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der Landesfürst einen Theil seiner Rechte anS Interim abtritt. Die Regierung hatte nämlich nicht vorgelegt 1) die Verhandlungen des VerwaltungörathS, 2) Notenwechsel zwischen Oesterreich und Preußen, 3) Abschrift der Hessi schen B e i tritts erklärung zum Dreikönigsbund und 4) die noch weiter gehende Vollmacht deS hessischen Gesandten. Die Denkschrift Preußens, den Kom­mentar der Dreikönigsverfassung, hielt die Regierung gar nicht für relevant. Vom Interim erklärte sie, es gehe die Stände Nichts an. Hr. Rehm verdächtigt Lehne und Müller-Melchior, die ihn znrechtweisen. Hr. Lehne stellt den Antrag, die Kammer möge die Erklärung geben, daß die deutsche Frage vom Ausschuß biâ jetzt noch nicht verzögert sei, aber ihre Erörterung durch den Mangel der Vorlagen erschwert. Kaum hatte man über die Eröffnung einer weitern Diskussion hierüber abgestimmt, als sich Hr. Jaup erhob und folgendes fürstliche Edikt vorlas:

Ludwig re. Wir haben auf den Grund des Art. 63, 64 und 65 der Verf.-Urk. des GroßherzogthumS verordnet und verordnen wie folgt: Art. 1. Die dermalige Versammlung der Stände deS GroßherzogthumS ist aufgelöst und die Wirksamkeit jeder der beiden Kammern der Landstände hört mit der Verkündigung dieses EdictS in derselben aus. Art. 2. Alle Rechte der in Beziehung auf den XII. Landtag stattgefundenen Wahlen sind erloschen. Art. 3. Es sollen sobald als thunlich neue Wahlen für beide Kammern der Landstänve des GroßherzogthumS angeordnet werden. Art. 4. Unser Ministe­rium deS Innern ist mit der Vollziehung dieses Edicts beauftragt. Urkundlich rc. Darmstadr, 20. Jan. 1850. Ludwig. Jaup."

Der Präsident Hillenbrand entließ darauf die Kammern mit einigen kurzen Worten, daß die Kammer das Bewußtsein mit sich nehme, nach Recht und Pflicht gehandelt zu haben, die von der Gallerie mit lautem Hoch auf die zweite Kammer erwiedert wur­den. Die erste Kammer wurde auf dieselbe Weise sofort auch au fgelöst.

Stuttgart, 22. Jan. Am 20. Jan. sind die Wahlen zum neuen Würtemberger Landtag ausgeschrieben auf den 19. bis 20. Februar. DaS Ausschreiben ist ein neuer Versuch, die Volkspartei zu schwächen durch Zersplitterung, indem man die Wahldistricte so zer­stückelt hat, daß ganz Würtemberg für die Wahl von 64 Abgeord­neten in 558 Wahldistricte zerfallt (früher waren'S 261), so daß fast je 2 Gemeinden einen District bilden. So denkt man durch Be­amte und Pfaffen maßregeln zu können. Doch ist die Volkspartei Würtembergö zu wohl organisirt und zu mächtig, als daß ihr selbst dieser Jesuitenkniff eine Niederlage beibringen könnte.

Der Ausschuß des Stuttgarter VolksoereinS hat am 18. Jan. einen Aufruf an das würtembergische Volk erlassen ge^en die Wahl zum Fcstungöparlament. Darin heißt eS:

Veranlaßt durch die Land auf Land ab ziehende Wühlerei (Plochingen) derjenigen, welche immer wieder die blinde Unterwerfung unter die Oberhoheit Preußens als allein seligmachenden Glaubenssatz predigen und trotz Allem, was Preußen und Deutschland von Berlin aus schon zu ertragen gehabt hat und fortwährend erfährt, das Volk in den Wahn zu versetzen suchen, daß das Heil Deutschlands erfordere, sich mit gebundenen Händen der Berliner KabinetSpolitik zu überlie­fern; zugleich um darzulegeu, daß wir die Bedingungen der Einheit, der Freiheit und des materiellen Wohls Deutschlands besser erkennen und unS diese höchsten Güter deS deutschen Volks nicht weniger am Herzen liegen, als die Parteigänger der Berliner Oktroyirungen in An pruch nehmen; nicht minder um den partikularistischen Absichten unserer Regierung gegenüber unsern Standpunkt klar festzustellen, füh­len wir uns gedrungen, mit Beziehung auf die beiden jüngst ergangenen Ansprachen des LaureSauSschusseS der Volksvereine Folgendes zu erklären."

Folgen nun die einzelnen Punkte, die gegen die Wahl sprechen: 1) Der Glaube, daß nur von einem großen, ungetheilten Deutschland Heil zu erwarten sei. 2) Daß nur den vom Volk ge­wählten Vertretern der großen Nation das Recht der deutschen Ver- faffungöschöpfung zustehe. 3) DaS Festhalten an den Grundrech­ten und der Frankfurter R e i ch Sv er fa ssun g. 4) Die Stan- desoorrechte sind abgeschafft, Preußen will eine Pairie. 5) Preußens Gelüste auf Religionszwang. 6) Die erhöhte Gefahr des materiellen Nachtheils im preußischen Zollverein durch die oklropirtc Verfassung. 7) Wachsende Milttairlast. 8) Die Ehre und die Selbstständigkeit deâ freien Manneö, der nicht vor dem Thron eines fremden Königs als Gnade Recht und Freiheit erbetteln will. 9) Der Wahrheit, dem freien deutschen Vaterland bleibt der Sieg.

** München, 19. Jan. Man munkelt hier von einer Bade- kur deâ Königs und von einer Reichüverweserschaft des alten Ludwig, Solisten Majestät; inzwischen so viel ist richtig, der junge König ist krank, krank an Leib und Seele. Die böse Zeit ist ihm in die Glie- der gefahren. Mit unserm Reichthum steht wie überall. Wir

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kennen blos daS Work. Deswegen glauben wir an keine Vertagung oder Auflösung der Kammer. Mit den Kaffen siehtâ so windig auS, daß selbst die Monturguthaben der Soldaten zurückbehalten werden. Alte Experimente ! So suchte man in 1848 sich an den Armen zu erholen, denen man die Rückzahlung der Sparkassengelder be­schränkte. Der Landtag beschäftigte sich gestern und heute mit der Berathung über das vorgelegte Gesetz der Verei'nSbeschrän- kung, dessen § 1, wie Dr. Prell bemerkt, lautet:die Vereine sind erlaubt", und § 2:sie sind verboten". Gegen den Entwurf sprechen hauptsächlich Sepp, Prell, der seine Rede schloß:dieser Ent­wurf ist die ministerielle Furcht vor einer neuen Bewegung! Damit werden Sie dieselbe nicht beseitigen, sondern befördern!" Craemer erklärt den Entwurf für einen Hohn auf die Grundrechte und die Freiheit der Person. Dafür sprach vorzüglich Lerche n fe ld. Der Minister v. d. Pfordten verlangt Garantien gegen den Mißbrauch deS Bereinsrechts und ruft:Ich mindestens, ich will offen reden, ich werde, wenn Sie mir das Recht versagen, meine Agenten offen hinzuschicken, dies im Geheimen thun! Ich muß wissen, waâ in den Vereinen vorgeht. In ihnen liegt Gefahr für die Regierung; jede Gewalt aber, jede gesetzliche namentlich, hat das Recht und die Pflicht, sich zu erhalten; das, meine Herren, ist der letzte Schlüssel zu der Stellung der Regierung den Vereinen gegenüber."

DaS war ein richtiger Schlüssel! Aber thut's denn daS Spio­niren nicht auch? Nein, man muß das Auflösungsrecht stets bei der Hand haben (s. Kaiser in Berlin).

Vom Entwurf werden darauf mit geringen Abänderungen folgende drei Artikel angenommen: Art. 1. Alle Staatsangehörigen haben daâ Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, einer besondern Erlaubniß dazu bedarf eS nicht. Art. 2. Wer zu einer Versammlung, in welcher öffentliche Angelegenheiten erörtert werden sollen, öffentliche oder allgemeine Einladungen erläßt, und wer den Platz zu deren Ab­haltung einrâumt, ist verpflichtet, mindestens 2 4 Stunden vor d e m Beginn der Versammlung unter Angabe des OrtS, der Zeit und deâ Zwecks derselben Anzeige bei der O r t s p o l i; e i b e - Horde zu machen, welche darüber sofort eine Bescheinigung zu er­theilen und der Distriktspolizeibehörde Anzeige zu machen hat. Alle Einladungen und Aufforderungen zu solchen Versammlungen, mögen sie in öffentlichen Anschlägen enthalten oder in öffentlichen Blättern eingerückt, oder sonst durch Schrift oder Druck verbreitet sein, müssen mit den Unterschriften derjenigen, welche sie ergehen lassen, versehen werden. Art. 3. Versammlungen, welche unter freiem Himmel gehalten werden sollen, können bei dringender Gefahr für die öffent­liche Ordnung und Sicherheit durch schriftlichen Erlaß der Districtâ- Polizeibehörde verboten werden. Eine ausgezeichnete Vereinsfreiheit!

Das Gesetz über die Emancipation der Juden wird von der hohen ersten Kammer hinausgeschoben, so lange eS geht. Ueberhäufung an Arbeit trägt nicht die Schuls! Auch muß es nicht an Arbeitskräften fehlen können, in 2 Sitzungen hat sie die Bera­thung über die neue umfassende Gerichtsorganisation beendet, und Noch Zeit gehabt, den Unterschied zwischen Adjunkt und Assessor einem un­gelehrten Reichsrath auseinanderzusetzen.

Die Ju de nema n cipa t iv n ist eben eine bittere Frucht. In München selbst hat noch kürzlich der Bürgerverein einem geachteten Juden die Aufnahme versagt, während überall dem Laude Adressen dafür entlaufen.

Schweiz.

Zürich, 18. Jan. Schon längst ist unter den Flüchtlingen allgemeine Klage, daß von dem Hülfskomitè die Gelder nicht immer nach Bedürfniß und Würdigkeit ausgetheilt würden. Es ist deßhalb ein Flüchtlingskomitè am 12. in einer zahlreichen Versammlung von den Flüchtlingen selbst gewählt worden, das zur zweckmäßigen Ver­wendung der Unterstützungen dem Hülfökomitè als Beirath dienen soll, zugleich soll als Ehrengericht in allen Zwistigkeiten der Flücht- linge gelten. Wie in den 30ger Jahren werden die Flüchtlinge von Spionen umlauert und umschlichen. Aus Genf wird von einem Zwist der Arbeiter mit ihrem sonst so geliebten JameS Fazp berichtet, der ihnen einige Tamboure arrctiren ließ, als sie zur Ab­tragung der Festungswerke ziehen wollten. Sie befreiten die Arrestan­ten ohne Weiteres, und die Sache war zum größten Aerger der triumphirenden Aristokraten zu Ende. Sie zeigt aber, was bevorsteht. James Fazp ist nicht mehr der Mann des Volkes, wie früher. Er ist kein Socialist! ES gibt Kräfte, noch revolutionärer, als er, in unsrer guten Stadt Genf.

Rußland.

Aus Polen, im Jan. - (Bedrückungen.) Die Bedrük- kung hat hier, wie in Oesterreich, die höchste Stufe erreicht. D