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Dritter Jahrgang.

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Der Artikel XIII. der alten Bundesakte vom Zähre 1813.

In allen Bundesstaaten wird eine landesständische

Verfassung stattfinden. sArt. 13.]

Eine landesständische Verfassung! Mein Himmel, welchen Kraftaufwand haben unS bereits diese drei Worte gekostet, der Aktenstücke und Congresse über das Wortwird" gar nicht zu gedenken. Die Auslegung dieser drei Worte kostet uns so und so viel Kravalle, Tumulte und Excesse , so und so viel Revolutionen und Con- trerevolutionen, so und so viel Ministeranklagen, Steuerverweigerun­gen, Ständcaustösungen, so und so viel politische Hexenprozesse und Gefängnißstrafen. Diese drei Worte haben ihrem Schöpfer und ober­sten Jnterpretanten Metternich den Hals gebrochen.

Wie über die ganze BundeSakte, haben sich auch über diesen Ar­tikel die allcrdurchlauchtigsten Herren Brüder und Vettern Liebden weidlich gezankt. Zuerst stellten sie sich voll Feuer und Flamme für eine landständische Verfassung, die sogar in einem Erlaß vom 22. Mai 1815 vom König mit dem nachträglich so verhaßten Namen Volks­repräsentation und Landesrepräsentation titulirt wurde. Oesterreich schmunzelte, warf einige Steine in den Weg, und Preußen war überglücklich, scheinbar gezwungen, seinen Unterthanen etwas weniger verabreichen zu können, als es versprochen, nämlich gar nichts. Zuerst sollte der Artikel 13 heißen: binnen Jahr und Tag soll in allen deutschen Landen eine landständische Verfassung stattfinden; nach einigen Monaten ließ man schon Jahr und Tag weg, und nach einigen Wochen weiter hieß eS endlich glücklich: in allen Bundesstaaten wird eine landesständische Verfassung statlsindcn. Dieseswird" war daS Gegentheil von dem Wird in Gottes Schöpfungsruf: eS werde Licht! der sofort in Erfüllung ging. Aus diesem fürstlichen Wird wurde nichts! Oder was daraus wurde, war noch schlimmer als nichts, es hieß einfach la n d ständ i sch e s S teu e r bctvtlliqnttgs- recht! Wir haben das Recht, unS selbst zu schinden, selbst auszu- bcutcln. ES war die Selbstständigkeit des Selbstmords.

Der ganze Kampf in den Kammern ging dahin, auS diesem Be­willigungsrecht zugleich cin unangefochtenes Verweigerungörecht zu machen, und die Vertreter deS Volks, d. h. der paar Menschen, die durch Grundbesitz und Steuerzahlung zur Wahl berechtigt waren, zu Repräsentanten nicht der einzelnen politischen Stände des Landes, sondern der Gesammtheit des Volkes, oder vielmehr der paar Wähler,*) die als Volk galten, oder auch als Kern des Volkes, alâ Eigentliche, wie die Neuhessische faseln würde. war natürlich, daß die Masse deS Volkes zuletzt wenig Antheil an diesem Kampf in den MinderhcitS» Kammern nahm, in die sie selbst gar keine Vertreter gesendet. Die Regierungen hatten also ein leichtes Spiel. Sie ohrfeigten die Opposition nach Belieben, schlugen mit Dreschflegeln drein und nahmen, waS sie Lust hatten. Von einer Vertretung des ge- sammten Volkes durfte kein Wort mehr gesprochen werden. Die Fürsten hatten bereits im Jahr 1818 eingeschen, daß die BundeSakte noch viel zu viel Freiheiten gewähre, oder wie sie sich bitter beklagend auüdrückten, daß diese Akte in allzugroßer Eile und Hast ab­gefaßt sei. Der gute Michel konnte jetzt ohne große Gefahr zur Raison gebracht werden; man konnte mit Muße daran gehen, ihm neue Hand- und Fußschellen zu schmieden. Schon auf dem Aachener Cvngreß 1818 berieth man sich über neue Ketten und Banden. Hrn. Metter»

, ) Dessen seit 1836 gab es höchstens 20,000 Wähler, die eine Scelen- von 1(10,000 repräsentieren, also »/, des Volks war nicht vertreten. Seit dem neuen Wahlgesetz find es ohngefähr 50,000, die eine Seelenzahl von 250,000 dar- Also /, des Volks noch immer ohne Vertretung,

nich war selbst der Kaiser von Rußland zu liberal, der die Leibeigen­schaft ausheben wollte. Er rieth zu scheinbaren Bewilligungen und Zugeständnissen, und die Gemüther so lange in gespannter Er­wartung zu halten, bis man sich ihrer bemächtigt habe und sie zügeln könne (welche gelehrige Schüler hat dieser Teufel gehabt!). Den kleinen Staaten solle man das kurzweilige Ständespiel lassen, aber Oesterreich, Preußen und Rußland mußten absolut beherrscht werden. Hardenberg erklärte darauf: Preußen habe nie im Ernst an eine eigentliche Repräsentativ-Verfassung gedacht. Schon damals faselten diese Diplomaten von einem Revolutionszentrum, daS irgendwo stecken müsse! Auf dem Congreß zu Carlsbad 1819 er­folgte endlich die Einigung und der vollkommene Sieg der deutschen Reaktion; hier ließ Metternich durch seinen feilen Diener Gentz den Artikel XIII. im Sinne der altständischen Kastenvertretung auS-- legen. Die Carlsbader Beschlüsse, die selbst Wilhelm von Humbold, der preußische Minister, schändlich und empörend nannte, blieben na­türlich geheim. Aber in der Wiener Schlußakte von 1820 wurde dem Volk soviel davon offerirt, als nöthig war, um es zum stillen Mann" zu machen. Die Wiener Schlußakte war die offizielle authentische Interpretation für die a ll zufreisinnig e" BundeSakte. Ihre Artikel 57 02 machten die ganze landständisch« Vertretung zu einer Puppenkomödie; es wurde damit direkt ausge­sprochen, daß die Stände Nichts zu thu» hätten, als zu zahlen! ES war die neue Begründung des fürstlichen Militär- und Gewalt­staats gestellt unter den jesuitischen unantastbaren Satz: bun des- mäßige Verpflichtungen. Es war die gegenseitige fürstliche Garantie für den unbeschränkten Absolutismus. Und doch revoltirte das Volk in den 30ger Jahren. Da waren die armen Fürsten wie­derum zu neuen Repressalien genöthigt , und sie machten 1834 die geheimen Wiener Conferenz- Beschlüsse. Darin wurden alle früheren Maßregeln bestätigt und neue dazu ersonnen, als z. B. das Militär soll niemals auf die Verfassung beeidigt werden. Und doch rcvoltirte das Volk abermals, als man schrieb 1848! Und abermals siegte die Reaktion! Was haben wir folglich zu erwarten? Eine neue Auflage der Bundesakte, der Wiener Schlußakte und der geheimen Congreßbeschlüsse zu Aachen, Carlsbad und zu Wien. Für deren Ausführung sorgt freilich nicht mehr Met­ternich direkt in Wien, sondern nur indirekt auS Belgien her; sie wird jedoch besorgt ebenso wie früher von seinen gelehrigen Schülern und Satelliten. Eine der Hauptaufgaben ist dabei, der alten Gentz - schen Auslegung des Art. XIII wiederum Geltung und Rechtsbestand zu verschaffen. Blittersdorf-Gentz, der übrigens seinem Vorbild nicht gleichkommt, plänkelt bereits in dieser Frage.

Das alte Rüstzeug wird von Neuem hervorgesucht, sie Gefähr­lichkeit , die Schädlichkeit der ständischen Vertretung. Dazw häuft der neue Ritter der Absolutie, der Anti-Hutten von Frankfurt, noch die neuen Waffen auS dem Arsenal der Gegenwart. Die Repräsen­tativverfassungen schaffen einen Kampf ohne Ende zwischen Für­sten und Ständen, sagt er. Richtig, Hr. v. Blittcrödors! Darum müssen die Fürsten weg, antwortet Ihnen die Demokratie. Hr. v. Blittcrödvrf dagegen will dieAusartung der Volksvertretung" aus den Maßstab des IGtcn und 17te» Jahrhunderts zurückbringen.

Hr. v. Blitterödorf schöpft ans den Erfahrungen der Gegenwart folgende gefährlichen Gründe gegen die V o l ks r e pr ä.sen t ati o n. Die Theilnahme daran ist, sagt er, eine künstliche, denn bald- müssen die Regierungen förmlich zum Wählen anhalten (nach Erfurt), bald sie zur Parteisache machen, wenn sie nicht schädlich werden soll. Als Hauptbeleg hierfür führt er Frankreich an, das nurmoch durch den altnapolconischen StaatümechaniSmuS zusammengchaltcn werde. (d. h» in Betreff der Unterjochung, von nationalem und moralischem Zu­sammenhalt weiß ein Diplomat Nichts.)