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Dritter Jahrgang.
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Kassel, Sonnabend den 9. Februar
1850.
Die großdentschen Projekte.
2.
Wir fassen zunächst die politischen Projekte ins Auge.
Nach Allem, waâ von verschiedenen Seiten verlautet, was man in und zwischen den Zeilen der eingeweihten Blätter lesen kann, soll die großdeutsche Einigung auf folgender Grundlage geschehen:
1) Die Mediatisirung der „ demokratischen Staaten " durch Preußen wird als vollendete Thatsache betrachtet. Der Sonderbund hat aber Garantie zu leisten, daß Preußen durch die Aufnahme der Demokratie in sein eignes Fleisch und Blut nicht selbst der Revolution in die Hände arbeitet. Zu dem Ende hat es den in der Botschaft vom 7. Ian. enthaltenen Anfang zur Wiederherstellung eines „selbstständigen" Königthums in Erfurt fortzusetzen und zu Ende zu führen.
Der Schwerpunkt des preußischen Sonderbundes ist von Erfurt nach Berlin zu verlegen, denn es handelt sich, nicht um ein Kleindeutschland, sondern um ein vergrößertes Preußen.
Der Mittelpunkt der gesetzgebenden Gewalt deS Sonderbundes ist der König von Preußen. Neben ihm steht der Ver- waltungörath, d. h. die Gesandten der mediatisirten Fürsten. Daö preußische StaatenhauS bildet sich durch Ausschüsse der ständischen Versammlungen der Einzelstaaten.
Deutschland gegenüber verschwinden alle Staaten, die sich Preußen angeschlosseu haben. Sie werden durch Preußen nach allen Seiten hin vertreten.
2) Dem geschloffenen Preußen tritt das geschlossene Oesterreich zur Seite. Seine Regierungsweise ist durch seine Verfassung bestimmt.
3) Alâ dritter Körper erscheinen die 4 Königreiche, von denen Baiern einen gewissen Vorzug erhält.
4) Die genannten 3 Staatskörper vereinigen sich zu einem ewigen, unauflöslichen Bunde.
5) An der Spitze dieses Bundes steht ein RegierungSkvllcgium, in welches das geschloffene Preußen und daS geschlossene Oesterreich eine gleiche Zahl Mitglieder, Hannover, Sachsen und Würtcmberg aber sovul Mitglieder als Baiern allein senden, Preußen und Oesterreich etwa 8, die 4 Königreiche 2.
6) An der Spitze des RegierungSkollegS steht lediglich Preußen und Oesterreich.
7) Dem RegierungSkolleg zur Seite steht ein Staatsrath, vom Negierungskolleg im Verhältniß seiner Zusammensetzung ernannt.
8) Als Volksvertretung wird ein StaatenhauS gebildet, und zwar ebenfalls im Verhältniß der Zusammensetzung des NegierungS- kollegs. Daö StaatenhauS ist zur Hälfte der Ausschuß der kleindcutschen Ständekammer (nicht Ständekammer»), der österreichischen Ständekainmcr und der Ständekammern der 4 Königreiche , zur andern Hälfte wird es von den 6 Regierungen einseitig beschickt.
9) Alle Gewalt liegt im RegierungSkolleg. DaS StaatenhauS hat lediglich berathende Stimme, der StaatSrath nur die Vorbereitung ic. der Geschäfte.
10) Die Grundzüge der Gesetzgebung sind für die verbündeten Staaten gemeinsam. Nur für einzelne österreichische Kron- ländcr behält sich Oesterreich eine Absonderung vor (namentlich für Italien).
11) Der oberste Grundsatz für die Gesetzgebung ist die Herstellung und konsequente Durchführung deS „monarchischen Prinzips",
Vernichtung aller demokratischen Neuerungen, Aufhebung deS PhilosophemS der getheilten Gewalten.
12) Zur Durchführung dieses Grundsatzes stellen sich die verbündeten Mächte ihre Armeen gegenseitig zur Disposition.
Voila tout! Und nun fragen wir die konstitutionellen Maulhelden, ob diese Organisation nicht eine genügende Einheit bietet, um ein großes, starkes, mächtiges Deutschland zu bilden? Nun fragen wir die deutschen Spießbürger, ob eine solche Entwickelung der Dinge nicht den Dank aller Gutgesinnten verdient, ob sie nicht werth ist, daß der Freund der Ruhe und Ordnung mit allen 10 Fingern danach greife?
Freilich, von Freiheit, von konstitutionellen Schwindeleien, von getheilten Gewalten, von der Herrschaft der Majoritäten ist keine Rede mehr. Aber was liegt daran? Ist etwa der Erfurter Reichsvorstand gesonnen, seine Herrschaft mit dem Volke zu theilen, seinen Ministern die Rücksicht auf Majoritäten anzubefehlen? Die preußische Verfassung ist die Vernichtung aller konstitutionellen Rechte, von der Preßfreiheit an bis zu dem Rechte der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, von der Unterordnung der Armee unter die Verfassung bis zum Rechte der Steuerverweigerung. Die konstitutionellen Rechte sind in Berlin verlottert und werden in Erfurt nicht allein nicht wiedergewonnen, sondern bis auf den Schatten vertilgt werden. Der Erfurter Reichstag wird, wie wir tausendmal gesagt haben, nichts sein, als das concludente Factum, wodurch sich die „ demokratische» Staaten" der Oberherrschaft deâ preußischen Absolutismus unterwerfen. — Zwar versichern die „ Freunde des Vaterlands", daß sie jetzt, jetzt, wo sie es mit der Uebermacht der specifisch Preußischen, mit den Gerlachs und Stahls, mit den Manteuffels und Brandenburgs allein zu thun hätte», daß sie jetzt, nachdem sie eine starke Negierung restaurirt hätten, auch zeigen wollten, wie ein konstitutioneller Maulheld für seine Prinzipien einzustehen wisse, daß sie in Erfurt wie die Löwen kämpfen würden,---kein Mensch wird sich aber durch dies Bramarbasireu von dem Glauben abbringen lassen, daß die konstitutionellen Tröpfe sich in Erfurt in aller Demuth auch noch die Fußtritte gefallen lassen werden, die sich Hr. v. Manteuffel in Berlin für sie gespart hat. .
Oder meinen die „ Männer der Ordnung " wirklich, daß ihr moralischer Eindruck eine Mauer gegen die Einflüsse Rußlands und Oesterreichs auf die preußische Politik bilden würden?
Wahrlich, nicht im Interesse der Freiheit werden die Herren dem großdcutschen Projekte den Rücken wenden, nicht deswegen, weil sie sehen, daß damit Alles, was indirekt doch geschehen würde, zur rechtlichen Norm erhoben wird, nicht deswegen, weil damit der Absolutismus auS dem Dunkel der Nacht an'S helle Tageslicht gezogen wird, — — — die „ bewährten Männer" werden die großdeutsche Konsolidirung der Verhältnisse auS dem Grunde zurückweisen, weil sie beim dermalige« Schwanken aller staatlichen Verhältnisse noch die Hoffnung hegten, die vier Königreiche für Kleindeutschland zu fangen und dann Oesterreich ganz auf die völkerrechtliche Sphäre, ihnen gegenüber, anzuweijen. Habe ich Recht? Aber cö gibt keine größere Verblendung, als jene Hoffnung. Die kleinen Staaten sind nicht von der Macht der kleindeutschen Idee angezogen, sondern mit Hülfe ber kleindcutschen Idee überlistet worden, sie haben sich nicht als freie Genossen der preußischen Großmacht «»geschlossen, sondern find von ihr unter bem Titel der freien Genossenschaft vergewaltigt, worden. Die vier Königreiche lassen sich aber nicht überlisten und vergewaltigen, sie lassen sich nicht an Kleindeutschland anziehen. Und so wenig diese sich anziehen lassen, so wenig läßt sich Oesterreich von Deutschland ab stoßen. Die Durchführung der kleindcutschen Schwärmerei ist die Revolution! Habt ihr die Macht dazu, wollt ihr die Revolution? Meint ihr im Ernste, daß sich Oesterreich und