwirthschaft der gekrönten Volksschinder herausfühlen. Unsere Brüder werden zu Gunsten der dynastischen Sonderinteressen einfach zu Tode geschunden. Ein ganzes Volk zu Gunsten einiger durchlauchtigen Buschklepper geschlachtet, — „ja, ja, so ist eS, so will eS die gottbegnadete Sippschaft."
Schleswig-Holstein. — (Der König von Preußen ü la ge- stiefelter Präsident.) Seine konstitutionelle Majestät vom 6. Febr. haben an demselben Tage bewiesen, was es heißt, „seine Kammern hinter sich zu haben". Der König ist über die Rede, welche der König von Dänemark bei Eröffnung seines Reichstags gehalten hat, so entrüstet, daß er seinem Schwager durch Herrn von Werther hat sagen lassen, wenn das noch einmal passire, so setze es Krieg, parole d’hon- neur. Der Däre hat sich nämlich über die Hülfe scandalisirt, die der Preuße den „irregeleiteten Schleâwig-Holsteinern" angedeihen lasse. Der Preuße hat Recht. Wenn der Däne so blind und undankbar ist, nicht einzusehen, daß Seine konstitutionelle Majestät vom 6. Februar alleü Mögliche gethan haben, um Schleswig-Holstein den Dolch in den Rücken zu stoßen, so verdient er einen Riffel.
Von der rauhen Alp. — (Beobachter.) In Baden ge- schehen wirklich unter dem Schutze der preußischen Bajonette unerhörte Dinge, z. B. in dem benachbarren Bezirksort Stetten, wo gegenwärtig preußische ErekutionStruppen liegen, kam ein lediger Bursche wegen einer unvorsichtigen Aeußerung mit einigen derselben in Streit, welcher in Schlägerei auSartete, waâ zur Folge hatte, daß ersterer verhaftet und zu 36 Stockstreichen verurtheilt wurde; diese Strafe ist nun vor einigen Tagen von einem Preußen, der bei der Schlägerei betheiligt war, an ihm vollzogen worden. Ein anderer lediger Bursche, der Hecker hoch leben ließ, erhielt 15 Stockstreiche! — Diese schändliche Strafe wurde bei Beiden in der Art vollzogen, daß schon nach den ersten Streichen ärztliche Hülfe nöthig gewesen sein soll, aber dennoch mußten sie die ganze Strafe aushalten! —
Aus der Pfalz, 1. Febr. — (Sp. Z.) Noch immer neue Verhaftungen. Vorgestern wurden wieder l 6 Annweiler Bürger wegen Theilnahme an einem Zuge nach Goßerâweiler in das Zweibrücker Gefängniß gebracht; 6 Andere sollten mit ihnen verhaftet werden, waren aber nicht auszusinden. Die Hälfte der Festgenommenen ist ver- heiratbet; es sind meistens Handwerker und Ackeroleute.
Heidelberg. Vater Winter ist wieder freigelassen, d. h. er hat das Gefängniß mit seiner Wohnung, die aber solenn bewacht wwd, vertauscht.
F r a n k r e i ch.
ft Parrs, 9. Febr. — Die Stimmung ist immer sehr gespannt. Daü Gerücht von einem Staatsstreich Bonaparte'S am 24. Februar, dem RcvolutionSfcst, wird wieder besprochen, und damit der Befehl des Ministeriums zusammengestellt, keine Unordnung oder Umzüge dcâ Volks in den Straßen an jenem Feiertage zu dulden. Die Absicht der schaamlcsen Bonapartischen Regierung ist, eine Emeute zu erregen, danach den Belagerungszustand zu erklären und sonstige Tyrannei zu üben, am Ende sich zum Kaiserthron auf den Bajonetten deS HeereS, der GenSd'armerie und deS f. g. honetten Theils der Bürgerwehr zu erheben. Dies ist sicher das Ideal deS Herrn Bonaparte, nur fragt c6 f^, waâ wir darauf erwidern, wenn er anfängt. Er würde schwerlich nach dem Staatsgefängniß, wohl aber nach dem gemeinen Schuld- thurm abgefuhrt werden; schon kriegt die Bonapartc'sche Familie nur noch mit Mühe Kredit bei den Kaufleuten; und obschon sie 20} Mil- lic» Franken Schadensersatz für verlorene Grundstücke deâ Kaiser Na
poleon reklamirt, so steht doch ihr völliger Bankerott in Aussicht nebst all' den sich daran knüpfenden Unannehmlichkeiten. Uebrigens betrinken sich die Bonaparte'S alle Abende im Speisesaale deS Präsidenten, und baden sich gleichsam in den köstlichsten Weinen, so daß sie gegen Ein Uhr Nachts unter dem Tische sich begegnen. Die alte Majestät von Kassel, König Hieronymus komischen Andenkens, ist überaus thätig seit der Präsidentur deS Hrn. Louis Bonaparte mit Einkassation von allerlei Geldern, die er unter diversen Titeln, als Marschall, als Jnvalidengouverneur u. s. w. sich hat zusprechen lassen. Die Bonaparte'S mehren sich übrigens auf seltsame Weise, vor drei Wochen traf schon wieder eine zu dieser Familie gehörige Dame aus Nordamerika hier ein. DaS schmarotzt nun alles auf Volköunkosten mitten in der Republik, und die ReaktionschefS machen den Leuten weiß, dadurch würde Handel und Gewerbe gefördert. — Proudhon hat strengere Haft seit zwei Tagen, selbst seine junge Gattin (einer reichen Familie angehörend) wird an der Thür abgewiesen; es scheint Privatrache deS Hrn. Präsidenten Bonaparte zu sein, der sich durch zwei Proudhon- sche, beißend witzige Artikel sehr beleidigt fühlt. — Die Taktik der rothen Partei ist bekanntlich, allen Anstoß zu meiden, und so wird wohl kaum von ihrer Seite ein Umzug am 24. statthaben; wenn aber die weiße einen royalistischen machte, dann würden wir drein hauen, und zwar mit dem Schwert nicht bloß, sondern diesmal auch mit dem Feuer: es ginge dann um daâ Wohl Europa'S auf mindestens ein Jahrzchend. Neues ist sonst nichtâ; daS Duell zwischen den Volksvertretern Ri- chardet und Laborde, einem Ultrajesuiten und Königsfrcund einer - und einem wackern Demokraten anderseits, findet nicht statt; der Jesuit hat seine Beleidigung, die er in der Versammlung auâgestoßen, zurückgenommen, und bekennt, sein Gegner habe mit der Kritik gegen die Priester und Adligen des vorigen Jahrhunderts keine persönliche Kränkung ausgesprochen. Der Hauptgrund dieses christlichen Nachgebenâ des ReaktionschefS liegt aber wohl in der Energie deS Gegners, der sich nur auf einem geladenen Pistol, und zwar die Mündung auf die Brust gefetzt, schlagen zu wollen erklärte. DaS war dem Ritter des PfaffenthumS, der Kosacken und der Geldsäcke doch gar zu bedenklich, und er bat um Verzeihung.
Frankfurt, 12. Februar, 4£ Uhr Nachmittags.
Telegraphische Depesche der geeigneten Frankfurter Blätter.
Berlin, 12. Febr., Nachmittags 2 Uhr. — Der Kriegsminister verlangt außerordentlichen Kredit „ Die Feinde der Ord. nung", bemerkte er, „wie die auswärtigen Verhältnisse, erheischen Verstärkung der Militärmacht, vielleicht Mobilmachung des HeereS."
S t ä n d e f i tz u n g.
(Vom 12. Februar.)
(Fortsetzung.)
Weiter angenommen wurden folgende §§.:
§. 18. Am Sitze eines jeden Obergerichls soll eine dem Justizministerium unmittelbar untergeordnete Anwallkammer bestehen, welche in Cassel auâ sieben, und an den übrigen Obergerichtssitzen auâ fünf Anwälten deS Bezirks dergestalt gebildet wird, daß wenigstens fünf Mitglieder der Anwaltkammer zu Cassel, und wenigstens drei Mitglieder der übrigen Anwaltkammern am Sitze derselben wohnen müssen.
Allen Verhandlungen, Berathungen und Beschlüssen dieser Kammer kann auch der zur Ordnungokammer gehörige Obergerichtârath oder der StaatSprokurator deS Bezirkes beiwohnen, um seine Ansicht zu äußern, und Auskunft zu ertheilen.
§. 19. Ein Mitglied der Anwaltkammer hat die Geschäfte deS Vorstandes, und ein anderes die Geschäfte deS Sekretärs und Kassi- rers zu versehen.
§• 20. Die Mitglieder und neben denselben noch zwei weitere am Obergerichtâsitz wohnende Anwälte, welche in Verhinderungâ - und Er- ledigungöfallen als Ersatzmänner einzutreten haben, werden durch die sämmtlichen Ober- und UntergerichtSanwälte deS Bezirkes, der Vor- stand und Sekretär werden durch die Mitglieder gewählt, sämmtlich nach relativer Stimmenmehrheit. Wenn sich Stimmengleichheit ei giebt, enr- scheidet daS LooS.
§. 21. Die Wahl erfolgt durch schriftliche Stimmzettel, welche zunächst binnen 14 Tagen nach dem Eintritt der Wirksamkeit dieses Oejetze an den Obcrgcrichtödirektor des Bezirkes, und für alle Mörderlich werdenden Wahlen 14 Tage vor Ablauf eines je ?n, a " jahreS an die Anwaltkammer einzufenden sind.