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worden sein, wenn unsere Regierung, um sie den standrechtlichen Hän­den unserer preußischen Brüder zu entreißen, nicht die Verpflichtung hätte übernehmen müssen, dieselben vor Gericht zu stellen. — Daß Hr. Fendt vor die diesmaligen Alsisen nicht gestellt werden wird, scheint ausgemacht. Denn noch ist die Untersuchung nicht geschlossen, noch sind ihm die Besuche seiner Freunde verwehrt. Freilich hat der junge Mann auch nicht weniger als 9 hochverrätherische Anklagen auf dem Hals (darunter 3 vormärzliche, welche indessen niedergeschlagen wor­den sein sollen.)

Sigmaringen, im Jan. — Untersuchungen, Inhaftierungen, Verurtheilungen. Vater unser! Hechingen und Sigmaringen ist Unser!

Frankreich.

** Paris, 1. Febr. — In Deutschland hofft oder fürchtet man von Frankreich und hier von Deutschland. So sagt der spießbürger­liche „Courrier franeaiS":

„Aller Wahrscheinlichkeit nach werden im nächsten Frühjahr ge­wichtige Ereignisse die- allgemeine Lage der europäischen Verhältnisse verwickeln. In Deutschland noch mehr als in Frankreich finden sich jene visionären Politiker, jene durch einen falschen «Lchein illu- minirten Geister, jene finsteren und gewaltthätigen Charaktere, jene von Haß und Ehrgeiz erfüllten Herzen, welche die Unwissenheit und die Leichtgläubigkeit der Massen auübcuten! Die Schweiz ist der Feuerheerd, von welchem auS sich über Italien, daS rechte Ufer des Rheins und selbst über einen Theil von Frankreich vorbereitete Fun­ken auSbreiten, um eine riesige Feueröbruust anzufachen. Rußland und Oesterreich einerseits, England andererseits beobachten und ver­folgen diese Bewegung. Die beiden vereinigten Mächte sinnen auf Mittel, sie zu unterdrücken, sie arbeiten unablässig daran. DaS egoistische England betrachtet sie mit weniger Unruhe, und wie ein Raubvogel, der auf einen SchmauS denkt, den ihm große Schlachten geben werden, berechnet eS im Voraus, wie viel eine gefallene Nation ihm einbringen könne."

Die arme Schweiz! Aus diesem Philisterlande konnte wohl ehemals der Brand auSgehn, als es noch dunkle Nacht überall war — aber jetzt glimmen die Funken in den betreffenden Ländern selbst. Der gute Pariser Bourgeois riecht den Brandgeruch, und anstatt ihn an seinem eignen Hecrd zu suchen, schnüffelt er nach der Schweiz. —

Der Er-Deputirte, Feldwebel B o i ch o t, hat an die „Wähler der Armee " eine Brochüre erlassen, welche die Soldaten auffordert, für die Republik die Waffen zu führen, wenn sie in Gefahr sei; — die Brochüre ist natürlich mit Beschlag belegt.

Ein neuer Scandal! Daö Mondkalb wollte schon längst gern die Dokumente über seine Narrheiten in Straßburg und Boulogne vernichtet haben. Die Geschichte muß purisicirt werden, gerade wie sein großer Ohm als Kaiser Jagd machen ließ auf ein Pamphlet, daS er als junger Offizier geschrieben, und worin er alâ enragirter Jako­biner auftrat. — Man dachte nicht mehr an dieses Bekenntniß eigner Dummheit, als plötzlich der Generalprokurator Portalis, aufgefordert einige Hefte Dokumente herauszugeben, sich weigert, und sie, anstatt zum Archiv des StaateS, auf Befehl an den Herrn Präsidenten ablie­fert. Diese neue Anmaßung erbittert alle Welt. Es wird eine scan- dalöse Interpellation in der Kammer daraus werden.

Rußland.

Kalisch, 26. Jan. (Abendpoft.) ES bestätigt sich mehr und webr, daß die russische Regierung mit dem Plane umgeht, längs der preußischen Grenze Festungen anzulegen. Wieder ein Beweis für die Herzlichkeit der enfenfe cordiale der erlauchten Schwäger, für die Innigkeit des BündisseS mit Rußland, dem Staate, welcher der Hort ist, auf den die preußischen Staatsmänner bauen.

Aus russisch Polen. — Vom 1. Jan. d. J. ist eine mäch­tige Neuerung â la Peter dem Großen eingetreten. Die Juden dürfen nicht mehr ihre Rationalkleldung tragen. Die noch fernerhin Bärte tragen wollen, müssen sich kleiden wie russische Kaufleute. Ausdrücklich wird ihnen untersagt, Seide oder Halbseide zu den Ob.rröcken zu nehmen (muß Tuch sein, im Sommer Halbwolle oder Leinen), ebenso das Tragen von Sammtkäppchen, hohen Pelzmützen und von Locken. — Der Czaar ist groß ! Gelobt sei der Czaar! — — —

Türkei.

AuS dem englischen „Herold" erfahren wir, daß gegen Koffuth und seine Fluchtgenossen vom österreichischen Konsul ein Mordanschlag im Werk gewesen. Der „Glvbe" bestätigt diese Nachrichten. Der ^^ Soldaten auö Kossuths Gefolge vorgespiegelt, er wolle Koffuth nach England oder F r a n kr e i ch befördern, blos um Oesterreich aus der fortdauernden Verlegenheit über die Flüchtlings­frage zu retten. Aber bald wurde entdeckt, daß der eigentliche Plan

darin bestand, Koffuth an die Küste zu locken, um ihn dort zu er­morden. Der britische Gesandte in Konstantinopel und die türkischen Behörden sind eifrigst bemüht, dem Zusammenhang dieses Planes auf den Grund zu kommen. Die österreichische Regierung scheint nicht ohne einigen Antheil an diesem Bubenstück zu sein, wie sich daS von einer solchen Banditenregierung nicht anders erwarten läßt. UebrigenS vernehmen wir wiederholt, daß sich die Türkei mit aller Macht zu einem Krieg mit Rußland vorbereitet.

Erklärung.

Dem Vernehmen nach hat ein bekanntes hiesiges Blatt wieder ein­mal eine längst gerichtete Verdächtigung gegen mich für seine Zwecke aufgefrischt, welcher ich — treu meiner in dem Henkel'schen VolkSblatt von 1848 unter der Aufschrift: „die Neue Hessische Zeitung und die alt - hessische Antipathie gegen Fulda " *) gegebenen und bis heute un­wiederlegt gelassenen Erklärung — daS Stillschweigen der Verachtung entgegensetze und wobei nur die Naivität einer Parthei zu bewundern ist, welche die ihr täglich in den Ohren klingenden Vorwürfe der Fe­lonie und des VerratheS unter andern auch damit entkräften möchte, daß sie einzelnen Personen aus der Reihe ihrer Gegner politische In­konsequenz andichtet. Sollte aber Jemand sich aus Anlaß einer sol­chen Verdächtigung zu der Unterstellung bewegen lassen, als fei meint vor der Märzrevolution ausgesprochene Ansicht, das Repräsentativst stem sei eine hohle Täuschung, eine andere geworden, so muß ich dem durch die Erklärung begegnen, daß ich noch heute das Repräsentatio- syftem nicht allein für eine hohle Theorie und Täuschung, sondern für die größte politische Lüge halte, die sich je unter eine Staatsform ver­steckt hat. Stehe ich doch deßhalb nicht in der Reihe der „Konstitu­tionellen." Die Monarchie beruht wesentlich auf einer Eintheilung und Gliederung nach „Ständen", und wenn die Monarchie daher durch eine Verfassung „beschränkt" werden soll, so müssen den „Ständen" gewisse Rechte eingeräumt und diese Rechte an „ständische Interessen" angeknüpft werden. In diesem Zuschnitt kann die Monarchie als et­was Re-iles, als etwas Längerdauerndeö, als möglich angesehen wer­den, als die einzige Form, in welcher daS Volk gewisse zugestandene und garantirte Rechte (andere giebt eS in der konstitutionellen Erbmo­narchie nicht) der Krone gegenüber zu erhalten und zu gebrauchen ver­mag. Ist denn nicht vor dem März allgemein die Verfassung Norwegens für die freisinnigste und festeste erklärt worden, während sie doch auf dem ausgeprägtesten „Standesprincip" beruht? Das Re- präsentativsystem mit seinen wandelbaren Elementen und wechselnden regen Interessen gegenüber der Gewalt der Erbmonarchie begrün­det nothwendig einen rathlosen, chaotischen und völlig schutzlosen Zu­stand, der sogar von den fremdartigsten äußeren Vorgängen abhängt (in Deutschland von französischen Zuständen) und daher mit vollem Recht alS „konstitutionelles Schaukelsystcin " bezeichnet zu werde» pflegt. Liefert nicht seit 1848 die Tagespreise aus Kurhessen, aus Preußen und allen deutschen Staaten die schlagendsten Thatsachen für meine Behauptung? Aber daS Rcpräsentativsyftem der konstitutionel­len Erbmonarchie mit den prägnanten Beweisen seiner Hohlheit und Täuschungen im Gefolge ist ein Uebergang zu einer anderen StaalS- form, insoweit konnte eö erstrebt, nicht aber durfte eS durch, an den landständischen Eid gebundene Dcputirte, mehr als bereits vorsiud- lich in die Lerfassungsurkunde hinein geschmuggelt werden. Dieser Uebergang ist denn auch in Deutschland in so unerwartet raschem Fort­schritt begriffen, daß wenigstens rückwärts eine „ ständische" Vertre­tung unmöglich geworden. Die Eristenz und Bedeutung deS Stan­desprincips vor Abänderung deS Wahlgesetzes und vor der legisla­torischen Ausmerzung der f. g. Standeeparagraphen in der Verfaf- sungöurkunde anlangend, von deren Dasein nach meiner bestimmten Erfahrung der große Haufe der damaligen Kritiker in- und außer­halb der Zeitungen gar {feine Ahnung halte: so erkläre ich noch heute die Argumentation der Rechten von 1847 für die richtige, und wer sich von dieser Argumentation nicht überzeugen lassen will, dem em- pfehle ich die Argumente der Linken von 1848 zur Belehrung. Ei­nige Sätze aus einer Rede deö Abgeordneten Bayrhoffer (Ldt. V. von 1848 — 49. Nr. 10) dürften hier am Orte fein. Er äußerle ge­legentlich der Frage über die Wahlrefoim: „Der Bericht., beruht auf zwei irrigen Voraussetzungen . . die erste ist die, daß unsere bishe­rige Volkskammer nicht auf einem System bevorrechteter Stände be­ruhe und uur die Vertretung unter 1 bis 9 des §. 63 der V. U. gründe sich auf Slandeövorrechte . . . ES ist dieß die mechanische Ansicht ge­genüber der organischen . . . Ich habe behauptet, unsere Kammer sei ein System von Ständen ... ES zeigt dieß schon der Name „ Stän-

*) Darin wird auch der „Schmâhsonek'c" gedacht, die Herr Melker über Fuld» geleiert. Red.