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t Frankfurt 1. Febr. Anschließen oder Nichtanschließen! Das »st die Frage. Was helfen unS alle patriotischen Redensarten von einem Erfurter Reichstage? Beweist klar und deutlich, daß sich unsere Bilance günstig stellt, daß wir Profit, Prosit und abermals Profit von den preußischen Masematten haben, bon! so schließen wir unS an. Bis dahin nicht! Auf dem Waarenlager ist selbst ein Gagern ein Schwärmer ".

Von unserm gesetzgebenden Körper, dessen hoher oktroyirter Beruf in der Widerherstellnng deS vormärzlichen Status quo besteht, wollen tote hoffentlich nichts wissen. Nachdem der hohe Senat derconfti- tutrenceu" daS Schloß vor die Thüre gehängt hat, wird er keinen Anstand nehmen, dergesetzgebenden" das Schloß vor den Mund zu hängen. Und daS ist gut!

München, 29. Jan. (N. F. Z.) Während der Debatte über die Emanzipation der Juden in der Kammer der Abgeordneten in der Sitzung vom 13. Dez. wurde eine Erklärung des Rabbiners Aub dahier bezüglich des Talmud verlesen, deren Schlußstelle lautete: Indessen, da nach dem leider bei der in Rede stehenden Debatte so vielfach Gehörten ein so großes Mißtrauen gegen uns Juden und un­sere Siltenlehre selbst bei den vielfach gebildeten Theologen noch besteht, so erkläre ich hiermit im Namen aller Rabbiner und al« ler Juden des deutschen Vaterlandes auf das Feierlichste, daß wir jede in Beziehung der Sittlichkeit zweideutige Stelle im Talmud oder in den spätern hebräischen Schriften, die von einem einzelnen Rabbi oder von mehreren Rabbinern ausging, nicht nur als nicht verbind­lich erachten, soudern selbe ein für allemal verwerfen." Sämmtliche Rabbiner Bayerns wurden von Hrn. Rabbiner Aub aufg^fordert, sei­ner Erklärung beizutreten. Bereits haben von den 41 Rabbinern 40 ihre desfaUsige Erklärung eingesendet, 31 derselben sind der Erklärung des Hrn. Aub unbedingt beigetreten, 9 Rabbiner streng orthodoxer Richtung traten der Erklärung im Wesen bei, hät­ten aber eine andere Fassung derselben gewünscht, indem nach ihrer Ansicht sich im Talmud gar keine zweideutige Stelle befinde, und erboten sich, auf jeden hierauf sich bezüglichen Angriff die genügendste Antwort zu geben. Sämmtliche, größtentheils trefflich motivirte Erklärungen werden der Kammer der Reichsräthe eingereicht werden. Dem bekannten Anträge des Hrn. Abg. Dr. Sepp, vorder Entscheidung deiMmanzipationsfrage ein Sanhedrin zu berufen, dürfte dem Zwecke nach durch obige Erklärung entsprochen sein freilich ohne das Resultat ergeben zu haben, welches Hr. Dr. Sepp, und seine Gesinnungsgenossen gewünscht haben mögen.

Ständesitzung

(Vom 1. Februar.)

(Schluß.)

Hr. Präs. Schwarzenberg muß einer öffentlichen Vertheidi­gung wegen die Sitzung verlassen; Hr. Vizepräs. Ne b e lth au nimmt dessen Platz ein.

Tagesordnung:

1) Forstverwert Hungsgesetz. Der Ausschuß berichtet zu­nächst über den in der vorigen Sitzung an denselben verwiesenen An­trag Bayrhoffers zu §. 3 deS Entwurfes. Der Antrag des Ausschusses geht auf Verwerfung desselben.

Hr. Bayrhoffer: Er habe seinen Antrag nur gestellt, um zu erfahren, ob die Stände wenigstens etwas für das Volk zu thun ge­sonnen seien. Stände: Nein!

Es wird sodann der §. 3 mit dem vom Ausschusse proponirten Tarife der Brennholzpreise angenommen. (Die armen Leute können frieren.)

§. 5 wird ebenfalls in der vom Ausschuß vorgeschlagenen Fassung angenommen. §§ 19 und 20. Der Ausschuß beantragt, wo möglich die beiden gestrichenen Paragraphen wieder herzustellen, d. h. den Forst, und Rentereibeamten die Last der Holzvertheilung und betreffenden Gelderhebung abzunehmen und den Gemeinden aufzuhalsen

Hr. Schneider (von Marburg): Die Gemeinden hätten schon Laste» genug. Sie seien hinreichend geplündert. Wenn die Forstbe­amten ic. ihre alten Geschäfte behielten, so sei daS bedauerlich. Wenn aber die Gemeinden die ihnen zugemuthete Last und Garantie überneh­men sollten, so sei daS unerträglich. Man solle die Gemeinden wirk­lich frei und selbstständig machen. Sei daS geschehen, dann könne man sich vielleicht weitere Anmuthungen gefallen lassen. Solle man aber die Vortheile der Freiheit nicht haben, so wolle man auch die Nachtheile nicht. - Hr Theobald: dito.

Hr. Regierungscommissar und Hr. Wippermann: DaS Gesetz beabsichtige dreierlei: 1) Allmähliche Einführung der freien Con- purrenz im Holzverkaufe (deshalb seien die Preise höher gestellt

und de» Marktpreisen möglichst nahe gèrückt), 2) Erleichterung der Forstbeamten! (deshalb soll daS Holz en bloc an die Gemeinden ab­gegeben werden), 3) Erleichterung der Rentereibeamten! (deshalb soll daS Forstgeld en bloc von den Gemeinden erlegt werden). Diese Motive seien doch wohl prächtig. Hr. Henkel: Er und ein paar Consorten seien für die Erleichterung der Forstbeamten, für die Erleich­terung der Rentereibeamten könnten sie nicht stimmen. Der Hr. Finanzminister: Das sei fatal. Etwas sei aber besser, als gar nichts. Der Antrag des Ehren-Henkel geht an den Ausschuß.

Die §§. 21 und 22 werden gestrichen.

2) Vorläufiger Bericht über die Gesetzentwürfe, betr. die Ablösung der Waldhuten nnd der Beholzi- gungSgerechtsame.

Hr. Eberhard: Man sei früher nicht der Ansicht gewesen, daß diese beiden Gegenstände: Ablösung der Feldhuten und Ablösung der Waldhuten, zusammen behandelt werden müßten. In dem letzten Land­tagsabschied sei die Vorlage eines Gesetzentwurfes über Ablösung der Felvhuten nur beiläufig erwähnt worden. Derselbe werde jedoch der jetzigen Ständeversammlung vorgelegt werden. Da sich übrigens dec Ausschuß für Aussetzung der Berathung der vorliegenden Gesetzent­würfe ausgesprochen habe und dies auch wahrscheinlich angenommen werde, so möge man, um eine unnöthige Debatte zu verhüten, über­haupt die Beschlußnahme über den Antrag deS Ausschusses aus setzen. Angenommen.

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung betrifft den Bericht deS VerfassungSauSschuffeS über den Antrag der 16er contra Förster. Hr. H enkel übernimmt für Hrn. Nebelthau daS Referat. Der Ausschuß trägt darauf an, über den Antrag, ob nicht wegen Beleidi­gung der Kammer re. Mitglieder ausgeschlossen werden könnten, zur Tagesordnung überzu gehen. Lächerlich zu sagen! Der ganze Ausschuß (mit den sich von selbst verstehenden Ausnahmen) hat den betreffenden Antrag unterschrieben, und dieser Ausschuß trägt ein- stimmig darauf an, über seinen höchsteigenen Antrag zur Tagesord­nung überzugehen. Die Herren bedenken vermuthlich nicht, daß solcher Eitelkeitskitzel vom Volke mit schwerem Gelde bezahlt werden muß. Einfältige Kinder! - Hr. Förster: In dem Anträge heiße, ein Mitglied der Ständeversammlung habe ein Sendschrei­ben in öffentlichen Blättern verbreitet. Der Ausschuß spreche daâ nach. Dabei erwähne übrigens weder der Antrag noch der Bericht deS Ausschusses ein Wort darüber, ob dasselbe wirklich durch ihn (Förster) oder sonst Jemanden geschehen sei. Was jenes für öffent- liche Blätter seien? Es fei dies daâ vortreffliche Organ eineâ Führers einer gewissen Partei, daS, wie er vernommen (er lese die Waare nicht), sich seit drei Vierteljahren unsägliche Mühe gebe, eine andere Partei in unvergleichlicher Weise beim Volke zu verdächtigen. Dieses Organ solle sich auch zuweilen mit seiner Per­son beschäftigen, doch keine dieser Beschäftigungen sei tragischer ge­wesen, als diese, welche Veranlassung zu dieser Verhandlung gegeben habe. ES erweise sich zwar ein Mitglied der Partei deS belobten Organs als vortrefflicher Spitzel, an seinem Verstände müsse man jedoch zweifeln. Andere Mitglieder würden wohl daS Ungeeig­nete und Tragikomische der Bekanntmachung eines erspielten Briefes erwogen und nichts darin gefunden haben, als die Bekanntmachung in der Kaff. Zeit. Es sei ihm darum nicht klar, wie die Sache hätte in die Versammlung gebracht, und doch vom Ausschuß beantragt wer­den können, über einen von der Majorität des Ausschusses gestellten Antrag zur Tagesordnung überzugehen. Jemand glaube es seinen Eommittenten schuldig zu sein; wer denn den Eommittenten die Sache vorgebracht habe? Warum man sich nicht gegen die eigene Seele wende, die die Sünde am heiligen Geiste begangen habe? Tages­ordnung? Wenn man die politische Moral der Männer der retten­den That verdammen müsse, so müsse man sie wenigstens wegen ihrer Krast und ihres Muthes achten. Tagesordnung? Ob etwa ein Paragraph der Verf. Urk. entgegenstehe? Daran liege ja nichts. WaS liege an einem Lappen der Verfassung, deren Fetzen man an die schwarzweiße Fahne gehangen habe, mit der man in die Festung Erfurt einziehen wolle? (Der Redner wird auf Antrag des jugendlichen Hrn. Scheffer- Wiegand, Landtagscommiffar, zur Ordnung gerufen.) Dasselbe sei schon früher hier gesagt. Er wolle auch einmal ein Stückchen Ge­schichte erzählen. Alâ die Majorität der deutschen Nationalversaiilm- lung durch Genehmigung des Malmöer Waffenstillstandes die Ehre Deutschlands geschändet habe, da sei der Antrag gestellt, die Versamm­lung solle sich einer neuen Wahl unterwerfen. Dagegen habe die Majorität einen großen Abscheu gehabt, weil sie zur Einsicht gekom­men sei, daß sie daS Vertrauen deS Volkes nicht mehr besitze. Na» habe sie, wie alle Despoten, ihre Existenz durch drakonische Gesetze zu sichern gesucht. Die Majorität einer solchen Versammlung gelte nur so lange als Repräsentation der Majorität des Volkes, als das-