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Frankreich.
Paris , 19. Jan. — In Beaucaire, einer Stadt im Süden, hat die Frechheit der Legitimisten einen heftigen Zusammenstoß zwischen ihnen und dem Volk provocirt. Sie feierten am Dreikönigslag Heinrich den Fünften im festlichen Saale unter royalistischen Gesängen. Eine Deputation vom Verein der Nöthen, die sic auffor- derte, ihre Feier einzustellen, wurde verwundet. Sofort erstürmte das Volk den Saal, warf die Lilienbrüder zum Fenster hinaus, und verbrannte Heinrich des Fünften Büste und den sonstigen Königsspuk'.
Paris, 2t. Jan. — Die drei verschiedenen Standpunkte bei der Debatte über die Unterrichtsfrage sind die der Sozial- Demokraten, der Jesuiten und der Bourgeois; — die ersten wollen unbedingte Freiheit der Schule, die zweiten Freiheit der Schule vom Staat, Abhängigkeit von der Kirche, die dritten wollen Freiheit von der Kirche und vom Staat, aber Aufsicht beider. — Pascal-Düprat empfahl daü Unterrichtswesen Deutschlands zur Nachahmung, der gute Mann hatte sicher seine Kenntniß auö dem Mund eines der besten Männer Deutschlands und nicht von einem armen deutschen Schullehrer. — M on t a l e mb er t, der alte Jesuit und Royalist, sprach schlechter als sonst. Dennoch machte seine Rede Effekt, weil sie von Montalembert ist. — Unter der sozialistischen Partei versteht dieser Mann Diejenigen, die der rothen Fahne folgen (die Fahne! die rothe Fahne! — Diese Auerochsen sehen nichts als die Fahne, den Lappen!), versteht er den Cultus der Unzufriedenen. Die Geistlichkeit allein sei die Schutz mau er der Gesellschaft, die Lehrer seien allesammt verdorben! — Ein regierbares Volk, nicht die Regierung, sei die Hauptsache (wie die preuß. Kreuzträgerin), aber mit sozialistischen Lehren, wie Lerour's, „jeder Mensch sei sein eigner Priester und Kaiser", sei das unmöglich. Er selbst spricht großartig offen von sich: „ich spreche hier als ein einfacher Katholik, oder wenn man will, als einfacher Jesuit". — Gegen ihn sprach Cremieux von der Linken, er nannte ihn den modernen Epinicuides (oder Siebenschläfer), er nannte ihn lächerlich, daß er Katholizismus und Jesuitismus für gleichbedeutend erkläre in einer Kammer, wo heute ein Protestant, morgen ein Jude (Cre- micur selbst) mit gleichem Recht redet. Gegen M.'S Ausdruck, die Revolu- lutionäre von 1793 seien „grandiose Verbrecher", erwähnte er den Bürgerkrieg der Vendëe , die Flucht der französischen Prinzen zum Feinde re. — Da tobte die Rechte: „DaS ist ja eine wahre Mordbrennerrede! Guillotinirt uns jetzt einmal, wir werden uns wehren u. dgl. Die Monarchie soll nicht angegriffen werden!" Von der Linken donnert's dagegen: „Nieder mit den Kosacken ! mit den Faktiosen!" Die äußerste Rechte darauf: „ Nieder wit den Banditen!" — Es fehlt nur, daß sie die Dolche zieh» und auf einander loSstürzen! — ThierS sprach darauf fein, wie immer, aber höchst matt, für die Unfreiheit der Schule, für die Sicherheit der Gesellschaft; mit Montalembert will er keine Gemeinsamkeit. — Am 19 endlich wurde mit 455 gegen 196 Stimmen die 2te Berathung beschloss-n. — Die Rede von V. Hugo soll in 100,000 Exemplaren verbreitet werden.
Im G a rd cd ep ar t ein cn t hat bei der Wahl der Caudidat der Socialisten, Favand, mit 30000 Stimmen über den der Rechten (21000) und den der Legitimisten (10000) gesiegt.
Das Journal „Liberte" ist confiscirt wegen deâ Artikels „die Organisation des Widerstands". Darin wird ein organisir- ter Wirerstand empfohlen und als friedlichster Modus, als legaler Widerstand, „Verweigerung der Steuern und aller öffentlichen Dienste", namentlich für den Fall, daß Napoleon einen Staatsstreich vorhabe. Dazu müsse sich ein Comite bilden (Gerüchte lassen cd schon gebildet sein). — Daß aber ein Staatsstreich stets möglich ist, zeigt die Conferenz, die LouiS Napoleon mit den Generälen gehalten, „ob die Armee für sein Kaiserthum sei." Sie sollen geantwortet haben: die Armee richte sich nach Cavaignac, Lamoriciere und Vedean, und diese seien gegen Se. republikanische Majestät. Punktum!
Türkei.
Aus Constantiuopel wird berichtet, daß die ungarische Flüchtlinzöfrage so gut wie geordnet ist. Die Bedingungen der Ausgleichung find 1) die Pforte intern irt alle Jene, deren Namen der österreichische Gesandte angibt, nach Konieh in Kleinasien; 2) je nachdem in Ungarn die Ordnung hergestellt ist, kann die Ucberwachung der Flüchtlinge gemildert werden, freigelassen werden sie nur, wenn sich keine Spur der Gährung in Oesterreich mehr zeigt (arme Flücht- linae!); der General Bem muß nach Aleppo, eben so alle andern zum Jâlam Uebcrgctretencn. Wenn man sie in Dienste nimmt, darf cd nur in solchen Gegenden geschehen, die weit von der ö^erreichischen Grenze liegen. Damit ist Rußland und Oesterreich zufrieden und der
französische Gesandte Aupick hat bereits der französischen Flotte den Rückzugsbefehl zukommen lassen. —
S t ä u d e s i tz u n g (Vom 25. Januar.)
Nach Verlesung des Protokolls und der Eingaben werden folgende Interpellationen und Anträge gestellt:
Vom Hrn. Wolf: Was die Regierung des Kurfürsten, Königl. Hoheit, zu thun gedenke, wenn nach Vollendung der Wahlen in Kurhessen zu dem s. g. Reichstage in Erfurt noch immer eine Einigung zwischen der Krone Preußens und ihren Kammern nicht zu Stande gekommen sein sollte, namentlich ob dies kein Hinderniß abgrben solle, dennoch den Reichstag zu beschicken. — Ob diese Beschickung auch dann von der Regierung des Kurfürsten, Königl. Hoheit, beabsichtigt werde, wenn die Kammer zu Berlin die Proposition, welche der König von Preußen, Majestät, in der Botschaft vom 7. Jan. d. J. niedergelegt habe, annehme und so auf konstitutionellem Wege Preußen wieder zur absoluten Monarchie, wie einst Dänemark im 17. Jahrhundent durch das s. g. Königsgesetz, übergehe.
Vom Hrn. Bayrhoffer: Ob hohe Staatsregierung zu der Vollziehung der Grundrechte § 9, namentlich hinsichtlich der Abschaffung der Todesstrafe, auf Grund des Art. 3 J\s 1 des Einführung-- gesetzeS, baldigst eine Gesetzesvorlage machen, oder ob dieser Gegenstand durch baldige Vorlage eines Criminalgesetzbucheâ seine Erledigung mitsinden werde? — Ob in der Kürze von der hohen Staatsregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Wahl der Bezirkü- r ä t h e zu erwarten sei?
Vom Hrn. C öfter: Die Staatsregierung wird ersucht, nach beendigter Wahl zum s. g. Reichstag in Erfurt der Ständeversammlung genaue Mittheilung über die Betheiligung des Volkes an der Wahl zu machen. — Der Antrag bedürfe kaum der Begründung; man habe sich damals so oft auf das Volk berufen, daß sich nun auch die Ständeversammlung darüber vergewissern müsse, in wie weit daS Volk durch die Betheiligung an den Wahlen den Anschluß an das s. g. Dreikönigsbündniß gut geheißen habe. Wird in Erwägung gezogen. — Einem Antrag Hrn. Weinzierl'S, bei der Einfachheit der Sache den Antrag sofort zum Abschluß zu erheben, widersetzt sich der Hr. Landtagscommissar. Nur keine Unordnung (wie gütigst besorgt, Hr. Mentor!), man möge doch bei der Geschäfts ord n ung bleiben. An den Verfassungsausschuß!
Anträge vom Hrn. Weinzierl: 1) hohe Regierung nochmals dringend um Mittheilung eines Verzeichnisses aller mit Gehalte versehenen Nebenstellen und Nebenfunktionen so wie deren jetzigen Bekleider zu ersuchen. 2) Hohe Regierung zu ersuchen, in den nächste« Landtagsabschied eine Bestimmung aufzunehmen, worin daâ Recht der Mitwirkung der Ständeversammlung bei Feststellung der Gehalte solcher Stellen ausdrücklich anerkannt wird, welche zwar von der StaatS- regierung besetzt werden, deren Einkommen aber nicht die Staatskasse bestreitet, ein Verzeichnis dieser Stellen aber den Ständen vorzulegen.
Vom Hrn. Hildebrand: Hohe Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfes zu ersuchen, wodurch bestimmt wird, daß dieselbe der Ständeversammlung alle drei Jahre einen Generalbericht über alle Zweige der Staatsverwaltung nebst einer Zusammenstellung sämmtlicher statistischer Ergebnisse (sind nicht weil her bis jetzt!) vorzulegen habe. An den Verfassung sau s sch u ß.
Vom Hrn. Lieberknecht auf Errichtung eines eigenen Ober- gerichtS in Eschwege für den Bezirk Eschwege. An denRechtS- pflegeauSschuß.
Vom Hrn. Theobald: Indem die Ständeversammlung mit Bezugnahme auf § 87 der Verfassu n gSurku n de Verwahrung einlegt gegen einen von der StaatSregierung einem Abgeordneten gegenüber ausgesprochenen Tadel, welcher sich auf eine in geschäftsmäßiger Form gestellte und vom Minister des Innern bereits beantwortete Interpellation bezieht, geht sie über diesen Gegenstand zur Tagesordnung über. Nach längerer Debatte wird der Antrag in Erwägung gezogen und an den Verfassungsausschuß verwiesen. Gegen die Erwägung waren: Eberhard, Schenk, Oetker (Wir liefern die Debatte darüber nach, namentlich die vorzügliche Zusammenstellung der englischen und französischen Gesetzgebung über Verhaftungen von Coster.)
Tagesordnung.
1) An waltSgesetz.
Der Ausschuß hat noch immer keinen Bericht erstatten können.
H r. M al km uö fragt bei dem RechtspstegeauSschuß an über den Stand seines Antrags, betreffend die Dotation deS BistbumS